hallo don!
als erstes die beantwortung deiner frage:
es gibt "nur" noch zwei gültige tarifverträge im leiharbeitsbereich
- DGB-Tarifgemeinschaft / iGZ
- DGB-Tarifgemeinschaft / BZA
beide findest du unter folgendem link:
http://www.igmetall-zoom.de/ta…rkschaft-betriebsrat.html
der tarifvertrag der christlichen "gewerkschaften" ist gott sei dank nicht mehr gültig.
und, wenn nach keinem der derzeit gültigen leiharbeitstarifverträge bezahlt wird, gilt sowieso EqualPay.
allerdings leider micht mehr nach dem 01.05.2011! dann könnte leider auch ein TV aus dem ausland gültig sein. einer, der billigstlöhne zahlt. :-/
sofern es hier vorher keine andere regelungen gibt.
die tarifverträge haben aber eigentlich nichts mit dem zu tun, was ihr wohl wollt.
so, wie ich dich verstehe, wollt ihr, dass euer arbeitgeber sich dazu verpflichtet, nur mit verleihern zusammen zu arbeiten, die sich verpflichten, einen gewissen mindeststandard gegenüber den leiharbeitnehmerInnen einzuhalten.
solche regelungen gibt es. allerdings schliessen diese regelungen ( so viel ich weiss), die dgb-gewerkschaften der entleihbetriebe mit den verleihbetrieben ab. mir ist nicht bekannt, dass ein betriebsrat so etwas schon geregelt hat.
so etwas gibt es meines wissens nach z.b. bei audi, bmw, siemens, mtu, ...
darin kann geregelt werden (beispiel bmw), dass die verleihfirmen ihre leiharbeiter in einsatzzeiten mindestens nach ERA-grundentgelt bezahlen. jede verleihfirma, die sich nicht daran hält, "fliegt raus".
ich sag dir aber auch, ERA-grundentgelt ist keineswegs EqualPay!
die ERA-einstufung erfolgt dabei aber durch den entleihbetrieb. ihr als eintleih-br müsstet also "nach" der AÜ-einstellung ein auge darauf haben. durch ein urteil, habt ihr vorher, glaube ich, keine einflussmöglichkeit.
ohne tarifvertrag könnt ihr aber vermutlich regeln, dass die maximale leiharbeitsquote bei ca. 10% der stammbelegschaft liegt. wenn der AG mehr leiharbeiter einstellen will, muss er erst die stammbelegschaft erhöhen.
oder ... spätestens nach zwei jahren werden leiharbeiterInnen unbefristet übernommen.
denkt auch daran, dass die EU-leiharbeitsrichtlinie in deutschland noch nicht umgesetzt ist. nach dieser müssen z.b. sozialeinrichtungen den leiharbeiterInnen genau so wie der stammbelegschaft zur verfügung gestellt werden. vielleicht könnt ihr das auch schon vor der umsetzung regeln.
vielleicht könnt ihr auch regeln, dass keine "kollegenhilfe" stattfindet. bei der geplanten änderung des AÜG ist diese "kollegenhilfe" geplant. in §1 Abs.3 AÜG soll ziffer 2a eingefügt werden: "Wenn das Ausleihen zwischen Arbeitgebern nur gelegentlich erfolgt, werden die Arbeitnehmer vom AÜG ausgenommen. Außerdem erfolgt dann keine Datenerhebung und Kontrolle mehr durch die Arbeitsagentur!"
die "kurfristige" ausleihe ist dabei nicht deffiniert, eine meldung ans arbeitsamt erfolgt auch nicht mehr und d.h., dass man auch keine erlaubnis zur arbeitnehmerüberlassung mehr braucht!
ich bitte euch, schaut euch mal im forum des o.g. links um. wenn ihr fragen habt, befragt die leiharbeiter selbst. hört sie euch an (vor allem bei euch im betrieb!!!) und entscheidet nichts an ihnen vorbei. br’s der entleihfirmen haben meist einen anderen blickwinkel als die betroffenen selbst. arbeitet mit ihnen zusammen. nur so könnt ihr bessere arbeitsbedingungen für beide seiten schaffen.
und ... am besten wäre es, ihr helft ihnen zusammen mit der gewerkschaft einen br zu gründen. OHNE disponenten im br!
ich wünsche euch auf alle fälle viel glück und bessere arbeitsbedingungen für leiharbeiterInnen!!!!!!!!!!!!!
auch, wenn ihr nichts durchgesetzt bekommt, erkundigt euch nach dem nächstgelegenen leiharbeitstreff in eurer nähe und hängt diese info an euren brettern aus. in vielen städten gibt es solche treffs.
besucht auch mal selbst diese treffs. ihr könnt nur dazu lernen.