Die Kündigungsfristen betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
Neue Regelung:
• von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
• von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
• von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
• von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
• von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
• von mindestens 10 Jahren 6 Monate