Beiträge von Nahema

    Hallo Ihr Lieben,
    wollte nur kurz "vorbeugend" (da wir erst Mitte Jan. unsere erste IFB-Schulung haben) nachfragen, ob die GL der SBV im Falle der Notwendigkeit vorschreiben kann, ob überhaupt und wenn ja, welcher RA zu SBV-Themen hinzugezogen wird?

    Ich frage dies deswegen, da wir "Hausjuristen" haben und ganz allgemein Kosten "gespart" werden muß. Diese RA-Kollegen, sind erstens der GL verbunden und zweitens nicht in dem für uns wichtigen und speziellen Thema SBV, Sozialrecht und/oder Arbeitsrecht "beheimatet"...

    Wie kann man hier gegenüber der GL argumentieren (die ja auch die Rechnung bezahlen soll/muß)?

    Könnt ihr uns evtl. die entsprechenden §§ nennen, die Licht ins dunkel bringen, ich weiß nicht nach welchem Suchwort ich im Internet danach suchen soll?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
    Gruß in die Runde,
    Nahema

    Hallo und guten Morgen an alle,
    vielen Dank für Eure hilfreichen Ratschläge.

    Wir hatten die Hoffnung, daß mit etwas guten Willen, die Sache doch noch vernünftig lösen wäre...

    Da es sich immer aber weiter zuspritzt und immer größere Kreise zieht, läuft es zu 99%, im neuen Jahr darauf hinaus einen Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht zu konsultieren. Traurig aber scheinbar, geht leider es nicht anders.

    Für den Fall der Fälle: Könnt Ihr einen guten RA empfehlen (gerne auch via PN)?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Für die bevorstehenden Feiertage wünsche ich Euch und Euren Familien wunderschöne, besinnliche und ruhige Stunden, weiße Weihnachten,zum Jahreswechsel gute Stimmung und im neuen Jahr Glück und Gesundheit.

    Alles Liebe,
    Nahema

    Hallo Wolfgang,
    vielen Dank für die schnelle Info und deinen Rat, den wir gerne beherzigen werden.

    Kannst Du uns noch hinsichtlich der Problematik einige §§ des BetrVG und SGB IX die greifen nennen?

    Ich glaube, heute eskaliert es, da heute wieder einige "böse Mails" seitens des BRV "im großen BR-Kreis" hin- und hergehen. Die lieben BR-Kollegen lassen nur ihr "BetrVG" gelten, von SGB IX haben sie keine! Ahnung und wollen auch keine haben :-). Sie sind völlig verbohrt und beratungsresistent.

    Wir machen, in weiser Voraussicht, immer schriftlich unsere Teilnahme oder Ersatzfunktionen bei Verhinderung der SBV geltend. Auch die GL ist darüber informiert und auf unserer Seite.

    Es könnte alles prima sein, wenn da der "bockige" BRV nicht wäre und seine "Schäfchen" voll blindem Vertrauen mit ihm ins falsche Horn blöcken würden... :)

    Danke und lieben Gruß in die Runde,
    Nahema

    Hallo und guten Morgen in die Runde,

    als „frisch gewählter“ SBV-Neuling (1. Stellvertreter der Vertrauensperson) und noch ohne IFB-Schulung (findet erst Mitte Januar 2011 statt) würde ich gerne mal Euren erfahrenen Rat zu nachfolgendem, leider sehr unschönen, Thema hören.

    Unsere SBV ist seit 3 Wochen neu im Amt und bisher noch ungeschult. Leider zeichnet sich momentan ein „Machtkampf“ mit dem langjährig amtierenden und erfahrenen BR-Vorsitzenden ab (der, sehr zu seinem Kummer, „seine“ Leute bei der SBV-Wahl nicht platzieren konnte) und nun die SBV blockiert und behindert wo er nur kann... :(

    Wir wollen eine gute und vernünftige Zusammenarbeit SBV/BR und haben es in Gesprächen und Briefen, im guten wie im Bösen versucht, leider bisher ohne Erfolg.

    Der BRV betreibt Rechtsbruch, Amtsmissbrauch und begeht vorsätzliche Amtspflichtverletzung. Es wird von ihm massiv und wissentlich gegen geltendes Recht, zum Beispiel gegen: BetrVG § 32, SGB IX, § 95 (Teilnahme/Aufgaben der SBV) verstoßen und auch § 96 Abs. 2 SGB IX (Behinderung der SBV) oder § 156 SGB IX ist ihm bekannt.

    Der BRV hat sogar die Teilnahme der SBV-Stellvertretung an BR-Sitzungen, Ausschüssen etc. verweigert .Die SBV hat (wegen Verhinderung) rechtzeitig schriftlich und mündlich, die Teilnahme des Stellvertreters-SBV bekanntgegeben, dies interessiert den BRV aber nicht.
    Der BRV geht sogar so weit und übt sein Hausrecht aus (verweigert dem SBV-Stellvertreter die Teilnahme an der Sitzung, schickt ihn aus dem Raum mit dem Hinweis, der Stellvertreter wäre nicht eingeladen...).

    Damit die Sache nicht noch mehr eskaliert, haben wir gute Miene zum bösen Spiel gemacht (allerdings mit dem schriftlichem Hinweis auf die §§ 96 und 156 SGB IX) und gehofft, der BRV würde vernünftig. Gespräche und Aufforderungen unsererseits fruchteten bisher nicht.

    Die Geschäftsleitung ist informiert, hat zu diesem Thema den Hausjustiziar um Stellungnahme gebeten und auch mit dem BRV ein Gespräch diesbezüglich geführt. Leider ohne Erfolg und Einsicht seitens des BRV.

    Dies ist alles sehr unschön und scheinbar leider nur mit der „Holzhammer-Methode“ in den Griff zu bekommen (was von uns eigentlich als allerletzter Schritt geplant ist…).

    Sollen wir zur Durchsetzung unserer Rechte einen Rechtsanwalt einschalten und das Integrationsamt informieren?

    Wie würdet Ihr vorgehen, habt ihr Tipps für uns?

    Vielen Dank und herzliche Grüße,
    Nahema