Beiträge von Smoky2

    Irgendwie tu ich mich schwer dabei zu unterscheiden, wo der offizielle Teil des hinzugezogenen BRM beginnt und wo die persönliche Notiz beginnt. Ansonsten bin ich bei allen Kommentator(inn)en: eine offizielle Notiz sollte ich dem Kollegen und dem BR zugänglich machen, persönliche Notizen gehen natürlich niemanden etwas an, deswegen ja auch der Hinweis "persönlich", aber einen Gesamteindruck würde ich der/dem begleiteten Kollegin/-en schon zukommen lassen, damit sie/er weiß, wie das Gespräch bei dem BR ihres/seines Vertrauens angekommen ist.


    Grüßle

    Michael

    Hallo W.Köhler,

    Dein letztes Posting zeigt mir, daß welute mehr als recht hat: schleunigst die Grundschulungen besuchen, denn die/der SB-Beauftragte des Arbeitgebers, das ist eine einzige Person, die, bildlich gesprochen, auf Arbeitgeberseite die Position innehat, die Du auf AN-Seite bekleidest, allerdings auch mit möglicherweise für sie/ihn unangenehmen Nebenwirkungen, denn diese Person ist gemäß §98 (?) SGB IX verantwortlich dafür, daß die Regeln zugunsten der sb Mitarbeiter eingehalten werden (da bin ich ganz bewußt etwas schwammig, weil nicht nur SGB IX in Betracht kommt).

    Also: so schnell wie irgend möglich die erforderliche/n Schulung/en besuchen und die Dozent(inn)en löchern, löchern, löchern; ein geeignetes Institut könnte ich Dir benennen...

    ... und zum Thema Köche: stimmt, viele Köche verderben die Köchin :)

    Grüßle

    Michael

    Hallo Ulli,

    hast natürlich Recht - auf den ersten Blick: für Außenstehende ist nicht ersichtlich, ob der/die FragestellerIn mit einem derer, die geantwortet haben, direkten Kontakt aufgenommen hat, vielleicht um nicht als sensibel eingestufte Daten einer zuuu großen Community zu offenbaren.

    Ich erinnere mich, dies mitten in einem Thread auch einmal so praktiziert zu haben.

    Falls dem aber nicht so ist, da wiederhole ich mich gern, hast Du selbstverständlich Recht: wenn ich eine konkrete Antwort haben will, muss ich das Umfeld hinreichend beschreiben bzw. zielführende Fragen beantworten.

    Grüßle

    Michael

    Hallo zusammen,


    klar Lisa, Info ja, aber Beteiligung?

    wenn sich sbM und Arbeitgeber einig sind, dann haben wir SBV fast immer das Nachsehen, trotz SGB IX ...

    Aber: die/der sbM bzw. Gleichgestellte kommt nicht erst mit mit der Gleichstellung in den Zuständigketsbereich einer SBV, siehe zB. §84 SGB IX, da muss nicht einmal (Schwer-)Behinderung vorliegen! Und auch bei irgendwelchen Anträgen an Behörden ist die SBV schon im Boot!

    Guts Nächtle, Michael

    Hallo Konstantin,

    völlig richtig: die SBV macht das eigenständig mit der Geschäftsleitung aus.
    Das schließt aber nicht aus -sinngemäß wiederhole ich mich da- , dass BR und SBV intern Hand in Hand arbeiten; formell kann aber der BR nicht für die SBV beschließen.

    Gruß

    Michael

    Hallo Konstantin,

    auch wenn es für eine SBV noch so sinnvoll erscheinen mag, die Rehacare zu besuchen, so hätte ich doch meine Bedenken, diesen Besuch auch als erforderlich anzusehen; selbstverständlich kommt es auf den Einzelfall an, da mag es durchaus denkbare Konstruktionen geben, die Erforderlichkeit begründen zu können.

    Was mich aber viel mehr stört, das ist ein formaler Aspekt in Deiner Frage: wieso beschließt der BR in Sachen, die ausschließlich in die Zuständigkeit der SBV fallen? Personell kann ich mir Überschneidungen und/oder Personalunion vorstellen, aber fachlich habt Ihr der SBV nichts hineinzureden; die entscheidet ganz allein über die Notwendigkeit oder Erforderlichkeit eines Seminarbesuchs und sie ist in dieser Hinsicht nicht an irgendwelche Beschlüsse des BR gebunden. Dass der BR beratend tätig werden kann - ok, aber dann muss Schluss sein, danach steht die SBV auf höchsteigenen Füßen, auch wenn das, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, dem ein oder anderen BR (BRM, BRV) nicht so ganz in den Kram passen mag.

    Grüßle

    Michael

    Hallo Mietze,

    zunächt einmal herzlichen Glückwunsch zur erfolgreich überstandenen SBV-Wahl.

    Ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, weiß ich nicht, auf die Schnelle habe ich weder im SGB IX noch in der SchwBVWO etwas dazu gefunden, aber sinnvoll ist es allemal, auch der zuständigen Arbeitsagentur und dem Integrationsamt das Wahlergebnis mitzuteilen, damit sich beide Seiten aufeinander einstellen können.
    Den Gewählten kann man nur den Rat geben, jetzt möglichst bald die SBV-Grundlagenschulungen zu besuchen; ein renommiertes Institut wüsste ich schon zu benennen :)

    Viele Grüße
    Michael

    Ergänzend zu Tigers Antwort sei noch darauf hingewiesen, dass Ihr Euch vor der Wahl beraten müsst, wie viele Stellis Ihr installieren wollt, einen muss es wenigstens geben.
    Und dann ist richtig, dass es zwei Wahlgänge geben muss: in einem wird der SBV gewählt, im anderen der oder die Stelli(s),
    will sagen: für alle Stellis gibt es nur einen Wahlgang, die Reihenfolge, wenn es denn mehr als einer ist, richtet sich nach der Anzahl der Stimmen.

    Grüßle
    Michael

    Den Antworten von Winfried und Petrus ist fachlich nichts hinzuzufügen.

    Was mich immer und immer wieder erstaunt ist, dass es immer noch Arbeitgeber gibt, denen nicht klar ist, dass in den meisten, wenn nicht allen Fällen der BR Organ und nicht Dritter ist und mithin die strapazierte BDSG-Vorschrift gar nicht zieht.

    Na gut - versuchen kann man’s ja mal ...

    Grüßle
    Michael

    Zitat von whoepfner :


    selbstverständlich ist es sinnvoll, wenn auch BR/PR und Perso involviert sind.
    Es ist nicht nur sinnvoll, sondern gesetzliche Pflicht gem. § 83 Abs. 1 Satz 1. Der BR ist eine der "in § 93 genannten Vertretungen".


    Es erfüllt mich mit grenzenloser Befriedigung, daß eine gesetzliche Pflicht auch einmal sinnvoll ist.

    Smoky2

    Hallo Andreas,

    SBV und Geschäftsleitung/-führung müssen als Vertragspartner an einer Integrationsvereinbarung beteiligt sein;
    selbstverständlich ist es sinnvoll, wenn auch BR/PR und Perso involviert sind.

    Die Integrationsvereinbarung ist für sich genommen keine Betriebsvereinbarung, daher halte ich es für sinnvoll, wenn insbesondere der BR mit beteiligt wird und Du gemeinsam mit dem BR darauf hinwirkst, dass die Integrationsvereinbarung den Status einer (allerdings nicht erzwingbaren) Betriebsvereinbarung erhält.

    Zum Thema Erzwingbarkeit: die Geschäftsleitung muss zwar auf Antrag mit der SBV verhandeln - ob es zu einem Abschluß kommt, steht dabei auf einem völlig anderen Blatt. Die Verhandlung ist einklagbar, der Abschluß nicht.
    (Wenngleich sich mir der Sinn einer solchen Klage nicht ganz erschließt: wenn die Geschäftsleitung schon nicht mit mir verhandeln will, um wieviel weniger wird sie dann einer Vereinbarung verbindlich zustimmen wollen?- aber das gehört jetzt nur am Rande hierher.)

    Grüßle
    Michael

    Hallo mietze,

    mit §71 Abs.1 SGB IX komme ich auf mehr. Dort werden wenigstens 5% SBM/Gleichgestellte gefordert und 5% von 280 sind glatt 14.
    Bei 180 Mitarbeitern (wars ein Tippfehler?) lägest Du mit den 9 SBM/Gleichgestellten in der Tat richtig.

    Grüßle
    Michael

    Ohne mich festlegen zu wollen, ob ein Beschluß nötig ist oder nicht:
    aus Gründen der Rechtssicherheit, Nachprüfbarkeit und Beweisbarkeit (Protokoll) würde ich auf darauf bestehen, einen förmlichen Beschluß zugrunde zu legen.

    Ich sehe hier eine Parallele zu allen Verträgen: die meisten Verträge können durch mündliche Abrede gültig abgeschlossen werden,
    aber es erleichtert im Streitfall (für beide Seiten) die Beweisführung erheblich, wenn es ein schriftliches Dokument gibt -
    oder auf die vorliegende Frage gemünzt: wenn es einen förmlichen Beschluß gibt, der im Sitzungsprotokoll festgehalten ist.

    Grüßle
    Michael

    Wie Kokomiko und Winfried vorschlagen, sollte ein entsprechendes Seminar der BV Mobbing vorausgehen.
    Worauf ich hinweisen möchte: bei diesem Thema, das durchaus auch krankheitsbedingte Fehlzeiten zu berücksichtigen hat, halte ich im Sinne der Prävention gemäß §84 SGB IX die Einbeziehung der SBV für ausgesprochen sinnvoll.

    Grüßle
    Michael

    Hallo Sigi,

    Du hast recht, nur Personalien runterleiern bringt nichts, diese Angaben können während Deines Vortrags (per Powerpoint o.ä.) im Hintergrund leuchten.
    Hinweisen solltest Du darauf,
    - dass es in Eurem Betrieb eine SBV gibt;
    - welche Aufgaben (grob umrissen) die SBV hat und
    - dass Du für alle einschlägigen Fragen AnsprechpartnerIn sein willst.

    Und dann solltest Du ein Rhetorik-Seminar beim ifb buchen. Aus eigener Erafhrung kann ich Dir versichern: es lohnt sich.

    Grüßle
    Michael

    Dem bisher schon Gesagten ist nicht viel hinzuzufügen.
    Ergänzend zu Wolfgangs Hinweis hinsichtlich einer dringend gebotenen Schulung der BRM halte ich es auch für sinnvoll, die SBV mit ins Boot zu nehmen. Auch wenn die nicht selbst BVen abschließen kann: Sach- und Fachwissen hat noch nie geschadet.

    Und die einschlägige ifb-Schulung kann ich aus eigener Erfahrung (als einziger SBV-Stelli) nur befürworten!

    Grüßle
    Michael

    Hallo Oli,

    mit Urteilen kann ich Dir nicht dienen, aber was ein Büro angeht, das ausschließlich der SBV zusteht, da sehe ich einigermaßen schwarz. Du hast zwar laut §96 Abs.9 SGB IX Anspruch darauf, das vom BR/PR genutzte Büro mitzubenutzen, auch wenn es denen nicht paßt, aber ein eigenes SBV-Büro ...?
    "...Dafür bedarf es vielmehr einer besonderen Abrede mit dem Arbeitgeber, zu der keine gesetzliche Verpflichtung besteht".
    (Pahlen in Neumann-Pahlen Rdnr. 24 zu § 96)

    Grüßle
    Michael

    Hallo Habakuk,

    sag mal, ist diese Frage wirklich ernst gemeint?

    Natürlich musst Du keine von wem auch immer vorgefertigte Stellungnahme unterschreiben!
    Arbeitgeber, Betriebsrat und SBV geben je eigene Stellungnahmen ab, die je nach Blickwinkel natürlich unterschiedliche Schwerpunkte haben dürften. Und wenn Du nichts über den KollegIn und die Gründe weißt, die zu dem Antrag geführt haben, dann gibt es ein probates Gegenmittel: sprich mal mit dem AntragstellerIn über den Antrag und die Hintergründe dafür.
    Im Idealfall sollten sich BR und SBV kurzschließen und die Stellungnahmen abstimmen(, aber nicht voneinander abschreiben). Im übrigen gibt es im SBV-Forum bereits etliche Kommentare zu der Frage, worauf Du bei der Stellungnahme achten solltest

    Grüßle
    Michael

    Da bist Du hier beim ifb goldrichtig:
    Prima Programm, tolle Referenten und alles aufeinander abgestimmt.
    Fang mit SBV I an und danach kommen nach und nach die Themen, für die am ehesten Ausbildungsbedarf besteht.
    Guten Erfolg!

    Grüßle
    Michael

    Ehe es hier durcheinandergeht:
    Der Verhandlung beiwohnen darf normalerweise jeder, denn Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentlich.
    Ob ich an der Verhandlung teilnehmen darf, das steht auf einem ganz anderen Blatt, dazu müsste ich vom Gericht geladen sein.
    Wenn ich nur zu dem Termin gehe, weil es mich interessiert, dann könnte ich sogar für den Arbeitgeber Verständnis aufbringen, der das nicht als bezahlte Arbeitszeit ansehen will.

    Grüßle
    Michael