Hallo Frank warum gefällt dir der §102 Betr.VG nicht.Steht ja auch dabei "Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören" damit ist auch die außerodentliche gemeint. (siehe §102 Ziff.2) innerhalb 3 Tagen:idea:
Beiträge von Svenja
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Hallo Timo ich noch mal (bin Frau und geb nicht auf
) ist schon richtig daß es so in der WO steht aber .... der AG muß trotzdem die erforderlichen Unterlagen ohne wenn und aber zur Verfügung stellen
Na da sind wir aber hier bei uns in der Firma immer ganz schön verwöhnt worden, PL hat uns die erforderlichen Unterlagen selbst erstellt (ohne anzufragen) und auch das aktualisieren der Wählerliste war immer keinThema für denWV -
Hallo Timo da möchte ich Dir aber wiedersprechen.. wieso soll/muß der WV die Wählerliste erstellen? wäre mir neu. Der WV beantragt diese bei der PL setzt denen eine Frist von .... sollte nix passieren würde ich einen RA beauftragen der sich dann darum kümmert.Glaube, daß dann die GL/PL sehr schnell die Liste zur Verfügung stellt
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Hallo Dolomiti ist natürlich sehr ärgerlich und m.E. auch nicht nachvollziehbar warum man/frau das macht :twisted: habt ihr vielleicht einen abschließbaren Schaukasten? somit wäre das Problem gelöst :lol:
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Ich glaube ich habs......Arbeitszeitgesetz:lol:
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Hallo pimpelchef : Natürlich kannst Du Dich als Stelli zur BR-Wahl stellen. Auch der SB-Vorsitzende könnte das tun wenn er wollte
Grüße
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Hallo Daniel dann herzlich willkommen hier im BR-Forum und viel Glück (wenn ihr jetzt die Fa. 10 Jahre übernehmt:lol:
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Na dann ist ja alles gut wünsche Dir viel Glück :lol:
Grüße
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Morgen, handelt es sich bei den Fehlangaben um Zahlen wie Gewinn - Verlust - Bilanzen? Der AG ist verpflichtet euch richtig und umfassend zu informieren:twisted: Aber was hindert Dich daran es richtigzustellen?
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Hallo Naja das wird ein bisschen schwierig werden jemanden anders damit zu beauftragen weil - es muß ja auf der Kanditatenliste unterschrieben werden und daß kann nun mal keiner für Dich.
Grüße:( -
Hallo Nexus, spannende Frage bist Du selbst im WA? Wenn ja hättest Du es ja gleich richtigstellen können - wenn nein wie kommst Du zu der Info?
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Hallo Eierkopf (lustiger Name) ist immer wieder erstaunlich wieviel
kluge Köpfe es gibt (WV= BR:roll: )Herzlich willkommen und daß eure Wahl so ausgeht daß es passt
LG Svenja -
@ Koko und @ Winfried
Vielen Dank für eure Antworten, die Ausübung ihres Amtes ist natürlich nach wie vor gegeben werde jetzt mal abwarten bis die Kollegin wieder im Betrieb ist und versuchen alles weitere zu klären.
Kann ihren Abtlg. Leiter schon ein bisschen verstehen zwecks weiterer Zusmmenarbeit, fallen manchmal halt ganz komische Sprüche der Koll. wie mir kann ja nix passieren bin BRM u.s.w.LG Svenja
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Hallo zusammen hab ein Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören:folgender Fall: Ich bin BRV und eine Mitstreiterin Im BR hat jetzt2 Abmahnungen bekommen die sie auch wiederspruchslos angenommen hat da es bverechtigt war(eigene Aussage).Nun weigert sich der Vorgesetzte der Koll. weiterhin mit ihr zusammenzu arbeiten und hat Ihre Versetzung in eine ander Abteilung angeleiert. Mit der Koll. konnte ich leider noch kein persönliches Gespräch führen da sie sich im Krankenstand befindet-
Nun wissen wir nicht so wirklich wie wir uns verhalten sollen da ja eine Kündigung - oder Versetzung eines BRM zustimmungspflichtig ist. Was meint ihr dazu?LG Svenja
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Hallo zusammen
Wie seht Ihr denn den Fall: MA wird während der Kurzarbeit krank. Bisher wurde in dieser Abteilung 1 Tag KuG. Während seiner Krankphase wurde nun ein 2. KuGtag eingeführt in seiner Abteilung. Meine Frage wäre wie muß denn nun der MA bezahlt werden? Kann es sein daß hier auch das AGG greift?. Aussage der GL wenn er gearbeitet hätte müßte er auch 2 Tage Kurzarbeiten. Hoffe meine Frage einigermaßen klar ausgedrückt zu haben:oops:
LG Svenja