Beiträge von Rabauke

    Ich glaube hier wird ein Problem beschworen, dass es eigentlich gar nicht gibt.

    Oder entscheiden bei Euch die MA einfach selbst, ob sie Überstunden machen? Wenn jetzt so ein TZ-MA schon um 9 stempelt und dann erst wieder um 19.30, kriegt er dann einfach so 4 Überstunden vergütet? Glaube ich kaum.

    Ob das jetzt 4 Stunden oder 4 Minuten sind ist dabei völlig egal. Wenn eine Arbeitszeit von 10 bis 16 Uhr vertraglich vereinbart wurde und der AG eindeutig kommuniziert, dass Überstunden nicht zulässig sind, hat er seine Schuldigkeit getan und muss keine Pause gewähren. Die Stechuhr dient doch nicht dazu die Arbeitszeit festzulegen, sie dient dazu die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu kontrollieren.

    In vielen Betrieben ist es ja sogar so, dass solche Überzeiten schon von der Stechuhr selbst automatisch gekappt werden.

    Hallo §§ Reiter, nicht überall gibt es Feste Arbeitszeiten sondern einen Gleitkooridor.

    Ich habe die Frage so verstanden, dass hier auch ein Gleitkooridor vorhanden ist, weil sonst würde ich dir recht geben, wenn Feste AZ geregelt ist, dann reicht nur der Nachweis, dass in dieser Vorgeschriebenen Zeit auch eine Anwesenheit da war.


    Wobei ich bleibe bei meiner Grundausssage, Arbeitszeit und Pausenzeiten gehören mit zum Arbeitsschutz, und 6 Stunden unter Volllast zu arbeiten, am Stück ist sicher nicht Gesundheitsförderlich.


    Gruß

    Rabauke

    Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist sicherlich sinnvoll und zu fördern. Aber um vor einem Bewerbungsgespräch eine Idee von der Gehaltstabelle zu bekommen auf gut Glück in die Gewerkschaft einzutreten und dann später in einer Firma zu landen, in der eine andere Gewerkschaft tätig ist, ist wenig sinnvoll. Ich kann das Anliegen gut verstehen, trotz der ungünstigen Frage in genau diesem Forum. Aber wo sonst sollte man die Info bekommen?

    Hallo Tobias,


    kennst du das System des DGB?


    Wenn ja, hättest du diese Anmerkung nicht geschrieben.

    Ich bekomme von meiner IGM auch die TV der IGBCE wenn ichder sage, hört mal, ich will mich dort bewerben, weil hier geht es so langsam den Bach runter oder ich rufe direkt beim DGB an und sage, Mitgliednummer ixz IGM, ich benöige mal den TV von Betrieb zuckermüller weil ich mich bewerben will bei dieser firma, könnt ihr mir da weiter helfen, welcher TV da gilt.


    Dafür haben wir den Dachverband


    Gruß

    Ranbauke

    Hallo Schwede und Vogel,


    sowohl der Behinderte Mensch wie auch die Betreuungerfordernis bei meinen Eltern ist gegeben.

    Und nein, ich laufe nicht Ammog, weil die Pflegekraft nach über 8 Stunden harter körperlicher Arbeit feierabend macht, sondern ich sage der Leitung bescheid, Das Sie einen schlechten Job macht und zu wenig Personal hat. Es ihre Verantwortung ist.


    Wenn die Beiträge um 2 % steigen und das Geld dann auch da ankommt wo es hin gehört, dann finde ich das OK. Das Problem aber ist, dass die Lobbi (pharmaindustrie) dann die Kohle mit überteuerten Medikamenten in D abgreift und wieder für den zu Pflegenden nichts übrig bleibt. Wie sonst soll man erklären, dass mein Blutdruckmedikament in Belgien das gleiche Kosten wie ich hier an Zuzahlung leisten muss und damit hier um 900% teurer ist als dort?

    Wie ist es sonst zu erklären, dass die Frauen hier die Antibabypille in NL oder Belgien kaufen, weil Sie dort in der Aphoteke nur 20% von dem kosten, was Sie hier kosten?

    Das traurige: es fehlt die Lobby, die jetzt ein weing da ist bei der Bevölkerung, und das muss man ausnutzen.


    es bedarf deutlich mehr, lernen aus der Geschichte, hätte es den Weberstreik nicht gegeben, würden auch noch in der Industrie die Beschäftigten ausgebeutet, man muss dafür bereit sein sich zu Organisieren, Solidarisieren und dann auch den Weg des Streikes zu gehen. Das war auch damals nicht einfach und ist es heute auch nicht, aber unumgänglich um was zu erreichen.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Paragraphenreiter,


    vordergründig gebe ich dir Recht und ja, die Mitarbeiter sind die Ursache des Problems.

    Sie haben ein Helfersymdrom und machen diese Politik mit.


    Dann hilft es aber nicht wenn auch der BR das ganze mitmacht, sondern dann muss überlegt werden, was passiert, wenn wir die schichtplanänderungen nicht mitmachen und mal das ein oder andere Haus ohne Betreuung bleibt.


    Dafür sind ja nicht die MA verantwortlich sondern der Arbeitgeber und das Sozialsystem.


    Da hilft nur der "Streik" und Dienst nach Vorschrift um ein Umdenken zu bewirken, aber ja, das kostet auch Kraft.


    Was weiterhin passiert, die Mitarbeiter sind schneller "Kaputt" weil Sie über ihre Körperliche Dauerleistungsfähigkeit hinnaus arbeiten und das kostet im Nachhinein mehr. Das jedoch ist eine Nachhaltige Betrachtung, die in der heutigen Zeit nicht in ist.



    Wenn Dienst nach Vorschrift gemacht wird und Häuser ohne Betreuung sind wird das über kurz oder lang auch Kosten für den Träger verursachen, daher....... die Industrieelle Revolution, Weberstreik etc. waren der Anfang und das schon vor mehr als 100 Jahre und gerade jetzt ist die Zeit reif für eine Revolution im Bereich der Pflege und Menschenversorgung.


    Jetzt haben diese Bereiche Gehör, wenn wieder alles "normal" läuft, dann verschwindet die Sensibilität, die in unserem Land eh bei einigen Menschen (und leider werden es täglich mehr) nicht mehr gegeben ist.



    Gruß

    Rabauke


    PS: wir entfernen uns immer mehr von der Ausgangsfrage, was ist mit Pause

    Das Problem ist, dass das ArbZG aus einer Zeit stammt in der Teilzeitarbeit noch eher sehr selten war.

    Ist für beide Seiten immer blöd, wenn eine Kontrolle kommt, dann kann es sein, dass ein Aufsichtsbeamter sowas anmeckert.

    D

    muss ich wiedersprechen, gerade weil die Teilzeit immer moderner wurde wurde das Gesetz geändert.

    Schau dir bitte die alte Arbeitszeitordnung an die davor gültig war und wie das dort mit Pausen geregelt war.


    Sorry, aber hier liegst du falsch.

    Weil gerade immer mehr Teilzeit bis zu 6 Stunden machen wollten und in europa erst nach 6 Stunden pause gemacht wrden musste sind die Vorgaben geändert worden.

    In der alten Arbeitszeitordnung gabe es Pausenverpflichtungen schon nach 4,5 Stunden, und daher rührt auch noch unsere Regel in unseren Abeitszeitvereinbarungen. Das galt schon zu kaisers Willhelm Zeiten für die Mädels, und was für die Mädels gut war wurde bei uns für alle als gut befunden.



    § 11 (ich hoffe du kannst die Schrift noch lesen ;) )

    http://www.schichtplanfibel.de…itszeitordnung%201938.pdf

    Gruß

    Rabauke

    und so, oder so ähnlich, sieht es in praktisch allen Einrichtungen dieser Art aus.

    hallo Paragraphenreiter,


    dann aber liegt doch die Ursache wo anders. Nicht daran, dass es sich um Wohnhäuser handelt, sondern daran, das nicht ausreichend Personal vorhanden ist.


    Personal in Mehrarbeit ist aber auf Dauer nicht Preiswerter als das Personal aufzustocken und damit überden Einsatzplan genau diese Lücken zu füllen, die es an dem Maschinen auch gibt.

    Auch Maschinengruppen dürfen nicht stehen bleiben und müssen rund um die Uhr drehen (wie die Bewohner betreut werden müssen).

    In der modernen Fertigung kannst du nicht einfach eine Maschine anhalten, weil im Anschluss 10 weitere Maschinen auf die Produkte der ersten Maschine warten.


    Einfach mal as anhalten geht nicht, weil dann alles stehen bleibt. Vorräte im Produktionsfluss sind fast bei Null.

    D.H. wenn eine MAschine an der Gruppe steht haben bei uns 9 weitere Maschinen einen Stillstand und der kostet und kostet und kostet


    Gruß

    Rabauke

    nun die Frage ist, was ihr in der BV geregelt habt.

    Pausen sind Sinnvoll und wichtig.

    6 Stunden am Stück volle Leistung bringen ist eh schwer möglich.

    Fest steht, wenn 6 Stunden überschritten dann muss die Pause nach dem Gesetz gemacht werden.

    Wir haben bei uns jedoch in der AZ-BV regelten, dass bei uns nach 4 Stunden 30 Minuten Pausen gemacht werden müsen, und somit muss eh die Teilzeitbeschäftigte 30 Minuten Pause machen, wenn sie mehr als 4 Stunden AZ hat.


    Also in eure BV reinschauen.


    Was für den Fall gilt, wenn ihr zur Arbeitszeit und Pause nichts geregelt habt, dann wird die AZ für diesen Tag bei exakt 6 Stunden sein und wenn sie mal 5 Minuten zu früh geht macht Sie halt nur Minus und nie plus.


    Der Vorteil bei uns, ist die dame dann 6 Stunden und 35 Minuten da macht sie auch 5 Minuten plus um mal ihr minus von anderne Tagen auszugleichen.


    Gruß

    Rabauke

    unsere Menschen sind auch keine Maschinen, Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer!


    Sorry, es ist planbar auch bei nur 2 MA je WH, wenn alle 20 MA eine Ähnliche Aufgabe haben (10 WH).


    Glaube mir, ich weis wovon ich rede.


    Auch bei uns, fällt einer aus, so ist das bitter und es muss Ersatz ran, wenn die Ersatzreserve der Schicht nicht vor Ort ist.

    Dieser Ersatz wird mit den Einbringschichten durchgeführt.


    Daher, wenn ihr nur 30 MA habt um 1o Häuser an 7 Tagen rund um die Uhr abzudecken, dann geben ich die Recht geht das nicht, bei Rund um die uhr und einem 5-Schichtsystem wären bei 10 WH und 1,8 MA je WH 90 Personen dafür erforderlich.


    Gruß

    Rabauke

    Schwede,

    ich merke das du für neue Wege nicht offen bist.


    dann mach weiter wöchentlich/Monatlich diestpläne.... so haben wir wie gesagt vor 40 Jahren auch gearbeitet, bis wir bereit waren neue Wege zu gehen.


    Ich bin davon überzeugt, dass es auch bei euch anders geht, wenn ihr nur wölltet.


    Oder arbeitet nur jeweils immer 1-2 Personen gleichzeitig im Wohnhaus? Dann gebe ich dir recht, muss der Weg neu überdacht werden, aber auch das geht mit festen Dienstplänen und auch hierfür habe ich Lösungen.


    Wichtig ist hierbei das ähnliche Funktionen mit einer Mindestpersonalstärke vorhanden sein muss. Kronische Unterbesetzungen sind übrigens mit festen Dienstplänen auch leicht aufzeigbar und geben dem BR argumente in die Hand.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo rtjum,


    auch wir bilden mit Blockunterricht unsere Auszubildenden aus, weil das besser planbar ist für den betriebliche Einsatz.


    Während der 2 Wochen Blockunterricht (bei uns immer 2 Wochenblöcke) sind die Auszubildenden frei von Einsatzzeiten im Betrieb. Selbst wenn auf Grund von Corona oder andere Dinge die Unterrichtszeit mal an einem Tag unter 4 Stunden ist, sind die Befreit vom Einsatz im Betrieb, solang die Wochenunterrichtszeit die 32 Unterrichtsstunden überschreitet. 32 Unterrichtsstunden sind ja 32x3/4= 24 Zeitstunden.


    Das ganze Stand meine ich im BBiG


    Schaue da mal nach.


    und hier dazu ein Link der IHK Köln (da steht sogar was von 25 Unterrichtsstunden)


    https://www.ihk-koeln.de/AxCMS…g_Berufsschulzeiten.AxCMS


    Hausaufgaben ist üblich. Die kann Sie ja am Tag nach dem Unterricht erledigen.


    Gruß

    Rabauke

    Auch wir haben Feste Schichtpläne und die MA werden dann z.B. der Plan 5-Schicht auf Schicht c zugeordnet. Dann wissen die Mitarbeiter auch solange ich nicht von der Schicht runter kommen sind das meine Arbeitstage (bis zum übergang in die Rente). Zitat rabauke


    Na solche Schichtpläne würde ich auch schreiben aber jetzt mach mal Schichtpläne für Wohnhäuser ( wir haben 12 Stück davon) da gibt es nichts schlimmeres als Dienstplaner zu sein!!!!!

    Schwede, wo ist der Unterschied zu Wohnhäuser und Maschinengruppen?

    Wir brauchen je Maschinengruppe eine Personananzahl x auf Schicht.


    Was bei euch die Wohnhäuser sind bei uns die Maschinengruppen.


    Die Spezialisten sind nicht einfach von Gruppe zu Gruppe einsetzbar.


    Wir können gerne mal gemeinsam darüber Mullen (so sagen wir hier) wie sowas aussehen kann, wenn ich nur noch zu Hause in Freistellung bin.

    Der Umstieg von in plane das Personal monatlich ein zu wir haben einen Festen plan ging auch 1978 bei meinem Arbeitgeber nicht von heute auf morgen. Hat einiges an Diskussion gekostet (ich als JAV neugierig zugehört und mein Papa als Stellv.BRV vorbereitet)

    Heute wollen wir nicht mehr weg davon.


    Urlaub, Krankheit wird abgedeckt durch die Einbringschichten der MA

    5-Schichtbesatzungen bedeutet ca. 10% Personalreserve durch die 5. Schicht. 168/5=33,6 Anwesenheit - 2,1 Pause = 31,5 WochenAZ im Mittel. Also alle 2 Wochen eine Einbringschicht. (wir haben eine 35 Stundenwoche)

    Dann die Schichtbesatzung je Schicht um weiter 10% aufstocken (also statt 10 11 auf jeder Schicht für jedes Haus- Jede Maschinengruppe) und schon sind 20% Personalreserve da. Wir kommen damit gut klar und es kommt so gut wie nie zu Mehrarbeit weil übermäßig viele AU oder Zeitgleich in Urlaub sind.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Markus,


    da hast du recht,

    aber in diesem Beschlussprotokoll gehören Angaben rein.


    Wenn ich unsere Protokollführer glauben darf, die an dem Seminar beim ifb teilgenommen haben gehört zu diesem Beschlussprotokoll Einladung, Tagesordnung, Datum, Teilnehmerliste und wenn Ersatz geladen wurde die Gründe des Ersatzes mit rein.

    Einfach nur ein Beschlussprotokoll wo steht

    :

    02.01.2021: Beschluss: der BR stimmt der fristlosen Kündigung vom Rabauken zu, 12 Ja 1 Nein

    09.01.2021: Beschluss: Der BR stimmt der Umgruppierung und Versetzung von Markus zu: 11 Ja 1 Nein 1 enthaltung

    16.01.2021: Beschluss: Der BR stimmt dem Schichtplan für den Bereich Einkauf für 2021 und 2022 zu: 5 Ja 0 Nein 4 Enthalten

    ....


    Reicht eben nicht.


    SO habe ich aber die Ausgangsfrage verstanden


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Chris,


    dann würde ich jetzt schon einen RA beauftragen der sich mit Arbeitszeit auskennt und euch dann bei den nächsten Gesprächen begleitet und für alle eine Schulung z.B. beim TBS die haben in Düsseldorf echt gute Sachverständige was Arbeitszeit angeht.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo §§ Reiter,



    ich finde der BR hat nicht nur ein Überprüfungsrecht sondern auch ein Iniativrecht.

    Wenn der Br also Dienstpläne schneller und Besser kann als der AG, warum nicht?


    Bei uns sind es die BV-Entwürfe, 70% davon kommen vom BR und werden vom Arbeitgeber so abgenickt.


    Sei es die BV zu Kurzarbeit, zur Arbeitszeit in der Fertigung mit 5 verschiedenen Schichtsystemen (1-Schicht bis 5-Schicht) oder die BV zum Arbeitsschutz.


    Ich bleibe dabei, wenn der BR die Iniative übernimmt bekommt er seine Inhalte und wünsche besser umgesetzt, als wenn der AG mit seinen Vorschlägen ankommt. Dann muss daran gefeilt werden, das ist unsere Erfahrung.


    Auch wir haben Feste Schichtpläne und die MA werden dann z.B. der Plan 5-Schicht auf Schicht c zugeordnet. Dann wissen die Mitarbeiter auch solange ich nicht von der Schicht runter kommen sind das meine Arbeitstage (bis zum übergang in die Rente). In der Regel sind bei uns die Mitarbeiter über 10 Jahre auf der gleichen Schicht.


    Mit unserem 5-Schichtplan ist eine 24/7 abgedeckt.

    Negativstunden sind druch Einbingschichten auszugleichen, er erforderlich Bedarf wird durch Aushang bekannt gegeben, und wenn dann Tage offen bleiben ist wieder der Vorgesetzte mit dem BR im Boot und beschließen gemeinsam, wer denn Kommen muss. Das ist alles was wir an Dienstplänen machen müssen. Da in der Regel die MA freiwillige schauen, dass Sie nicht zu weit ins Minus kommen werden wir sehr selten aktiv.


    Evt. ist das ja im Ansatz auch für euch eine Lösung ;). Wie gesagt, wir schauen uns nur noch die Einbringschichten an, weil der Rest ist festgelegt.


    gruß

    Rabauke

    Oh man, da hat man mal ein paar Tage keine Möglichkeit ins Forum zu kommen und schon überschlagen sich hier die Ereignisse...


    Dann auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum, Nicola.

    Moritz, das war im letzten Monat, also schon ewig her ;)

    Hab ich das richtig verstanden? Ihr als BR macht die Dienstpläne?!

    Das ist ganz sicher nicht Eure Aufgabe. Ihr habt sie lediglich zu prüfen und zu genehmigen (oder halt abzulehnen).

    Lasst Euch nicht verarschen! Der AG lässt Euch seine Arbeit machen und wenn jemand am Dienstplan was auszusetzen hat (was immer so ist) kann er sich noch zurücklehnen und sagen "beschwert Euch beim Betriebsrat".

    Hallo §§ reiter,


    ich würde als BR gerne die Dienstpläne machen, dann wären zumindest alle Regeln eingehalten und ich müsste nicht hinterherdiskutieren und ausreichen Personal müsste der AG dann auch Einstellen, weil sonst wäre halt an machen Tag derAg eingetragen, weil AZ erfüllt und kein Personal mehr frei.


    Daher, ich hätte das sofort gemacht, mein Arbeitgeber wollte aber nicht.


    Gruß

    Rabauke

    10qm regel, da ist dann nix mit gemeinsam ;) ich habe verständnis, um die 10qm einzuhalten beträgt der Abstand mindestens 1,8m in allen richtungen denn 1,8x1,8x3,14 = 10qm


    wie du damit gemeinsam was machen willst weiß ich nicht


    Schau dir mal die zugehörige Verordnung an. Wenn ihr bei dieser Distanz von Gemeinsam sprecht ok, wir machen die Gemeinsame Pause über Teams ;)

    Hallo,


    Tarif haben wir nicht. Schaut euch bitte das TzBfG genau an und sagt mir warum das nicht geht.

    Sorry aber mit ich denke ist mir nicht geholfen. Ich sehe keinen Grund warum das nicht so gehen sollte.


    Danke dir Tobias. Ich sehe das auch so. Den Kommentar habe ich nur noch nicht durchgelesen von 2018. Aber Danke.

    Hallo Elbarado,


    wenn du der Meinung bist dann klage es doch ein und las dich von einem Arbeitsrichter belehren.

    Worauf ich dich aber Aufmerksam mache, und das meine ich ernst, wenn du die Stunden angesammelt hast und dann im September abfeierst aber im September krank wirst sind die Stunden weg weil Krank auf einen Freien Tag ist nicht erforderlich. Du sammelst hat keine Stunden sondern hast eine Festgelegten Arbeitsplan ohne Stundengutschrift mit Arbeiten in den n#chsten 15 Monaten am 13 damit Reduktion deines Jahresurlabes um 2/15 des Anspruchs (bei 30 Tagen also um 4) da du ja auch weniger Arbeites. Was Passiert wenn du vorher gekündigt wirst oder stirbst, egal, du hast ja frei wie geplant... es gibt genügend Gründe warum von der Arbeitszeit in einem Monat, Täglich oder in der Woche ausgegangen wird nach dem Teilzeit-und Befristengesetz. Warum nicht über Jahre? Schau die mal die Ankündiungsfristen für Änderungen an, die sind nun mal nicht bei mehreren Jahren, schau dir mal deine Kündigungsfristen an (für den Arbeitsvertrag) der liegt nicht bei Jahren, du könntest hja auch mit frei anfangen wollen, wirst dann für 150 Stunden bezahlt und kündigst dann 14 Tage vor frei-Ende.. und dann, bezahlt ohne was getan zu haben, das alles sind Gründe warum es um die Woche maximal den Monat geht aber nicht Jahre im Voraus ansparen um dann frei zu haben.


    Aber wie gesagt, du bist unkündbar, also Klage deinen Anspruch ein, wenn du meinst Recht zu habenm und solltest du vor dem BAG, LAG oder Arbeitsgericht dein REcht bekommen (würde mich wundern) Gratuliere ich dir und habe dazu gelernt.


    Klagen gegen den Arbeitgeber tut nicht weh


    gruß

    Rabauke

    Hallo dirk,


    fehlersuche muss sein. Ihr seit in derMitbestimmung. Also BV zu dem Thema machen.


    Wir haben hierzu in unserer Lösung eine GBV. Auch wir wollen, dass die Fehler behoben werden aber die Mitarbeiter und deren Daten geschützt sind. Darum haben wir in der BV hierzu folgende Sätze hineingeschrieben, damit sicher dem Mitarbeiter nichts passieren kann und die Auswerter wissen, was sie dürfen und was nicht.

    Da die Datenschutzgrundverordnung gilt und eine Verfahrensrichtlinie zu jeder Anwendung gemacht werden müssen sind die Freiheiten über die GBV geregelt. Wir haben hierzu in der BV hierzu folgende Sätze hineingeschrieben:


    Im Rahmen des üblichen Systembetriebs werden Log-Dateien auf den Servern geschrieben, welche die Nutzung des jeweiligen Services protokollieren. Die Log-Dateien sind notwendig um die dauerhafte Verfügbarkeit des Services zu gewährleisten und im Fehlerfall die Ursachen zu ermitteln und damit beheben zu können.


    Der Zugriff auf die Dateien ist ausschließlich den Systemadministratoren der verschiedenen Applikationen möglich. Zum Zwecke des Sperrens der Zulassung von nicht benutzten Services (Housekeeping) und zur Ursachenermittlung bei konkreten Störungen und Problemen kann die IT hiervon Auszüge (Datum der letzten Nutzung durch einzelne Mitarbeiter) erhalten. Darüber hinaus sind Downloads und die Weitergabe der Log-Dateien unzulässig.


    Eine Auswertung personenbezogener Daten ist unzulässig und findet nicht statt, wenn dies in der Betriebsvereinbarung nicht ausdrücklich zugelassen ist.


    Werden gleichwohl solche Auswertungen vorgenommen, so sind etwaig darauf beruhende personelle Einzelmaßnahmen unwirksam; in solchem Zusammenhang gewonnene personenbezogene Daten bzw. Zugriffsdaten dürfen außer zu Zwecken der Strafverfolgung, nicht verwendet werden und sind unverzüglich zu löschen.


    Arbeiten zur Fehlerdiagnose/-behebung durch die jeweils zuständigen Systemadministratoren bleiben hiervon unberührt.



    Gruß

    Rabauke