Beiträge von 250779

    Hallo,

    angenommen ein einzelnes br-mitglied möchte aufgrund immer wieder kehrender fehler (falsche ladung, fehlender top....etc...) ein br-beschluss anfechten lassen. wer trägt die kosten hierfür und was ist die rechtsgrundlage dieser anfechtung des beschlusses?

    Hintergrund: es werden immer und immer wieder die falsche mitglieder geladen und es kommen selten oder zu spät einladungen an die mitglieder. auf bitte um besserung, reagieren 10 der 11 br-mitglieder garnicht und es interessiert sie schlichtweg nicht. ich finde keinen ausweg, um mal ein warnschuss abzugeben. denn sollte der beschluss (und daran gibt es keinen zweifel) nichtig sein und der ag müsste dieses verfahren bezahlen, findet ggf. ein umdenken innerhalb des gremiums statt!!!

    vieln dank

    :lol::lol: :lol:

    und genau hier werde ich diesen Forumsbeitrag nicht weiter verfolgen...

    (interessiert aber ja eh keinen), mußte aber raus!!

    Aber es gibt nur ein paar Zustimmungsverweigerungsgründe, welche man dann auch nennen muss.
    Würde hier der Grund aus 99 || Abs. 3 oder 4 ziehen?
    Wird der externe Kollege eingestellt, verliert der LeihAN seinen Job bei uns im Betrieb.
    Oder gilt dieser Grund nur für die "Stammbelegschaft"?
    Hätte der LeihAN sich denn auf eine interne Ausschreibung bewerben können und müßte er dann bevorzugt werden (oder nicht, da er kein Stammbelegschafter ist)?!

    Die frage stellt sich mir: hat man ohne Auswahlrichtlinie als BR eine Chance dem LeihAN, welcher in der Vergangenheit gute Dienste geleistet hat, irgendwie ins Boot zu bekommen? Man kann ja nicht einfach eine Einstellung verweigern, man muss ja auch Gründe aus 99 nennen?
    Welcher wäre ohne auswahlrichtlinie denkbar....oder keiner?

    Ein Mitarbeiter ist letztes Jahr erkrankt und es wurde ein LeihAN für die zeit eingestellt.
    Nun hat der erkrankte MA gekündigt und es ist eine Vakanz entstanden.
    Alle Mitarbeiter wollen, aufgrund der soliden Leistung gerne den LeihAN behalten, doch der AG würde lieber einen neuen externen Bewerber einstellen (gleiche Qualifikation, vermutlich bekannter eines Meisters)!
    Hat der BR hier ein zustimmungsverweigerungsrecht bei der Neueinstellung nach 99 oder ist der LeihAN nicht als AN im Sinne des 99-er zu sehen, da LeihAN?!
    Hätte der LeihAN sich auf die interne Ausschreibung bewerben müssen und wäre somit vorrangig zu behandeln gewesen bei gleicher Qualifikation oder sind auch hier die LeihAN ausgeschlossen, da keine "festen AN"?

    Vielen dank und nein, LeihAN und AÜG sind nicht meine Stärke und ja, ein Seminar wird nächstes Jahr besucht:lol:

    "Normale Zuschläge" sind in meinem schichtsystem Nachtschichten, Sonntage und Feiertage.
    Selbige sind auch Steuerfrei. Aber m.M. nach stehen die mir bis Ende der Schicht auch zu, wenn ich bereits nach ein paar Stunden krank die Arbeit nieder lege, oder?!

    Zitat von Kokomiko :


    Hallo 250779,

    erkrankt ein AN nach Arbeitsaufnahme, zählt dieser Tag als gearbeitet und erst der Folgetag zählt als erster Krankheitstag > (BAG vom 4.5.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72)

    Folglich müssen für die "Fehlstunden" etwaige Zulagen gezahlt werden.

    Gruß
    Kokomiko

    Hallo,
    Ist es folglich denn der fall, dass auch Zuschläge gezahlt werden müssten?
    Man kann es auch so sehen, dass die Stunden bezahlt werden müssen, die Zuschläge aber nicht, da das EntgFG erst am Folgetag greift oder?!
    Bin mir echt nicht sicher.........

    Hallo,
    wie verhält sich die Lohnfortzahlung an z.B. Sonntagen, Feiertagen oder Nachtschichten, wenn der Kollege während der Schicht krank wird und nach Hause geht?
    Müssen die Zulagen dann auch für die fehlenden Stunden bezahlt werden?
    Sollte der Kollege sich vor schichtbeginn krank melden, werden bei uns die Zulagen nach EntgFG gezahlt.
    Aber wenn z.B. der Arbeitsplatz nach 4 Std. krank verlassen wird, werden für die fehlenden Stunden keine Zulagen bezahlt.
    Gibt es für dieses spezielle Problem eine Kommentierung bzw. einen gesetzlichen Anspruch auf die Fortzahlung der verloren gegangenen Prozente, wenn der Mitarbeiter während der Schicht krank wird?

    Hallo,
    Hat ein AN ein recht ein BR zum Erörterungsgespräch in der Firma mit der BG hinzu zu ziehen?!
    Es geht im Gespräch um Anerkennung einer Berufskrankheit !
    Selber habe ich irgendwie ne Blockade wo ich etwas finden kann zum Thema....

    Na dann herzlichen Glückwunsch an euch, für die Gewinnung neuer Mitarbeiter ?

    Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung hat die Unwirksamkeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Entleiher und Verleiher zur Folge. Gleiches gilt für das Vertragsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem betroffenen Arbeitnehmer. Es wird gesetzlich ein Arbeitsvertragsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer fingiert. Dies hat zur Folge, dass der Entleiher entgegen seinen Willen nicht nur einen neuen Mitarbeiter mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen "gewinnt", sondern auch als Arbeitgeber für die Erbringung der Gesamtsozial- versicherungsbeiträge nach § 28 e SGB IV haftet.

    Hallo,
    Ende des Monats bin ich auf Seminar im Radison Blue in Stralsund.
    Gibt es positive oder negative Erfahrungsberichte ?!
    Gibt besondere Tipps rund um das Hotel, Empfehlungen oder sonstiges?
    Danke für Anregungen!

    Unterschreiben, dass man die Abmahnung zur Kenntnis nimmt bzw erhalten hat.
    Sonst könnte man ja sagen, dass man nie eine erhalten hat.
    Ich finde Gegendarstellungen prinzipiell sinnvoll, auch wenn davon abgeraten wird.
    Nur hat man ein Recht darauf, diese mit in die Personalakte zu legen?

    Hallo,
    Falls ein AN eine Abmahnung erhält und evtl der betroffene AN und das vom AN hinzugezogene BR-Mitglied mit dem Abmahnungsgrund nicht einverstanden sind, hat man ein Recht eine Stellungnahme an die Abmahnung zu hängen?
    Ist es sinnvoll oder würdet ihr unterschreiben, und gut ist?