Solange der AG den Antrag noch nicht ohne Eure Zustimmung umgesetzt hat, wäre die Höhergruppierung rückwirkend zu betrachten. Ist ja insofern nicht schlimm, wenn Eure Mitbestimmung beachtet wird.
Sprich: Erst Antrag bei Euch stellen, ihr stimmt zu (da sollte die rückwirkende Erhöhung kein Zustimmungsverweigerungsgrund sein, wenn es nicht nach § 99 Abs. 2 einen gibt) und dann erst die Umsetzung durch den AG erfolgt.
Der Kollege bekommt dann halt mit der nächsten Gehaltszahlung mehr ausgezahlt, wenn das Gehalt zum 01. des Monats ausgezahlt wird.
Wenn Ihr also keine wirklichen Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs. 2 habt, würde ich zustimmen und den AG aber darauf hinweisen, dass er den Antrag in Zukunft vorher zu stellen hat.
Ein Kollege sollte nicht um seine Gehaltserhöhung gebracht werden, nur weil der AG es verpennt hat, diese rechtzeitig beim BR zu beantragen.