Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Weisungsrechte des Arbeitgebers außerhalb der Arbeitszeit.
Unser Unternehmen ist als internationaler Industrieversicherungsmakler tätig, d.h. wir betreiben Risk Management, beraten Kunden, entwickeln Konzepte etc. Wir machen quasi Manufakturarbeit und verkaufen nicht einfach nur Versicherungspolicen. Daher: bitte keine Vergleiche mit Partys in Budapest und ähnlichem, das hat schon alles Niveau.
Aufgrund dieser Beratungstätigkeit sind alle Mitarbeiter sehr von guten Beziehungen zu den Lieferanten (Versicherern, Sachverständigen etc.) abhängig.
Es ist seit Jahren üblich, dass man von dem ein oder anderen innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit zu Vorträgen, Abendessen etc. eingeladen wird. Größere Einladungen (ca >70 EUR) haben wir grundsätzlich immer abgelehnt, aber ein Abendessen oder eine Veranstaltung mit Abendessen im o. g. Rahmen ist - auch bei den Mitbewerbern .- nicht unüblich. Bei diesen Veranstaltungen sind die Mitbewerber übrigens meist dabei.
Unser Arbeitgeber verbietet nun einseitig jegliche Teilnahme. Möchte jemand teilnehmen, so muss er das beantragen. Dies soll außerhalb wie innerhalb der Arbeitszeit gelten.
Dinge wie Weihnachtsbaumschlagen am Sonntag oder ein Bier in der Kneipe sind grundsätzlich über die Hauptgeschäftsführung (wir haben 1300 Mitarbeiter) benatragt werden und man hat durchblicken lassen, dass man wenig Lust hat Genehmigungen zu erteilen.
Die dadurch fehlende Kontaktpflege und der Wettbewerbsnachteil sind sicherlich Sache des Unternehmens, aber die Kollegen fühlen sich in Ihrer Persönlichkeitsentfaltung gestört, wenn Sie nicht entscheiden dürfen, was Sie außerhalb der Arbeitszeit tun dürfen.
Habe im Internet dazu wenig gefunden, außer dass der Arbeitgeber eigentlich nur innerhalb der Arbeitszeit anweisen darf.
Wer hat Erfahrungen dazu?
Gruß
Christian