Beiträge von Rabauke

    Liebe SBV-Anfänger,

    viele BRV’s versuchen erstmal ihre SBV klein zu halten.

    Ich würde nach der Schulung mit dem IFB, gleich den Anwalt einschalten (wenn er dein Vertrauen genießt)und den BRV schriftlich Abmahnen, ihn auffordern dieses Vorgehen zu unterlassen, ansonsten mit Klage drohen. Gleichzeitig den Arbeitgeber überzeugen, ein Ausschlußverfahren gegen den BRV einleiten wegen groben Pflichtverstößen nach § 23 BetrVG. Wenn dieses durchkommt wäre der BRV nicht mehr Mitglied des BR.

    Gruß Rabauke

    Geschlecht: nach AGG irelevant
    Alter: nach AGG irelevant, 1978 mit einer Ausbildung begonnen
    BR/JAV: ewig, mit Unterbrechungen
    GSBV: 2007-2011
    SBV: Seit 2007
    50% Freigestellt seit 1996

    Steckenpferde: ERA, Entgelt allgemein, Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle, Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz, Eingliederungsmanagement, Tarifrecht
    Grundkenntnisse: EDV
    Was ich nicht mag aber kann:
    Sozialplan, IA

    Gruß
    Rabauke

    Hallo Wolfgang,

    ich weis nicht wieso du nur auf 33, irgendwas an Stunden kommst.
    Auch wir haben ein 4-Schichtmodell, hier erbringt jeder Arbeitnehmer 36 h je Woche, da 6x24/4= 36 ist.
    Aufgrund der hohen Produktionsauslastung haben wir unseren Arbeitgeber erklärt, dass die Mitarbeiter keine Pausen haben, die Sie zur freien Disposition haben (wo Sie also machen können was und wo sie wollen zu einen festgelegten Zeitpunkt), sondern da die Maschinen durchlaufen, sie 8 Stunden arbeiten, und schauen das Sie auf der Schicht verteilt irgendwie ihre 30 Minuten erholzeiten bekommen, wie es die Produktion zuläßt. Diese Erholzeiten sind dann keine Pausen, sondern bezahlte Bereitschaftzeiten und somit Arbeitszeit, da die Mitarbeiter weiterhin dem Weisungsrecht der Vorgesetzten auch in dieser Zeit unterliegen, und jederzeit ihre "Pause" unterbrechen müssen, wenn denn die Produktionsabläufe das erfordern.
    Das führt dazu, das bei uns (35 h Woche) jeder Mitarbeiter im Jahr 6 Freischichten addtiv hat, weil er eine Stunden in der Woche zuviel Arbeitet.

    Gruß
    rabauke

    Nein, JA, evt.

    lieber Thor,

    die Frage ist doch, was der BR mit dem Arbeitgeber nach § 96 BetrVG bis § 98 BetrVG über die Umsetzung des Ausbildungsrahmenplanes, Festlegung der Ausbildungsbeauftragte nach § 99, Festlegung der Anzahl der Ausbildungsplätze etc. vereinbart hat.

    Wir haben mit unserem Arbeitgeber hier für jeden Ausbildungsberuf die Arbeitsstätten vereinbar, die jeder Azubi aufsuchen muß, damit die Anforderungen die der Ausbildungsrahmenplan stellt sicher erfüllt werden.
    Somit ist bei uns keine Versetzungsanzeige erforderlich, da über den Betrieblichen Ausbildungsplan zwecks Umsetzung der Ausbildungsrahmenpläne schon zum Start der Ausbildung feststeht, dass die/der Azubi durch mehrere Bereich während seiner Ausbildung laufen wird.

    Gruß
    Rabauke

    Hallo Tiger,

    wir haben 60% unserer BR-Mitglieder im Schichtsienst eingeteilt.
    Unsere BR-Mitglieder nehmen an den Ausschusssitzungen und BR-sitzungen teil, wie jedes andere Mitglied auch.
    Unser Schichtplan wird zum Jahresbeginn festgelegt.
    Hierbei gibt es keine Bevorzugung oder Benachteiligung der BR-Mitglieder, so das es vorkommen kann, das diese auf einer Freischicht kommen müssen, oder wenn Sie auf Früh, Spät oder Nachtschicht eingeteilt sind.

    Da neben der Teilnahme an den Sitzungen auch eine vernünftige Vor- und Nachbereitung erforderlich ist, stellen sich die BR-Mitglieder für die erforderliche Dauer der Vorbereitung, Nachbereitung und Sitzung von der Arbeit frei.

    Bei den BR-Sitzungen mit einer Dauer von 3,5-4 Stunden fallen somit 7-8 Stunden BR-Arbeitszeiten ausserhalb der AZ an, die dann im gegenzug frei genommen werden (folgende Nachtschicht, Spätschicht etc.).
    Einen Dienstplan, in dem die BR-Mitglieder immer auf einer "Freischicht" BR-Sitzungen hätten würden wir wiedersprechen, wegen Benachteiligung der BR-Mitglieder, gleichzeitig würden wir die BR-sitzungen auf einen Tag legen, wo die BR-Mitglieder Spätschicht hätten. Das heißt in der einen Woche dienstags, in der anderen Woche Mittwochs oder Donnerstags, bis der Arbeitgeber diesen Unsinn unterlassen würde.
    Hier hat der BRV die macht, denn er bestimmt den Zeitpunkt der BR-Sitzung, und dieses unterliegt nicht der Mitbestimmung des Arbeitgebers, sondern ganz allein in der Verantwortung und Erforderlichkeit des BRV.

    Uns wollte der AG vor Jahren auch ein Budget auferlegen.
    Wir haben auf die Gesetzliche Lage hingewiesen, und uns bereit erklärt, ein Budget mit ihm abzuklären, wenn er im Gegenzug für alle Indirekten und leitenden Angestellen ein Budget mit uns abstimmt, welches wir prüfen, und bei Überschreitung auch öffentlich Abmahnen dürfen.
    Thema war damit durch.
    Bei uns macht jedes BRMitglied das Seminar, welches er braucht, im Mittel 2,7 Seminar je Jahr je Mitglied, Kosten zwischen 900 und 2000 Euro je Seminar, unser Büro benötigt Sachmittel im Wert von ca. 10000 Euro im Jahr (Gesetzesbücher, Ordner, Stifte, Blöcke, Papier, Drucker, 4 Telefone, Scanner, Fax, 6 PC-Arbeitplätze incl. Internet, eigene Email für jeden einzelnen BR (159 € je Mitglied und Jahr) Br-Büroräume und Besprechungsräume 4 Stück, Größe gesamt ca. 140qm

    Größe BR: 15 Köpfe
    3 Freigestellte, 1 Sekrätärin, 1 SBV Vertreter

    Hallo Haig,

    wir sind ein Produktionsbetrieb mit laufenden drehenden Maschinen.

    Bei uns ist nach Arbeitsordnung und ArbeitssicherheitsBV das tragen und Nutzen von Schmuck (Ketten, Ringe etc) so wie das tragen von Wiedergabegeräten (Handys(knopf im Ohr, MP3Player, Walkmens etc) verboten.
    Weiterhin ist verpflichtend (BV ASI) Gehörschutz (angepasster) für alle zu tragen, da der Umgebungslärm größer gleich 80db(a) ist.

    Gruß
    Rabauke