Hallo Kollegen,
zum wiederholten male wurden meinem Jahresarbeitszeitkonto Stunden vom Arbeitgeber entnommen.
Betriebsratssitzungen sind bei uns, wie es sein muss, für ein Jahr terminiert. Sie beginnen regelmäßig um 7 Uhr an immer dem gleichen Wochentag, jedoch nicht wöchentlich. Alle Sitzungen haben bisher zwischen 14 und 17 Uhr geendet. Hinzu kommen natürlich noch Sondersitzungen.
Ich arbeite im Schichtdienst, da kommt es dann vor, dass eine Sitzung zwischen 2 Nachtschichten fällt. In den Nachtschichtwochen ist der Freitag der "Ruhetag" für den vorhergehenden Sonntag an dem die erste Nachtschicht der Woche begonnen hat.
Wenn ich nun Donnertags meine Sitzung um 7 Uhr beginnen will, dann ist es logisch, dass ich Mittwochs um 22 Uhr die Nachtschicht nicht beginne. Von dieser Nachtschicht bin ich, m.E. aufgrund des §37 II freizustellen. Diskussionen dazu gibt es auch nicht seitens des AG, ist also unstreitig.
Da ich dann am Donnerstag meine ganztägige Sitzung habe, ist eine Nachtschicht auch nicht anzuhängen, zwar hatte ich dies auch schon einmal freiwillig vor gehabt weil ich sonst einen Kollegen der Nachtschicht "hängen gelassen" hätte. Dies wurde mir allerdings auch untersagt,weil die Ruhezeit nicht eingehalten wird. Mit diesem "Verbot" habe ich auch kein Problem.
Für den Mittwoch wird mir jedoch die Arbeitszeit nicht gut geschrieben, ich "könne" ja die Arbeitszeit dann am Freitag in der Frühschicht nachholen. Für die ausgefallene Donnestagsnachtschicht muss je keine "zusätzliche" Zeit gut geschrieben werden, da ich ja durch die Sitzung in der allgemeinen Tagesschicht, meine 8 Stunden schon erhalten habe.
Durch diese Handhabe habe ich dann buchungstechnisch lediglich 32 Stunden für diese Woche erhalten.
Meinem Arbeitgeber habe ich das entsprechende Urteil des BAG 7 AZR 500/88 vorgelegt. Jedoch wird dies ignoriert weil es ja angeblich nicht eindeutig für alle Firmen gilt

Nun bin ich an dem Punkt, dass ich dies vom Arbeitsgericht geklärt haben möchte. M.E. muss, oder kann ich dies individuell einklagen.
Hier nun meine Fragen:
Muss ich zwingend einen Anwalt einschalten?
Muss der Betriebsrat hierzu ein Beschlußverfahren einleiten?
Ich meine nicht
Wie muss ich die Klage verfassen? vielleicht eine Formulierungshilfe
Ich bin nicht alleine betroffen, jedoch betrifft dies nur neue Betriebsratsmitglieder, alle "alten Hasen" die Mehrheit, sind nicht betroffen und halten sich überdeutlich da raus.
Große Probleme gibt es in diesem Zusammenhang natürlich auch mit den Nachtschichtzulagen, sie werden nur ab und an entsprechend per Hand gebucht.