Zitat von Winfried :Falsche Schlußfolgerung. Zwei Paar Stiefel. Feiertage sind zu vergüten, aber aus der Sollstundenzahl rauszurechnen, insoweit http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html greift. Grüsse Winfried
Nun, ich habe das Gesetz nun mehrfach gelesen,
sehe aber nicht deine Begründung bestätigt.
Woraus entnimmst du das die Stunden raus zu rechnen sind, und erkläre mir bitte wieso der Feiertag dann bezahlt wurde.
Weiterhin steigt auch in deinem Berechungsbeispiel der Stundenlohn bei der Herausrechung
Beispiel: Ich nehme hier dem Feb. (weil der 20 AT hat) und stelle mir vor, das ein Monatag in diesem Monat ausnahmsweise mal ein Feiertag ist (weil wir die Piratewn in die Regierung bekommen haben).
Monatsentgelt: 2000 Euro 8 Stunden Tag
Also ohne Feiertag ein Stundenentgelt von 12,50 Euro
Nun haben wir einen Feiertag
Das Stundenentgelt hebt sich an auf 13,15 €
Der Mitarbeiter bekommt bezahlt 19x8x13,15 €=2000,-€
wo ist in dieser Aufzählung der Bezahlte Feiertag, nach dem Gesetz das du genannt hast, hätte er für den Tag in diesem Monat dann ja auch 8x13,15 Euro bekommen müssen. Es fehlen somit 110 € Entgelt
Lieber Winfried, wo ist mein Denkfehler, denn auch ich lerne noch gerne dazu, wundere mich aber das die meisten TV’s die ich kenne keinen Unterschied machen ob ein Feiertag im Monat ist oder nicht bei der Durchschnittsberechnung des Stundenlohns, sondern den Teiler 4,35 heranziehen oder bei uns die Feiertag als Sollarbeitstage der letzte 6 Monate mit einschliest.
Gruß
Rabauke