Beiträge von Rabauke

    Nun trotz allen können sich auch die Geimpften weiter anstecken und weiter den Virus verteilen, obwohl Sie nicht merken, dass Sie den Virus haben.
    Aus diesem Grund halte ich die Maske solange der Abstand nicht eingehalten werden kann und Einzelarbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen für erforderlich.


    Ich trage auch weiter Maske obwohl durchgeimpft, sowohl beim einkaufen wie auf dem Fußballplatz im Fanbereich ;) .


    Geschadet hat es mir bis heute nicht :D

    Rabauke , Dein letzter Beitrag ist mir unverständlich: Es bestand doch zu keinem Zeitpunkt eine Testpflicht für AN, es bestand immer nur die Pflicht des AG, den AN die Testung anbieten zu müssen.

    Winfried, an der Antwort von Randolf erkennst du aber, dass es BV'en gibt die eine Testpflicht vorschreiben. Darum mein Kommentar, mich kann keine BV zwingen!! Für mich ist die BV die sowas regelt (Testpflicht) in Bereichen, in denen das nicht erforderlich ist, ist die BV ungültig!

    ich sage es ganz einfach,

    es gibt Menschen wie mich, die haben sich impfen lassen um halt nicht mehr sich in die Nase pullen zu müssen, weil das sehr unangenehm ist.

    In NRW steht schon seit ein paar Wochen, dass die Genesenen und geimpften den getesteten gleich gestellt sind.


    Somit muss ich als Rabauke mich nicht mehr testen lassen, um meine Rechte wahrzunehmen, und da kann der BR machen was er will, so wie ich meinem Verein, meinem Wirt, meinem Urlaubsort und Hotel meinen Impfausweis gezeigt habe um nicht mehr getestet zu werden, so würde ich das auch bei meinem Arbeitgeber tun mit dem Recht auf Körperliche Unversehrtheit. Ich bin gleichgestellt, also muss ich nicht mehr, PUNKT.


    Hier kann mich auch eine BV nicht zwingen, daher, alle die weiter getestet werden wollen sagen nicht, dass Sie geimpft sind (genesen weiß der AG wegen der Quarantäne die es gab ;) ) und werden weiter getestet, und alle die darauf keinen Bock haben, weil sie alles getan haben um einen schlimmen Krankheitsverlauf bei sich zu verhindern lassen sich einfach nicht mehr testen.


    Gruß

    rabauke

    ne, echt jetzt, bist ja auch ein Junger Hüpfer, dann viel Spaß hier im Forum.
    warst ja nur kurz weg :D


    und viel Spaß in deinem fast mitbestimmungsfreien Personalrat, ich hoffe du kannst trotzdem was bewegen

    Hallo,


    neue Kollegen (direkt aus Rumänien, keine Fachkenntnisse) mit Werkverträge werden ab nächster Woche bei uns arbeiten. Allgemein sind wir dagegen aber ich habe gelesen dass der BR da keine Mitbestimmungsrecht hat. Stimmt das? Das ist eine externe Firma wie die Zeitarbeitsfirma. Wieso haben wir dann keine Mitbestimmungsrecht?

    Vielen Dank.

    Nun, was sollen sie den tun?

    Habt ihr euch den Werkvertrag mal angesehen, denn darauf habt ihr einen Anspruch.

    Welches Gewerk wird erledigt?

    Wenn Sie euch bei der Arbeit unterstützen dann sind es sicher keine "sauberen Werkverträge" sondern illegale Arbeitnehmerüberlassung mit dem Ziel Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen.


    Also Verträge anschauen Anwalt einschalten (nach Beschluss) zwecks Überprüfung, wenn ihr der Meinung seit, dass es keine Werkverträge sind und dann ab zum Arbeitsgericht.


    Das haben wir vor Jahren mehrfach getan bis wir dann eine BV dazu geschrieben haben, welche Gewerke bei uns über einen Werkvertrag erledigt werden (Blumen für Jubilare einkaufen, Wartung der Strom und Medienversorgung, Überwachung des Werkgelände usw.). Über alle darüber hingehende Aktivitäten, die als Werkvertrag eingekauft werden sollen Beratung mit dem BR und Vorstellung der Gewerke bevor der Auftrag hierzu ausgeschrieben und vergeben wird.


    Das hat dazu geführt, dass wir nie überrascht wurden, wenn dann mal der Niederländer da war, um im Gebäude Wände einzureißen und zu versetzen, oder die Belgier zum Fenster Aus- und Einbau gekommen sind, oder die Reinigungsfirma aus Polen alle Maschinen und Lüftungsanlagen in der Betriebsruhephase zu reinigen.


    Wir konnten dann schauen, ob sicher gestellt war, dass keine Gefährdung durch diese Tätigkeiten für unsere Beschäftigten entstehen, und ggf. reagieren, wenn wir eine Gefährdung gesehen haben.


    gruß

    Rabauje


    Gruß

    Rabauke

    mit Sicherheit findest du hier auch Menschen die in der Sicherheitsbranche Aktiv sind, denn auch dort gibt es mehr als nur einen Betrieb mit BR.

    Es gibt jedoch Themen, die übergreifend sind, daher kann auch die ein oder andere Diskussion dir helfen, die hier stattfindet, und dann gibt es hier den Rabauken, der immer seltener Aktiv sich im Forum äußert, da er mit seinen fast 60 Jahren es geschafft hat und seit einem halben Jahr in der ATZ-Freiphase ist und damit nicht mehr auf dem laufenden ist, was die aktuelle Rechtsprechung angeht.
    Der sagt dir nun auch Herzlich willkommen und viel Spaß beim Stöbern und vor allen, viel Erfolg in der Umsetzung der TV's die bei euch gelten. Das wird die größte Hürde sein.

    Dann möchte ich das präzisieren: Einer Kündigung durch den AG auf Veranlassung des AG würde ich niemals zustimmen.


    Wenn das BR Gremium die Kündigung fordert wegen dem Betriebsfrieden, wäre die Veranlassung der Kündigung ja nicht durch den AG, wenn auch dieser die ausführt. Aber der Anlass liegt ja beim Gremium, daher kann/würde ich so einer Kündigung auch zustimmen.


    Gott sei Dank hatte ich diesen Fall noch nie!

    jungejungejunge.... was bist du verschoben....... ich hoffe der BR bei euch ist da deutlich aktiver als es hier mit deinen Aussagen den Anschein hat. Also BR Arbeit mit einen Rückgrat nenne ich das nicht sondern BR Arbeit wie die Fahne im Wind ohne Hirn, Sinn und Verstand


    Ihr hab das Wichtigste schon aufgezählt. :):thumbup:


    ..: Ein BRV sollte je nach Anlass bei Bedarf auch "repräsentativ" sein, also neben den bereits genannten kommunikativen Fähigkeiten ggf. auch "gepflegt" erscheinen können*.

    Das fällt mir so ein, weil ich einen von mir sehr geschätzten Kollegen im Gremium habe, der großes Wissen hat, engagiert ist und zuhören kann, der sich nicht drückt und mit dem man echt was bewegen kann usw., der aber nicht nur zu BR-Sitzungen, sondern auch zu "offiziellen Terminen" meist in ausgewaschenen, löchrigen und sichtlich eingelaufenen T-Shirts anrückt, häufig auch fleckig. Wenn dann noch das Bäuchlein raushängt (was wir älteren Herren überwiegend haben, nachlassendes Bindegewebe und so ;)), ist das zumindest nicht meine Vorstellung eines BRV, der ein Gremium auf einer Betriebsversammlung oder beim GBR/KBR oder gar beim Aufsichtsrat vertritt und eben repräsentiert.

    hallo Scheeks,


    nun bin bin sogar als Ehrenamtlicher Arbeitsrichter in T-Shirts und ausgewaschenen Jeans aktiv gewesen.
    Da mit Schlips und Anzug wird von einigen altbackenen noch gerne gesehen, ist aber seit den 80er (Einzug der Grünen in den Bundestag) nicht mehr erforderlich.

    Nicht Kleider machen Leute sondern das Auftreten, die Argumentation und was wichtig ist ein hohes Fachwissen zu den jeweiligem Thema.

    Somit, ich trete immer buisinessmäßig in Arbeitskleidung auf, wenn ich als BR aktiv bin, also in meiner Arbeitshose (Blaumann) und meinem Arbeitsshirt und sogar zu den Aufsichtsratssitzungen bin ich so gegangen, weil das authentisch ist und ich bin nun mal authentisch gewesen, immer. Wer wie unser jetziger BRV plötzlich mit Anzug, Schlips und Hemd auftaucht zeigt ganz deutlich, ich selber habe nix zu verkaufen, aber ich kleide mich mal angemessen, in der Hoffung, das es keinem auffällt.


    Gruß

    Rabauke

    5 s ist der kalte Kaffee von vor mehr als 30 Jahren,


    da haben wir schon mit 5 S gearbeitet.


    Was daraus oft gemacht wird ist Irrsinn und hat mit 5 S nichts zu tun.

    Ich kann hier nur empfehlen (jedem BR) sich hierzu die Fachliteratur zu holen und die Seminare dazu zu besuchen.


    neben den alten 5 S (wie gesagt vor 30 Jahren schon bekannt) alles Worte auf Japanisch die folgende Bedeutung haben
    Ordnung

    Sauberkeit

    Standardisierung
    Schulung (Training)

    Aussortieren

    und das ganze als Kreislauf


    wurde vor ca 10 Jahren hier in Deutschland noch das 6te S eingeführt "Sicherheit"


    ein 5-Seitendokumentaion hierzu passt sicher nicht in diese Methodik rein ;), dass ist deutlich zu wenig. Da ist wohl was in der Standardiesierung schief gelaufen und mit der Ordnung halten im System.
    Bei einer guten Standardisierung, und das haben wir schon vor Jahrzehnten eingeführt, (mein ersten Handbuch dazu habe ich 1997 geschrieben ;)) wird auf dem ersten Blatt immer darauf hingewiesen was wo geändert wurde, und das mit dem neuesten Datum zu oberst.

    Was bedeutet das (bei richtiger Anwendung) ich habe Montag mein Update gemacht, schau auf deckblatt, gibt es in den ersten beiden oder drei Spalten Änderungen, die nach Montag gemacht wurden, wenn nein, dann ist alles wie Montag, und ich bin up to date.

    Wenn ich nach 4 Wochen Wiederkomme, schaue ich auch die Blätter an, was hat sich vom 24.04 bis jetzt getan, gibt es seit dem 24.04 keinen neuen Eintrag, bin ich up to date, gibt es Einträge brauche ich mir nur diese anzusehen um up to date zu sein.


    und alle 5 s kommen vor, das System des "Handbuches (meins hatte mehr als 500 Seiten) hat eine Ordung die mit dem Inhalt der Änderungen beginnt

    ist Sauer und hat einen Standart

    Man kann schulen, wie kann ich schnelle die Änderungen erkennen und nach dem Handbuch schulen wie muss ich wann was tun

    Dinge die unnötig werden werden gelöscht (auch diese Änderung wird Dokumentiert in der Liste, und dann aus dem "Handbuch aussortiert)


    Also alles ganz einfach, wenn man sich die Methode zu eigen macht hilft die auch in der BR-Arbeit und zu Hause.


    Gruß

    Rabauke

    Puh Rabauke da hast du recht. Aber wer macht solche bescheidenen Schichten?

    Dann doch lieber den Klassiker. Eine Woche Früh, Spät und Nachtschicht.

    Elbarado... die werden in dem Betrieb gemacht, in dem ich vor ein paar Monaten noch gearbeitet habe.

    Arbeitsmedizinisch soll das gut sein, besser als der Blockweise Wechsel, weil man sich halt nicht an die Schichten gewöhnt.

    Gehen tut es auch in der Industrie, den wir waren ein Fertigungsbetrieb. On es gefällt sei dahin gestellt.

    ich war immer ein "Gegner" eines Starren 3-Schichtsystems und ein Befürworter eines 2-Schichtsystem mit einer Blockweisen Dauernachtschicht (mindestens 3 Monate). Selber habe ich bevor wir in den 3-Schichtrytmus (zu Anfang mit wochenweisen wechseln) gewechselt sind 3 Jahre Dauernachtschicht gemacht. Würde ich immer wieder machen. Morgens um Halb 7 war ich zu hause, was gegessen, dann 6-8 Stunden geschlafen, und ab 15 Uhr dann den tag mit Freundin, Frau verbracht um gegen 21:30 zur Arbeit zu fahren Das war Klasse, weil nach 2 Wochen hatte ich mich an den Schlafrytmus gewöhnt und keine Probleme mit Herz, Verdauung, Kopf etc. gehabt. Anders beim Rollierenden 3-Schichtsystem, auf Frühschicht total platt und unausgeglischen, auf Spät nicht einschlafen können und der Wechsel von Nacht auf Früh hatte mit Kopfschmerzen gebracht.

    Herzkreislauferkrankung war die Folge, Magen, Darm und vieles mehr.


    Aber das war nicht die erste Fragestellung, die war, geht es überhaupt, und ja, es geht.


    Ws AZ-angeht und wie man die gestalten kann.. da bin ich nun mal fit drin......


    und um auf den Klassiker zum sprechen zu kommen, mögen die Kollegen/innen bei dem wochenweisen Wechsel das "Rückwärts Rollen" lieber, weil da der Wechsel von der Nahtschicht (fr. auf Sa) zur Spätschicht am Montag die Erholzeit um 8 Stunden verlängert. Wochenweise waren wir somit immer Nacht Spät Früh gefahren da deutlich längere Ruhezeiten von Nacht auf Spät und von Früh auch Nacht, nur die Erholzeit von Spät auf Früh ist kürzer als von Spät auch Nacht.

    das nur mal so angemerkt.



    Hallo TDL,

    ja da wird generell nicht gearbeitet.
    Wenn dir das nicht gefällt, ich weiß ja nicht was ihr macht, kann diese Leerschicht auch auf jede andere Schicht fallen, z.B. auf die Frühschicht, und dann müssen auf der Frühschicht am Mittwoch halt die Tagesschichtler das erledigen, was sonst die Frühschicht macht. Auch da gibt es Lösungen ;).



    Gruß

    Rabauke

    Kannst du bitte mal erläutern wie der AG hiervon profitieren soll? Der AG spart einen kleinen Betrag AG-Anteil zur Sozialversicherung, hat aber dafür den Verwaltungsaufwand für das Leasing. Als profitieren würde ich das daher nicht ansehen. Außerdem sind viele AG bereit den eingesparten Betrag als Zuschuß zu zahlen (z.B. für Versicherung, Wartung...).

    Hallo Lustiger Vogel,

    nicht überall hat der AG einen großen Verwaltugnsaufwand. Weiterhin gibt es AG die keinen Zuschuss zahlen, weil Sie sagen, der Tarifvertrag ist so hoch, weiterhin gebe ich Geld für die Zusatzrente aus, ich mache das Jobrad nur, wenn es mindestens Kostenneutral ist. Somit....

    Der MA spart steuern, zahlt weniger Sozialversicherung, der Ag auch.... und der Gewinner ist in so einem Fall nur der AG der spart.


    Aber bei und hat auch bei einer 35 Stundenwoche ein Facharbeiter im Schnitt über 45000,-€ im Jahr Bruttogrundentgelt (ohne Schichtzulagen).


    Gruß

    rabauke

    Nun, wenn sie sich benachteiligt fühlt dann hilft ggf. der Weg vor dem Arbeitsgericht um zu klären, ob diese Benachteiligung rechtens ist.

    Hilft sicher beiden ;) dem Partner und der Frau.


    Für mich ist es eine Benachteiligung, eindeutig, aber wie Caro schon geschrieben hat, stellt sich die Frage, was macht der Betriebsfrieden, wenn der Partner aufsteigt und wie fühlen sich die anderen, die meinen es auch verdient zu haben, und nicht aufsteigen, weil der Partner aufsteigt.


    In dem Dilemma möchte ich nicht stecken.


    Gruß

    Rabauke

    also darauf achten, dass das BR Mitglied anderweitig eingesetzt werden kann.

    Beispiel, wo die Kündigung berechtigt wäre:

    Kantine ist eine eigene Abteilung und wird still gelegt.

    Der Koch ist schwerbehindert und BR (weil den kennt ja jeder, drum gewählt).


    Dann wird auch der Koch gekündigt weil der Absatz 5 des §15 KSchG zieht und ein Koch anderweitig nicht eingesetzt werden kann, da es sich um eine Bank handelt, wo sonst kein Koch benötigt wird.


    Nur so angemerkt


    Rabauke

    Nun nicht nach Corona, weil das kommt nie mehr, aber sobald wir alle vollgeimpft sind geht es ab ins Restaurant, geschlemmt ohne selber kochen zu müssen, ein paar Gläschen getrunken, und das alles mit meinen 30 Mädels.... da freue ich mich schon drauf

    Bin da voll bei dir, geht mir ganz genauso. Außer bei Pistazien: da geht (bei mir) ohne Salz eben gar nicht.
    Hach, wie gut, dass eben Geschmäcker verschieden sind. ^^

    klar geht das als Öl im Salat, sehr lecker :D, die ungesalzenen Pistazien, aber kalt gepresst....

    Rucola Salat, erdnusskerne geschreddert, coctailtomaten geviertelt, und dann 2 Esslöffel Pistazienöl, einen spritzer zitrone, Bunten Pfeffer, Prise Zucker und Prise Salz, geriebenen milde Käse da drüber.. fertig

    Hallo Mann mit der Ledertasche,


    ich habe 2 mal richtig geantwortet. Somit habe ich keinen gesunden Menschenverstand.. deine Aussage.... hmmm.. ich glaube ich ziehe mich dann mal zurück ;).


    Aber man braucht dafür keinen guten Anwalt sondern wirklich nur den Menschenverstand,

    der AG stellt dem MA Alkohol zur Verfügung also ist das einnehmen dieses ein dienstlicher Auftrag. Es kommt zu einem Unfall im Dienst, weil auch eine Betriebliche Feier ein Arbeitsgang ist, und somit Unfall.


    Der Gang zum WC war nie angeordnet. ist somit keine Dienstliche Anweisung und damit nicht versichert, ebenso wie der Gang zur Kantine oder zur Raucherpause.


    Das war übrigens der Grund, warum bei uns damals von Flatratesaufen auf der Weihnachtsfeier mit allem was der Wirt so auf Lager hat gewechselt wurde auf es gibt nur Alkoholfrei und Wein und Bier und das in der Zeit von 20 Uhr bis 01:00 Uhr und dann ist das Fest zu Ende. Damit wurden die Unfälle, die sich meist nach 3 Uhr entstanden sind Einhalt geboten ;).


    gruß

    Rabauke