Beiträge von Rabauke

    Also bei meiner Frage ging es eher darum, dass in den Raum gestellt wurde, dass es einen Kartoffelsalat in einem Geschäft käuflich zum erwerben gäbe. Ich hab noch keinen gesehen. Es gibt fast überall Behältnisse, auf denen "Kartoffelsalat" steht, der Inhalt hat aber nichts damit zu tun. Und ich als Bayer muss das wissen ;) auch wenn ich nicht nur den bayerischen Kartoffelsalat esse.

    mein Metzger verkauft Kartoffelsalat, und ja, das ist Kartoffelsalat, den macht seine Frau täglich frisch, 60% Kartoffel 20% Schinkenwurst und dann noch Sellerie, Pertersilie, schnittlauch, Senf, Ei, salz, Pfeffer, essig und Öl. Auch lecker

    jepp ein k zuvielm


    mein Gurkenwasser hat genug Gewürze intus, pfefferkörner, Zwieben, Senfkörner, Dill, Knoblauch, Lorbeer, Zucker und Salz.

    Daher alles drin ;)


    ich weis ja wie ich meine Gurken einlege, du weiß doch ich bin ein alter Mann, da macht Mann noch die Konserven selberm einmachen nennt man das und Marmelade Kochen und Brot backen, und und und.....gekaufte Konserven gibt es bei mir so gut wie keine.



    lauwarm mit brühe, ich hoffe bärlauch drin ;) porree, sellerie und etwas Rinder- oder Lammhack hmmm lecker...


    zu deinem dritten Satz:

    ich denke zum Thema ist alles gesagt, sobald der Arbeitgeber oder die Bewohner das essen nicht mehr für die Beschäftigten bazahlen braucht auch kein geldwerter Vorteil herangezogen werden, da die Beschäftigten keine Zuschuss bekommen. Somit die einfachste Lössung wenn die Beschäftigten mit essen wollen was sie auch mit Kochenm Sie zahlen den Waarenwert den jedes Essen hat oder bringen die Waare für ihr essen selber mitm dann sind Sie mit den unter 5€ täglich dabei und gut ist.


    Gruß

    Rabauke

    hallo CK borken,


    natürlich im Forum oder in dem du einzelne Personen auswählst und die Kontaktierst oder bei dem Anwalt deinen Vertrauen, bei deinen Kolleginnen und Kollegen und auch bei deiner familie, eigendlich kann du überall dort deine Fragen stellen, wo du wahrgenommen wirst und wenn die, die dich wahrnehmen nett sind antworten die auch...


    also ganz einfach immer und überall können Fragen gestellt werden.


    Viel spass beim stöbern im Forum.


    Wenn du hier zu einem Thema eine Frage stellen willstm dann mache bitte mit einer eindeutigen Eröffnung ein neues Thema auf und hänge bitte bitte die frage nicht unter einem bereits diskutierten Thema. Das kann dazu führen, dass dann die erste Post erneut beantwortet wird und damit für verwirrung sorgt.


    Also auch hier, besser wäre es gewesen, du hättest dich unter vorstellung und neuvorstellung vorgestellt ;)


    Vorstellung & Neuzugänge


    Willkommen und Gruß

    Rabauke

    gibt es auch noch andere Arten, an einen Kartoffelsalat zu kommen, außer jemand anderes macht einen für mich mit?

    klar, du kommst zu mir, ich habe die Kartoffel im Keller und mach anweisung von mir kochenm pellenm in scheiben schneiden, glas essiggurken öffnen, gurken entnehmen in kleine Würfelschneiden

    sieb nehmen über schüssen halten wo die Gurken und die Kartoffel so halten, dass beim schüttel des Grukenwassers in das Sieb die Flüssigkeit in die schüssel fließt und die anderen Inhaltsstoffe aufgefangen werden, 2 esslöffel Majo nehmen und einen kleinen Becher Naturjogurt, auch in die Schüssel geben. Alles verrühren und dann hast du den selber gemacht und darfst mit essen. Solltest du auch fleischhaltige Produkte essen kann noch eine Putenwurst hineingeschnippelt werden.

    Hallo Moritz,


    es geht hier nicht nur um die Steuer sondern solange man unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt auch um die Sozialabgaben und wenn ich meine Entgeltabteilung richtig verstanden habe, sind diese ab spätestens nächstes Jahr Personenbezogen durchzuführen und auszuweisen.


    Was aber auch stimmt,

    es müssen nur die Kosten angesetzt werden die entstehen. Erst wenn es einen Zuschuss gibt gelten die 8,44€.

    Da derzeit nichts von den Beschäftigten Bezahlt wird bezuschußt der AG zu 100% und ann gelten die 8,44€.


    Lösung des Problems ist ganz einfach, die Kosten die für den einkauf der lebensmittel entsteht wird durch die Anzahl der Bewohner und Betreuer geteilt. Die Betreuer zahlen ihren Anteil selber, damit tragen Sie zu 100% die Kosten. Da Sie selber das Essen zubereiten entstehen hier keine Zusatzkosten und alle sind frei raus, wobei deutlich, bei dem Gehaltsunterschied gibt es nur eins, Gehaltsforderungen stellen, die eure Arbeitleistung auch angemessen vergütet.


    Also alle werden Mitglied bei verdi und ab in einen Haustarifvertrag, damit ihr euch euer Essen auch leisten könnt.



    Und holt euch einen Menschen vom Finanzamt als BR mal rein, um zu klären was wie warum und wie es geht


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Rabauke,


    . Der AG kann sie nicht - auch nicht teilweise - zwingen, Urlaubswünsche bis zum 15.09. zu beantragen. Das hat unser AG mehrfach rechtlich prüfen lassen. Der Zeitpunkt der Abgabe des Urlaubswunsches bleibt in der Dispositionsfreiheit des einzelnen AN. Dieser muß natürlich die Konsequenzen einer späteren Urlaubsbeantragung tragen - zB das für den gewünschten Zeitraum die Urlaubsmasse bereits aufgebraucht ist - aber ca. um die 5% der Fahrdienstbeschäftigten (bei uns 70-90 AN) gehen dieses Risiko ein.

    da bin ich doch zu 100 % einig mit dir, habe ich auch nicht wiedersprochen.

    Einig, der AG kann nicht zwingen! damit habe ich gemeint, stellt der An die Anträge nicht, ist es dem Arbeitgeber nicht Möglich Urlaub festzulegen. Das geht sicher nicht!


    Und wie bei euch so sind auch bei uns 5-8% der Meinung, ich halte mich nicht an die Vorgabe bin zum 15 Januar den Antrag zu stellen.


    Auch gut, wenn dann der Urbaub zum Jahresende gekappt wird, wenn der MA trotz ständig nachgewiesenen Aufforderungen den urlaub nicht verbraucht, Pesch gehabt. die Aufforderungen waren da.


    Ihr macht das schon im September des Vorjahres und braucht dann 3 Monate für die Bearbeitung, huch, was bin ich froh, dass wir mit 4 Wochen auskommen ;) .


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Windrat,


    nun, dann gibt es doch nur ein, wenn ihr deutlich der Meinung seit, der AG darf das nicht ohne eure Zustimmungm dann ab macht einen BV Entwurf zu dem Thema und auch zu dem anderen Dingen. Sorgt im Rahmen des Datenschutzes (und da hier persönliche Daten erfasst werden fällt es mit darunter) dafür, dass die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden und holt euch einen RA mit zu dem Thema an Bord.


    Zur Not dem Landesdatenschutzbeauftragten fragen, ob diese Datensammlung des Arbeitgebers ohne Erforderlichkeit nicht ein Verstoß gegen das Gesetz ist.


    Gruß

    Rabauke


    achja, wir sind hier immer schnell und diskutieren auch gerne aus unterschiedlichen Richtungen.

    1 Woche am Stück einmal im Monat ist m.E. ganz schön viel Beschneidung der Freizeitgestaltung.

    da wird nichts beschnitten, auch wenn du das meinst, und die Kollegen machen es gerne bei uns, jede Stunde ohne Einsatz wird mit 4,5€ honoriert, kommt es zum einsatz, dann egal wie kurz dieser istm minimum werden 5 Stunden mit 50% zuschlag vergütet. Rufbereitschaft ist aber nur im Notfall aktiv. In der regel weniger als 1 Einsatz im Block.... daher.. es ist Rufbereitschaft und nicht Bereitschaftsdienst, und die Definition, es muß ein Notfall gegeben sein. Nur weil ein Problem da ist, ist es noch lange kein Notfall.


    daher, man muss immer schauen, was wo und wie.

    rechne mal 4,5 x 130 = ca. 500 brutto bei uns ohne einen Einsatz, also Mumpel, meinem AR ist es das Wert, denn wenn der Laden mal 10 Stunden steht, weil kein Strom da ist und der ersatzgenerator nicht anläuft dann kostet ihm das deutlich mehr.

    Jede Stunden Stillstand kosten 40 000 €


    Gruß

    Rabauke

    lest mal bitte das Urteil vom BAG vom 23.09.2020


    laut der IGM-Direkt (ist eine Zeitschrift) steht dort drin, dass die Arbeitszeitkonten die Gestempelt sind grundsätzlich streitlos AZ ist. Eine Korrektur ist unzulässig, Wegen der Dokumentationsfunktion darf der Arbeitgeber diese nicht koorigierend anpassen. Tut er es doch hat der AN einen Anspruch auf die Vergütung der gestrichenen Zeit.


    5 AZR 367/19



    daher, wenn ich Kaffee koche ist das Arbeitszeit(betrug?). Weil der Kaffee ich das lebenselexier das mein Rechnerbediener braucht um zu Funktionieren. Da darf der Arbeitgeber nichst dran ändern, und damit muss bei 6hund 2 min Stempelzeit irgenwo die gesetzliche Pause gemacht werden.


    Gruß

    Rabauke

    das hängt davon ab, ob ein TV gilt der dazu was schreibt oder nicht.

    Daher die Antwort, ja, nein, evt.


    ggf. was dazu in eurer BV steht


    ggf. ob es sich hierbei um 0,25 Stellen handelt die auch andere erledigen könnten


    ggf. ggf. ggf


    bei uns nicht!

    Weil bei uns nach BV von Vollzeit in Teilzeit und die Rückoption in Vollzeit sowohl in TV wie auch im Teilzeit und Befristetengesetz verankert ist und wir hierfür die Ausschreibungen als nicht erforderlich in der zugehörigen BV geregelt haben.


    Daher, schaue was in euer BV steht oder ob nach einem TV ein Mitarbeiter den Anspruch hat wieder in Vollzeit/Teilzeit zu arbeiten, wenn der Job das hergibt.



    Gruß

    Rabauke

    Hi zusammen,


    die Arbeitszeit wird von jedem einzelnen Teammitglied bereits genausten erfasst und vom Vorgesetzt freigegeben.

    (Anfahrt zu Kunde 1, Arbeit Kunde1,Anfahrt Kunde 2, Wartezeit, Pause und jede Art von Verzögerungen)

    Außerdem wird sich beim Kunden telefonisch An-und Abgemeldet und per App wird sich zusätzlich nochmal bei unserer Fernüberwachung an und Abgemeldet. Zur Berechnung der Aufträge liegen also mehr als Genug Daten vor.

    Hallo Windrat,


    prima,

    und was für daten kommen ins Fahrtenbuch und wie stehe ihr zu der Dokumentationspflicht nach dem hier:

    https://www.fuhrpark.de/lenk-u…r-muss-was-wie-nachweisen


    oder sind die Werkstattwagen alle so leicht, dass sie immer sicher unter 2,8 t liegen?


    Gruß

    Rabauke


    um es auf den Punkt zu bringen, und ich hoffe da ist sich Moritz mit mir einig, diese § sind erstmal heranzuziehen:

    § 81BetrVG, der § 90 BetrVG und ggf. der §111 BetrVG und danach fragen nach den vielen W's.


    Wenn es einen Gesetzlichen oder eine Zertifizeriungsgrund gibt, dann ist das so. Bevor wir über Mitbestimmung reden muss doch erstmal geklärt werden, ob Mitbestimmung vorliegt. Aus meiner Sicht nicht.

    Wenn schon ausreichend Dokumentation vorliegt, sollte man dann hinterfragen, ob diese doppelte Dokumentation erforderlich ist.


    Wenn ihr dann meint, ihr seit in der Mitbestimmung nach §87BetrVG, nun dann ist es ganz einfach, sollte der Arbeitgeber es anders sehen und mit euch keine Betriebsvereinbarung hierzu machen wollen, die Einigungsstelle anrufen. Spätestens da wird man dann sehen ob Moritz recht hat und ihr mitbestimmen dürft, was der AG als Dokumentation für erforderlich hält, oder der Rabauke recht hat, das da keine Mitbestimmung vorliegt.



    VG

    Rabauke


    Hi zusammen,


    die Arbeitszeit wird von jedem einzelnen Teammitglied bereits genausten erfasst und vom Vorgesetzt freigegeben.

    (Anfahrt zu Kunde 1, Arbeit Kunde1,Anfahrt Kunde 2, Wartezeit, Pause und jede Art von Verzögerungen)

    Außerdem wird sich beim Kunden telefonisch An-und Abgemeldet und per App wird sich zusätzlich nochmal bei unserer Fernüberwachung an und Abgemeldet. Zur Berechnung der Aufträge liegen also mehr als Genug Daten vor.

    die APP habt ihr in einer BV regelt, oder? kann die dann nicht auch als Fahrtenbuch nach eurer BV genutzt werden?

    Hallo Markus,


    es wird nicht richtiger dadurch, dass du dich wiederholst und ich glaube, wir schreiben aneinander vor bei.


    Auch wir haben eine Rufbereitschaftsvereinbarung, weil bei uns die MA diesen Zusatz (ich mache rufbereitschaft) nicht im Arbeitsvertrag haben.

    Bei uns ist Rufbereitschaft freiwillig.

    Die Maximale Anzahl von Tagen festgeschrieben in der BV, maximal 1 Woche alle 4 Wochen.


    Schau dir bitte die Argumente an, die ich geschrieben habe, die in dem von dir zittierten Grundsatzpapier stehen, die in den Urteil stehen,

    Wenn ich als Rabauke mit meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen habe in dem drin steht, Rabauke arbeitet von Mo bis So und macht im erforderlichen Umfang Rufbereitschaft, dann ist Mitarbeiter verpflichtet diese zu machen.

    Macht er Sie nicht ist es Arbeitsverweigerung, egal oder der BR den Plan zugestimmt hat oder nicht.


    Viele Grüße

    Rabauke

    Hallo BMG,


    nun, es ist doch ganz einfach,

    Wenn euer Arbeitgeber der Meinung ist, er müßte von euch diese 200€ Netto jeden Monat verlagen, dann teilt eurem Arbeitgeber mit, sehen wir nicht ein.

    Wenn du das verlangst, dann geht das nur, wenn wir 350,-€ Brutto mehr verdienen.


    Um es auf den Punkt zu bringen, ich würde die 8,77 nicht zahlen und auch nicht mehr essen zubereiten.


    Der Arbeitgeber muss Essen das er für "lau" rausgibt versteuern und die Sozialausgaben davon bezahlen.

    bei einem Sachbezugwert von 200,-€ sind das 40,-€ Sozialabgaben und die Individuelle Steuer, also ca. 80 € im Monat für jeden von euch.


    Da er euch aber nicht verpflichten kann, das Essen zu nutzen, ist es simpel, bevor ihr was zahlt legt ihr wert auf festgelegte Pausenzeiten in denen Ihr euer Butterbrot essen könnt.


    Nehmt nicht mehr am Mittagstisch platz, weil der Arbeitgeber will das ihr dafür bezahlt, also bleibt ihr dem Mittagstisch fern, und speist in euren Pausenraum.


    Gruß

    Rabauke

    nichts anderes habe ich gesagt, oder?

    falsch,


    pauschal ist es keine Arbeitszeit, in den besagte Fall hat man festgestellt, dass beiden 8 Minuten in denen der MA vor Ort sein musste nicht unter Rufbereitschaft sondern unter Bereitschaftszeit fällt, und damit bleibt die Rufbereitschaft keine AZ, aber darum geht es doch nicht in der Ausgangsfrage.

    Denn auch hier muss der AN am Arbeitsplatz sein, mit oder ohne Zustimmung des BR zum Rufbereitaschaftsplan. Hier hat der BR des Betriebes sogar keine Mitbestimmung, weil der Rufbereitschaftseinsatz sicher zur lebensrettung gehört.


    Und damit bleiben wir dabei, zur Rufbereitschaft bin ich verpflichtet, weil es Notfalleinsätze sind, und einzig und allein darauf kommt es an, wenn ich Sie im meinem Arbeitsvertrag geregelt habe.


    Gruß

    Rabauke

    Das jede erfasste Minute auch gutgeschrieben wird, heißt aber nicht dass es auch automatisch Gleitzeit gibt und gibfein8 hat auch nie beschrieben, dass es für die MA Freitags immer Freibier gibt, deshalb ist es dann aber auch nicht zwangsläufig so.

    §§ genau das heißt es, damit mir jede Minuten gutgeschrieben werden kann muss es eine Gleitzeit geben, weil wenn es die nicht gibt, dann würde mir nur die Zeit gutgeschrieben zu der ich da sein muss, also die Zeit von 9:00 Uhr bis um 15:30 Uhr.


    Nun wenn ich aber die Zeit vor neun Uhr als AZ gutgeschrieben bekomme gleite ich halt in den Arbeitstag hinein. Rein technisch und Mathematisch so. Also Gleitzeit, ganz einfach auch für ......


    Gruß

    Rabauke

    Markus,


    leider nicht zutreffen. Es mag sein, dass bei euch Rufbereitschaft geregelt aber Bereitschaftsdienst gemeint ist.

    Rufbereitschaft ist eindeutig keine Arbeitszeit. Der Begriff ist festgezurrt.



    Weiterhin meine Aussage: Im AV des An steht Rufbereitschaft als Zusatz drin (ohne dieses Zusatz kann er nicht verpflichtet werden, ob mit oder ohne Betriebsvereinbarung und Zustimmung des BR)


    Dann muss ich die Leisten, weil Rufbereitschaft dient der Notfallversorgung.


    Und ja ich bin auch bei dir, damit der Arbeitgeber kein Schindluder mit der Rufbereitschaft macht sollte der BR Rahmenbedinungen festschreiben.


    Aber ich kann nicht sage, nö ich fahre mit dem Streuwagen nicht raus, weil der BR dieser Rufbereitschaft noch nicht zugestimmt hat, im Notfall bestimmt der AG das, PUNKT, unddas ist auch in dem von dir zittierten Grundsatz so.


    wenn du was mehr zeit zum lesen hast, erläuterung zur Rufbereitschaft der HBS

    https://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_rufbereitschaft_15.pdf


    Gruß

    Rabauke

    Aufgrund der dünnen Faktenlage ist vermutlich beides zulässig. Gleichwohl ist mir nicht klar, wie ein Fahrtenbuch für ein Fahrzeug, das lediglich dazu dient um an den Arbeitsort zu kommen, als Grundlage für eine Abrechnung dienen soll. Ist mir schleierhaft. (Außer für ein Verkaufs- oder einen Abschleppwagen sehe ich hier keine Möglichkeit (ok, vermutlich noch im ÖPNV)).


    Aber letztlich ist das doch gerade das Problem: hier wird (mal wieder) fundamentalistisch über Dinge diskutiert, zu denen die Faktenlage völlig unzureichend ist, nur weil jeder so seine Annahmen für sich macht. (Und jeder für sich, damit auch in Anspruch nehmen kann, wenn seine Annahmen zutreffen, dann hätte er Recht...) :|

    Hallo Moritz,

    das hast du falsch verstanden.


    Windanlagen gehören in der Regel private Institutionen, hier Bauer Müller, dort der Stadt, da dem Stromlieferanten und an anderer Stelle einem Fond.


    Der Service für wartung wird eingekauft (in der Regel) weil das Spezialisten machen, wie bei uns der IT Service eingekauft ist.


    Der Werkstattwagen ist der Werkstattwagen, da ist alles Drin was du brauchst um deinen Job in der Wartung zu erledigen. Vor der Bohrmaschine bis hin zum kleinen Ersatzteil, einfach alles. Da drin wird auch gearbeitet (gelötet, geschraubt, angepasst, gemessen es ist halt eine Mobile Werkstatt). Daher auch eine LKW-Zulassung.


    So eine Wartung kann mal schnell gehen und mal länger dauern, mal fährt man nur 3 Windräder an, mal nur 1 mal einen Park mit mehreren.


    Ich als Bauer Müller, will aber nur für den Einsatz bei mir bezahlen. Ich sehe, da kommen die Leute und nach 60 Minuten sind sie wieder weg, die rechnung sagt 4 Stunden, da schüttel ich dann mit dem Kopf. Sage dem Wartungsanbieter, Junge, das passt nicht, machst du weiter so wechsel ich den Wartungsgeber.


    Was für den Auto die Werkstatt ist für mich als Windradbetreiber das Windradwartungsteam.

    da gibt es einen großen Anbietermarkt,

    es gibt keine Grund eine Sitzung zu verschieben, wenn ein EBRM oder ein BRM meint nicht hinreichend Informert zu sein.

    Dann würden wir nie eine Sitzung duchführen können, weil immer irgendwer nicht hinreichend Informiert ist.


    Das sieht das Gesetz auch nicht vor, zumindest habe ich keinen Kommentar in dieser Richtung bisher gefunden.

    Ich bin da ganz bei Moritz, und darum dauern bei uns in den Urlaubsmonaten die Sitzungen in der Regel länger als in den anderen Monaten.

    Da sind dann Ersatzmitglieder geladen, die das letzte mal von 4-6 Monate da waren, und die muss du dann auf der Sitzung bei NULL abholen, bevor du zum Beschluss kommen kannst. Das verschiebt somit nicht den Sitzungsanfang, aber das Geplante Ende auch mal um 2 Stunden.


    Gruß

    Rabauke