Beiträge von Dodger99

    O.k., danke für die Antworten!

    Mich würde jetzt aber dennoch interessieren, wie es weitergeht, wenn wir dem AG mitteilen, dass wir ohne Sachverständigen keine Verhandlungen aufnehmen werden.

    >>> Das Ganze geht vor die Einigungsstelle?! Und dann? Was wird dort genau entschieden? Über was einigt man sich?

    Gruss D.

    Hallo,

    der AG möchte mit uns -lieber heute als morgen- eine BV zum Thema Arbeitszeit abschliessen.

    Nachdem wir beschlossen hatten, einen Sachverständigen (Rechtsanwalt) mit dem Abschluss/Verhandlung dieser BV zu beauftragen, wurde uns dies verweigert.

    Für uns stellt sich nun die Frage: Wie geht es weiter?

    Sollen wir dem AG mitteilen, dass wir ohne Sachverständigentätigkeit in keine Verhandlung eintreten? Folgen?

    Oder sollen wir die Sachverständigentätigkeit in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzen (wir stehen nicht unter Zeitdruck bzw. benötigen unbedingt eine BV zu dem Thema).

    Das Hinzuziehen eines Gewerkschaftssekretärs kommt für uns aus div. Gründen nicht in Frage!

    Was würdet ihr tun?

    Danke für Eure Meinungen bzw. Antworten im voraus.

    Gruss D.

    P.S. Sorry, für das doppelte "t" in der Überschrift...:)

    Hallo!

    Möchte euch mal auf dem aktuellen Stand halten...

    Wir haben es doch tatsächlich geschafft, sogar ohne dass wir mit dem Arbeitsgericht drohen mussten, dass die GL eine gewisse Erforderlichkeit bei diesem Seminar sieht.

    :arrow: Es geschehen noch Zeichen und Wunder...! :)

    Jetzt geht es aber in die zweite Runde...

    Nach Meinung der GL, müsste es doch nicht gleich ein 5-Tages Seminar sein. Zwei oder drei Tage würden es doch auch tun...!

    Zudem müssten wir das kostengünstigste,örtlich näheste und zeitlich kürzeste Seminar wählen...?!:roll:

    Wir sollten uns doch auf Gewerkschaftsseminare konzentrieren...!

    Langsam wissen wir nicht mehr, ob wir lachen oder weinen sollen...!

    Gruss D.

    Hallo!

    Erst einmal DANKE an alle, die mir in dieser Sacher bisher weitergeholfen haben.

    Klasse Forum - klasse Mitglieder!:D

    So, wir haben heute Nachricht von unserer GL bekommen...

    Anscheinend dreht es sich jetzt nur noch um ein spezielles Seminar. BR1 und BR2 sind anscheinend kein Problem.

    Die GL sieht in diesem Seminar (Aktuelle Rechtssprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht)keine Erforderlichkeit, da in der Vergangenheit als auch in absehbarer Zukunft keine "außergewöhnlichen Aktivitäten" vorgekommen bzw. zu erwarten sind.

    Wir sollen der GL jetzt detailliert erklären, warum dieses Seminar für unsere tägliche BR-Arbeit dringend erforderlich ist.

    Zudem können sie sich nicht vorstellen, warum für dieses Seminar 5 (es sind zwar nur 3,5) Tage eingeplant sind.

    Zudem sollen wir uns doch Angebote von anderen (kostengünstigeren Anbietern)einholen.

    Bei den Schulungen handelt es sich um Grundlagenschulungen: BR1 und BR2
    Zudem ein Seminar zum Arbeitsrecht.

    Kann der AG eigentlich etwas gegen den Seminarort sagen? Die nähesten Seminarorte sind es nämlich nicht...!

    Gruss

    Ja, ich habe es ja jetzt kapiert und werde dem AG die Kosten mitteilen!

    Mir geht es auch eher darum, wie es weitergeht, da ich mir sicher bin, dass die GL die Genehmigung zur Teilnahme nicht erteilen wird.

    Gruss D.

    O.k., sehe ich ein - ich teile also der GL nachträglich die Kosten mit.

    >>>Das Seminar wird abgelehnt! (Nicht erforderlich - zu teuer)


    Wie gehts weiter?
    Wir nehmen uns einen Anwalt?
    Wir fahren trotzdem?
    Der AG zieht vor das Arbeitsgericht?

    Gruss D.

    Hallo Berny!

    Danke für Deine Antwort!

    Das man dem AG die Kosten mitteilen kann, ist mir klar - nur muss ich sie dem AG mitteilen?

    Im Musterschreiben vom IFB an den AG kommen die Kosten auch nicht vor.

    Zudem wurden in einem Arbeitsgerichtsurteil bestätigt, dass die Seminare des IFB nicht zu teuer sind.

    Gruss D.

    Hallo BR-Kollegen/innen!

    Wir haben auf unserer letzten BR-Sitzung ordnungsgemäß den Besuch von drei Grundlagenseminaren beschlossen.

    Dies wurde der GL nach IFB-Mustervorlage so auch mitgeteilt.

    Nach drei Wochen kam heute ein Schreiben, dass gegen die Teilnahme anscheinend "Einiges" sprechen würde>>>nach Meinung der GL.

    Der GL sind weder die Notwndigkeit noch die Kosten bekannt.
    >>>Frage: Müssen wir der GL bereits im Infoschreiben die Kosten des Seminars mitteilen?

    Die GL ist zudem der Meinung, dass wir auch nicht automatisch von einer Genehmigung ausgehen könnten, wenn von ihnen keine Antwort auf unser Schreiben (Info zum Besuch von Schulungen)kommen würde.

    Wir sollen der GL nun die Notwendigkeit als auch die Kosten verdeutlichen.
    >>>Frage: Müssen wir das wirklich?

    Nach Meinung der GL hat das Wissen, welches in den Seminaren vermittel wird, bereits der GBR...! Was auch immer das heissen soll...???

    Wie gehts weiter? Was sollen wir tun? :(

    Würde mich über Eure Hilfe freuen!

    Danke und Grüße!

    Hallo BR-Kollegen/innen!

    Würde gerne einmal Eure Meinung zu folgendem Thema hören.

    Mein Vorgestzter ist der Meinung, meine letzte Reisekostenabrechnung (GBR-Tagung) nicht genehmigen zu müssen, da ich das Frühstück abzüglich 4,80 € geltend mache.

    Seiner Meinung nach, müsste ich das kptl. Frühstück (14 €) selber zahlen.

    Lt. unserer Reiskostenrichtline kann das Frühstück aber (abzüglich 4,80 €) geltend gemacht werden, wenn es sich um eine vom Arbeitgeber veranlasste Reise handelt.

    Auf dieser GBR-Tagung wurde u.a. über mehrere BVs diskutiert, die auch für die GL wichtig sind. Meiner Meinung nach also, eine vom AG veranlasste Reise.

    Oder wie soll man zum Abschluss einer BV kommen, wenn man nicht mit anderen GBR-Mitgliedern darüber diskutieren kann?

    Wie seht ihr das?

    Gruss D.

    Bei uns läuft es so:

    Urlaubswunsch - Urlaubsplan - Urlaubsantrag

    Wir haben jedes Jahr bis zum letzten Arbeitstag im Februar einen "Urlaubswunschzettel" auszufüllen, der 25 Urlaubstage beinhalten muss.

    Gibt es keine Überschneidungen/Engpässe wird dieser "Urlaubswunsch" in einen "Urlaubsplan" eingetragen.

    Gibt man bis zu diesem Termin (28.02.) seinen "Urlaubswunsch" nicht ab, schaut man evtl. in die Röhre.

    Kurz vor Urlaubstermin kommt die Beantragung.

    Ich frage mich nur, wo steht, dass ich bis zum letzten Tag im Februar meinen fast kompletten Jahresurlaub zu planen habe?

    Hallo zusammen!

    Kann mir jemand von Euch sagen, ob die Firma einen bestimmten Termin vorgeben darf, bis wann man seine Urlaubswünsche abzugeben hat?

    Kann der AG zudem festlegen, wieviel Tage ich zu verplanen habe?

    Wie bzw. wo ist das geregelt, wenn überhaupt?:?

    Danke im voraus!

    Gruss D.

    Hallo BR-Kollegen/innen!

    Ein Azubi in unserer Firma, der im Mai diesen Jahres auslernt und nicht übernommen werden soll, möchte sich selber vorschlagen und auf die Kanditatenliste kommen. BR-Wahl (vereinfachtes Wahlverfahren) findet im März statt.:roll:

    Wie gehts weiter???

    Hat er genauso, wie alle anderen Kanditaten, ein halbes Jahr Kündigungsschutz und scheidet deshalb 6 Monate nach der Wahl aus?

    Er wird gewählt und scheidet nach 5 Jahren aus?

    Keins von beiden? Er lernt aus und das wars?

    Danke im voraus!