Der Wahlvorstand entscheidet ob ei Stimmzettel gültig ist oder nicht.
Wenn es möglich ist den Stimmzettel einer Person zu zuordnen ist der Stimmzettel meines erachten ungültig, wenn nicht dann gültig.
Bei der Auszählung haben wir zu nächst die Wahlumschläge gezählt, mit der Wahlbeteiligung verglichen, dann geöffnet und danach die Stimmen ausgewertet.
Ob die Wahl im nachhinein angefochten und vom Gericht auch für ungültig erklärt wird steht auf einem anderen Blatt.
Zunächst muss erst einer anfechtet.
Siehe Wahlordnung mit Erläuterung.