Ich glaube hier wird ein Problem beschworen, dass es eigentlich gar nicht gibt.
Oder entscheiden bei Euch die MA einfach selbst, ob sie Überstunden machen? Wenn jetzt so ein TZ-MA schon um 9 stempelt und dann erst wieder um 19.30, kriegt er dann einfach so 4 Überstunden vergütet? Glaube ich kaum.
Ob das jetzt 4 Stunden oder 4 Minuten sind ist dabei völlig egal. Wenn eine Arbeitszeit von 10 bis 16 Uhr vertraglich vereinbart wurde und der AG eindeutig kommuniziert, dass Überstunden nicht zulässig sind, hat er seine Schuldigkeit getan und muss keine Pause gewähren. Die Stechuhr dient doch nicht dazu die Arbeitszeit festzulegen, sie dient dazu die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu kontrollieren.
In vielen Betrieben ist es ja sogar so, dass solche Überzeiten schon von der Stechuhr selbst automatisch gekappt werden.
Hallo §§ Reiter, nicht überall gibt es Feste Arbeitszeiten sondern einen Gleitkooridor.
Ich habe die Frage so verstanden, dass hier auch ein Gleitkooridor vorhanden ist, weil sonst würde ich dir recht geben, wenn Feste AZ geregelt ist, dann reicht nur der Nachweis, dass in dieser Vorgeschriebenen Zeit auch eine Anwesenheit da war.
Wobei ich bleibe bei meiner Grundausssage, Arbeitszeit und Pausenzeiten gehören mit zum Arbeitsschutz, und 6 Stunden unter Volllast zu arbeiten, am Stück ist sicher nicht Gesundheitsförderlich.
Gruß
Rabauke