Aufgrund der dünnen Faktenlage ist vermutlich beides zulässig. Gleichwohl ist mir nicht klar, wie ein Fahrtenbuch für ein Fahrzeug, das lediglich dazu dient um an den Arbeitsort zu kommen, als Grundlage für eine Abrechnung dienen soll. Ist mir schleierhaft. (Außer für ein Verkaufs- oder einen Abschleppwagen sehe ich hier keine Möglichkeit (ok, vermutlich noch im ÖPNV)).
Aber letztlich ist das doch gerade das Problem: hier wird (mal wieder) fundamentalistisch über Dinge diskutiert, zu denen die Faktenlage völlig unzureichend ist, nur weil jeder so seine Annahmen für sich macht. (Und jeder für sich, damit auch in Anspruch nehmen kann, wenn seine Annahmen zutreffen, dann hätte er Recht...) 
Hallo Moritz,
das hast du falsch verstanden.
Windanlagen gehören in der Regel private Institutionen, hier Bauer Müller, dort der Stadt, da dem Stromlieferanten und an anderer Stelle einem Fond.
Der Service für wartung wird eingekauft (in der Regel) weil das Spezialisten machen, wie bei uns der IT Service eingekauft ist.
Der Werkstattwagen ist der Werkstattwagen, da ist alles Drin was du brauchst um deinen Job in der Wartung zu erledigen. Vor der Bohrmaschine bis hin zum kleinen Ersatzteil, einfach alles. Da drin wird auch gearbeitet (gelötet, geschraubt, angepasst, gemessen es ist halt eine Mobile Werkstatt). Daher auch eine LKW-Zulassung.
So eine Wartung kann mal schnell gehen und mal länger dauern, mal fährt man nur 3 Windräder an, mal nur 1 mal einen Park mit mehreren.
Ich als Bauer Müller, will aber nur für den Einsatz bei mir bezahlen. Ich sehe, da kommen die Leute und nach 60 Minuten sind sie wieder weg, die rechnung sagt 4 Stunden, da schüttel ich dann mit dem Kopf. Sage dem Wartungsanbieter, Junge, das passt nicht, machst du weiter so wechsel ich den Wartungsgeber.
Was für den Auto die Werkstatt ist für mich als Windradbetreiber das Windradwartungsteam.
da gibt es einen großen Anbietermarkt,