Beiträge von Tiger

    Hallo,

    von mir auch alles gute für den neuen Lebensabschnitt!
    Midlifecrises hast Du ja hoffentlich schon hinter Dir, Alterswehwehchen hoffentlich noch nicht, genies die Zeit...

    Gruß
    Tiger

    Zitat von Kokomiko :


    Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit findet sich hingegen im § 15 BEEG > http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

    Hallo,

    hab mir den Paragraphen auch noch mal genau angeschaut. Es stimmt schon, ablehnen kann der AG nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Das ist eigentlich eine hohe Hürde. ABER: tut er es trotzdem, muss man sich als AG den Anspruch gerichtlich erstreiten, oder? Wer tut das schon. Und meistens scheitert die ganze Aktion nicht am OB, sondern am WIE, sprich: der AG macht Schwierigkeiten bei der Verteilung der Arbeitszeit- und da sind die jungen Muttis ja oft sehr gebunden...Also in der Theorie alles schön, in der Praxis oft schwierig...

    Gruß
    Tiger

    Aus diesem Grund sollte man eher weniger Elternzeit am Anfang beantragen oder gleich beim Antrag einen Teilzeitanspruch danach (oder während z.B. dem 2. Jahr Elternzeit) genau (mit Lage der Arbeitszeit) geltend machen. 1 Jahr Elternzeit später dann noch dran zu hängen, ist wesentlich leichter, als zu versuchen vorzeitig zurüchzukehren...

    Die Kollegen in Zukunft besser beraten!

    Gruß
    Tiger

    Ja, genau. So ist das leider...
    so hat er es bei mir auch gemacht. Habe 2 Jahre Elternzeit beim AG beantragt. Wollte dann aber nach 1 Jahr teilzeit wieder anfangen. War auch ein Problem, weil ich BR-Mitglied war...

    Eine schlechte Option wäre dann noch: Sie könnte ihren Rückrtitt aus dem BR erklären...

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    handelt es sich hier um die gleiche Mitarbeierin wie hier: http://www.ifb.de/forum/index.…=zeigeThema&thema_id=7495

    "Der AG ist der Meinung, da sie ja "vorzeitig" wiederkommt, braucht sie nicht für den BR freigestellt zu werden."

    Versteh ich nicht. War sie vorher gem. §38 freigesetllt? Oder meint der AG Freistellung gem. § 37 für BR-Sitzungen?

    Einer vorzeitigen Rückkehr aus der Elternzeit bzw. einer Teilzeitstelle während der Elternzeit braucht er im übrigen nicht zuzustimmen, da gibt es keine Rechtsgrundlage (hab ich selbst schon hinter mir)...

    Stellt er sie aber vorzeitig wieder ein: Freistellung für BR-Sitzungen klar, wenn sie ein BR-Mitglied ist.

    Gruß
    Tiger

    Doppelbeiträge verwirren eher und machen die üblichen Antworter grantig...

    Zitat von Funki :


    Eine Kolegin in der Pflege möchte von einer halben Stelle auf eine Viertelstelle kürzen.

    Hat sie ein Recht darauf?


    Ja. § 8 TzBfG (Teilzeit und Befistungsgesetz)

    Zitat von Funki :


    Kann der AG das verweigern?

    Ja. Selber Paragraph Abs. 4

    Sie hat ein Recht auf Verringerung, außer es stehen betriebliche Gründe entgegen.

    Gruß
    Tiger

    Hm,

    schön langsam überzeugt Ihr beiden mich.

    Aber warum hat unser AG so enormes Interesse daran, dass das Thema nicht mehr diskutiert wird, er könnte ja auch Eure Befürchtung teilen, dass es den BR eher blamieren würde...

    Abgesehen davon: was kann schlimmsten Falls passieren, wenn ich trotzdem darüber berichte? Ich meine von Seiten des AG?

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    ich versteh das schon- hab ja ähnliche "Probleme" (irgendwie gibt es monentan viele schwangere Vorsitzende!):
    die Stellvertreter sind Stellvertreter, weil sie Stellvertreter sein wollen und nicht Vorsitzende, wenn sie das nämlich gewollt hätten, wären sie (evtl.) Vorsitzende geworden...
    und über eine lange Zeit (Elternzeit, lange Krankheit) die Stelle zu vertreten, ist letzendlich das gleiche wie selbst Vorsitzender zu sein...


    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    hm, so könnte man aber endlich mit dem Thema abschließen- gerüchteweise wissen es viele aus der Belegschaft, was passiert sein soll und das den BR sogar dazu bewegt hat eine Strafanzeige zu machen- was ja wirklich harter Stoff ist. Das die Ermittlungen eingestellt wurden hat Gründe und die wollte ich nennen...

    Außerdem behauptete der AG in einer Mail an die Belegschaft, dass ihm gerichtlich einwandfreises Verhalten bestätigt wurde- was eindeutig nicht der Fall ist...

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    bitte um Eure Meinung:
    ich will in der nächsten Betriebsversammlung u.a. über eine Strafanzeige auf Antrag des Betriebsrates gem. § 119 BetrVG gegen die Person des Geschäftsführers berichten. Es wurde ermittelt, die Ermittlungen wurden inzwischen eingestellt. Ich will darüber berichten was (unserer Meinung nach) vorgefallen ist (1.Schubserei, 2.Beschimpferei, 3.Unerlaubter Tonbandmitschnitt), was der AG dazu sagt (er bestreitet) und warum das Verfahren eingesetllt wurde (u.a. weil es dem AG nicht eindeutig nachzuweisen ist und eine Öffentlichkeitswirksamkeit fehlte- sprich: keiner hats gesehen oder gehört). Gleichzeitig war der BR auch vor dem Arbeitsgericht (§23.3), das Ergebnis will ich auch berichten (dort haben wir zumindest in Punkt 3. recht bekommen, die anderen zwei Sachen wurden abgewiesen v.a. wegen fehlender Öffentlichkeitswirksamkeit- by the way, was ich daraus gelernt habe: Du darft die BRV schubsen und Beschimpfen als AG, aber es darf keiner sehen!).

    JJetzt will der AG sich auf sein "Persönlichkeitsrecht" berufen und damit verhindern, dass ich über ddie Strafanzeige berichte (es gehe ja immerhin um seine Person).

    Wie seht Ihr das? Gehört die Belegschaft informiert? Kann der AG sich hier wirklich auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz berufen?

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    Zitat von Winfried :


    U.U. müssten bisher bestehende Richtlinien aber evtl. nicht zwingend als BV festgehalten, sondern schlicht nur im Betrieb gelebt und vom BR entsprechend geduldet worden sein.

    Hast Du dafür einen Beleg?

    Gruß
    Tiger

    Hallo Chiamh,

    welche Reaktion erwartest du denn? Das ist ja alles schon gelaufen, oder?
    Hättet Ihr die Maßnahme denn überhaupt ablehnen können und wollen?
    Warum wollt Ihr bei dieser Art von erweitertem Bewerbungsgespräch (weil mehr ist es ja nicht, vollwertig arbeiten kann ich mir bei einem Tag ohne Einarbeitung nicht vorstellen...)eigentlich so dringend mitbestimmen?

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    Zitat von idref2001 :


    Wenn man dann aber zu keiner neuen Einigung kommt, was passiert dann: Gilt dann das was vorher war? Oder?

    Genau so ist es. Die regelung gilt solange bis sie durch eine Neue ersetzt wird. Die BV wirkt nach, da es sich hier wahrscheinlich um eine erzwingbare BV gem. § 87 abs. 1 Nr. 10 BetrVG handelt (ist hier jemand anderer Meinung?). Können sich BR und AG nicht einigen und stellen ein Scheitern der Verhandlungen fest, gehts vor die Einigungsstelle.

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    Zitat von Chiamh :


    Der Bewerber hatte schon 2 Vorstellungsgespräche und sollte an einem Testarbeitstag zeigen was er kann.D.h. er hat auch selbst gearbeitet.

    Dann würde ich als Dein AG zu Dir sagen, dass der Bewerber weder in den Betrieb eingegliedert war noch selbständig Aufgaben übernomme hat (sondern immer unter Supervision tätig wurde), außerdem kein Entgeld dafür bekommen hat, noch gab es irgenwelche Auswirkungen auf Mitarbeiter. Also: keine Informations- oder gar Beteiligungsrechte.

    Warum wollt Ihr denn eigentlich informiert oder beteiligt werden?

    Gruß
    Tiger

    Hallo nochmal,

    Zitat von Chiamh :


    Auch erhielten wir bei einem Aufhebungsvertrag einer MItarbeiterin keine Information.
    Ist das rechtens?



    Wir erhalten vom AG schon die Info, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Ich glaube, dafür gibt es aber keine Rechtgrundlage. Vielleicht könnt Ihr Euren AG argumentativ überzeugen, dass solche Infos wichtig sind...Aber spätestens, wenn die Stelle ausgeschrieben wird und neu besetzt wird, wird der AG mit der Info kommen...Mitbestimmung habt Ihr dabei in keinem Fall.

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    was meinst Du mit Probearbeiten?
    Sind die Leute eingegliedert in den Betrieb? Also an Weisungen gebunden, im Dienstplan geplant?
    Dann muss der AG Euch gem. § 99 BetrVG beteiligen.

    Sind das nur Bewerbungsgespräche, wo der Bewerber dann eine gewisse Zeit sich den Arbeitsplatz anschaut (sozusagen nur hospitiert)? Dann gibt es diese Informationspflicht meines Erachtens nicht bzw. der § 80 BetrVG ist hier auch nicht einschlägig.

    Gruß
    Tiger

    Zitat von Kokomiko :


    Euer AG hat vermutlich per einstweiliger Verfügungen einen Wahlabbruch gefordert. Einem solchen Antrag wird nur stattgegeben, wenn eine nichtige Wahl zu erwarten ist. Die Nichtigkeit einer BR-Wahl ist aber nicht gegeben, wenn der WV die Anzahl der zu wählenden BRM zu hoch angesetzt hat. In diesem Fall muss die Wahl trotzdem durchgeführt werden und erst dann können Antragsberechtigte die Wahl anfechten. Wahrscheinlich wäre dann allerdings, dass die Wahl für unwirksam erklärt wird. Ein feiner, aber erheblicher Unterschied!


    Genau so war es. Unser AG hat sich aber durch die kritischen Nachfragen des Richters schwer beeindrucken lassen. Und der Einsatz der Leiharbeitnehmer hatte als alleinigen Grund, die Zahl der Belegschaft unter 200 zu drücken. Der Richter- der uns aus vielen Verhandlungen vorher kannte- sagte, er habe schon viel erlebt, aber das probieren nicht viele AG...Genau, da hatten wir halt Glück. Bei anderen Sachen hatten wir weniger. Ich seh das manchmal sportlich.

    Jetzt haben wir weit über 200 Mitarbeiter. Die Leiharbeitnehmer bekamen nach und nach feste, "normale" Verträge.

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    ein Spezial-Seminar für den Vorsitzenden und Stellvertreter halte ich für angebracht ( und ist auch angemessen), z.B. Rechtspezial oder Geschäftsführung, auch ein Rhetorik oder Verhandlungsführungsseminar ist gut speziell für die beiden.

    Und ansonsten ja nach Euren Bedürfnissen (wie Kokomiko schon schreibt), also z.B. wenn eine Betriebsvereinbarung zum BEM ansteht, dann ein Seminar zu diesem Thema.

    Gruß
    Tiger

    Hallo,

    Zitat von mietze :


    Am 13.06.12 ist Wahltag. Ich danke für die Tipps.
    Bin gespannt ob es am Ende eine SBV in unserem Betrieb gibt.

    Natürlich muss man im Vorfeld Ausschau nach Kandidaten halten, die sich für das Amt bewerben!
    Ich habe das vor allem anderen gemacht. Eine Wahl einzuleiten, wo sich dann am Ende niemand aufstellen lässt, hätte ich nicht gemacht. Ist doch eine Blamage.

    Gruß
    Tiger