Beiträge von br-prignitz

    Ich würde eher sagen, es kommt darauf an!

    Wenn es keinerlei Gespräche oder Absprachen gegeben hat, dann würde ich sagen ja- am 2.03. unbefristet.


    Da ihr aber bereits eine Anhörung zur weiteren Zweckbefristung bekommen habt, ist doch mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mit dem MA bereits gesprochen wurde und eine gegenseitige Willensbekundung stattfand. Und außerdem ist ja auch noch nicht der 29.02.!

    Aber Markus,


    es ging doch um die Frage der Möglichkeit einer KüSchutzklage, und da hat die Stellungnahme des BR erstmal wenig Auswirkung.

    Unter Umständen macht es für die Beurteilung des Gerichts auch was aus- ja, aber meine Erfahrung als ehrAR spiegelt da was anderes wider.

    Hallo Rmbaer,


    ob der BR zustimmt oder widerspricht hat doch für eine Kündigungsschutzklage erstmal keine Bedeutung. Einzig der Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum richterlichen Ergebnis kommt mit dem Widerspruch zum tragen.

    Das ist schon sehr ärgerlich, wenn man echt gute Sachen vereinbart und dann immer irgendwer aus der Deckung springt, um alles schlecht zu reden.

    In jüngeren Jahren nahm ich das persönlich, heute setze ich mich entspannt an den Fluss, denn irgendwann werde ich dann genau den einen an mir vorbeitreiben sehen.

    Und dann ist es mir persönlich eine große Genugtuung, wenn wir als BR ihm nach allen Regeln der Kunst aus der Patsche helfen können. Spätestens dann hat schon so mancher seine Meinung grundlegend geändert und hinterher sogar Werbung für den BR gemacht.

    Alles richtig verstanden, aber es geht immer um alles bei ihm- und der 38 ist ja eine Kann- Bestimmung, meint er! Und genau damit will er verunsichern, und am Ende weiß er auch, dass er dagegen nichts machen kann!

    Die Person ist nicht das Problem, ist seit jeher die selbe.

    Diese schräge Diskussion würden wir gern mit einem Totschlagargument beenden!

    Kann der BR ein Gespräch aktiv beenden? "Lieber AG das hier führt zu nichts. Für den BR ist das Gespräch beendet."

    Kann der AG verlangen das der BR anwesend bleibt?

    [/QUOTE]

    Während der Tätigkeit des Beschäftigten als Betriebsrat, also nach ordentlicher Abmeldung zur BR- Arbeit, ist das BR- Mitglied nicht mehr dem Weisungsrecht des AG unterworfen. Sonst wäre eine Mandatsausübung ja mitunter auch reichlich schwer. Verlangen kann der AG viel, machen muss man es aber nicht zwingend.

    Hallo zusammen,

    vielleicht habt ihr ein paar Anregungen für uns.

    Wir haben seit 16 Jahren das Problem, dass nach dem Beschluss zur Freistellung eines BR unsere GF im Beratungsgespräch alles auffährt, was so verbal möglich ist. Die neuen Betriebsräte sollen eingeschüchtert und ins zweifeln gebracht werden. Im BR soll Zwietracht gesät werden- kurzum, ein absolut nerviges Procedere, welches wir bisher immer mit der Gelassenheit eines Kachelofens ausgesessen haben. Gefruchtet hat es also bisher nicht, allerdings gehts uns tierisch auf die Nerven.

    Nun möchte er alle BR- Mitglieder befragen, was sie denn perönlich zum Freistellungsbeschluss bewogen hat- und da hörts dann auf! Dass ihn das überhaupt nichts angeht, das wissen wir- nur er will davon nichts hören.

    Deshalb wären wir dankbar für neuen Denkanstöße, wie man da reagieren sollte, um diesen Diskussionen entschlossen zu begegnen und zu beenden.

    Sind gespannt auf eure Erfahrungen und Tipps!

    Ich kann auch nur gratulieren!

    Der regelmäßige Kontakt zu Arbeitsrichtern und die Erfahrung, die man aus den Fällen mitnimmt, sind natürlich auch sehr hilfreich für die eigene Arbeit-

    und das weiß auch dein AG!

    Ob er damit glücklich ist wage ich zu bezweifeln, sollte dir allerdings auch ziemlich egal sein!

    Hallo zusammen,


    ich werde gerade nicht so recht fündig, vielleicht kann mir jemand schnell weiterhelfen!

    Tag der Schwerbehinderten in Düssledorf- kann der Arbeitgeber die Reisemodalitäten vorschreiben? Hintergrund: Unser fürsorglicher AG hat mal eben für eine Strecke von über 500 km die tollste Regionalbahnverbindung raussuchen lassen und die Tickets auch schon bereitgestellt.

    Reisekostenrichtlinie sagt Öffis, 2. Klasse- was auch völlig iO ist! ABER:

    Ich meine, dass es wohl kaum zumutbar ist, dass man 4 oder 5 mal umsteigen soll, wenn doch schnelle Verbindungen dies auf ein einziges Mal reduzieren können. Wegen der SB wird die Umsteigerei per se zu einer Belastung!


    Habt Ihr da was zur Hand?

    Liebe Grüße