Beiträge von dergeneral

    Bei uns wird das über ein Monatsgespräch gemacht.

    Das gesamte Team in einem Raum, inkl. Gruppenleiter + Abteilungsleiter.


    Es ist aber nicht anonym, alles was gesagt wird, wichtige Themen , werden schriftlich festgehalten und beim nächsten mal ausgewertet.


    Klappt ganz gut

    Mann kann ein Thema zerreden oder einfach klar text reden.
    Der Verfasser, hat doch dargestellt , wie die Faktenlage ist.


    Somit habe ich meine Meinung dazu abgegeben.

    Ob du das toll findest, ist mir eigentlich ziemlich egal.


    Ich respektiere aber deine Meinung dazu.

    Schönes Thema X( leider wird das bei uns auch aktuell diskutiert.

    Nun soll eine BV das ganze richten !


    Das Gesetzt sagt "Künftig sind danach gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die AUB vorzulegen". Eine anstehende BV, will das Gegenteil.

    Jetzt kommt aber die spannende Frage auf , gilt ein Günstigkeitsprinzip oder Rangprinzip.


    Ich habe auch keine wirkliche Antwort darauf :huh:


    Was sagt ihr oder greifen diese Prinzipien da nicht ?

    Moin,

    gemäß 37 (6) wird ja die Arbeitszeit bei Seminaren wie bei Vollzeitbeschäftigen behandelt. Wir haben 12 und 24h Dienste. In der Regel gehe ich 3,5 mal pro Woche 12h arbeiten. Rechne ich jetzt 12h mal 5 Tage ab? Das 8h Modell gibt es bei uns nicht. Vielen Dank.

    Hast du jetzt bedenken, das du minus Stunden bekommst, weil du eine Schulung machst ?

    Das trifft auf Leute zu, die größtenteils im Tagdienst tätig sind und nur gelegentlich Nächte übernehmen. Hier ist von Vorteil, wenn sie nicht mehr als 2-3 Nächte arbeiten, damit sie nicht aus ihrem üblichen Tagesrhythmus herausgerissen werden.

    Dass es allerdings arbeitsmedizinisch empfohlen sein, dass die Schichten generell so gelegt werden sollen, dass man sich an keinen Rhythmus gewöhnen kann, mag ich nicht recht glauben. Das steht der Erholung doch im Weg.


    Die mir bekannte Empfehlung menschgerechter Arbeit sieht so aus, dass z.b. die Spätdienste nicht mehr als 4 Dienste am Stück sein sollen, Nachtdienste nur bei den MA, die mehrheitlich im Tagdienst sind, nicht mehr als 2-3 betragen sollten, damit der Tagesrhythmus nicht gestört wird und generell Schichtsysteme vorwärtsroutierend sein sollen.

    So hat das Amt für Arbeitsschutz bei uns aber auch argumentiert. Es kam sogar ein Vertreter vom Amt in die BR Sitzung inkl. Betriebsärztin. Es wurde sich auf Erkenntnisse ( Studien ) gestützt, die besagen. Je kürzer der Rhythmus um so besser. Der Körper darf sich an die Nachtschichten beispielsweise nicht gewöhnen.

    Der Arbeitgeber darf nur solche Informationen erfragen, an denen er ein legitimes Interesse hat. Da es keine Impfpflicht gibt, kann es auch ein solches legitimes Interesse nicht geben, zumal es sich um besonders sensible Daten der Beschäftigten handelt.




    Habe mal beim DBG nachgeschaut, die haben dazu was interessantes geschrieben.


    https://www.dgbrechtsschutz.de…itsrecht/details/anzeige/


    Ok, dann komm ich jetzt mal wieder mit der möglichst bösartigen Frage ;)

    (nicht um Dich zu ärgern, sondern um etwas zu verdeutlichen...)


    Ihr wollt also gegen die DSGVO verstoßen (indem Ihr unzulässiger Weise Gesundheitsdaten erhebt und verarbeitet), um damit einen Verstoß gegen die Landescoronaverordnung zu rechtfertigen (welche das Tragen von Masken nach wie vor vorschreibt), um damit dann den verbleibenden 5 - 10% an ungeimpften MA ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken?

    Hallo §§Reiter,


    könntest du mir genau sagen, wo ich das in der DSGVO finde ?

    Puh Rabauke da hast du recht. Aber wer macht solche bescheidenen Schichten?

    Dann doch lieber den Klassiker. Eine Woche Früh, Spät und Nachtschicht.

    Wenn das Landesamt für Arbeitsschutz dieses Model so akzeptiert, ist es ok. In unserem Betrieb mussten wir dieses Model im 4 Schichtsystem abschaffen. Mit der Begründung, es dürfen maximal 3 gleiche Schichten aufeinander folgen. Und die Arbeitsmediziner haben mit Ihren Erkenntnissen für richtig Stimmung in der Belegschaft gesorgt.

    Bei uns wird die Pause komplett bezahlt. Aber nur im 4. Schichtmodel und das passiert aber nur, wenn der Mann oder die Frau alleine die Maschine bedient.


    Da wo sich abgewechselt werden kann, wird die Pause nicht bezahlt.

    Ich habe einfach mal an eine Dienstrad Leasing Gesellschaft angeschrieben und habe sogar ein paar informationen bekommen. Unser AG möchte natürlich auch das Sparpotenzial wissen. Das hat mir die Gesellschaft geantwortet, was die Vorteile für den AG sind.

    • Die private Nutzung muss nicht versteuert werden.
    • Die Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben zu 100% steuerlich absetzbar.
    • Sie haben ein hohes Einsparpotenzial, da die Leasing-Rate aus dem Umsatz und nicht vom Gewinn bzw. Ihrem privaten Konto gezahlt wird.
      (Für eine genauere Berechnung dessen bitten wir Sie, sich mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.)


    Dieses Thema wurde 2017 mal kurz diskutiert.

    Scheinbar wird es aber wieder aktuell, ich lese vermehrt, das es Unternehmen gibt. Egal ob klein oder groß, die Ihren Mitarbeitern so etwas anbieten.

    Damit meine ich jetzt nicht das Fahrrad mit dem man auf der Arbeit umherfährt. Sondern was man auch privat nutzen kann um damit zur Arbeit zu fahren.


    Falls ihr ein Dienstrad nutzt, könnt ihr mir kurz die Vor und Nachteile aufzählen.


    Danke und schöne Ostern

    Wir haben ja eine Kernzeit in der BV zu stehen. Also Kern - Gleitzeit ist alles erfasst.

    Nun gibt es Kollegen die der Meinung sind, heute arbeite ich eine Stunde länger , dafür komme ich morgen eine Stunde später ( ohne die Kernarbeitszeit zu verletzen ). Ohne das mit dem Abteilungsleiter abzusprechen. Weil sie der Meinung sind, daher gibt es Gleitzeit.

    Hallo Stephan,


    ich hätte an dich mal eine Frage zum Thema Gleitzeit.

    Wir haben bei uns auch ein Gleitzeit Model eingeführt. Die Mitarbeiter können zwischen einem Normalschicht Model oder Gleitzeit Model wählen

    Nun gibt es heiße Diskussionen um das ganze Thema.


    Muss der Mitarbeiter seinem Chef mitteilen an welchen Tagen er Gleitzeit macht oder kann er das frei entscheiden?
    Wie habt ihr das bei euch geregelt ?