Beiträge von pillepalle

    Frist verstreichen lassen ist gemeint. Selbst bei den angeführten Beispielen würde ich als BR nicht noch Öl ins Feuer gießen. Ich meine, da geht es doch um fristlose Kündigung. Eine Weiterbeschäftigung ist normal nicht mehr möglich. Da würde der Chef bestimmt einen Aufhebungsvertrag anbieten. Bei Ablehnung gibt es dann die Strafverfolgung.

    Seitdem ich Rentner bin, habe ich hier leider nicht mehr reingeschaut. Nun bin ich auch überrascht, was ich in der Vergangenheit einst so alles hier geschrieben habe. Das wüsste ich heute gar nicht mehr. Zu diesem Thema bin ich aber der Meinung, dass ein gekündigter AN bzw. sein Anwalt Anspruch auf die BR-Anhörung hat. Und wenn der AG ihm die nicht aushändigt, tut es halt der BR.

    Das mit dem einzeln wählen von 1. JAV und Stellvertreter gab es bei uns vor vielen Jahren bei der ersten JAV- Wahl auch. Da gab es zwei Kandidaten, wovon einer nur Stellvertreter sein wollte. Die wurden einzeln gewählt. Ob das zulässig ist/war, weiß ich leider nicht; habe ich auch nichts in der WO zu gefunden. Das gibt es m. E. aber bei der SBV-Wahl.

    Hallo zusammen. Nun würde mich interessieren, ob dieses "TeilzeitBRM" extra für die Sitzung von zu Hause kommt. Oder ist der Weg von seinem Arbeitsplatz zur Sitzung so weit? Zum Arbeitsplatz hat er ja auch einen Arbeitsweg. Ist der auch so weit?

    LG pillepalle

    Zitat von whoepfner

    Was aber gar nicht geht, sind Behauptungen wie zB von Pillepalle"In der Tat ist die kostituierende Sitzung doch gar keine BR-Sitzung im Sinne des Gesetzes"Ja was denn sonst ? Schließlich kann auch eine konstituierende Sitzung bereits weitergehende Beschlüsse fassen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - zB durch eine einstimmige Erweiterung der TO.

    Zur konstituierenden lädt nun einmal der Wahlvorstand ein. Und da gibt es keine weiteren Beschlüsse, als den BRV und Stellvertreter zu wählen. Dort ist nur das neue Gremium mit dem Wahlvorstand anwesend. Und ein neuer Betriebsrat ist nicht automatisch nach diesen Akt im Amt; also noch nicht geschäftsfähig, wenn die Amtszeit noch nicht abgelaufen ist. Für mich bedeutet das, es ist keine Betriebsratsitzung im Sinne des Gesetzes, nicht einmal eine außerordentliche.

    Ein Problem, das es sicher bei mehreren Firmen gibt, möchte ich hier einmal, nach Möglichkeit, geklärt bekommen.

    Bei uns gibt es einen Fahrradunterstand, auf dem Gelände, aber vor dem Pförtnerbereich, bei dem einige "Altlasten" unterstehen. Vielleicht sogar schon einige Jahre. Evtl. stammen die von ehemaligen MA, die ihre Fahrräder nicht wieder mitgenommen haben. Oder auch aktuelle MA; wer weiß.

    Nun wird es langsam eng; MA beschweren sich. Vor einigen Monaten wurde das schon einmal publiziert, tat sich aber nichts. Keiner fühlt sich zuständig. Was kann man da tun? Es gehört wohl zur Ordnung im Betrieb. § 87.1 BetrVG. Aber wie ist die Rechtslage? Kann man die einfach entsorgen?

    Über wertvolle Antworten wäre nicht nur ich sehr erfreut.

    Der Beitrag von Wolle ist sehr ausführlich begründet! In der Tat ist die kostituierende Sitzung doch gar keine BR-Sitzung im Sinne des Gesetzes. Sie wird ja vom Wahlvorstand einberufen und bis zur Wahl des neuen BRV und sBRV geleitet. Da hat auch der noch amtierende BR nichts zu sagen. Theoretisch könnte es ja auch sein, dass dort gar keine alten BRM sitzen, wenn keiner wiedergewählt wurde bzw. kandidiert hat. Somit hat weder die JAV, die SBV, und sogar der (hoffentlich) noch amtierende alte BR dort etwas zu suchen (Außer sie gehören zum neuen Gremium).

    Ob der im Alphabet vorstehende ehem. WV, der davon profitiert, es auch so gewollt hätte, wenn er hinter stehen würde? Wo gibt es denn so eine Regel bei Punkt/Stimmengleichheit die alphabetische Reihenfolge des Namens entscheiden zu lassen?? Das geht garnicht!

    Ob es nun zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich hätte als BR(V), da es den WV ja nicht mehr gibt, die stimmengleichen Kandidaten eingeladen, und dann die Auslosung vorgenommen. Durch Ziehen einer Nummer der Beteiligten oder ähnlich (Streichholz?). Das könnte m.E. sogar in der BR-Sitzung stattfinden. - Nee, das könnte Gemauschel gehen, wenn sich alle einig wären. Dann doch lieber, wenn`s denn sein muss, öffentlich im Betrieb nach Mitteilung. Ob da MA hingehen, ist egal.

    "Personalverantwortung" hat sicherlich jeder Vorgesetzte. Aber um "Leitender Angestellter" zu sein, gehört mehr. Darf er z.B. auch selbst Leute einstellen oder gar entlassen?

    Ich verstehe den Frust, dass ein "Chef" im BR ist. Aber letztendlich wurde er von der Belegschaft gewählt. Oder gab es keine (besseren) anderen Kandidaten? Und jeder Betrieb bekommt den BR, den er verdient.

    Moritz. Wenn es wegen des Verwaltungsaufwandes ist, dann könnte man es auch am "Schwarzen Brett" aufhängen. Denn direkt verboten ist das auch nicht. Aber so groß scheint das Interesse auch nicht zu sein. Bei uns war kein einziger, den die Wahlniederschrift interessierte. Wichtiger war, dass das Wahlergebnis direkt nach der Wahl so schnell wie möglich veröffentlicht wurde. Obwohl auch das ja erst, nachdem alle gewählten das Amt angenommen haben, erfolgen soll (§ 18 WO Bekanntmachung der Gewählten).

    Zitat von Winfried

    Nein, es existiert kein Recht auf Einsicht, und erst recht keines auf Aushändigung einer Kopie.

    Das bezieht sich doch auf die Wahlniederschrift? Steht zwar nirgends, wie schon von Moritz geschrieben, ob zulässig oder nicht. Bei den mir bekannten Vordrucken zur "Bekanntmachungen der Gewählten steht "Die Wahlniederschrift liegt im Geschäftszimmer des Wahlvorstands für interssierte Beschäftigte zur Einsicht aus" ... Zumindest für die 2 Wochen des Aushangs würde ich daraus schließen. Aber kein Recht? - Ja , warum eigentlich nicht? Ist doch nichts Geheimes.

    ]Habe wohl etwas wirr geschrieben. Die Umschläge könnem ja garnicht verschlossen verschickt worden sein: Sonst wüßte man ja garnicht, wie "gewählt" wurde.

    Ist denn überhaupt bekannt, ob da mehrere Stimmzettel "vorgekreuzt" waren? Oder ist es nur der eine?

    [QUOTE=ironmike70]die betroffenen könnten ja auch behaubten das die kreuze der kollege selbst gemacht hätte[/QUOTE

    Würde sie (?, sind es mehrere Verdächtige?) wohl auch. Dann frage ich mich, wieso geht er sich dann darüber beschweren? Bei mehreren Stimmzetteln dieser Art wäre doch sicherlich feststellbar, wenn es von der selben Person angekreuzt wurde... Und Konsequenzen bezüglich Arbeitsplatz sind sicher nicht zu befürchten, wenn das wahr ist. Oder sollte der AG das gut heißen, dass da im BR Betrüger am Werk sind?

    Also, mal ganz ehrlich. Da gibt es kein Erbarmen. Wenn ich so einen Stimmzettel bei Briefwahlunterlagen bekommen hätte, wäre ich auf die Barrikaden gegangen. Das würde hoffentlich jeder tun, der einen Ar... in der Hose hat! Erst einmal beim WV "angefragt", ob das "normal" ist. Wird sich sicher feststellen lassen, wer die Unterlagen (vielleicht im Stillen Kämmerlein) verschickt hat. Das wäre absoluter Wahlbetrug. Dann Schuldige(n) "auffordern", Konsequenzen zu ziehen. Mit "versehentlich" ist da nichts.Tut sich da nichts, Personalleitung informieren, dass es so nicht geht. Dann evtl. die Belegschaft. Solche Leute werden dann "vom Hof gejagt".

    Habe nun den Eröffnungsbeitrag nochmal genauer studiert. Waren die Briefumschläge schon verschlossen, als sie verschickt wurden? Letztendlich würde sich auch jeder Briefwähler schuldig machen, wenn das so ungesehen zurückgeschickt wird. Denn es gehört ja die persönliche Erklärung eines jeden Briefwählers dazu, dass der Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt wurde. Oder waren die garnicht dabei?

    Entschuldigung, wenn ich hier so "radikal" einen BR/WV angreife. Aber das ist totaler Amtsmissbrauch, wo niemand Verständnis für haben dürfte.

    Zitat von Moritz

    Und die Öffnung zeigt immer zum größeren Element.

    Hab`ich in der Schule wohl nicht aufgepasst. :oops: :cry: Dass das < kleiner als (weniger, unter) und das > größer als (mehr, über) bedeutet, ist mir schon klar. Es geht nur um die Schreibweise, die mich dann auch "verwirrt". Aber das hat Moritz ja nun "idiotensicher" erklärt. Ich ging immer davon aus, dass bei nur einer Zahl diese in die offene Seite gehört. <50 bzw. 50> hätte dann die gleiche Bedeutung. Die Öffnung ist größer als die Spitze. Also "kleiner als 50" bzw. "50 ist größer als". Der Beitragseröffner meint hiermit: Arrow > 50 wohl "unter 50" MA. Das Zeichen ist ja ähnlich eines Pfeiles, weshalb da Missverständnisse aufkommen... Oh man, ich hör jetzt auf.