es kann natürlich beides sein, aber m.E. weder so gut oder so schlecht, dass du vor lauter Glückseligkeit oder lauter Trauer den Kopf sowieso nicht frei zum arbeiten hast.
Da gebe ich dir Recht, aber ist denn das die Argumentation für die Freistellung bei der Eheschließung?
Wenn die Freistellung aufgrund des freudigen Anlasses gewährt wird finde ich es nicht richtig das weniger freudige Gegenstück anders zu behandeln. Zumal eine Ehescheidung das Leben schneller im großen Umfang verändern kann als eine Eheschließung. Eine Person zieht in 50% der Fälle um, möglicherweise gemeinsame Schulden für einen Hauskauf oder gemeinsame Kinder, Haustiere, das soziale Umfeld...
ich wüsste keinen Grund, warum ich arbeiten sollte, wenn ich die Alternative habe, Freude oder Trauer bezahlt daheim oder im Biergarten zu verarbeiten.
Ich kenne einen Fall, bei dem die Person nach einem Trauerfall lieber arbeiten ging, weil sie Zuhause alleine gewesen und durchgedreht wäre. Aber in den meisten Fällen nutzt man sicher die Gelegenheit, wenn man in dem Moment daran denkt.
ICh drücke dir natürlich die Daumen, aber ich würde mir an deiner Stelle keine großen Hoffnungen machen. Wenn schon Sonderurlaub bei Geburt eines unehelichen Kindes (siehe anderer Thread) umstritten ist, sehe ich bei Scheidung keine große Hoffnung
Danke, leider ist das Thema auch kein Selbstgänger. Aus anderen Regionen habe ich schon gehört, dass sich die Leute dafür eher nicht interessieren. Ich lasse aber nicht locker und teste mal wie weit ich damit komme. Wenn ich es nicht vergesse gebe ich hier auch ein Update wenn sich was neues ergeben hat. Die Tarifverhandlungen sind allerdings noch 6 Monate hin, es dauert also auch noch.