2 Männer im Gremium. Wie hoch ist denn die Minderheiten= Mindestquote? 1, 2 oder gar keine? Die muss eingehalten werden.
Beiträge von pillepalle
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Wir haben nun für dieses Pflegezeitgesetz eine BV beschlossen. (AG hat z.Zt. noch nicht unterschrieben)
Folgender Text: Betriebsvereinbarung
Mitarbeiter... haben die Möglichkeit,pflegebedürftige nahe Verwandte in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die (Firma) gestattet hierzu 5 bezahlte Arbeitstage im Zusammenhang. Die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegegesetzes ist ärztlich zubestätigen.
Es gelten die jeweiligen Bestimmungen des Bundesgesetzes zur Pflegezeit.Nun war der erste Fall. Eine Kollegin nahm 2 Tage frei, weil ihre Mutter kurzfristig ins Krankenhaus kam, und sie dafür evtl. eine Pflegeeinrichtung benötigt. Es wurde auch ärtzlich bescheinigt.
Nun heißt es plötzlich, für solche Fälle gilt das nicht!
Ist der § 2 des Gesetzes nicht für solche Fälle oder betrifft der nur bestehende Pflegefälle?
Ist der BR hier über den Tisch gezogen worden? Ich muss nämlich erwähnen, dass für diese BV u.a. einige bezahlte Freitage (Jubiläen, familiäre Fest-und Trauertage) gegeben wurden. -
Zitat von whoepfner :
Fried: Es hat sich nichts geändert, es gibt beim ifb noch immer "nur" die Gesetzessammlung.
Vielleicht sollte ifb dieses ändern, nachdem man dieses Forum studiert hat. Es gibt tatsächlich den "Fitting" und weitere Texte bei einem anderen Anbieter dazu...
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Zitat von Timo Beil :
Du meinst den Anbieter der sich mit dem Begriff "Akademie" schmückt (machen ja mittlerweile auch alle Fahrschulen :lol: )? Aus Bayern?
Vergiss deren überteuerte Software. Ich habe denen schon vor 5 Jahren mal die Fehler aufgelistet die deren Wahlrechner macht und das sind Mengen, die haben nicht einmal darauf geantwortet.
Wirf mal einen Blick in deren Waschbärenforum und Du weißt alles... :lol:
Ich möchte auch keinen Namen nennen. Falls es das ist, das ich meine, die haben nur Institut im Namen. Und zum ersten BR1-Seminar fahren von uns demnächst, erste schon morgen, 3 neue BRM nacheinander da hin. Als kostenloses Starterset für die Besucher gibt es immerhin u.a. den 25.Fitting dazu. Der ist auch nicht gerade billig. Trotzdem ist dieses Forum das Beste (Ich meine das, worin ich gerade schreibe)!!! -
Zitat von Timo Beil :
Wenn jemand auf einer Liste ausscheidet rücken auf der Liste ganz einfach die dahinter stehenden Mitglieder der Liste auf.Lediglich beim Ausscheiden aus dem BR ist etwas mehr Gehirnakrobatik notwendig.
Das verstehe ich auch nicht: Wer aus dem BR ausscheidet, wird doch von einem Nachrücker der eigenen Liste ersetzt!? Erst, wenn es keinen mehr gibt, ist doch die nächste Höchstzahl einer anderen Liste dran. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass das Minderheitengeschlecht berücksichtigt wird. Was hat das mit Münzstapelvergleich zu tun?
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Dazu habe ich einen ganz aktuellen Fall bei uns: Wenn der erste Seminartag erst nachmittags 14.00 Uhr für 3 Stunden beginnt: Ist dann Gleitzeitmitarbeitern eine vormittagliche Anwesenheit im Betrieb vorzuschreiben, ohne dass Zeit abgezogen wird? Das Seminar dauert 4 Tage. Anreise ist in diesem Fall nur "um die Ecke"; soll heißen, in der gleichen Stadt.
:arrow: Nachtrag. Ich glaube, diese Anfrage erübrigt sich. Habe im gleichen Forum (Arbeiten vor Seminarbeginn) wohl die passende Antwort bekommen. Dürfen wohl erst in der Firma arbeiten.
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Der gefällt mir auch supergut!!! :lol: :lol:
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Zitat von heelium :
Ist doch vollkommen richtig: hier handelt es sich um die richtige Einladung für ein verhindertes (!!!) BRM - und nicht um ein BRM, das nicht zur Sitzung erscheint.
Ist mir klar! Aber so ein Beamtendeutsch muss man mehrmals lesen, um es- wenn überhaupt- zu verstehen! -
Zitat von Plumpaquatsch :
schau dir mal seite 6 den letzten absatz an:
http://www2.igmetall.de/homepa…sen/file_uploads/7256.pdfDas ist auch Wirrwarr. Da hab´ich im Deutschunterricht offensichtlich nicht aufgepasst.
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Nein, nein ganz falsch! Sie meint es offenbar ernst! Vielleicht weiß sie es wirklich nicht wirklich! Sie wurde vom Gremium als Vorsitzende abgewählt- mehr aus heiterem Himmel, meint sie. Und nun versucht sie, durch solche "Pamphlete" mich, also den Vorsitzenden, zu Fehlern zu animieren. Sie wartet mit ihrem Spezi nur darauf, dass ich, bzw. das restliche Gremium, etwas falsch mache!!
Im Übrigen sind wir 5 M + 4 W. Minderheitengeschlecht sind 3 Frauen minimum.Wenn es nicht so traurig wäre, würde das mit der Witzseite ja stimmen.:x
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Spontan würde ich sagen, da ja die Amtszeit vorher abläuft, bevor die konstituierende Sitzung ist, ihr keinen Vorsitzenden habt! Kündigungen können garnicht zugestellt werden! Würde eigentlich bedeuten, Anhörung tut nicht Not- oder sag`ich da was Falsches?
Gruß
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Hallo! Möchte da einmal einen "Fall" melden, den ich nicht so sehe.
Ich bin nun neuer (freigestellter) BRV. Meine Vorgängerin kann sich damit garnicht anfreunden, gehört aber zum Gremium. Dazu muss ich anmerken, bislang war sie auf keiner Sitzung des neuen BR anwesend. Nun bekam ich schon wieder für die nächste Sitzung nächste Woche von ihr eine Absage. Sie möchte sich mit Arbeit entschuldigen. Dazu schrieb sie folgenden Text:"Habe mich bei ...(Gewerkschaftsfunktioner) erkundigt es muss grundsätzlich die Quote des Minderheitengeschlechtes erfüllt sein. Auch wenn ein Mitglied des Minderheitengeschlechtes wegen Arbeit absagt, muss dann ein anderes Mitglied des Minderheitengeschlechtes eingeladen werden. Das heißt, da dann kein Ersatz geladen werden kann, muss unter Umständen sogar ein (in unserem Fall) männliches festes Mitglied verzichten."
Versteht da irgendjemand den Sinn dieses Textes? ...muss grundsätzlich die Quote... ist ja in Ordnung. Aber dann(?)... kein Ersatz geladen werden... festes Mitglied verzichten... Was ist das für ein Kauderwelsch? Für mich ist das widersprüchlich und ich wüsste nicht, wo das so steht. Oder kann mir das jemand erklären? Wer im Hause beschäftigt ist, kann doch niemals durch Ersatzmitglied ersetzt werden(?)
Zu dem Ausladen des festen Mitgliedes muss ich erwähnen, das ist ihr spezieller Freund, der auch nur widerwillig teilnimmt. Er braucht offensichtlich eine Entschuldigung zur Nichtteilnahme... -
Zitat von Timo Beil :
Wenn insgesamt nur 14 AN kandidiert haben (wonach es hier klingt) dann lässt sich an der Zusammensetzung der Ersatzmitglieder nichts ändern.
Ja! Das scheint so zu sein. Trotz Listenwahl! Wenn weiter keine Frau/en kandidiert haben/hat, außer die eine, können natürlich auch keine nachrücken, bzw. als Ersatzmitglieder geladen werden.
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Einmal eine Frage zur Auszählung. Es kann sein, dass dieses Thema hier schon war, hab`ich aber nicht wiedergefunden. Es sollen ja keine "Zusätze" auf den Stimmzetteln sein. Was ist denn nun, wenn jemand einen eigenen Namen dazu schreibt, quasi als Unterschrift, die Stimmabgabe ist aber eindeutig? Ist das wirklich ungültig? Oder mehrere Kreuze beim selben Kandidaten oder Liste.
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Zitat von Timo Beil :
Golferin,die Minderheitengeschlechterquote ist in ihrer ganzen Konstruktion ein Schmarren!
Stell Dir mal folgendes Szenario vor:
Es sind 9 BRM zu wählen.
Das Minderheitengeschlecht (hier Frauen) hat einen Anspruch auf 3 Sitze.
Liste 1 ("Frauen vor!") hat die 6 köpfige Liste wie folgt besetzt: Frau-Mann-Mann-Frau-Mann-Mann
So ganz spontan würde ich sagen dass diese Liste dem Gesetz voll und ganz Rechnung getragen hat, sogar die Forderung des Gesetzgebers übererfüllt hat.
Liste 2 ("Männer könnens besser!") hat die 6 köpfige Liste wie folgt besetzt: Mann-Mann-Mann-Mann-Mann-Frau
Diese Liste nimmt es mit der Minderheitengeschlechterquote, sagen wir mal "nicht so ernst".
Stimmergebnis:Liste 1: 130 Stimmen
Liste 2: 80 Stimmen
SitzeListe 1: 6 Sitze
Liste 2: 3 Sitze
Hmmm... fehlt eine Frau im BR... wer hat die 9te Höchstzahl? Liste 1... also verliert Liste 1 ihren 6ten Sitz an Liste 2... nicht weil sie das Minderheitengeschlecht nicht ausreichend berücksichtigt hätten, sondern weil sie die Frauen auch noch brav nach vorne geschoben haben. Das Ergbenis wäre für Liste 1 günstiger ausgefallen wenn sie dem Gesetz weniger Rechnung getragen hätten und die Reihenfolge Mann-Mann-Mann-Mann-Frau-Frau gewählt hätten.In der Tat! Das ist mit der Quote bestimmt nicht gewollt! Reformbedürftig...:?
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Irrläufer. Geht nicht wieder weg(?)
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Zitat von JMKio :
einmal muß zwingend die öffentliche Stimmenauszählung direkt am gleichen Tag nach der Wahl erfolgen?
JMKio
Geht schon, muss aber im Wahlausschreiben bereits mitgeteilt werden (§ 3 Abs.2 Nr. 13 WO) -
Zitat von heig :
Hallo Winfried,ich bleibe dabei!
Ich habe jetzt einen neuen Grund gefunden::D
Der BRV hat vorsätzlich Firmenmittel veruntreut in dem die Wahl gestört wurde und dem AG zusätzliche Kosten, für Neuwahl oder zusätzlichen Arbeitsausfall der WVM, entstanden sind.
Das müßte doch reichen, wenn eine kleine Kassiererin wegen einem Pfandbon entlassen werden kann.
heig
Genau das Argument könnte man verwenden! Muss der BR aber zustimmen... -
[QUOTE=Timo Beil :]
[QUOTE]
Ja! Das mit der 12ten Höchstzahl geht in die falsche Richtung...
Die 12. ist doch die nächste noch nicht vergebene Höchstzahl!?Ich komm´ hier in Panik: Nächste Woche könnte uns das auch passieren mit Listensprung usw. 9-er-Rat und evtl. Minderheitengeschlecht als letzte Höchstzahl, aber noch nicht ausreichend. Und ich als WV-Vorsitzender...
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Zitat von Carola :
Entscheidend ist nicht die 11. Höchstzahl, sondern die niedrigste Höchstzahl eines Mannes (von den 11 Gewählten, das kann ja auch der 10. sein). Dieser verliert seinen Platz an eine Frau. Dabei erhält zuerst eine Frau derselben Liste den Platz (egal, welche Höchstzahl sie hat). Hat diese Liste keine Frauen mehr, erhält die Frau den Platz, die die nächsthöhere Höchstzahl hat, egal von welcher Liste. Das nennt man dann Listensprung. Dieser Listensprung ist übrigens endgültig, also 4 Jahre lang in der BR-Arbeit zu beachten!So wie das aussieht, Golferin, macht euer WV das richtig. Habt ihr gar keine Frauen mehr auf der Liste, verliert eure Liste den Platz. Vorausgesetzt natürlich, dass bei den Stimmanzahlen der letzte männliche Platz an euch ging. Und außerdem vorausgesetzt, dass die Frauen auf der Liste 1 nicht so weit unten sind, dass es eine Frau mit höherer Höchstzahl auf Liste 2 gibt. Dann bekäme Liste 2 den Platz.
Alle Klarheiten beseitigt? :wink:
Grüßchen,
Carola
Wenn ich es richtig gelesen habe, ist der 7., also letzter vergebener Platz von Golferins Liste, eine Frau. Somit, meine ich, könnte der vorhergehende von einer anderen Liste sein. Dazu müßte man die jeweiligen Höchstzahlen kennen. Diese müßte m.E. dann einen Platz abgeben, wenn er keine Minderheitengeschlechter mehr besitzt. Der geht auf jeden Fall an Liste 1, wenn keine Frauen auf Liste 2 sind.