Zitat von dinoli :
Jemand in diesem Modell wird an die Arbeit herangeführt, er arbeitet nicht!Bei Krankheit entscheidet das BRM selbst ob es an den Sitzungen teilnimmt.
Das ist im Grundlagenseminar BetrVG.
Lieber Wilfried,Quatsch ist es nicht überall für so manchen Betrieb mag es zutreffen.
In meinem Betrieb scheut der AG sich vor schlechter Presse und dem Gericht.
Kann natürlich sein das wir die Ausnahme sind, da wir einen starken BR haben und uns nicht vor konfrontationen mit dem AG scheuen.
da gebe ich dir vollkommen Recht dinoli, aber
du bist nicht eingegangen auf den Hinweis das Sie sehr wohl BR Arbeit erledigen will (WA, BA Sitzungen) nur nicht BR-Sitzungen. Hier bin ich mit meinen Vorschreiber einer Meinung, so geht es nicht und somit kein Verhinderungsgrund.
Da nach dem "Hamburger" Modell (Wir nennen es Betriebliche Eingliederung) der MA wieder an das Arbeitsleben herangeführt werden soll während er weiter krank ist, und ein teil seines Arbeitsleben die Wahrnehmung des Ehrenamtes als BR ist (dieses kann ja auch zur Erkrankung geführt haben, z.B. bei einem burn out), halte ich das BR-Mitglied nicht für entschuldigt, wenn die BR Sitzung genau in diesem Zeitfensterfällt. Fällt die Br-Sitzug ausserhalb dieses zeitfensters halte ich es für entschuldigt, dann aber auch für alle Ausschusssitzungen des BR