hat sich erledigt.
Beiträge von Funki
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Straftatbestand UWG §17
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Moin!
Folgender Sachverhalt
Mitarbeiter wurde wegen Weitergabe von Daten außerordentlich gekündigt.
Nach 5 Wochen kommt der AG und möchte das Mailkonto der betreffenden Person auslesen und bittet (bestehende BV zum Thema vorhanden) den BR um Zustimmung und Teilnahme.
BR sagt nein.
AG liest trotzdem aus.
FRAGE: Ist der BR bei einem bereits entlassenen MA noch zu beteiligen?
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Zu o.g. Thema haben wir unsere GF aufgefordert, nach § 87 BertrVG eine BV abzuschließen. Der AG weigert sich mit dem Hinweis - nicht notwendig nach 87.
Wir sind der Meinung, dass das unter Gesundheitsschutz (psychische Belastung) fällt und auch im Hinblick auf Einhhaltung der Gesetze - Pflicht zur Anzeige einer Gefährdung nach §§ 15/16 Arbeitsschutzgesetz fällt.
Ebenso finden die §§ 618 Abs.1,242,278 und 276 des BGB Anwendung.
Bei unserer Einrichtung handelt es sich um einen Krankenhausbetrieb
Wie seht Ihr das?
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Vielen Dank für unterschiedliche Antworten und Belehrungen.
Die Frage war: hat jemand eine BV und kann sie zur Verfügung stellen.
Alles andere ist im Moment nicht zielführend.
(Dass es Semimnare zum Thema gibt wissen wir selbst.)
Seminare zu BVs im Allgemeinen - Seminare zur Psychischen Belastung. Aber kein Referent "strickt" uns eine BV.
:arrow: :idea: :idea: :idea: Also - Wer hat eine BV und kann sie zur Verfügung stellen?
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Hallo!
Ist schon klar, dass unsere Belange Berücksichtigung finden müssen! Trotzdem wäre es hilfreich zu sehen, wie andere dies gelöst haben!
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Moin, zusammen!
Wir sind dabei eine BV zum o.g. Thema zu erarbeiten. Stoßen aber an Grenzen.
Hat jemand von Euch eine entsprechende BV und würde sie uns zur Verfügung stellen?
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Das "Papier" liegt schriftlich vor. Es steht NICHT Betriebsvereinbarung drauf (dann würde ich hier nicht fragen.....)
Es handelt sich um eine Anfrage mit Zustimmung zu Arbeitszeiten.#
Konstrukltive Antworten würde ich hilfreich finden
DANKE an BMG - die Antwort war hilfreich.
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Folgendes Problem
Der AG hat uns eine Zustimmung zu Arbeitszeiten vorgelegt, die der vor-vorrige Betriebsrat unterzeichnet hat. Der AG bezeichnet diese als Betriebsvereinbarung und ist der Meinnung, der BR müsste diese kündigen und bis es eine neue Vereinbarung gäbe, würde diese weitergelten.
Diese "BV" entspricht nicht den tariflichen Bestimmungen des Marburgen Bundes.
Wir sind der Meinung, dass es sich hier "nur" um eine Zustimmung zu Arbeitszeiten handelt, aber NICHT um eine BV.
Wo gibt es rechtliche Grundlagen wie eine BV auszusehen hat?
Wie können / sollten wir vorgehen?
Bin für alle Tipps dankbar!
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Hallo zusammen!
Heute geht es um Pausen im Nachtdienst.
Zwei Kollegen arbeiten von (1) 20:45 Uhr bis 6:15 Uhr bzw. (2) 20:30 Uhr - 6:00 Uhr.
Dazu eine Kolegin von (3) 15:00 Uhr - 23:30 Uhr und eine von (4) 20:00 Uhr - 1:00 Uhr oder von (5) 21:00 Uhr - 2:00 Uhr.
1,2 und 3 bekommen eine Pause von 0,30 Minuten - diese muss spätestens 6 SDtd. nach Arbeitsbeginn genommen werden.
4 und 5 bekommen keine Pause - lösen die anderen 3 ab.
Meine Frage: Gibt es irgendwo einen Rechtshinweis, dass die Pause z.B. erst nach 5 Std. Arbeit begonnen werden darf? oder geht das auch schon nach 2 Std? (ob das sinnvoll ist, sei jetzt mal dahingestellt.)
Dass sie nach 6 Std. beginnen muss ist klar.
In der BV zur Arbeitszeit (die gerade überarbeitet wird aber noch in der Nachwirlung ist) ist leider kein Pausenkorridor hinterlegt.
Freu mich auf Rückmeldung von Euch.
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BGW? Es geht um die Problematik, wenn den Kindern etwas passiert unter der Betreuung.
Rehaträger - das war die Frage! "Darf" der BR diesen so einfach kontaktieren und die Problematik schildern? Oder überschreiten wir da unsere Kompetenzen?
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Sagt mal.....
.... wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr im Gremium ein Mitglied hättet, welches nur zur Sitzung kommt, wenn es "Lust" hat,..... nicht konstruktiv mitarbeitet bzw. Gremiumsbeschlüsse öffentlich kontakariert.
- Sagt - das ist meine persönliche Meinung - ich spreche jetzt nicht als Betriebsrat....
- versucht, den BR für eigene Zwecke zu missbrauchen...
Wir dürfen uns mit so einem Mitglied "schmücken", welches auch immer wieder Gehör findet, weil es gekonnt argumentiert.
Hülfe...................:shock:
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Hallo!
Folgende Problematik: In unserem Haus bringen Patientinnen, die zur Reha kommen, ihre Kinder mit. Sogenannte "Reha-Begleitkinder". Das Alter ist unterschiedlich. Von Kleinkind bis 12 Jahre. Diese Kinder sind gesund. Soweit - so gut. Normalerweise haben wir dafür eine Erzieherin, die aber auf längere Zeit erkrankt ist.
Nun soll´das Krankenpflegepersonal - neben seiner "normalen" Arbeit - diese Kinder am Tag über 8 Std. mitbetreuen, damit die Mütter ihre Anwendungen wahrnehmen können.
Der Betriebsrat sagt: Klares Nein - da das Personal nicht für die Betreuung von Kindern ausgebildet wurde. (steht nicht in der Prüfungsordnung zur Gesundheits- und Krankenpflege und ist nicht Bestandteil der Ausbildung). Und steht auch nicht in der Stellenbeschreibung. ggfls. greift eine Berufshaftpflicht nicht, wenn etwas passiert, da es eine berufsfremde Tätigkeit darstellt.
Nun ist man auf die Idee gekommen, minderjährige Praktikantinnen für diese Aufgabe abzustellen. (diese sollen aber ihr Praktikum eigentlich in der Pflege absolvieren...) Wie sieht es hier aus? "Dürfen" Minderjährige in einem Krankenhaus dafür verantwortlich eingesetzt werden? Soweit mir bekannt - NEIN!
Soweit der Sachstand.
Was kann der Betriebsrat jetzt noch tun damit qualifiziertes Personal (z.B. sozialpädagogische Assistentin, Erzieherin) diese Tätigkeit übernimmt? (Man will natürlich sparen und stellt niemanden ein....)
Wer haftet - wenn etwas passiert?
Wo liegt ein ´möglicher Handlungsrahmen des Betriebsrates z.B. das Jugendamt, den Rehaträger (Deutsche Rentenversicherung) zu informieren oder überschreiten wir da unsere Kompetenzen?
Es wird immer wieder betont, dass es sich um "gesunde Kinder" handelt! Aber genau DAS ist in unseren Augen die Crux! Denn jedes Hotel, welches Kinderbetreuung anbietet, muss qualifiziertes Personal nachweisen....
Ich hoffe, es hat jemand eine "zündende" Idee - evtl. mit Hinweis auf einschlägige Gesetze....
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Moin moin!
Sorry - dass ich mich zunächst nicht gemeldet hab.
Vielen Dank für die Infos - die ja in "beide" Richtungen gehen.
So wirklich schlauer sind wir jetzt auch nicht.
Wir beobachten jetzt erstmal und holen uns ggfls. noch fachanwältlichen Rat ein! Zunächst soll es wohl bei der "freiwilligen" Rotation bleiben.
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Hallo zusammen,
in unserer Klinik sollen einige Pflegekräfte - es wird gesagt für einen Zeitraum von 4-6 Wochen - Dienst auf einer anderen Station tun.
Begründet wird dies mit erhöhtem Arbeitsanfall in den beroffenen Bereichen.
Der AG argumentiert: Pflegekraft ist Pflegekraft; hat keinen Vetrag mit einer bestimmten Abteilung; kann also überall eingesetzt werden.
- Handelt es sich hier um zustimmungspflichtige Versetzungen?
- Haben die Mitarbeiter ein Recht in ihren angestammten Bereich zurückzukehren?
- Darf der AG sie rotieren lassen?
- Darf der AG die MA auf Dauer in andere Bereiche versetzen?
Wäre für rasche Antworten dankbar - bei uns brennt die Hütte...........
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Hallo!
Kann der Arbeitgeber verlangen, wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlassen möchte, dass dieser seinen Bildungsurlaub aus dem vergangenen Jahr "zurückgeben" muss - soll heißen, er diese Tage dem AG vergüten muss?
Muss der AN noch eine gewisse Zeit im neuen Jahr beschäftigt sein, um den Anspruch zu halten?
(Haben enen HTV der besagt, dass man am 01.01. noch im Betrieb beschäftigt sein muss, um z.B. die Weihnachtszulage nicht zurückzahlen zu müssen.)
Mein "Bauchgefühl" sagt nein - doch WO könnte ich das ggfls. nachlesen? Stichhaltige Begründung?
Geht um Schleswig Holstein.
Danke für Eure Tipps!
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Vielen Dank für Eure Hinweise!
Auch für en LINK zum ver.di Forum!
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Hallöchen!
Die Überschrift sagt schon alles! Die ver.di Sekretärin behauptet, dass man als Betriebsratsmitglied und ver.di Mitglied automatisch als Vertrauensperson im Betrieb gilt!
Ist dem so?! Und wenn ja, wo kann ich dazu etwas Schriftliches finden?
Danke für Eure Tipps!