Beiträge von Rabauke

    Ich kenne es eigentlich so, dass der Arbeitgeber, zum Beispiel keine Überstunden, wirksam anordnen kann, wenn der Betriebsrat die Überstunden nicht genehmigt hat und der Arbeitnehmer dadurch die Weisung auch nicht umsetzen muss. (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, BAG v. 3.12.1991 - GS2/90)

    Und was im Falle Von Überstunden (§87 I 3 BetrVG) gilt, sollte doch auch bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit gelten (§87 I 2 BetrVG) oder kann mir irgendjemand erklären, warum das da nicht gelten sollte?

    Hallo Markus,


    hier das Arbeitspapier, auf das du dich beziehst:

    https://www.betriebsrat.de/por…/%C3%9C/ueberstunden.html


    nun war aber meine Anmerkung, wenn im Arbeitsvertrag die Rufbereitschaft ausdrücklich geregelt ist hat der MA diese zu leisten, egal ob der BR hier zustimmt oder nicht.

    Weiterhin, Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit, nur mal so angemerkt, auch hierzu gibt es Urteile.


    Wenn also der AG die im AV festgehaltene Rufbereitschaft anordnet (Müller, du hast am WE Rufbereitschaft wie es in deinem AV steht) und Müller macht das ganze Wochenende Wochenende, weil es keinen Notfall gibt, er ein kommen erfordert, dann zieht dieses Urteil nicht.

    Gibt es einen Notfall, dann zieht dieses Arbeitspapier auch nicht, weil explizit in Notfällen der AG so handeln kann nach diesem Arbeitspapier


    Das ist hier eindeutig anders ;) , um deine Frage zu beantworten.

    Hier ein Urteil das Aussage, Ohne Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ist die verweigerung rechtens:

    https://rechtsanwaltarbeitsrec…t-durch-den-arbeitnehmer/


    Wir reden nicht von Bereitschaftdienst, da würde ich teilweise anders diskutieren, nachdem ich dieses Arbeitspapier gelesen, wobei es da auch auf die Verweigerungsgründe ankommt, die der BR nennt.


    nur mal so nebenbei angemerkt,

    Wettereinbruch und Blitzeis ohne Vorwarung, der Chef der Strassenmeisterrei ordnet Rufbereitschaft an und ruft seine Fahrer raus, die sind gut Vernetzt mit dem BR und fragen, hast du zugestimmt, steht zwar in meinem AV aber du bist ja in der Mitbestimmung, und der BR sagt nö und die Fahrer drehen sich rum und schlafen weiter, weil nicht zugestimmt, hmm, ich glaube wenn du dann mit dem Auto unterwegs wärest würdest dann anders Denken über, darf der BR das so einfach verhindern ;).


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Moritz,


    ich bin ganz bei dir, wenn es das bisher nicht gegeben hat nun aber geben soll, dann gibt sollten dafür die Gründe genannt werden.

    Die Gründe können verschiedenartig sein, und nachfragen sieht der § 81BetrVG, der § 90 BetrVG und ggf. der §111 BetrVG vor.


    Du geht davon aus, diese NAchweise gibt es schon, ich gehe davon aus, die gibt es noch nicht.

    Was ich da so alles erlebt habe in den letzten 5 Jahren, was es alles nicht gibt und weshalb an der ein oder anderen Stelle eine iso- Zertifizierung nicht Zustande kommt, und damit Aufträge den Unternehmen entzogen werden mussten, du würdest dich wundern.


    Also Fragen weil hier die Oranisation geändert wird, da bin ich voll bei dir.


    Aber beim Erbringen eines Nachweises des Zweipersonenteams durch das 4 Augenprinzip (ist bei uns nach den GBP vorschrift und meine ich auch in der ISO-Vorschrift vorgesehen) eine Mitbestimmung für eine BV nach §87 Abzuleiten halte ich mit diesen wenigen was heir mitgeteilt wurde für sehr vermessen.

    der § 87 ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz, ich bin bei §§ 81, 90 und 111 BetrVG


    gruß

    Rabauke

    Hallo Zusammen,


    nun, es handelt sich um einen Werkstattwagen (ich gehe von LKW-Zulassung aus).

    Was verlangt hier die BG wegen erhöten Unfallaufkommen? Was Verlangt das Gesetz bei Fahren mit einem LkW als Nachweis?

    schon mal da gestöbert? https://www.zdh.de/fachbereich…ten-alle-gewichtsklassen/


    Die Frage ist, was steht da drin, und wass soll in dem Fahrtenbuch atehen?


    zu wissen wer wann wo damit gefahren ist, Fahrzeiten Ruhezeiten, km, etc. ist doch wie bei dem Mechaniker der Nachweise seines Zeitaufwandes für die Herstellung eines Werkzeuges oder beim Installateur der nachweis seiner Tätigkeiten im laufe des Tages, die ich als Kunde vergüten muss.

    Ich verstehe hier nicht, woher plötzlich eine Mitbestimmung herrühren soll, wenn ein Mitarbeiter nachweisen soll, was er wann getan hat. Das macht doch so gut wie jeder, egal ob in Projekten aktiv, bei der Postverteilung oder halt bei der Erbringung einer Dienstleistung. In der fertigung beider Schichtabrechnung Produziert, stillstände, Reperaturen. Nur weil es hier ein Auto ist das bewegst wird (7 Uhr antritt der Fahr windpark 7, Schäden bis 9 Uhr behoben, Antritt der Fahrt nach Windpark 9, Arbeit unterbrochen wegen Feierabend um 16 Uhr Antritt heimfahrt, ankunft 17:15.

    Wo hier die Mitbestimmung liegt, weiß ich leider nicht, sehe ich auch nicht in Ordnung im Betrieb. In der Ausbildung nannte man das ein Berichtsheft führen.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Markus,


    es verstößt nicht gegen eine BV oder ein Gesetz.

    Der BR hat Mitbestimmung, aber im §87 steht nicht, dass wenn der AG mit der Meinung des BR nicht einverstanden ist es ein Gesetzesverstoß ist, wenn er es trotzdem anders macht, Es steht dort drin, wie dann zu verfahren ist, wenn eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung vorliegt Von Einigungstelle über Arbeitsgericht ist da alles drin.


    Wenn der AN in seinem AV drinstehen hat, bereit zur Rufbereitschaft, und der AG ihn auffordert diese nun zu erbringen, der BR aber dagegen ist, weil er den AG nicht mag, dann bedeutet das nur, der AN macht Rufbereitschaft und der BR verklagt seinen Arbeitgeber aus unterlassung und ein Gericht entscheidet, sind die Gründe der Verweigerung des BR berechtigt oder nicht.


    Solang die Ruhezeiten eingehalten werden, die Arbeitszeit nicht gekappt wird damit keine Pause durchgeführt werden muss, das Arbveitszeitgesetz somit eingehalten wird und nicht gegen eine andere gesetzliche Vorgabe verstoßen wird, die für den AN offensichtlich ist, ist der zur Arbeitsleistung verpflichtet.


    So sehe ich das.


    Daher ich bin ganz bei Tobias


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Struggler,


    wenn das hier


    tatsächlich so gemeint wie geschrieben ist, dann ist das eine für AN ziemlich nachteilige Regelung, bei der fraglich ist, ob sie überhaupt individualrechtlich zulässig ist. Ein AN kann überhaupt nicht gezwungen werden, für seine Urlaubsplanung bestimmte Abgabefristen einzuhalten. Und ein Zugriffsrecht des AG, weil ein AN einen Abgabetermin nicht einhält, ist aus meiner Sicht völlig rechtswidrig.

    Hallo Albarracin,


    einig bin ich mit dir, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht festlegen kann (es sei denn eine BV regelt die Zeitliche Lage, dann kann der AG das zusammen mit dem BR für einen Kollektiven Mitarbeiterkreis).

    Uneinig bin ich mit dir, dass eine Regelung nicht vorschreiben kann, bis wann man seinen Urlaubsplan abzugeben hat.

    Ich halte November für früh, aber es gab in den Coronafreien Zeiten genügend MA die genau das gewüscnht hatten bei uns, Beantragung bis 15. November und dann innerhalb von 3 Wochen genehmigung, damit im Dezember noch der frühbucherrabatt genutz werden kann. Bei uns ist die erste Frist der 15 August des Vorjahres für Q 1 und für alle anderen Monate der 15.Jan.. und dann nach 4 Wochen automatisch genehmigt. Zu verplanen sind 75% des Jahresurlaubsanspruches

    Wer danach plant hat ein Problem, weil es gibt keinen Zeitraum bis wann denn die Genehmigung vorliegen muss, was dazu führen kann, dass auch mal keine Genehmigung vorliegt. Wie wir alle Wissen, ohne Genehmigung darf der Urlaub nicht angetreten werden, das kann zu Abmahnungen oder Kündigung führen.


    Bei uns läuft das mit dem 15 Januar hervorragend, und die, die den Plan nicht erfüllen leben halt davon, dass Sie auch schon mal aufgefordert werden umgehend ihren Urlaub zu verplanen, das sind die möglichen Zeitkooridoren.


    Ganz selten kommt es dann auch mal zur Kappung einzelner Tage zum Jahreswechsel weil der MA vergessen hat den Übertrag aufs nächste Quartal zu velangen.


    gruß

    Rabauke

    Hallo §§Reiter,


    ers ist darauf indirekt eingegangen, in dem er mitgeteilt hat, das jede Erfasste Minute auch gutgeschrieben und vergütet wird.


    Er hat nie beschrieben, dass es keine Gleitzeit gibt.

    Weiterhin hat mitlerweile auch das BAG entschieden, dass die Elektronische Zeiterfassung ein Dokument ist, das nicht im Nachhinein verändert werden darf. Wenn also dort nach BV anwesenheit=Arbeitszeit ist, dann gilt: 30 Minuten Pause....


    Auch die Menschen im Büro leben nicht von einer Tasse Kaffee zur anderen, so wie die Menschen in Krankentransport nicht von einer Kaffeefahrt zur anderen Unterwegs sind. Da solltest du mal dein Weltbild den neuen gegebenheiten anpassen.

    Der Job im Büro ist genau so zerstörerisch wie der Job am Hochofen früher war.


    Der Stress ist auf Grund der Maßgaben (bei den Bürojobs des Konkurendrucks mit Billiglohnländer, denn jeder Bürojob ist auch in ein Billiglohnland verlagerbar, die These eines Weltkonzernchefs) jederzeit gegeben. Da bekommt die Person in der Buchhaltung vorgerechnet, das ihr Job in Indien nur ein drittel kostet, damit Sie gehalten werden kann soll Sie doch mal ihre arbeitsweise überdenken und die dreifache Menge liefern, das geht, nur halt Lean anwenden, verschwendung vermeiden, und wie du ja auch mit deiner Hypothese darstellest, gibt es im Büro nur Verschwendung.

    So gehen die Chefs der Weltkonzerne heute mit ihren MA um. Nicht ohne Grund sind die AU-Zahlen wegen Psychischer Problem so stark gestiegen, daher, der Stahlarbeiter verbrauchte früher seine Körper die Kopfarbeiter heute verbrennen ihre Seele, und das ist sicher genau so schlimm.


    Daher, 6 Stunden am Stück arbeiten, egal wo, ohne Pause im Dauerstress ist sicher Krankmachend.

    Die Novilierung des Arbeitszeitgesetzes (aus der AZO heraus) ist nicht entstanden, weil man den Arbeitern was gutes machen wollte, sondern weil man den Mensch besser ausbeuten kann, 4x6 =24 somit 24 Stunden Leistung ohne Pause am Tag umsetzbar und damit eine Vollauslastung sehr einfach umgesetzt, weil die Wirtschaft das so wollte! Die wollen keine Pause, die Menschen brauchen aber Pause.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Zusammen,

    lieber §reiter, ich bin so oft traurig, weil ich von den BR enttäuscht bin, die nach Losungen zum Gesetzesverstoß suchen, aber selber immer auf die Einhaltung für sich pochen. Für mich total inkonsequent.


    Ich verstehe nicht wie Betriebsräte deren Job es ist auf die Einhaltung der Gesetze zu achten nur weil es evt. unbequem ist hier zu schauen, wie ich das umgehen kann.

    Wenn ich genau 6 Stunden Teilzeit machen möchte, und im Betrieb ist geregelt alle ab 5 Stunden haben 30 Minuten Pause, weil Pause wichtig ist und der Erholung dient, dann gibt es den Konflikt nicht.


    Nur weil die MA meinen, uns macht das nichts und wenn Sie dann mit 60 oder 65 oder 66 die gleiche Leistung bringen müssen kaputt sind weil sie sich in ihrer "jugend" verausgabt haben muss der BR das nicht gutheißen!


    Ich als BR wie ihr auch tragt mit dafür die Verantwortung, dass die Gesetze die zum Schutze der AN gelten eingehalten werden!


    Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz. Warum soll denn nach 10 Stunden Schluss sein, statt 3x12h ich schaffe das und habe dann meine Tarifliche Anwesenheit erfüllt, wenn jemand damit kommt sagt ihr doch hoffentlich auch, es gibt eine Höchstarbeitszeit, geht nicht.


    Weiterhin ist keine Mehrarbeit gegeben, auch wenn das hier immer mitgeteilt wird, wenn jemand in Gleitzeit mal mehr und dafür selbst bestimmt auch mal weniger als die tägliche Sollzeit arbeitet, solange in einem Ausgleichszeitraum die Sollzeit erfüllt wird.


    Damit der Teilzeitmitarbeiter auch hiervon profitieren kann, ist ab einer soll AZ von mehr als 5 Stunden sicher eine Pausenregelung zu nutzen. Denn dann kann ich mal nur 5 Stunden bleiben, und weil das Wetter sch.. ist, der Schreibtisch voll an einem anderen Tag auch 8 Stunden bleiben.


    Wenn die BV den Mitarbeitern nicht passt, dann sollen sie sich einen anderen AG suchen oder halt nur maximal 25 Stunden die Woche arbeiten.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Markus,


    ich habe für den Fall Recht gegeben, in denen es auch keine Auswirkungen auf die nicht Freigestellten hat. Lese dir mal bitte meine erste Post durch.


    Wir leben nur das BetrVG vollständig aus.


    Wir haben eine Ersatzfreistellung in unserer Geschäftsordnung festgeschrieben, die greift, wenn einer der beiden Freigestellten eine Woche und länger wegen Urlaub oder AU ausfällt.


    Das bedeutete, wenn ich 3 Wochen Urlaub mache war automatisch jemand für diese Zeit freigestellt. Diese Person hat aber nur einen Vertreter in ihrem Bereich, der die Aufgaben erledigen kann. Bei planbaren Abwesenheiten (und das ist der Urlaub für mich) gibt es somit ein Interesse des Arbeitgebers, den Betrieb in diesem Bereich auch aufrecht zu erhalten, wenn ich in Urlaub bin, somit wird bei der Genehmigung dann schon geschaut, wie sieht es in dem Bereich der Person aus, die mich in meiner Freistellung im BR als freigestellte Person vertritt.


    Für den Fall, dass dieses in den anderen Betrieben nicht so ist, und keine Ersatzfreistellung vorgesehen ist, sondern die Arbeit einfach nur liegen bleibt bis der Freigestellte wieder zurück kommt, gebe ich dir Recht. Da ist es Wumpe, wann der Freigestellte seine sechs Wochen Urlaub am Stück macht, weil er in seine alte Heimat Urlaub machen will.


    Wobei schon bei der Urlaubsbeantragung schauen bei uns die Mitarbeiter/innen überall auf die Kalender und planen den in der Regel so, dass es zu keinen Problemen kommt.

    Wen ich in meinen 27 Jahren als BR bei 30 individuellen Lösungsfindungen helfen musste (ca. 1 mal Pro Jahr) ist es viel. 99,5% der Urlaubsanträge werden bei uns durchgewunken.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Lustiger Vogel,


    nun wir haben auch Gleitzeit und dort freie Tage geregelt.

    Bei einem Tag frei reicht in der Regel eine Abmeldung wenn die Ansprechbarkeit des Bereiches nicht dadurch reduziert wird.

    Ich stimme mich mit keinen Kollegen ab, der Bereich ist Ansprechbar und gut ist. Tag wird selber als Urlaubstag, Gleitzeitfrei eingesteuert.


    Nun wenn das nicht funktioniert, also hier unstimigkeiten innerhalb des Bereiches entstehen (zwischen den Kolleginnen und Kollegen) oder die Ansprechbarkeit des Bereiches nicht mehr gewährt ist, muß über den Vorgesetzten die Genehmigung erfolgen.


    das meinte ich mit miteinander ;).


    in 95% der Abteilungen reibungslos, leider in einer nicht :( weil alle immer Freitag frei haben wollen.


    Gruß

    Rabauke

    hmm, dann haben wir hier unterschiedliche Auffassungen ;) .


    Wobei bei einem Tag, habe ich erst jetzt gelesen, da gebe ich euch allen Recht.

    Wieso es da einen Antrag braucht verstehe ich auch nicht... aber das liegt wohl am miteinander dort.



    Anderer Meinung bin ich, wenn es sich um einen mehrtägigen bis mehrwöchigen Urlaub handelt.


    Wenn der Freigestellte in Urlaub ist bzw. AU wird die Arbeit in diesen 3-4 Wochen doch nicht weniger, die täglich zu erledigen ist.


    Gruß

    Rabauke

    nein wir haben dazu keine BV. Mein Antrag liegt seit dem 26.01. im Personalwesen

    Bisher gab es immer eine Rückmeldung aus dem Personalwesen, aber diesmal scheitert es, warum auch immer. Hatte gestern schon eine Erinnerungsmail geschickt, aber auch darauf keine Antwort bekommen.

    Ich müsste böses denken, wenn das jetzt nicht Schikane ist ^^:D

    na, 26.01, da jammerst du jetzt schon, als dem AG 3-4 Wochen Zeit geben macht schon sinn.

    Bist du alleine freigestellt? Wie habt ihr in deinem Urlaub enn geregelt, dass die freistellung laufen soll, weil wenn du in Urlaub bist kann ja für den Zeitraum ein anderer deine Freistellung inne halten. Lese dazu mal die Kommentierungen.


    Daher hat der Arbeitgeber schon auch ein Interesse daran, dass auch dein Urlaub planbar ist. Ist nun in dem Fall dein Stellv. freizustellen, weil ihr das so in der Geschäftsordnung gegerelt habt, dieser aber der einzige Meister während deines Urlaubes der vor Ort ist, so sehe ich schon einen Grund, deinen Antrag abzulehnen, da damit die Freistellung dieses Meisters die zustimmung erteilt wird und damit der Betrieb nicht funktionieren kann.


    Bei uns sind es 4 Wochen, nach denen der Urlaub automatisch genehmigt ist.


    Daher, macht eine BV, legt einen Frist da rein, und dann weiß du wann dein Urlaub genehmigt ist.


    Dafür habt ihr doch die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG.


    Die BV hierzu ist sogar erzwingbar.


    Also handeln damit du im nächsten Jahr weiß, ab wann du bescheid wissen muss.



    Gruß

    Rabauke

    JoTrau,


    wenn die Weber ende 19tes Jahrhundertauch so gedacht hätten, oder die Stahlarbeiter in er Hütte in den 50er, oder die Bergleute in den 50er, oder die Lugführer Ende der 90er, ja dann, wäre der Mindestlohn ein Luxusverdienst,


    nein auf die Politik warten ist nicht der richtige Weg, das hat die Geschichte gezeigt. Die Politik ist von der Wirtschaft gesteuert und nicht von dem Individuum.

    Im rechten Flügel bis hin zum Zentrum (neu CDU) war das immer schon so, Die SPD ist mit Schmidt auch in diese Richtung gewandert und die Grünen mit Joschka Fischer, für das Individum Mensch sorgt sich die Politik nur dann, wenn es sorgen hat, das dieses Aufständig werden könnte, dann wird gegengesteuert (siehe unsere Umweltpolitik).


    Alles Lobbyisten.


    Gruß

    Rabauke

    "Nachtigall ich hör dir trapsen". Das könnte aber eine gute Vorbereitung dazu sein. Oft ist die Motivation des AG bei solchen Maßnahmen eben nicht die Tätigkeit für die Mitarbeiter abwechslungsreicher zu gestalten. Das große Ziel ist oft Rationalisierung. Daher immer schön achtsam bleiben und am besten (wenn es viele MA betrifft) zu solchen Änderungen einen freiwilligen Interessenausgleich schließen der Kündigungen für einen Zeitraum X ausschließt. Vielleicht schieße ich jetzt übers Ziel hinaus, aber wir haben auch schon viel durchgemacht....

    Hallo Lustiger Vogel,


    bei uns war der gedanke des Arbeitgebers damals, damit flexibel reagieren zu können wenn die Auftragslage in einen Bereich dringender erledigt werden müss weil Vorräter knapper waren und im anderen Bereich auch mit nur 80% output die Lieferung für die nächsten Monate gesichert waren. so konnten wir dann auch flexibler von 3 auf 4-Schicht in dem meinen Bereich wechseln und den anderen von 3 auf 2 senken.


    Nicht immer ist böses im Sinn und bei uns hat sich das für das Personal gelohnt. Alle die bereit waren sich flexibel Einsetzen zu lassen haben seitdem eine Entgeltgruppe mehr.


    Ist gab aber auch Personen die aus den verschiedesten Gründen nicht noch die andere Tätigkeit erlernen wollten/konnten. Für diese war dann auch der Einsatz im anderen Bereich vom BR begründet die Zustimmung verweigert worden. Dafür muss aber auch der BR sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterhalten.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Darko,


    auch für mich werden alle Mitarbeiter versetzt, da Sie nun statt nur in Abteilung 1 auch in Abteilung 2 eingesetzt werden.

    Ob das auch Entgeltrelevant ist hängt ggf. von eurer entgeltsystematik ab.

    Bei uns wäre es Entgeltrelevant, wenn die Arbeiten nicht identisch sind, sondern was neues Hinzugelernt werden muss.

    Damit erhöht sich die Erforderliche Anlernzeit und bei uns auch der Vergütungsanspruch.

    Hier EG 4 und da EG 4 bedeutet nicht in summe für beides EG 4 sondern ggf. wer beides kann braucht 3 Monate länger und hat Anspruch auf EG 5.


    Daher, so einfach nicht abtun.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo rtjum,

    das BBiG hilft nicht so ganz, da die Ausbildung unter das Pflegeberufegesetz fällt. Zur Ausbildung selbst schaust Du mal in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe.

    danke Akingretel,

    wieder was gelernt, obwohl es sich um eine Berufsausbildung handelt greift das Berufsbildungsgesetz nicht. Ich bin von den Socken. Wobei ich den §1 des BBiG deutlich anders lese. Weil dort steht erstmal gilt für alle Berufe.

    Das die Ausbildungsordung unabhängig hierfür für verschiedene Berufe unterschiedlich ist, und dass je nach berufszweig weitere Gesetze gelten glaube ich dir ungesehen.



    und hier der gesetz für rtjum,


    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl…in=pdf&tlevel=-2&nohist=1


    Gruß

    Rabauke

    hallo gibfein8,


    eine Minute länger ist Länger als 6 Stunden.

    PUNKT.

    Damit ist dann eine Pause Pflicht.


    Das steht nun mal im Gesetz.


    daher macht eine BV zu festen Arbeitszeiten, wenn ihr meint das muss ein. Dann braucht auch nicht mehr gestempelt zu werden sondern nur noch die Anwesenheit erfasst.

    Also beginn um 9 Ende um 15 Uhr, wer eine Minuten zu spät kommt verstößt gegen die Regel, Abmahnung möglich, wer 1 Minuten zu früh geht verstößt gegen die Regel abmahnung und Entgeldreduzierung möglich, prima, oder sorgt für eine clevere Lösung,

    Bei Teilzeit über 4 Stunden bis 6 Stunden werden nach 4 Stunden 15 Minuten Pause gemacht, bei Teilzeit über 6 Stunden Arbeitszeit nach 4 Stunden 30 Minuten Pause gemacht.


    Dann habt ihr eine Win-Win Situation und haltet das Areitszeitgesetz sicher ein.


    Gruß

    Rabauke

    und dann darf jeder Überstunden machen wie er will?

    nun die Bandbreite der Gleitzeit zu nutzen sind keine Überstunden.

    Wenn wir hier eine Teilzeitkraft mit 24 Stunden in der Woche an 4 Tagen haben (4x6=24 arveitszeit; Anwesenheit 4x6,5 weil Pause nach BV nach 4 Stunden) und die ist heute, weil viel zu tun ist 7 Stunden da macht Sie heute 0,5 Stunden plus, am Freitag ist wenig zu tun und Sie geht nach 6 Stunden, macht sie dann 0,5 Minus und in Summe hat Sie innerhalb des Gleitzeitkooridors ihre Zeit erfüllt.


    nur mal so angemerkt

    Rabauke : ja, du hast ja sowas von Recht. Und die Leidtragen sind aber erst mal die Patienten/Pflegebedürftigen. Aber wenn das so weitergeht will bald niemand mehr den Job machen und wenn ich erst soweit bin, dann sitze ich ohne Personal im Pflegheim und muß alles selber machen. Ist ja außer einer Heimleitung keiner mehr da ;(

    Also entweder wird Zeiten was geändert oder wir werden es erfahren wo das hinführt. Der Leidtragende ist der gleiche, jetzt oder später.

    Nein, die Leittragenden ist die Gesellschaft die genau das zu verantworten hat.


    NEIN, es wird nie zu Ende sein mit Personen, die diesen Job machen wollen in D, weil hier der Mindestlohn zwar ein witz ist bei den Lebenshaltungskosten aber für Menschen aus dem Ostblock oder Fernost oder Flüchtlinge aus Afrika immer noch mehr ist als Sie vorher hatten und damit der Gesellschaft mitteilen

    ich mache es, weil ich emfinde es nicht als Ausbeutung sondern als Chance. Das ist das Problem der Globalisierung, es wird immer welche geben, für die dieser Job ein Gewinn ist und so lange wird das System auch weiter Funktionieren mit der Ausbeutung in den Sozialberufen. LEIDER

    Und das ist eben das Problem. Ein Berater hat uns das auch so mitgeteilt, dass es eben zu trennen ist, was man als MA weiß und was in Funktion als BR. Ganz glauben kann ich das nicht, daher die Frage hier in der Runde.

    ja das ist so, es ist zu trennen,

    wenn ich als Bereichsleiter erfahre, das wir 50% der Maschinen planen zu verkaufen und der Arbeitgeber der ja auch weis das ich BR bin diese Aussage nicht als TOP SECRET mir mitteilt habe ich auch als BR davon Kenntnis erlangt und nutze es aus.


    Sagt er aber, Rabauke im Rahmen deiner Rolle Bereichsleiter teile ich dir hiermit folgendenes Geschäftsgeheimnis mit, wir brauchen dringest Geld und aus diesem Grund müssen wir nun in die Planung der Produktverlagerung nach Fernost gehen. Wir haben vor unseren MAschinenpark dann an unsere Schwerster dort zu verkaufen um Kapital zu generieren, dann darf ich das nicht weiter sagen, auch nicht im BR verwerten, werde aber auch der nächsten WA-Sitzung den Arbeitgeber fragen, wie er denn gedenkt unsere Finanzielle Lage zu Veränderung und ob er hier schon Projekt hat die laufen.


    Dann weis er das ich es weiß und wird rumdrucksen (ja wir sind noch in rohen Gedanken, zur Nächsten WA gibt es mehr input) oder sagen wie die Planung ist.


    Beides schon erlebt.


    Gruß

    Rabauke

    dann kann er bei der IGM oder beim DGB Mitglied werden, die nehmen auch Schüler und Stdenten auf ;), ich gehe mal davon aus, die anderen Gewerkschaften auch