Beiträge von brezel51

    :shock: Hallo ,

    Habe folgende Frage , ein Kollege aus dem Wahlvorstand , hatte sich um die Briefwahl gekümmert, er hat die Unterlagen inkl. Umschlag gewogen und dementsprechend dasPorto berechnet, er hat allerding nicht auf die Masse von Umschlag geachtet und dieser ist 2,5 cm grösser als er darf.

    Dementsprechend würde er 0,55 Cent mehr kosten.

    Das bedeutet das Mitarbeiter die den Umschlag einfach in den Briefkasten werfen, diesen zurückbekommen.

    Wir der Wahlvorstand haben bereits gehandelt um sicherzustellen das alle Mitarbeiter von uns zusätzliche Briefmarken bekommen, aber die Wahl ist bereits am 18.03. und wenn bereits Briefe unterwegs sind die evtl. erst durch zu wenig Porto am zB. 19.03. bei diesen Mitarbeitern zurück kommen , ist de Wahl dann anfechtbar ?

    Da die Stimme des Mitarbeiters ja nicht gezählt werden kann :shock:

    Oder ist es im Endeffekt so, das zB. wenn die Abgabe der Stimme dieses MA die Wahl sowieso nicht beinflussen könnte egal?

    Es könnte ja behauptet werden das wir dies extra gemacht haben :shock:

    Bitte um viele Antworten da unsere Wahl am 18.03. ist

    Danke im Vorraus

    Hallo zusammen,

    folgende Frage, irgendjemand hat wohl etwas nicht verstanden was im Wahlausschreiben steht , und meinte dort mit Kugelschreiber die Themen dick zu untermalen, müssen wir als Wahlvorstand das Wahlausschreiben nun neu anfertigen und austauschen?

    LG Sandra

    Hallo

    Hast Du Deine Liste fristgerecht eingereicht und ist diese aufgrund von ausreichenden Stützunterschriften gültig ?

    Du kannst eine Liste bereits vor Bekanntmachung des Wahlausschreibens "fertig" haben , wichtig ist nur das Du diese innerhalb der angegebenen Frist die im Wahlausschreiben steht auch einreichst , und diese muss aufgrund ausreichenden Stützunterschriften gültig sein .

    Die Kandidaten müssen komplett aufgeführt sein , bevor du Stützunterschriften sammelst , da Du fallls noch ein Kandidat hinzukommen sollte, sonst JEDEN der Dich stützt fragen müsstest ob es OK ist wenn XY noch mit Kandidiert !

    Hoffe konnte helfen , wenn ncht alles geklärt ist frag besser nochmal nach ;)

    LG Sandra

    Unser VS ist noch in Urlaub ,TL (Teamleiter) wenn er die Std. beantragt ist das in Absprache mit der Geschäftsleitung. Ich warte bis der VS wieder da ist und dann mal weiter sehen.

    Hallo
    Die Überstunden wurden bereits geleistet, wir haben eine BV die besagt das 15+ oder 15- Minusstd. ohne Zustimmung des BR durchführbar sind. Sollten diese Std. als Freizeitausgleich vom MA gewünscht sein haben wir also nichts damit zu tun.
    Anders ist es wenn die Std. ausgezahlt werden sollen, dann müssen wir zustimmen. Wir haben den Antrag allerdings abgelehnt , weil diese Std. ja bereits geleistet wurden, und der TL erneut die Std. NICHT vorher schon beantragt hat.

    Zu dem freien Tag, den hatte der TL mir bereits mündlich zugesagt, und will ihn mir jetzt halt nicht geben weil sein Antrag abgelehnt wurde. Mir wurde heute noch zugetragen, das der TL zum VS sagte "Ihr werdet schon sehen was Ihr davon habt" als der VS Ihm die ablehnung sagte.

    Als Zusatz noch , ich habe mich letzte Woche einen Tag Krankgemeldet da es mir nicht gut ging, bin einen Tag später wieder arbeiten gewesen, diesen Kranktag, hat der TL im Personalbüro als "Frei" eingeben lassen :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

    Zum Thema ab und anmelden, wir haben immer Montags um die gleiche Zeit Sitzung , das weiss er!!!!
    Rufe auch meist an, das ich noch Protokoll schreibe, aber da er dauernd telefoniert , probiere ich es 2-3 mal, wenn dann immer noch besetzt ist, kann ich es nicht ändern.........meist sind dies Privatgespräche, da er dann auch immer die Bürotür zu macht !!!!!!!!!!!!!

    Hallo zusammen,
    mich beschäftigt folgendes Thema , wir hatten BR-Sitzung und es wurde ein Überstunden-Antrag abgelehnt, weil die Überstunden wiederholt nachgereicht wurden, statt diese wie es eigentlich sein soll im Vorraus einzureichen.
    Nachdem der Teamleiter dies erfahren hat, rief er mich gleich um mir Aufgaben zu erteilen, ich sagte ihm jedoch das ich noch Protokoll schreiben muss, habe dies aber nicht sofort nach der Sitzung gemacht , weil ich erst eine Bestellung machen wollte die ca. 45 Min. später fertig sein musste, sonst würde sie nicht rausgehen.
    Er ging dann mit mir durch, und ich sollte diverse Dinge SOFORT erledigen, worauf ich dann sagte das ich noch Protokoll schreiben muss, ich würde die eine Stelle erst aufräumen und dann eben das Protokoll schreiben.
    Es kam dann irgendein Spruch den ich nicht mehr zusammenbekomme worauf ich sagte Betriebsratsarbeit geht vor.
    Er dann völlig sauer ach ja? Ich sage JA.
    Eine halbe Stunde später ca. , ich hatte bereits das Protokoll fertig, und war bei der Arbeit , kam der TL zu mir und wollte wissen warum die Überstd. abgelehnt wurden , habe ich ihm das auch erklärt was wir im Gremium besprochen hatten, sagte er "Wenn die überstd. nicht genehmigt werden, hätte er ein Problem mit dem Samstag den ich frei haben möchte" (kurz zur Info, ich habe vor ca. 7 Wochen einen Zettel aufgehängt, das ich einen bestimmten Samstag frei haben möchte wegen einem grossen Ereignis)bin sonst JEDEN Samstag da !!!!
    Ich habe ihn dann gefragt ob er mich jetzt erpressen will, und ihn darauf hingewiesen , das ich nicht alleine der BR bin !!!!!
    Nein sagte er , er könnte das nur dann nicht planen, weil er den Leuten ja dann aufgrund der Ablehnung frei geben müsse.(der Antrag war für bezahlte Überstd.)
    Auf meine Frage hin ob das unbedingt an dem Tag sein müsse sagte er dann er muss die Std. abbauen und es geht nicht anders
    (sollte der Antrag vom BR genehmigt werden , würden die MA die Std. bezahlt bekommen, ansonsten muss er Freizeit geben)
    Ich habe den Eindruck das er mich nun für die Ablehnung bestrafen will, was kann ich da nun tun ???????
    Grüsse Brezel

    Also dazu hätt ich auch mal ne Frage , hoffe das wird gelesen, weil es passt hier rein, will nicht extra ein neues Thema aufmachen.
    Ich komme aus dem Einzelhandel, also 6 Tage Woche, wir müssen Montags um 12 Uhr los , damit wir um 18 Uhr zu Seminarbeginn da sind.
    Heisst vorher arbeiten geht nicht , das Seminar geht ja bis Freitag Mittag,heisst Freitag noch arbeiten geht auch nicht.
    Ein freier Tag pro Woche steht uns ja zu , ist es dann richtig das wir Samstags arbeiten müssen????????
    Würde mich über Antwort freuen , Danke Gruß Brezel

    :shock: Ja also ich bin froh wenn ich im Mai das Arbeitsrecht 1 schon mal hinter mir habe, das ist ja alle recht kompliziert, vor allem wenn ein Vorsitz, der es seit mind. 20 Jahren macht sowas nicht weiss, aber das liegt wohl eher daran, das man es Jahrelang immer dem Chef recht gemacht hat :cry:
    Wir neuen haben da echt viel aufzuräumen :twisted: und vor allem zu lernen , sind aber guten willens :D
    Danke Dir Winfried

    Hi
    Also wir haben eine 6 Tage Woche, da wir im Einzelhandel sind, und der Samstag gehört dazu :D
    Die Kollegin hat einen festen freien Tag, das ist der Montag, an den anderen Tagen einschlisslich Samstag , leistet sie ihre 18 Std. ab.
    Der SBV ist der Meinung, da sie ja an ihrem "freien" Tag Krank war, würde sie diesen ersetzt bekommen, und hat ihr eigenmächtig diese Auskunft erteilt, daraufhin ist sie nicht zur Arbeit erschienen, und ihr wurden nun Minusstd. angerechnet.
    Zu diesem Zeitpunkt war der BR von der ganzen Sache noch nicht in Kenntnis gesetzt , sondern erst am Montag darauf , als der SBV dies in der BR-Sitzung vorgetragen hat.
    In der Regel hängen die Dienstpläne 14 Tage im Vorraus aus,die Kollegin hat 30% SB, und daher meint unser SBV, ER wäre allein für sie zuständig, aber das ist eine andere Geschichte.
    Die Kollegin war am Freitag, also am letzten Tag ihrer AU in der Firma, und hat bekannt gegeben das sie nicht weiterhin Krank ist , und soweit ich das richtig verstanden habe , wurde dann angewiesen das sie am Samstag arbeiten muss.
    Ich hoffe es verständlich erklärt zu haben :?
    Gruß Brezel

    :shock: Kommando zurück, ich habe heute mit der Kollegin gesprochen, es sieht ganz anders aus, als unsere SBV beim BR vorgetragen hat, die Kollegin war NICHT für frei eingeteilt, auf dem Arbeitsplan stand gar keine Zeit, da sie 3 Wochen Krank war, und bis an dem Freitag war sie krankgeschrieben.
    Sie ist dann an dem Samstag nicht zur Arbeit gekommen, da unser SBV-Mann ihr gesagt hat wir haben eine 5 Tage Woche und demnach kann sie den Samstag frei machen.
    Theorethisch sieht unser Gremium das genauso, da sie ja wie gesagt 18 Std. die Woche arbeitet, aber wie sieht es Rechtlich aus?
    Sorry für die Verwirrung, aber ich hatte einfach falsche Infos :(
    Gruß Brezel

    Hallo zusammen,
    da ich das Arbeitsrechtseminar erst im Mai vor mir habe, frage ich hier mal nach.
    Und zwar hatte eine MA von Monatg bis Freitag einen Krankenschein ,ihr Abreitszeitplan war zu dem Zeitpunkt schon fertig, und sie war mit Samstag "frei" eingeteilt.
    Ihre Arbeitszeit beträgt 18 Std. in der Woche.
    Im Gremium sind wir der meinung das durch den Krankenschein , die 18 Std. bereits "geleistet" sind , und ihr der freie Tag zusteht , da sie ansonsten Überstunden hätte , wenn sie an dem Samstag arbeitet.
    Unser GL ist anderer Meinung, nämlich das sie Samstag arbeiten muss, und er möchte jetzt wissen wo das steht, heisst der will das schriftlich.
    Wo kann man das nachlesen und sind wir überhaupt im Recht?
    Ich würde mich über rasche Antworten freuen, da es ziemlich Akut ist :?
    Danke Gruß Brezel

    Hallo Carola,
    Ich habe das Schreiben selber leider noch nicht gesehen, werde dies aber morgen, nachholen.
    Haftung in diesem Fall soll bedeuten, das der MA bei fehlverhalten unter umständen gekündigt wird.
    Wie sieht es denn aus, wenn der GL sich weigert das wir die ganze Sache mitregeln, wegen wann wie und mit welchen Folgen, wo kann ich erlesen das wir das Recht dazu haben?
    Gruß Brezel

    Hallo zusammen ,
    Bei uns im Betrieb (Einzelhandel) war es bisher so, das bei Testkäufen die, die Abgabe von Zigaretten und Alkohol an Jugendliche überprüfen sollen, die Firma haftet wenn etwas falsch gemacht wurde von den Kassiererinnen.
    Also wenn jemand versäumt hat nach dem Ausweis zu fragen, oder der Ansicht war, der Käufer wäre schon 18.
    Nun ist es so, das die Kassiererinnen, nachdem die Revision im Haus war, ein Schreiben unterschreiben sollten, in welchem drin steht, das sie im Falle eines Fehlers persönlich haften :shock:
    Das ist bisher nur in den BR gelangt, weil MA uns angesprochen haben ob das rechtens wäre.
    Solche Massnahmen sind doch Mitbestimmungspflichtig oder sehe ich das falsch???
    Unser Verdacht ist nun, das man auf diesem Wege versuchen will, sich von MA zu trennen.
    Weiß vielleicht jemand was zu diesem Thema?
    Es kommt immer wieder vor, das neue Regeln herrschen, vor allem im Kassenbereich wenn die Revision da war.

    Würd mich freuen wenn jemand sich da auskennt.
    Gruß Brezel