Hallo und guten Morgen in die Runde,
als „frisch gewählter“ SBV-Neuling (1. Stellvertreter der Vertrauensperson) und noch ohne IFB-Schulung (findet erst Mitte Januar 2011 statt) würde ich gerne mal Euren erfahrenen Rat zu nachfolgendem, leider sehr unschönen, Thema hören.
Unsere SBV ist seit 3 Wochen neu im Amt und bisher noch ungeschult. Leider zeichnet sich momentan ein „Machtkampf“ mit dem langjährig amtierenden und erfahrenen BR-Vorsitzenden ab (der, sehr zu seinem Kummer, „seine“ Leute bei der SBV-Wahl nicht platzieren konnte) und nun die SBV blockiert und behindert wo er nur kann... 
Wir wollen eine gute und vernünftige Zusammenarbeit SBV/BR und haben es in Gesprächen und Briefen, im guten wie im Bösen versucht, leider bisher ohne Erfolg.
Der BRV betreibt Rechtsbruch, Amtsmissbrauch und begeht vorsätzliche Amtspflichtverletzung. Es wird von ihm massiv und wissentlich gegen geltendes Recht, zum Beispiel gegen: BetrVG § 32, SGB IX, § 95 (Teilnahme/Aufgaben der SBV) verstoßen und auch § 96 Abs. 2 SGB IX (Behinderung der SBV) oder § 156 SGB IX ist ihm bekannt.
Der BRV hat sogar die Teilnahme der SBV-Stellvertretung an BR-Sitzungen, Ausschüssen etc. verweigert .Die SBV hat (wegen Verhinderung) rechtzeitig schriftlich und mündlich, die Teilnahme des Stellvertreters-SBV bekanntgegeben, dies interessiert den BRV aber nicht.
Der BRV geht sogar so weit und übt sein Hausrecht aus (verweigert dem SBV-Stellvertreter die Teilnahme an der Sitzung, schickt ihn aus dem Raum mit dem Hinweis, der Stellvertreter wäre nicht eingeladen...).
Damit die Sache nicht noch mehr eskaliert, haben wir gute Miene zum bösen Spiel gemacht (allerdings mit dem schriftlichem Hinweis auf die §§ 96 und 156 SGB IX) und gehofft, der BRV würde vernünftig. Gespräche und Aufforderungen unsererseits fruchteten bisher nicht.
Die Geschäftsleitung ist informiert, hat zu diesem Thema den Hausjustiziar um Stellungnahme gebeten und auch mit dem BRV ein Gespräch diesbezüglich geführt. Leider ohne Erfolg und Einsicht seitens des BRV.
Dies ist alles sehr unschön und scheinbar leider nur mit der „Holzhammer-Methode“ in den Griff zu bekommen (was von uns eigentlich als allerletzter Schritt geplant ist…).
Sollen wir zur Durchsetzung unserer Rechte einen Rechtsanwalt einschalten und das Integrationsamt informieren?
Wie würdet Ihr vorgehen, habt ihr Tipps für uns?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Nahema