Wir haben ein Krisenteam, in dem ich auch bin. Wir haben täglich mindestens eine Skype Telefonkonferenz.
Das wäre auch was für dich Alter Franzose, äh Schwede..
Gruß
Hubertus
Liebe Nutzer,
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Wir haben ein Krisenteam, in dem ich auch bin. Wir haben täglich mindestens eine Skype Telefonkonferenz.
Das wäre auch was für dich Alter Franzose, äh Schwede..
Gruß
Hubertus
Hallo,
lies dir das mal durch. Da wird einiges klarer.
https://www.haufe.de/personal/…anagements_80_155462.html
Gruß
Hubertus
Hallo Phil,
bei Hawky ist das ähnlich. Schon seit Oktober 2016 dabei und 87 Beiträge, aber neu im Forum-
Hallo,
ich sehe das wie rtjum. Mitteilung ist gar nichts.
Kündigung muss ja immer schriftlich erfolgen.
Gruß
Hubertus
Hallo,
schlage deinem AG vor, den Anwalt zu wechseln. Er wird dir (hoffendlich) dankbar sein.
Gruß
Hubertus
Hallo,
ich finde es immer wieder erstaunlich, was Mitarbeiter (angeblich) alles nicht können. Privat können die alles, aber sobald man geschäftlich eine Vereinfachung versucht, wird alles blockiert.
Gruß
Hubertus
Hallo,
wie wäre es denn, wenn die MA von A denen von B mal zeigen, wie man effektiv und fehlerfrei arbeitet?
In einer Firma, in der Fehler passieren, geht man evtl auch gemeinsam unter.
Gruß
Hubertus
Auf der anderen Seite wäre aber bitte zu verhindern, dass jemand in Teilzeit (z. B. 20 Std.) arbeitet, regelmäßig 30 Stunden arbeitet und dann fein die Zuschläge mitnimmt. Für Ausnahmen halte ich die Zuschläge auch bei Teilzeit für Gerechtfertigt, weil es ja ein Mehraufwand ist, dauerhaft ist das vielleicht rechtlich ok, menschlich aber Mist.
Hallo,
ich denke aber nicht,dass das die Aufgabe vom BR ist.
Wir haben darüber zu wachen, dass Gesetze eingehalten werden. Was du beschreibst ist Aufgabe des AG.
Gruß
Hubertus
Hallo,
was hindert euch den nun, mit dem AG zu sprechen und ihn auf das Urteil aufmerksam zu machen? Ihr wollt ja nur verhindern, dass ein MA klagt und es so zu unnötigen Kosten kommt.
Gruß
Hubertus
Hallo,
wir haben den Anbieter ADP.
Ist weltweit der größte. Vielleicht könnt ihr ja euren AG überzeugen.
Gruß
Hubertus
Auch von mir ein dickes Lob.
Besonders gut finde ich, dass man sofort zu den neuen Beiträgen springt.
Hallo,
da ich grundsätzlich nicht wette, aber in die Zukunft sehen kann, teile ich euch nun mit was im jahr 2169 zwei Astronauten auf dem Mars einen Neuangekommen Astronauten fragen: "Wie ist die Lage auf der Erde?"
"Der Ur-Ur-Enkel von Donald Trump ist Präsident des Weltenrats. Der BER wird seit letzter Woche zum Weltraumbahnhof umgebaut, da man ihn als konventionellen Flughafen nicht gebrauchen kann. Die Kolonie der Yetis zweifelt, ob es Reinhold Mesner wirklich gab. Der IFB feiert sein 150. Jubiäum seiner neuen Software.
Zitat von OpaSteff:Der Link bezieht sich auf den Öffentlichen Dienst lt. Beschreibung, aber das sollte ja wohl grundsätzlich nicht das Probelm sein oder ?
Ich arbeite in der Stahlproduktion / Bearbeitung und nich Öffentlicher Dienst
Danke und netten Gruß
Steff
Hallo,
das sind Gesetze, die für alle gelten.
Gruß
Hubertus
Hallo,
ich gehe davon aus, dass du kein BR bist und dieses Forum als normaler Mitarbeiter befragst. Ist aber kein Problem.
Fällt in die Urlaubszeit ein Wochenfeiertag, besteht an diesem Tag von vornherein wegen des Feiertags keine Arbeitspflicht (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Daher kann der Arbeitnehmer an diesem Tag auch nicht von seiner Arbeitspflicht befreit werden. Dieser Tag ist sonach grundsätzlich kein Urlaubstag. Denn ein Urlaubstag setzt voraus, dass der Beschäftigte an diesem Tag von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Der Arbeitnehmer erhält die Feiertagsvergütung nach § 2 EFZG.
Vollständiger Text hier: https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1437498.html
Gruß
Hubertus
Hallo erco,
nein, er hat den Übernahmeanspruch ja schon verlangt. Warum sollte er das nochmals tun?
Aber der Einwand von Rabauke ist nicht unerheblich.
Der JAV ist ja hoffendlich in der Gewerkschaft. Es ist ja auch noch Zeit einzutreten.
Gruß
Hubertus
Hallo,
Knackpunkt ist trotzdem: echte Verhinderung oder nicht.
Das müsst ihr wasserdicht machen.
Gruß
Hubertus
Hallo erco,
ich hoffe, die Verhinderung der anderen JAV war wirklich echt und hält einer Überprüfung stand. Da sehe ich den Knackpunkt. In der Anwesenheitsliste steht er/sie ja hoffendlich drin.
Gruß
Hubertus
Hallo Julia,
schau mal auf die seite von verdi.
https://www.jav.info/news/Beso…ndigungsschutz-fuer-JAVen
Danach ist eine Kündigung möglich.
Ich denke, dass die Exmatrikulation dazu reicht. Das steht wahrscheinlich auch im Ausbildungsvertrag.
Habt ihr schon bei der Gewerkschaft nachgefragt? Ich hoffe, ihr seid Mitglied.
Gruß
Hubertus
Hallo,
befragt die Kollegen, was sie wollen. Es kann ja sein, dass sie sich das so wünschen.
Gruß
Hubertus