Ich kenne es eigentlich so, dass der Arbeitgeber, zum Beispiel keine Überstunden, wirksam anordnen kann, wenn der Betriebsrat die Überstunden nicht genehmigt hat und der Arbeitnehmer dadurch die Weisung auch nicht umsetzen muss. (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, BAG v. 3.12.1991 - GS2/90)
Und was im Falle Von Überstunden (§87 I 3 BetrVG) gilt, sollte doch auch bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit gelten (§87 I 2 BetrVG) oder kann mir irgendjemand erklären, warum das da nicht gelten sollte?
Hallo Markus,
hier das Arbeitspapier, auf das du dich beziehst:
https://www.betriebsrat.de/por…/%C3%9C/ueberstunden.html
nun war aber meine Anmerkung, wenn im Arbeitsvertrag die Rufbereitschaft ausdrücklich geregelt ist hat der MA diese zu leisten, egal ob der BR hier zustimmt oder nicht.
Weiterhin, Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit, nur mal so angemerkt, auch hierzu gibt es Urteile.
Wenn also der AG die im AV festgehaltene Rufbereitschaft anordnet (Müller, du hast am WE Rufbereitschaft wie es in deinem AV steht) und Müller macht das ganze Wochenende Wochenende, weil es keinen Notfall gibt, er ein kommen erfordert, dann zieht dieses Urteil nicht.
Gibt es einen Notfall, dann zieht dieses Arbeitspapier auch nicht, weil explizit in Notfällen der AG so handeln kann nach diesem Arbeitspapier
Das ist hier eindeutig anders , um deine Frage zu beantworten.
Hier ein Urteil das Aussage, Ohne Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ist die verweigerung rechtens:
https://rechtsanwaltarbeitsrec…t-durch-den-arbeitnehmer/
Wir reden nicht von Bereitschaftdienst, da würde ich teilweise anders diskutieren, nachdem ich dieses Arbeitspapier gelesen, wobei es da auch auf die Verweigerungsgründe ankommt, die der BR nennt.
nur mal so nebenbei angemerkt,
Wettereinbruch und Blitzeis ohne Vorwarung, der Chef der Strassenmeisterrei ordnet Rufbereitschaft an und ruft seine Fahrer raus, die sind gut Vernetzt mit dem BR und fragen, hast du zugestimmt, steht zwar in meinem AV aber du bist ja in der Mitbestimmung, und der BR sagt nö und die Fahrer drehen sich rum und schlafen weiter, weil nicht zugestimmt, hmm, ich glaube wenn du dann mit dem Auto unterwegs wärest würdest dann anders Denken über, darf der BR das so einfach verhindern ;).
Gruß
Rabauke