Hallo Kolleginnen und Kollegen erstmal noch ein verspätetes frohes neues Jahr.
Folgende Frage habe Ich .
Wie geht ihr mit dem veränderten Gesetz zur AÜG um .
Wir als BR haben das Thema Leiharbeit bis jetzt stiefmütterlich behandelt , man muss dazu sagen weil wir als BR keine Strukturen vorfanden und uns alles erkämpfen mussten ,durch Beschlussverfahren unsere Grundrechte einklagen etc. Kündigungsversuche (mehrfach gegen BR Mitglieder,zurzeit läuft wieder ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht ,mit einem fragwürdigen Kündigungsversuch gegen ein Br Mitglied )§ 78 BetrVG Verfahren wegen Benachteiligung und auch §23Verfahren gegen den Arbeitgeber ,wir hatten also genug zu tun.:x
Wir haben uns 2012 vorgenommen im Thema Leiharbeit endlich einzusteigen (eigentlich schon zu spät).
Das Problem ist wir haben etliche Leiharbeiter im Unternehmen ,die wurden nie über eine §99 BetrVG Antrag eingestellt .
Es liegen weder namen noch Entleihdauer vor . Werden sie gebraucht ruft man beim Verleiher an und sie erscheinen Kurz oder Langfristig.
Es gibt aber auch Leiharbeiter die seit Jahren im Unternehmen sind und Dauerarbeitsplätze blockiern(was ja nach der Neuformulierungdes AÜG nicht erlaubt ist). Das nächste Problem was wir haben ,
Festangestellte haben Verwandte ,die als Leiharbeiter bei uns Arbeiten.
Deshalb muss man vorsichtig an das Thema gehen.
Mich würde es freuen wenn ihr mir Ratschläge geben könnt.
Grüsse franzel
PS . Leiharbeit wird natürlich mit ein E geschrieben , kann die Leiste oben nicht mehr ändern.