Beiträge von Der Markus

    Glückliche Sklaven lassen sich nicht befreien. Was ich aber ziemlich daneben finde, ist dass diejenigen Anwesenden, die nur mit dem Ziel die Wahl zu sabotieren zur Veranstaltung gegangen sind, nicht einfach mit dem Arsch unter der Knute geblieben sind. Damit nehmen sie auch den mündigen Demokraten die Chance auf einen BR und das würde ich ihnen auch bei jeder Gelegenheit vorhalten, wenn sie irgendwas zu jammern haben. Mitleid ist ausverkauft. :cursing:

    Es waren bis auf 3 oder 4 alle da, es wurden auch alle aktiv von unserem Chef aufgefordert teilzunehmen; die sehen sich größtenteils selber als Unternehmer und meinen als Arbeitnehmer sich auf die Seite des AGs stellen zu müssen. Die wenigen, die pro BR sind, haben sich bei dieser Stimmung nicht getraut etwas zu sagen.


    Naja, wir haben einen langen Atem 😉


    Traurig - aber du hast es versucht.

    Wie gesagt: wir sind noch nicht fertig 😉

    Das ist kein besonders gutes Ergebnis, aber die Entscheidung der Belegschaft. Sinnvoll für die nächste Runde ist dann ein Abgleich, welche Rechte eurem "Alternativ-BR" gewährt wurden und welche nicht. Erfahrungsgemäß würde ich sagen, dass das alles ganz gut klappen kann, so lange es gut läuft und niemand dem AG im Wege steht. Wenn es darauf ankommt, dürfte euch aber das Recht fehlen, im Wege zu stehen.

    Das muss dann im Herbst ausgewertet werden: Wo konnten wir etwas erreichen und wo konnten wir etwas nicht erreichen, was ein "echter" BR evtl. hätte erreichen können.

    Das stimmt! Alternativ direkt zum AG, und das kann sich hinziehen. Die meisten Kollegen sind halt Anfang Mitte 20 und haben keine Vorstellung, wofür ein BR gut ist.


    Wenn wir dann konkret zeigen können, was erreicht worden ist, oder auch nicht ist, aber was man mit einem BR hätte erreichen können, setzt vielleicht ein Umdenken ein. Nicht, dass es darauf ankommt: wir würden den BR, falls es nicht klappt, auf jeden Fall durchsetzen.

    da auf der ersten Wahlversammlung kein Wahlvorstand gewählt worden wäre, haben wir vorerst einem "Alternativ-BR" zugestimmt. Wenn es klappt, dann behalten wir den bei, wenn nicht, starten wir den Prozeß gegen Jahresende erneut.


    Wir werde am Thema BR auf jeden Fall dranbleiben, da wir sehr skeptisch sind, dass das vorgeschlagene Modell wirklich klappt. Immerhin kommt da jetzt frischer Wind rein.

    Hallo,


    die von Dir herausgekramte Rechtsprechung ist seit jahrzehnten überholt, da Rechtsprechung und Fachkommentierung eine eindeutige Wahl verlangen, die zumindest auf Wunsch der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten geheim durchgeführt werden muß (Düwell in LPK-SGB IX, § 20 SchbVWO RN 11).

    Ok, wir lassen die Versammlung entscheiden, ob per Handzeichen oder per geheimer Wahl gewählt wird


    Ich denke vielleicht ist auch die Art der Betriebsratswahl mit entscheidend. Normal oder Vereinfacht.

    Bei uns 6Jahre her Normales Verfahren, erstmalige Wahl, begleitet von der Gewerkschaft wurde der Wahlvorstand mit einfacher Mehrheit gewählt. An ausgefüllte Anwesenheitslisten kann ich mich nicht mehr erinnern.

    Es reicht die Mehrheit der Anwesenden Wahlberechtigten; einfache Mehrheit dürfte nicht reichen

    Also die Versammlung beschließt, gut zu wissen!


    Das mit der Wahl des Wahlvorstandes hat mich jetzt ein wenig überrascht, da dies auch in den Leitfäden der Gewerkschaft so vorgeschlagen wird.


    Ich habe jetzt nochmals recherchiert, und

    Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 14.12.1965, Az.: 1 ABR 6/65

    gefunden:


    "Im Falle des BetrVG 1952 § 16 ist eine geheime Abstimmung nicht erforderlich. Vielmehr ist es ausreichend, wenn aus dem Verlauf der Versammlung hervorgeht, daß die Anwesenden in ihrer Mehrheit mit der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten einverstanden sind, und keine berechtigten Zweifel darüber bestehen können, wer gewählt wird. Wenn sich keine Gegenstimme erhebt und auch niemand erklärt, er enthalte sich der Stimme - mag danach gefragt sein oder nicht -, so sind die vorgeschlagenen Kandidaten nach dem Willen der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer wirksam gewählt."


    Gilt das nicht mehr?

    Ein Punkt der Checkliste ist mir nicht ganz klar geworden:


    - Beschluss über die Durchführung der Wahl von Wahlvorstandsmitgliedern und Ersatzmitgliedern


    Wer beschließt da? Die Versammlungsleitung, die Initiatoren? Die Versammlung?


    Ferner habe ich das so verstanden: wir können die Besetzung des Wahlvorstandes inkl. Vorsitzenden im Block anbieten, und dann per Handzeichen darüber abstimmen lassen; im nächsten Zug würde man dies analog für die Ersatzmitglieder durchführen!?


    ...und wäre eine von den Teilnehmern unterschriebene Anwesenheitsliste sinnvoll?

    Das mit dem cool bleiben: danke für die Erinnerung; das verdränge ich manchmal bei der ganzen Anspannung 👍


    Bei dem „Schauplatz eröffnen“: meinst du die Fremdfirma?

    ok, dann frag uns hier Löcher in den Bauch, und wende dich doch mal an das ifb für eine Schulung, vorab schon mal klären ist sicher online möglich und muss der Wahlvorstand dann nur beschließen.

    Das mit den Löchern mache ich 😉

    Das mit der Schulung wird schwierig: am Donnerstag wird der Wahlvorstand gewählt, 8 Tage später ist schon die BR-Wahl

    bei weniger als 50 Wahlberechtigten sollten alle notwendigen Angaben auch auf 2 Blatt Papier passen.

    Gründet den Wahlvorstand und wendet euch dann mal an eure zuständige Gewerkschaft so ihr denn Mitglieder seid.

    Die helfen dann normalerweise gerne. und können evtl kurzfristig noch eine Schulung für den Wahlvorstand organisieren.

    Die Gewerkschaft hat kein Interesse, da unser Organisationsgrad zu niedrig ist; falls die anderen Initiatoren der Gewerkschaft beigetreten wären, hätten wir vorab eine Schulung bekommen; wenn unser Betrieb ca. 15-20 Gewerkschaftsmitglieder hätte, würde die Gewerkschaft den Prozess begleiten…

    Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren? Also mehr als 100 MA?


    Also bei mehr als 100 aber unter 200 MA würde ich das normale Wahlverfahren wählen, einfach da es euch auch etwas mehr Zeit einräumt.


    Generell: wenn der Wahlvorstand gewählt ist, die Unterlagen sichten, Die Fremdfirmen sind üblicherweise nicht wahlberechtigt. Die leitenden Angestellten solltet ihr euch genauer ansehen. Da ist der Arbeitgeber manchmal sehr großzügig 😉. Falls Leiharbeitnehmer beschäftigt werden auch hier genau hinsehen. Hier spielt es eine Rolle, für wie lange sie eingeplant sind.

    Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren (<50)


    Bei den leitenden sind wir uns bei einer Person nicht ganz sicher, ansonsten nur der Hoteldirektor. Es gibt einen extra Aushang von der GF, dass dieser einstellen und kündigen kann; etwas vergleichbares gibt es für andere nicht. Die Person, bei der wir uns unsicher sind, könnte großen Einfluss auf Entscheidungen haben, letztenendes wissen wir es nicht.


    Die Fremdfirma macht unter anderem sauber; wir sagen denen, was sie zu reinigen haben, und manchmal wird der Cleaner nicht bestellt, und wir reinigen selber. Teilweise schickt die Firma auch Personal für die Zimmerreinigung um unser Personal zu unterstützen.


    Wie das vertraglich geregelt ist: wissen wir nicht. Zeit zur Prüfung: 1 Stunde?!


    Verwaltung wird bis dahin nicht mehr anwesend sein


    Der Arbeitgeber ist ganz entschieden gegen einen BR! Prüfen können wir ja nur, falls Kopien der Verträge oder Stellenbeschreibungen (welche im Anschreiben auch angefordert wurden) beigefügt wurden. Der Umschlag fühlt sich eher nach 1-2 Blätter an.

    Wir gründen erstmalig einen BR; die Zeit, um das zu überprüfen ist überschaubar; daher die Frage, ob ich im Zweifel die Angaben des AGs übernehmen soll.

    Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste und muss sich auch mit Einsprüchen gegen die Wählerliste auseinandersetzen, taktische Überlegungen sind meist nichtig weil der AG selten zu seinem Nachteil irren wird.


    Die Kriterien sind klar. Einfach gewissenhaft prüfen und dann wird's schon schiefgehen.

    Danke für die Antwort! Ich habe da vor allem die Leitenden Angestellten im Sinn, sowie die Fremdfirma, die bei uns sauber macht. Da ich nicht weiß, welche Informationen im Umschlag enthalten sind, möchte ich mich auf alle Eventualitäten vorbereiten.

    Moin,

    am Donnerstag soll bei uns der Wahlvorstand gewählt werden, der AG hat uns schon einen versiegelten Umschlag übergeben.


    Meine Frage: sollen wir im Zweifel die Angaben des AGs übernehmen, da eine Anfechtung durch den AG bei fehlerhaften Angaben durch ihn selbst ausgeschlossen ist?

    Was für eine Erfahrung, es hat, außer der Einladung an sich, nichts so funktioniert wie geplant 😂

    Zudem Gespräche, für die ich kein passendes Adjektiv finde, Gespräche, deren Inhalt im Zweifel nie stattgefunden haben, Einschüchterung, Bedrohung, Schmeichelei, die ganze Palette. Immerhin scheinen sie sich, vorerst, damit abgefunden zu haben, wir werden sehen…


    Jetzt können wir jedenfalls die 1. Wahlversammlung offen planen und werden anscheinend dabei unterstützt.

    Mit dem Brief oder der ersten Versammlung?

    Mit dem Brief und zeitgleich mit der Einladung 👍


    Ich habe auch nochmals bei der Gartenarbeit darüber nachgedacht, was ihr geschrieben habt und habe beides in eins vereint:



    An:

    ABC Betriebsgesellschaft mbH

    Z. Hd. der Geschäftsführung

    vertreten durch Herrn M. Mustermann


    Im Haus


    Kann man eigentlich in einem offiziellen Schreiben duzen?

    Auf jeden Fall vielen Dank für euren Input!


    Da wir das ohne fremde Hilfe durchziehen werden (müssen/wollen (einen Anwalt lassen wir auch erstmal vor)) wollen wir einfach auf Nummer sicher gehen; Details können da entscheidend sein.


    Also Brief an beide


    Freitag gehts los,

    Wir wollen erstmalig einen BR gründen. Es handelt sich um die Einladung zur ersten Betriebsversammlung, auf der (idealerweise) der Wahlvorstand gewählt wird.


    Ob der AG daran teilnehmen darf, machen wir von den Umständen abhängig, ändert aber nichts.


    Der Markus spricht von der Unterrichtung des Arbeitgebers, was ich in beiden Fällen für notwendig halte.


    Dennoch wäre es für die Bewertung weiterer Fragen sinnvoll, wenn die Frage von Fried beantwortet würde. Bestenfalls angereichert mit Informationen zum vorgeschriebenen/angestrebten Wahlverfahren.

    Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren


    M.E. ist das klar die Repräsentanz des AG im Betrieb und nicht irgendein Vorstand in weiterer Entfernung.

    Nur in dieser Konstellation ist der Vorstand die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführung