Beiträge von Flexington

    es kann natürlich beides sein, aber m.E. weder so gut oder so schlecht, dass du vor lauter Glückseligkeit oder lauter Trauer den Kopf sowieso nicht frei zum arbeiten hast.

    Da gebe ich dir Recht, aber ist denn das die Argumentation für die Freistellung bei der Eheschließung?

    Wenn die Freistellung aufgrund des freudigen Anlasses gewährt wird finde ich es nicht richtig das weniger freudige Gegenstück anders zu behandeln. Zumal eine Ehescheidung das Leben schneller im großen Umfang verändern kann als eine Eheschließung. Eine Person zieht in 50% der Fälle um, möglicherweise gemeinsame Schulden für einen Hauskauf oder gemeinsame Kinder, Haustiere, das soziale Umfeld...


    ich wüsste keinen Grund, warum ich arbeiten sollte, wenn ich die Alternative habe, Freude oder Trauer bezahlt daheim oder im Biergarten zu verarbeiten. ;)

    Ich kenne einen Fall, bei dem die Person nach einem Trauerfall lieber arbeiten ging, weil sie Zuhause alleine gewesen und durchgedreht wäre. Aber in den meisten Fällen nutzt man sicher die Gelegenheit, wenn man in dem Moment daran denkt.

    ICh drücke dir natürlich die Daumen, aber ich würde mir an deiner Stelle keine großen Hoffnungen machen. Wenn schon Sonderurlaub bei Geburt eines unehelichen Kindes (siehe anderer Thread) umstritten ist, sehe ich bei Scheidung keine große Hoffnung

    Danke, leider ist das Thema auch kein Selbstgänger. Aus anderen Regionen habe ich schon gehört, dass sich die Leute dafür eher nicht interessieren. Ich lasse aber nicht locker und teste mal wie weit ich damit komme. Wenn ich es nicht vergesse gebe ich hier auch ein Update wenn sich was neues ergeben hat. Die Tarifverhandlungen sind allerdings noch 6 Monate hin, es dauert also auch noch.

    Moin liebe Kollegen,


    Ich beschäftige mich momentan mit einem Gedanken für meine nächste Tarifrunde und möchte dazu mal eure Meinungen hören.

    Es geht darum bei einer Ehescheidung bezahlt freigestellt zu werden, wie es auch bei einer Eheschließung üblich ist. Konkret denke ich da an den Tag, an dem man vor Gericht erscheinen muss.

    Dazu fasse ich die Eckpunkte mal kurz zusammen:

    - BGB §616 liefert bereits die Grundlage für eine bezahlte Freistellung für die Dauer des Gerichtstermines (in der Regel kein ganzer Arbeitstag)

    - Die Kosten pro Jahr sind sehr niedrig. Pro Person rechne ich hier mit einem zusätzlichen halben Tag. Realistisch gesehen nimmt es auch nicht jeder in Anspruch

    - Realisiert werden kann es durch eine Protokollnotiz im MTV. Diese schreibt sich in 5 Minuten

    - Die Geschichte kann der Arbeitgeber ebenfalls positiv für sich nutzen

    - Durch die niedrige Hürde (Kosten & Aufwand) muss niemand auf irgendwas anderes verzichten --> was spricht dagegen?

    - Bei Eheschließung sind bis zu 2 freie Tage nach MTV vorgesehen. Wie wird das begründet


    Und damit kommen wir zu dem Punkt, an dem ich auf eure Schwarmintelligenz hoffe. Seht ihr dabei Stolperstricke oder Gründe, die dagegen sprechen?

    Niemand, mit dem ich bisher darüber gesprochen habe, konnte mir wirkliche Argumente dagegen nennen. Dabei lasse ich Sätze wie "das betrifft ja nur ganz wenig Leute, warum sollen wir uns dafür einsetzen?" oder "ich finde man sollte sich gar nicht scheiden lassen" mal unbeachtet.


    Meiner Meinung nach zählt hier der solidarische Gedanke und es kommt mir fair vor den Mitarbeitern an diesem Tag die Wahl zu lassen, ob sie arbeiten wollen oder nicht. Egal ob es ein guter, oder ein schlechter Tag ist und ob man Ablenkung oder Gesellschaft braucht, diese Entscheidung sollte der Mitarbeiter treffen können ohne, dass sein Arbeitszeitkonto dafür belastet oder ein Urlaubstag abgezogen wird.


    EDIT: Mir fällt gerade auf, dass es eher ein Gewerkschafts-Thema als ein BR-Thema ist. Falls das hier der falsche Ort dafür ist bitte ich um Ratschläge wo es besser passt. Ein Forum für gewerkschaftliche Diskussionen konnte ich auf die schnelle jetzt nicht finden.

    Das Thema Rufbereitschaft und Herbeiruf ist im MTV geregelt. Die Regelung ist auch in Ordnung, einzig über die Höhe der Vergütung kann man wieder sprechen aber dazu fehlt mir das Wissen wie es in anderen Betrieben vergütet wird.


    Passiv aggressiver Protest wäre ebenfalls möglich, um dem AG klar zu machen, dass hier einseitige Vorteile bestehen (und auch um zu überdenken, was es einem wert ist): Nehmt eure Fahrzeuge nicht mehr mit nach Hause. Damit fallen die Vorteile für den AG weg und ihr könnt euer "Preisschild" an diese Vorteile schreiben.

    Dabei werdet ihr ggf. feststellen - du hattest es ja schon angedeutet - dass es auch für euch Vorteile gibt. Ein eigenes Auto wird seltener bewegt, ein Zweitwagen entfällt vielleicht sogar. Möglicherweise ist das alles auch bequemer. Das könnt ihr wohl am besten einschätzen. Auch das sollte bei der Verhandlung mit bedacht werden.

    Am Ende entsteht ein Kompromiss, bei dem im besten Fall alle glücklich sind und im Wahrscheinlichsten Fall alle die Lösung OK finden, aber irgendwo ein Magengrummeln haben.


    Das diskutieren wir momentan. Ein Mitarbeiter hat die Teilnahme am optimierten Arbeitsantritt gekündigt und fällt damit nicht mehr unter den Geltungsbereich der BV. Er stellt das Auto nun an der Regelarbeitsstelle ab und hat dementsprechend keinen Abzug der 50 Minuten mehr. Räumlichkeiten, entsprechend der Arbeitsstättenverordnung, wurden aber auch noch nicht geschaffen. Es gibt nur Toiletten und Büros, keine Duschen, Umkleiden, Waschräume oder Schließfächer. Das wird vermutlich auch bald ein Thema.


    Ich schätze aber die meisten Mitarbeiter würden es nicht über 1 Jahr durchziehen das Auto an der Regelarbeitsstelle abzustellen. Der AG würde versuchen es auszusitzen.


    Ich kenne jetzt natürlich die genauen Umstände nicht, aber da würde ich mir als MA vermutlich schon denken: "In beiden Fällen bin ich 8h 26min für die Arbeit unterwegs. Wenn ich von daheim aus starte spare ich Geld, werde dafür aber vermutlich einen Kundentermin mehr wahrnehmen können/müssen, in der Zeit die ich sonst mit rumfahren verbringe. - Bin dabei!"

    ...vielleicht ist es auch nur mein ur-deutsches Bedürfnis nach Effizienz, aber ich finde den "Deal" eigentlich fair.

    (Was hier sicher auch noch ein Thema ist, ist der geldwerte Vorteil. - Denn würde Euch der AG den Dienstwagen einfach so zur Verfügung stellen, dann wäre dies ein geldwerter Vorteil, den Ihr versteuern müsstet. - Wenn den MA, nur an den Tagen an denen sie auch tatsächlich arbeiten, ein Dienstwagen für die Fahrt zur Arbeit zur Verfügung gestellt wird, müssen diese den geldwerten Vorteil in Höhe von 0,03% des Listenpreises des Fahrzeugs, pro gefahrenen Kilometer versteuern).

    Für Servicetechniker macht die Regelung als geldwerter Vorteil keinen Sinn. Im Jahr fahre ich 25.000km mit dem Auto, einige andere sogar bis zu 40.000km.


    ...wenn es nur so "gedacht" aber nicht offiziell geregelt ist, sind die Probleme vorprogrammiert.

    Verhandelt eine "BV mobiles Arbeiten" und regelt das nach objektiven Gesichtspunkten für alle Berufsgruppen/Tätigkeitsbereiche/Mitarbeiter abschließend. - Dann habt Ihr anschließend auch was zum durchsetzen.

    Wir haben eine BV mobiles Arbeiten. Darin steht ganz klar "bis zu zwei Tage pro Woche". Es ist eher so, dass alle Leute, die es können, nun gerne jeden Tag von Zuhause arbeiten und der Betriebsrat nicht derjenige sein will, der die Leute 3 von 5 Tagen ins Büro zwingt.

    Dass ich in beiden Fällen 8 Stunden 26 Minuten + Pause unterwegs bin ist mir klar. Mein Arbeitgeber hat aber ebenso Vorteile durch die Bereitschaft von Zuhause zu starten.

    - Bei Störungseinsätzen sind wir schneller vor Ort

    - Er muss keinen Stellplatz anmieten

    - Er spart sich Umkleiden, Waschräume und was die Arbeitsstätten-Verordnung noch so vorschreibt

    - durch die verteilten Wohnorte sind die Fahrtzeiten auch für den Arbeitgeber im Durchschnitt geringer als bei einem Start von der Regelarbeitsstelle


    Ein weiteres Problem ist eine... Neiddebatte. Durch Corona wurde mobiles Arbeiten plötzlich interessant, gedacht für 2 Tage/Woche, gelebt aber 5 Tage/Woche von Zuhause. Es wird so geduldet und das führt zu Unmut bei vielen, die davon nicht profitieren. Dieses Thema will ich hier aber gar nicht aufmachen, ich bin selbst kein Fan dieser Sichtweise.


    Ich kann gerne einmal den MTV und die BV zitieren wenn jemand denkt, dass es hier, je nach genauem Wortlaut, eine Möglichkeit gibt um den Arbeitgeber zu Verhandlungen zu bewegen. Die ursprüngliche Frage ist für mich aber beantwortet.


    An dieser Stelle schon Mal vielen Dank an jeden von euch bis hier hin!

    Vielleicht ist es dann unglücklich ausgedrückt. Die Regelarbeitszeit beträgt 7 Stunden 36 Minuten. Diese 50 Minuten, die abgezogen werden, sind aber ja auch Arbeitszeit, die erstmal geleistet werden muss. Wenn ich also weniger als 8 Stunden 26 Minuten arbeite verändert sich mein Arbeitszeitkonto negativ. Diese 50 Minuten sind zwar in der Regel Fahrtzeit, aber Fahrtzeit-AZ und Arbeitszeit sind doch nicht unterschiedlich zu betrachten, oder doch?

    Danke für die vielen Antworten! Die 50 Minuten werden nicht abgezogen wenn ich nicht arbeite oder aus einem anderen Grund nicht wie gewohnt den Start von Zuhause nutze. Es gibt ein Formblatt über das ich diese Tage melden kann, das ist kein Problem.


    Die 50 Minuten ergeben sich aus durchschnittlich jeweils 25 Minuten zur ersten Arbeitsstelle und 25 Minuten von der letzten Arbeitsstelle weg. Zu meinem Firmensitz benötige ich ungefähr 30 Minuten und muss so auch mein privates Auto nicht bewegen. Mir fehlt mit sowas noch die Erfahrung, deshalb hilft es mir schon, dass ihr mir hier sagt die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird auf 6 Werktage gerechnet. Viele wollen diese Regelung verändern, wir suchen deshalb nach Wegen um das anzugehen. Manchmal kommen dabei dann auch Fragen, wie diese hier auf, die ich nicht vernünftig beantworten kann.

    Was sagt denn euer Betriebsrat oder dein(e) Gewerkschaftssekretär(in) zu deiner Frage?

    Der Betriebsrat meint, dass hier 6 Werktage angenommen werden und die tägliche Arbeitszeit daher unter 8 Stunden liegt. Ein Restzweifel bleibt allerdings auch beim BR zurück. Darüber ist bei der letzten Anpassung (die 50 Minuten werden nun nach der Berechnung der Pausenzeiten abgezogen, vorher wurden sie zuerst verrechnet. Grund war ein Urteil des EuGH vor ein paar Jahren) Der Arbeitgeber sagt natürlich das stimmt alles so und es gibt keinen Grund daran etwas zu ändern.


    Wie stark ist die Formulierung "in der Regel 5 Tage"? So steht es im MTV und ich lese daraus einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz da die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Durch den Zeitabzug sind wir zu mehr gezwungen.

    Sehe ich das richtig? Denn falls ja würde ich da mehr Druck machen, will mich nun aber besser informieren da ich es im Zweifel auch belegen muss.

    Moin,


    ich bin Servicetechniker und habe eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. In meinem MTV ist geregelt, dass diese Arbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig auf in der Regel fünf Werktage (Montag bis Freitag) verteilt wird. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Arbeitszeit von 7 Stunden und 36 Minuten pro Tag. In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum optimierten Arbeitsantritt damit ich mein Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen darf und von dort morgens starten kann. Die Arbeitszeit beginnt somit sobald ich ins Auto steige und endet mit der Rückankunft an meinem Wohnort. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass für den Start von Zuhause jeden Tag 50 Minuten Arbeitszeit abgezogen werden.

    Das hat zur Folge, dass ich jeden Tag 8 Stunden und 26 Minuten arbeiten muss damit mein Arbeitszeitkonto nicht negativ wird.

    Werden zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit immer 6 Werktage angenommen obwohl im MTV von in der Regel 5 Werktagen gesprochen wird?