Mit welcher Firma haben diese Mitarbeiter ihre Arbeitsverträge?
Mit der deutschen GmbH oder einer Firma in dem jeweiligen Land?
Wo haben den die Mitarbeiter ihren Wohnsitz? Deutschland oder im Land vor Ort?
Die Verträge laufen über die deutsche GmbH.
Wir haben keine weitere Firma im Ausland.
Ihren Wohnsitz haben die Kollegen im jeweiligen Land, also Österreich und den Niederlanden.
Alles anzeigenHallo,
grundsätzlich sind AN, die ausschließlich im Ausland eingesetzt werden und auch nur für eine Auslandstätigkeit eingestellt wurden, wahlberechtigt, wenn sie weiterhin im inländischen Betrieb "eingegliedert" sind. Dies ist - unabhängig vom Arbeitsvertrag - dann der Fall, wenn eine Weisungsgebundenheit besteht (Fitting, § 1 BetrVG Rn25)
Allerdings müßt Ihr Euch als Wahlinitiatoren darüber noch nicht den Kopf zerbrechen, denn die Wahlberechtigung wird zweistufig geprüft:
Zuerst einmal muß der AG, der die Wählerliste vorbereiten und dem Wahlvorstand übermitteln muß, dies prüfen.
Hat der AG dem Wahlvorstand die Wählerliste übermittelt, prüft der Wahlvorstand erneut, ob diese Liste zutreffend und vollständig ist. Für diese Prüfung - wie auch alle anderen Aufgaben - haben die Mitglieder des Wahlvorstandes einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Bei so einer Schulung besteht dann auch die Möglichkeit, derartige Spezialfälle vorzubringen und von den Referent*innen - idR Fachanwälte - Antworten zu bekommen.
Das ist ja genau das Thema. Ich suche eine klare Antwort, ob diese Kollegen eben auch zum „Betrieb“ gehören.
Und ja, wir müssen uns darüber schon den Kopf zerbrechen. Sollen wir diese Kollegen mit ins Boot holen, oder eben nicht.