Beiträge von Rabauke

    Hallo rtjum,


    aus diesem Grund haben wir einen Schichtplan gemacht der für das ganze Jahr gilt.

    Da kommt es dann vor (bei 10 Feiertagen) das auch mal ein Feiertag gleichzeitig ein freier Tag ist, ganz normal, gibt es auch auch bei einer 5-Tagewoche wenn weihnachten auf Sa und So fällt ;) .


    Sollte weil zu viele in Urlaub sind oder AU die erforderlichen Schichtstärken nicht erreicht werden trotz 20% Reservepersonal, werden die Lücken am Mittwoch der Vorwoche aufgezeigt und die MA die frei hätten können sich freiwillig zu einer Mehrarbeitsschicht (mindestens 50% Zuschlag zum zusätzlichen Entgelt) melden.


    Das hat bei uns immer prima funktioniert. Etwas mehr Kohle konnten überwiegend die Jungen gebrauchen, während die Familienväter und älteren es klasse fanden einen planbaren Jahreskalender zu haben.


    Somit weiß du wie wir das gehandhabt haben.


    Achja, die Meldung kam dann beim BR am Mittwoch bis 17 Uhr und der hat am nächsten Tag in der Arbeitszeitausschusssitzung diese überprüft, Stichprobenartig Kontakt mit den Kollegen aufgenommen und bis Donnerstags um 17 Uhr zugestimmt, bzw. Einzelfälle abgelehnt. Zusatzregel die es bei uns gab: kein MA macht mehr als 4 Zusatzschichten im Monat und die Sonntagsruhe (35 Stunden) wird eingehalten (auch an den Ersatzruhetagen).


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Schnecklos,


    nun nach unserem TV muss es nicht gezahlt werden (das zusätzliche Urlaubsgeld) denn das gibt es nur für die genommenen Urlaubstage, während das anteilige 13te Monatsgehalt gezahlt werden muss.


    Warum muss es beim Urlausgeld nicht gezahlt werden. Wir stellen uns vor der MA wird dauerkrank auch über 30 Monate hinaus, dann verfällt sein Urlaubsanspruch ggf. und somit auch der Anspruch auf das zusätzlichen Urlaubsgeld für die Urlaubstage.

    Also frage z.B. bei deiner Gewerkschaft nach, wie das bei euch ist.


    Was das Jubiläumsgeld betrifft steht in euerer BV. Wenn da steht er bekommt das dann bekommt er das. Inwieweit die KK dann sagt, nun dann gibt es kein Krankengeld für den Monat... weiß ich nicht.


    Gruß

    Rabauke

    die Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht betragen wenn mich nicht alles täuscht 10 Jahre. Somit noch voll drin, den von vom 01.01.2012 (Beginn der Berechnungsfrist) bis heute sind keine 10 Jahre vergangen!

    Gruß

    Rabauke

    dann bist du nicht geschult, denn es gibt nur ein Gesetz in dem du dazu was findest, und dieses solltest du kennen!!

    TIPP; es ist das Gesetz, nachdem auch die SBV gewählt wird und es ist nicht das Strafgesetzbuch (StGB)


    2ter Tipp: google nach Meldung schwerbehindert beschäftigte gesetzlichen Grundlage und du wirst schlauer

    Nischenlösung wäre, ihr dürftet AN verleihen und der MA wäre ein Leiharbeitnehmer ;).

    Aber ganz ehrlich, wenn beide BR sich einig sind, dass dieser befristete Einsatz möglich ist, ow ist dann das Problem, und wenn ein BR nicht will, weil er eine Leistungsverdichtung sieht oder aber weil er genügend MA in Kurzarbeit hat und dieses lieber zurück holen will bevor befristetes Personal eingestellt wird, ist das nachvollziehbar.


    Daher beide BR in der Mitbestimmung !!!

    nun ob Facharzt oder nicht spielt das nach unserem TV keine Rolle. Entscheidend ist, war dieser Arztbesuch zwingend erforderlich oder nicht. War er nicht zwingend erforderlich gibt es keine Zeitgutschrift, war er zwingend erforderlich und nur zu diesem Zeitpunkt durchführbar (weil z.B. die Impfzentren nicht Impfen (bei uns machen die das an 7 Tage auch an Feiertage) ) wird die Zeit gutgeschrieben.


    Daher schau was genau bei euch gilt!


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Dirk,


    als SBV bist du für jeden AN der eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung hat der Ansprechpartner und zuständig, egal ob er nur 1 Tage, 1 Woche oder 1 Monate da ist.

    jeder Beschäftigte ist dir zu melden und bevor es zu einer Einstellung kommt (auch wenn es nur für 1 tag ist) bist du einzubinden.


    Die Meldung gegenüber der Agentur gilt für jeden Monat ein Nachweis, und diese meldung sind dir bevor Sie versandt werden zur Prüfung zuzustellen.


    Daher...

    Schulung machen und lernen, wie du deine Rechte auch durchsetzen kannst sobald du sie dann auch kennst.


    Gruß

    Rabauke

    nun auch bei einer Umschulung bekommt man Geld.

    Die Höhe erfährt man bei der Arbeitsagentur, da diese die Umschulung finanziert.


    Daher, nein es beißt sich nicht. Alles über die Pfändungsgrenze wird abgeführt und von dem anderen Teil muss er Leben ohne neue Schulden zu machen und dann kommt er raus aus dem Schulden.


    Ein Witz ist das sicher nicht!


    gruß

    Rabauke

    was die leitenden machen, da seit ihr außen vor!


    Wenn eine Kollegin zusatzaufgaben übernehmen soll, so ist zu prüfen, ober hieraus eine Versetzung entsteht.

    bei 2-3 Tage im Monat sehe ich hier ggf. keine wesentliche Aufgabenveränderung.

    Was wollt ihr dann ausschreiben, eine Teilzeitstelle zu 15% ?


    Daher, ich bezweifele sogar das hier überhaupt eine neue Stelle entsteht die ausgeschrieben werden muss, weil sie ja nur 15% der bestehenden Arbeitszeit entspricht.


    Wenn andere auch 15% freie Kapazität haben, dann stellt sich jedoch die Frage, warum diese Person und nicht die Person xy, die ihre Teilzeit ja um 5,5 Stunden in der Woche erweitern wollte.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo IM,


    nochmals es ist nicht die Aufgabe des BR mit Exceltabellen Urlaubsberechnungen durchzuführen.

    bei einer 4 Tagewoche hat der MA den 4/5 Urlaubsanspruch eines MA mit einer 5 Tagewoche.


    Bevor es zur Urlaubsbeantragung kommt sollten die freien Tage und die Arbeitstage bekannt sein.

    Ein Tauschen damit die Flexibilität erhalten bleibt zuläßig sein.

    Dann wir wie schon von Albaracin und bei meiner Frau gehandhabt beschrieben, frei ist in der Regel der Mittwoch und nach Absprache zwischen dem MA und Vorgesetzten kann hiervon abgewichen werden.

    Somit steht Fest, Urlaub muss meine Frau nur für die Tage MO, Di, Do, und FR nehmen. dafür braucht es keine Exceltabelle.

    Wenn dann der AG haben will, dass meine Frau am Dienstag vor oder nach dem Urlaub arbeiten kommen soll, dann sagt Sie, nur wenn du den freien Tag auf den Dienstag legst und meinen Urlaubstag gutschreibst, machst du das nicht komme ich erst am Donnerstag und fertig ist der Keks


    Das Funktioniert ganz Problemlos!


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Malinar,


    wenn der Mensch für beide Stellen geeignet ist und sich auf beiden Stellen beworben hat und der Arbeitgeber ihm eine Stelle anbietet und nicht beide, weil damit die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschritten werden, dann ist das so.

    Die Frage die sich dann stellt, warum wird Stelle A angeboten und nicht Stelle B kann dann der BR und die SBV zusammen mit dem MA auf Benachteiligung eines Behinderten überprüft werden. Sollte keine offensichtliche Benachteiligung vorliegen wird es jedoch schwierig, hiergegen vorzugehen.

    Nein der Arbeitgeber muss nicht beide Stelle anbieten, sondern die Stelle anbieten, die nach seiner Meinung die am besten passende ist. Nicht der Arbeitnehmer sucht aus, der bewirbt sich nur, Aussuchen und Entscheiden tut der Arbeitgeber (Auftragsgeber).


    Gruß

    Rabauke

    Hallo zusammen,


    wir haben einen Mitarbeiter, der für mehrere Monate in 100% Kurzarbeit gehen soll. Nun stellt sich natürlich die Frage inwiefern er kurzfristig zur Verfügung stehen muss, falls er aus unvorhersehbaren Gründen benötigt wird. Es kann ja kaum verlangt werden, dass er von März bis September daheim sitzt und immer bereit ist am nächsten Tag in die Firma kommen zu müssen, zumal ihm auch kommuniziert wird, dass er bis September daheim bleiben soll.
    - in wie fern muss er erreichbar sei?

    - wie viel vorher muss man ihn informieren, falls er doch kommen muss?

    Klar, Kurzarbeit ist kein Urlaub und er muss der Firma bei Bedarf zur Verfügung stehen. Nur ist dies jedoch ein besonders langer Zeitraum und der Mitarbeiter hätte gern etwas Planungssicherheit.


    Was hat das mit der Größe des Unternehmens zu tun? In der Regel gibt es eine BV in der geregelt ist in was für einem Zeitraum mich der AG wieder zur Arbeit holen kann. Wenn die Agentur für Arbeit mich vermittelt ist es auch keine Sache die in ein paar Stunden über die Bühne geht! Ob ich da mit dem Privatjet in Sizilien bin oder mit dem E Bike am Bodensee geht keinen was an!

    Hallo schwede,


    schau dir mal die Post an, es geht hier genau darum, dass er nicht erreichbar sein will innerhalb eines Tages.

    Er geht davon aus, das dieses doch nicht verlangt werden kann.


    Somit sind alle Kommentare die meine Aussage bezweifeln deutlich falsch!


    Wir mein in Kurzarbeit machen zu können was er will und nicht innerhalb eines Tages erreichbar sein zu müssen liegt eindeutig falsch, wenn wir bei einem Tag von den Regelarbeitstagen aus gehen, die der MA Arbeiten müsste.


    Wer meint, er fährt seine Eltern besuchen und schaffte es problemlos am nächsten Tag wieder auf der Arbeit zu sein, wenn der Anruf kommt mit der Aussage, es geht wieder los oder die Arbeitsagentur anschreibt, dann kann er meinte wegen auch in NY oder auf Malle sein, weil da gebe ich dir recht, wo ich mich aufhalte ist mein Ding, aber Abrufbereit wenn es wieder los geht muss ich sein, und das wenn in einer BV nichts geregelt ist auch sehr kurzfristig.


    Gruß

    Rabauke

    ganz klar,

    Kurzarbeit ist Arbeit und man hat verfügbar zu sein. Kurzarbeit ist und bleibt damit Arbeitszeit!!

    Wenn die BV nichts regelt, dann reicht der Anruf und du bist umgehend am gleichen Tag noch im Betrieb!


    Wenn du zu den Eltern fahren willst, dann nehme Urlaub, und du kannst machen was du willst.

    Bekommst die Zeit dann auch voll bezahlt.


    Ich verstehe das ganze nicht, Kurzarbeit ist keine Freizeit und kein Urlaub, was sollen solche Fragen? Wenn die Arbeitsagentur sagt, Junge für dich ist Kurzarbeit bis September gemeldet, ich habe hier einen Job für die 4 Monate in der Printenfabrik, gehe da hin, dann muss du dahin! In dem Moment endet die Kurzarbeit und du bist wieder beschäftigt.


    Gruß

    rabauke

    Hallo Erco,


    hast du dich mit dieser Vorschrift auseinander gesetzt?

    Zum einen 34qm als Büroraum für gleichzeitig 6 Personen ist eh nach der ASR um mindestens 12qm zu klein, unter korrekter Anwendung können es auch 40qm sein (10-12qm pro Person in Großraumbüros)


    Wenn es aus Betrieblichen der Organisatorischen Bedinungungen jedoch nicht änderbar ist dann sind andere Schutzmaßnahmen einzuleiten. Durchgägngig Maske an, Fenster auf, Spritzschutz, etc.


    Gruß


    Rabauke

    In meinem Unternehemen soll aus wirtschaftlichkeit die Struktur geändert werden. Es soll von Teilzeit auf Vollzeit gewechselt werden, was mitunter zu einem Persolabbau von 40 Arbeitsplätze mit sich ziehen wird.

    Hat jemand schon Erfahrungen oder Ideen zu so einem Freiwilligenprogramm?

    Hallo Kladior,


    die Frage die ich mir stelle, ist dieses Vorgehen überhaupt mit dem Teilzeit und Befristetengesetz vereinbar?

    Auch meiner sicht nicht.

    Auch nicht mit dem Betriebsverfassungsgesetz, denn er will Menschen Kündigen um andere die Beschäftigt sind mehr zu belasten, aus meiner Sicht genau das gegenteil was gepruft werden soll, wenn es um Kündigungen geht.


    Also Anwalt ins Boot holen, Gewerkschaft ins Boot holen den Bürgermeister (Lokalpolitiker) ins Boot holen und zusammen mit denen schauen, ob das im Sinne der Gesetze ist.


    Weg von Teilzeit hin zur Erhöhung der Arbeitslosenzahlen.


    Weiterhin kann kein MA gezwungen werden in Vollzeit zu wechseln!


    Also meinem Arbeitgeber würde ich den Zahl ziehen noch bevor er merkt, das der raus muss


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Tadoyna,


    ich würde die Mehrarbeit ablehnen mit dem Grund der Arbeitsverdichtung.

    Wenn in der Woche 3 Mann an der Gruppe benötigt werden gitl das auch fürs Wochenende.

    Der Arbeitgeber sorgt so durch die Hintertüre für eine Arbeisplatzreduzierung, die der dann wenn es läuft auch auf die normalen schichten anwenden wird.


    Dann hier nichts ohne einen Fachmann machen.

    Wir haben nicht ohne Grund im BR 3 Mitglieder in REFA ausbilden lassen, um eine Abrbeitsplatzbewertung auch durchführen zu können und damit zu überprüfen, was ist alles zu tun und was wird in der Normalarbeitszeit dabei zu schaffen sein.

    Zur Normalarbeitszeit gehört nach REFA auch eine Persönliche Verteilzeit die je nach Tätigkeit zwischen 5 und 10% schwankt.


    Gruß

    Rabauke