Beiträge von pillepalle
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Upps, stimmt. Ist mir peinlich :oops:. Kommt ja auch nur alle 4 Jahre vor...
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Ob da die Rechnung von Wolle stimmt? Bei 5 köpfigem BR und gleicher Anzahl Männer bräuchten sie mindestens 20 Frauen. Wären dann 100 MA und evtl. Losentscheid. 100:20=5 bei 5 Sitzen.
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Zitat von Lexipedia
Aber nur, wenn im Text steht, dass diese Unterschrift gleichzeitig eine Stützunterschrift ist. Sonst nicht!
Hast Recht, hätte ich erwähnen müssen. Deshalb habe ich, der bei uns den Listenführer der BR-Liste machen soll, den "Standard"-Vordruck für Wahlvorschläge geändert in:
" Zustimmung zur Kandidatur und Stützunterschrift".
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Gleichzeitig ist die Kandidaten-Unterschrift auf dem Wahlvorschlag eine Stützunterschrift für die Liste. Das wäre bei reiner Kandidatur mit separatem Einverständnis nicht der Fall.
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Ist wohl ähnlich, wie bei Gewerkschaftslisten: Dort wählen auch die Mitglieder die Reihenfolge.
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Zitat von Leafback
die dann ja wegfallen aufgrund des Wahlschlüssels mit zwei Listen das die ersten 10-11 von Liste 1 und ich allein von Liste 2 in den BR reingewählt werden, egal wie die Stimmverteilung ist)
Entweder die 13 Ersten der Liste, oder Du und die ersten 12. Allerdings muss da noch das Geschlecht in der Minderheit anteilig berücksichtigt werden. Oder hattet Ihr schon Wahl? Weil Du meinst, Du kommst auf jeden Fall rein. Wie bereits hier geschrieben wurde, brauchst Du 1/13 der Wählerstimmen, um einen Sitz zu bekommen.
Im Übrigen ist es nicht grundsätzlich Aufgabe eines BR(V), eine (die) Liste zu erstellen. Es ist jeder Mitarbeiter des Betriebes dazu aufgerufen. Aber es hapert ja meist schon daran, wie das gemacht wird.
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Auch wenn es vom Eingangsthema abweicht:
Zitat von Xolgrim"Einmal Listenwahl immer Listenwahl"
Bloß das nicht!
Bei der letzten Wahl war es so, dass es aus anderen Gründen erstmalig eine Listenwahl gab. Einhellige Meinung in der Belegschaft: Soll nie wieder vorkommen, "Wir wollen unsere Kandidaten selbst wählen".
Von der Gewerkschaft gibt es schöne Flyer "Fachkraft für Soziales und Interessenvertretung", "Starke Abwehrspieler", "Co-Manager/in". Die haben wir als BR ausgehängt mit Zusatz "Bitte nur bei echtem Interessente verbindliche schriftliche Erklärung bis zum ...beim BR melden.
Deshalb hoffen wir, dass dieser Anwaltsspruch nicht zutrifft.
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Hallo, wie bereits geschrieben, hast Du leider Pech gehabt. Hoffentlich hast Du auch genügend "eigene" Kandidaten. Am besten mindestens doppelt so viele, wie das Gremium braucht. Dann könnte für den momentanen BR der Schuß nach hinten losgehen. Wenn nämlich niemand, wie Du schreibst, dem alten BR mehr haben möchte, wählen sie alle Deine Liste.Dann wären er (der alte BR), zumindest teilweise, raus.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine "Listenwahl" in der Belegschaft überhaupt nicht gerne gesehen wird. "Wir wollen unsere persönlichen Kandidaten wählen" hört man nur. Wie es bei Euch ist, weiß ich nicht. Wenn das auch so ist, müsstest Du das so verkaufen, dass Deine Leute nicht auf die andere Liste "durften", und Dir nichts anderes übrig blieb, als eine eigene Liste zu machen.
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Diese Art von Werbung ist sicherlich zulässig. Aber mal was anderes: War es nicht möglich, auf einer gemeinsamen Liste zu kandidieren? Ich meine, dieses sollte vorrangig angestrebt werden. Dann hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, seine Kandidaten direkt zu wählen.
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Es ist nirgends gesetzlich festgelegt, ob öffentlich oder nicht. In meinem Wahlleitfaden von einer Gewerkschaft steht llerdings, dass die Sitzungen nicht öffentlich sind. Lediglich die Stimmenauszählung ist öffentlich. Dazu habich dieses gefunden (nicht gesetzlich).
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Im Fitting (23. Auflage) sind im Kommentar zu § 24 WO Abs. 1 unter Rn 2 und 3 die Gründe für ein Versenden bzw. Auszuhändigen nur auf Verlangen genannt; z.B. Geschäftsreise, Montage, Urlaub, Arbeitsbefreiung und Krankheit; nicht von Amtswegen (2.Fettung von mir). Die dürfen nicht automatisch mit Wahlunterlagen versorgt werden. Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses sind Reisende, Montagearbeiter im Außendienst, Tele- und Heimarbeiter. (Rn 10 ff.)
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Bevor ich jetzt wieder eine "Ermahnung" bekomme wegen Themenverfehlung, dieses gehört m.E. hierzu. Hat der Threadstarter selbst reingebracht:
Zitat von newbieBei einigen "wissen" wir es einfach,weil kein Geheimniss - diesen senden wir die Unterlagen einfach zu
Das automatische Zusenden von Wahlunterlagen an z.B. Langzeiterkrankte ist lt. § 24 Abs. 2 WO nicht zulässig. Es darf nur bei Mitarbeitern erfolgen, "die zum Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden". Das wollte ich nur einmal anmerken, bevor die verschickt sind.
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@ Moritz
Könntest Recht haben mit der Themenverfehlung. Hast es aber selbst ins Spiel gebracht:
Zitat von MoritzAuf der anderen Seite sagt § 4 Abs1 WO:Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratwahl nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden.D.h. damit würde als das Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste 2 Monate vor der Wahl enden.
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EInspruch gegen die Wählerliste. Ich kann mir garnicht wirklich vorstellen, was damit gemeint ist. Wenn nun nach mehr als 14 Tagen nach Aushang z.B. Einstellungen oder Kündigungen stattfinden, müssen die doch auch noch auf bzw. von der Wählerliste. Diese muss doch aktuell gepflegt werden. Das hat doch sicher nichts mit Einsprüchen gegen die Wählerliste zu tun. Selbst wenn das der Wahlvorstand nicht von sich aus erfährt, und es von jemandem gemeldet wird. Sonst wäre das ja garnicht zulässig.
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Es ist schon interessant, was sich "Zweitlistenabblocker" alles einfallen lassen. Es ist schon alles geschrieben, wie das Einreichen funktioniert.
Bei ca. 130 MA genügen 7 Stützunterschriften. Wenn Du nun mindestens 7 Kandidaten hast, die "normalerweise" ja auch die Liste stützen, dürfte es kein Problem sein, eine gültige Vorschlagsiste einzureichen. Sollten es weniger sein, brauchst Du natürlich noch einige von anderen MA.
Theoretisch einmal durchgespielt: Du hättest genügend Unterschriften aus der Belegschaft, aber weniger als 7 Kandidaten. Nun kommt kurz vor Einreichungsfristende die Liste vom BR/Wahlvorstand. Es wird geprüft, ob keine Doppelstützunterschriften vorliegen. Dem ist dann so, alle Deine haben auch da unterschrieben. Nun müssen sich die Unterzeichner entscheiden, welche bleibt. Alle wollen die BR-Liste stützen. Dann wären Deine ungültig. In einer Nachfrist findest Du nicht genügend. Und schon ist Deine Liste ungültig...
Hoffentlich liest Dein Wahlvorstand nicht mit
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Den Ausdruck "Alter Schwede" habe ich hier reingebraucht. Ist halt eine Redewendung in Bezug auf "Donnerwetter", "Mein lieber Herr Gesangverein", o.Ä. War nicht persönlich gemeint. Passte nur gerade so. Im Übrigen wäre ein Einklagen des fehlenden Entgeltes bei evtl. Nichtzahlens doch ziemlich dreist. Müsste ja die Krankenkasse verklagt werden... Wäre interessant zu wissen, ob das schon mal geurteilt wurde. Erinnert mich an Mietnomaden. "Abhausen" ohne Miete zu zahlen, und dann "Auf und davon".