Beiträge von Kanto

    Hallo Leute,

    heute war nun der Gütetermin.
    Ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll, aber gelernt habe ich einiges.


    - Ein Unterzeichner hat seine Unterschrift zurückgezogen.
    - Mein Anwalt hat um Fristverlegung gebeten.
    - Keine Antwort seitens des Anwalts, ob der Termin verlegt wurde oder nicht
    - Ich also heute beim Gütetermin


    Mir war klar, dass durch die Rücknahme der Unterschrift eines Kollegen sich das Thema erledigt hatte.

    Es begann damit, dass der Richter uns alle kurz darauf hinwies, warum wir dort sitzen. Wegen der Anfechtung der BR-Wahl.
    Dann sagte er, dass er sich nicht alles zu der Anfechtung durchgelesen hätte. Klar für ihn, weil die Anfechtung ja gescheitert war.
    Als nächstes bat er mich, kurz vorzutragen, warum es geht. Ich habe das aus meiner Sicht gut zusammen gefasst.
    Dann bat er die BR-Gegenseite, ihre Sichtweise zu schildern.
    Eine Aussage der BR-Vorsitzenden war - war auch die Vorsitzende des Wahlvorstandes - dass man die Verteilung der BR-Sitze nach Geschlechtern vollziehen wollte und der letzte Platz deshalb gelost werden musste.
    Ich meinte zum Richter, dass durch die Festlegung nach weiblich / männlich die plötzlich auf der Liste zum Wahlergebnis stehende diverse Person dann ja gar nicht in den BR nachrücken kann.

    Dann teilte der Richter seine Sichtweise mit: Und das finde ich einen Hammer:
    - zum Thema diverse Person sagte er (nicht im exakten Wortlaut): "Eigentlich müsste man bei einer BR-Wahl das Thema Geschlecht nicht mehr betrachten". Wohl, weil Thema mit 3 oder mehr Geschlechtern kaum zu händeln sein könnte.

    - zum Thema Wahlverfahren (Geschlechtergerecht und Losverfahren) sagte er zur BR-Vorsitzenden: "er hätte das anders gemacht". Punkt aus fertig.

    - zum Thema diverse Person kann nicht nachrücken, weil Wahlvorstand nur Frauen und Männer bestimmt hat sagte der Richter: Doch, die diverse Person kann nachrücken.
    Das war jetzt die kurze Zusammenfassung.

    Nun ja, es ist wie es ist: die 3te Unterschrift wurde zurückgezogen. Somit war das Thema eh durch.
    Aber was der Richter dazu sagte, hat mich schockiert. Ich weiss, er musste sich keine Mühe geben, aber sowas zu sagen...

    Ich hatte heute das erste Mal das Gefühl, dass Gesetze auch von einem Richter nicht ernst genommen wird.
    Ich hatte mir gewünscht, dass der Richter zumindest eine deutliche Ansage in Richtung BR abgibt, um darauf hinzuweisen, wie wichtig eine Wahlordnung und das BetrVG sind. Nichts! Aber ein Richter ist auch kein Lehrer oder Berater...

    Ist dann halt so. Aber jetzt seid ihr auch informiert. Ich hoffe, ich konnte das verständlich genug zusammenfassen.

    Leute, habt vielen Dank für eure Unterstützung! Ich bin dafür sehr dankbar!
    Auch Dank an den Admin hier, der die Tags gesetzt hat. Ich glaube, die von mir gewählte Überschrift war nicht so dolle.

    Ich wünsche euch allen alles Gute und viel Erfolg bei eurer BR-Arbeit.

    Ahhhhhhhh. Ich dachte, bei einem solchem Gütetermin könnte herauskommen, dass nur eine Korrektur der gelaufenen Wahl vorgenommen wird und der BR nicht zurücktreten und auch keine neue Wahl sattfinden muss.
    Aber, bevor ich wieder bunte Einhörner in die Wolken male, warte ich den Einigungstermin ab.
    Ich berichte weiter.

    Waren vielleicht auch die Gründe: "Weil ich mit der Zusammensetzung ganz zufrieden bin" oder zumindest "hätte schlimmer kommen können" dabei? ;)

    Eine Aussage war: Lieber einen schlechten BR als gar keinen.

    Mehrere sagten, dass sie mit den Kolleg:innen des Wahlvorstandes / des neuen BR "befreundet" sind und gerne mit denen zusammenarbeiten. Man wolle keine schlechte Stimmung unter den Kolleg:innen schaffen.

    Dazu gab es dann noch: "Ich habe doch gar nicht gewählt" und "der BR hat doch bisher gute Arbeit geleistet".

    Erstaunlich fand ich eine Aussage: "Man möchte nicht auf einer schwarzen Liste des Unternehmens oder bei den Kolleg:innen landen.

    Nun ja. Habe gleich Neuigkeiten für euch.


    Soooooo, habe heute einen DIN A4 großen Umschlag mit einer unten am Umschlag befestigten beige-farbenen Zustellungsurkunde erhalten.

    Boah, dachte schon: " Mist, jetzt schicken die mir meinen Antrag mit all den Seiten zurück und lehnen die Prüfung ab.

    Aber nein:

    Ich habe eine Ladung bekommen, für Anfang April.

    Jetzt muss ich mich gleich wieder schlau machen, denn es heißt in der Ladung:

    _______________________

    "Sehr geehrter Herr.....

    in dem Beschlussverfahren -Name des Unternehmen ist ein Gütetermin anberaumt worden. Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.

    Das persönliche Erscheinen eines instruierten Vertreters des Unternehmens sowie des Vorsitzenden des Betriebsrates ist angeordnet worden. Die Ladung erfolgt durch das Gericht in einem gesonderten Schreiben."

    _______________________

    Die Sache läuft nun.

    Ich frage mich nun, war es ein Gütetermin in so einer Sache ist? Gütetermin verstehe ich so, dass beide Seiten sich einigen sollen. Oder ist dies der normale Vorgang, erst Gütetermin, dann im nächsten Termin "Richterspruch"?''

    Ich mache mich schlau.

    Letzter Tag für Anfechtung: 06.03.2023, bis 23:59 Uhr
    03.03.2023: Erste Unterschrift: meine
    03.03.2023: Zweite Unterschrift erhalten
    04.03.2023: keine Unterschrift erhalten
    05.03.2023: keine Unterschrift erhalten
    06.03.2023: keine Unterschrift erhalten
    06.03.2023, ca. 18:00: Dritte Unterschrift erhalten
    06.03.2023: 19:59 Uhr: Einwurf Anfechtung (Nachtbriefkasten mit Fristenwahrung) mit Zeuge (nicht Unterzeichner) beim Arbeitsgericht Hamburg :)

    Jetzt läuft das Ding. Man, war das ein rumtelefoniere und gequatsche. Und dann hört man sich die Gründe an, warum jemand nicht unterschreibt....

    So Leute, vielen vielen Dank an euch alle!!!
    Ohne euch hätte ich es nicht geschafft!!!
    Danke!
    Ich hoffe, Moritz kommt hier auch nochmal rein und nimmt mein "Danke" an.

    Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

    PS: Ihr glaubt gar nicht, was für ein großer Stein mir vom Herzen gefallen ist

    Hi Moritz,
    ich werde die Wahl anfechten! Weißt du, bei uns im Betrieb ist alles ein riesendurcheinander. Ich habe von Anfechtung einer Wahl keine Ahnung gehabt und muss zu diesem Thema auf die Schnelle sehr viel lernen. Da kann es schon mal vorkommen, dass die Gedanken einem einen Streich spielen. Ich weiß ja auch nicht, wie Arbeitsrichter auf meine Anfechtung reagieren. Habe so etwas ja noch nie gemacht.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn du "nicht raus" bist. Ich habe hier von allen so viele wertvolle Infos bekommen. Auch von dir. Und mit all euren Infos ist es mir erst möglich, die Anfechtung der Wahl zu vollziehen.

    Deswegen: Seid bitte nicht sauer, wenn ich hier mal daneben liege. Ich will es nur korrekt machen!

    Genau. Das Wahlauschreiben war falsch. Das Wahlergebnis aber hat dazu geführt, dass im Grunde das Wahlauschreiben keine Relevanz mehr hat. Blöd gesagt: Das Wahlergebnis hat das Wahlauschreiben geheilt.

    8| Ähm... :/ und wer hat den HausTARIFVERTRAG abgeschlossen? Damit MUSS eigentlich eine Gewerkschaft bei euch die Finger mit drin haben.

    Der Haustarifvertrag soll zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen worden sein.


    Nichts gegen dein Erachten, aber... Wozu sollte das gut sein? Einsprüche gegen die Wählerliste können innerhalb von zwei Wochen nach der Einleitung der Wahl gemacht werden. Und ansonsten sind die Wahlvorschläge zu veröffentlichen. Warum jetzt jeder Briefwähler eine Wählerliste erhalten soll erschließt sich mich so gar nicht. Weder inhaltlich und gesetzlich sowieso nicht.

    Das mit der Einspruchfrist verstehe ich. Wenn jedoch eine Person auf der Wählerliste als männlich geführt wird und diese Person dann aber auf der Wahlergebnisliste als divers in Erscheingung tritt, dann hat dies doch eine Relevanz.
    Beispiel: Das Arbeitsgericht stellt fest, die Anfechtung der BR-Wahl ist erfolglos: Dann gilt das vom WV deklarierte Losverfahren als korrekt. Mit dem Losverfahren wurde ja eine Geschlechterverteilung vorgenommen. Zwischen weiblich und männlich. Auf Platz 7 ist nun aber eine diverse Person. Diese dürfte doch nie nachrücken, weil sie weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht angehört. Ist also die Anfechtung erfolglos wird nicht mehr die Person nachrücken, die die nächstmeisten Stimmen hat, sondern nur dass zu ersetzende Geschlecht. Zur Briefwahl oder auch für alle, die vor Ort gewählt haben: Wäre dann nicht jede Stimme, die die diverse Person bekommen hat, eine Null-Stimme, weil nach dem vollzogenen Losverfahren diese diverse Person nie nachrücken könnte?

    Nachtrag: Auf der Wahlvorschlagliste gab es erst keine wählbare diverse Person und nach der Wahl wurde eine diverse Person als Ersatzmitglied gewählt. Ich weiss, dass das Geschlecht für die Wahlvorschlagliste (durch Eintrag im Geburtenregister) nicht geprüft wird. Das ist auch gut so. Ich habe aber eben das Gefühl, dass der Betriebsrat zusammengebastelt wird. Und das nicht im Interesse der Arbeitnehmer:innen.

    Meines Wissens nicht: Bestenfalls wäre der Aushang zu aktualisieren und der Wahlvorstand hat natürlich beim Wahlvorgang selbst eine aktuelle Wählerliste dabei, schon um zur Vermeidung doppelter Stimmabgaben jede erfolgte Stimmabgabe abzuhaken (oder wie auch immer zu kennzeichnen).

    Insofern können alle Wahlberechtigten vor dem Ausfüllen ihrer Stimmzettel nochmal die Wählerliste einsehen, so sie denn wollen.

    Ok, meines Erachtens hätte zumindest für die Briefwähler:innen regelmäßig eine aktuelle Wählerliste erhalten müssen.


    Super praxisnahe Info

    ...

    Du allein ganz sicher nicht, da müsstest ihr schon mindestens zu dritt antreten. Und was sagen denn eure Gewerkschaftssekretäre dazu, nachdem du Verdi schon so explizit erwähnst?

    Bei einer egal wie knappen Recherche im Internet ist kaum zu übersehen, dass auch eine im Betrieb vertretene Gewerlschaft so eine Wahl anfechten könnte ....

    ... zum Beispiel: https://www.brwahl.de/wahlvors…keit-der-betriebsratswahl

    Eine im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gibt es hier nicht. Es gibt einen Haustarifvertrag und Betriebsvereinbarungen. Das einzige was Gewerkschaft ist, ist meine Mitgliedschaft bei ver.di.

    Hallo zusammen,
    das ging ja hier noch munter weiter. Ich habe leider keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Posts bekommen. Muss das gleich mal in den Einstellungen überprüfen.

    Zu meinem Fall der BR-Wahl:
    Das Wahlergebnis ist bekannt: Bekanntmachung des Wahlergebnisses u.a. per E-Mail: Samstag, 18.02.2023 um 19:57 Uhr
    Platz 1: weiblich 28 Stimmen
    Platz 2: weiblich 27 Stimmen
    Platz 3: weiblich 23 Stimmen
    Platz 4: männlich 22 Stimmen
    Platz 5: männlich 19 Stimmen
    ------------------------------------
    Platz 6: weiblich 18 Stimmen
    Platz 7: divers 14 Stimmen
    Platz 8: männlich 13 Stimmen
    Platz 9: männlich 13 Stimmen
    Platz 10: männlich 10 Stimmen
    Platz 11: männlich: 9 Stimmen
    Platz 12: männlich: 5 Stimmen

    Leute, es tut mir echt leid. Ich habe die letzten Tage nach der Wahl versucht zu verstehen, wie die Wahl von statten gegangen ist. Ich kann es aber nicht mehr nachvollziehen. So ein Wahl-Durcheinander.

    Ich versuche es aber trotzdem Mal auf den Punkt zu bringen:

    1. Das obige Wahlergebnis der ersten 5 Plätze spiegelt den Inhalt des Wahlauschreibens: gemeint ist hier das obige Ergebnis und dem Losverfahren (aus Wahlausschreiben), welches 3 weibliche und 2 männliche BR-Menschen vorsieht. Meines Erachtens war das Losverfahren nicht korrekt. Aber das Wahlergebnis hat die selbe w/m-Geschlechersaufteilung. Damit dürfte eine Wahlanfechtung aussichtlos sein. Gleiches dürfte dann auch für die Nichtigkeitsfeststellung bedeuten.
      Seht ihr dies auch so?
    2. Nu aber weiter: Auf Platz 7 taucht nun eine mit divers gekennzeichnete Person auf. Diese Person wurde aber auf der letzten mir bekannten Wählerliste als "männlich" geführt. Nach eben dieser Wählerliste wird aber eine ganz Person als divers gelistet. Diese diverse Person war laut Wählerliste "nicht wählbar". Besteht hier ein Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgrund?
    3. Muss die Wählerliste bis einen Tag vor der Wahl aktualisiert werden und immer wieder allen zugänglich gemacht werden, z.B. bei Neueinstellungen bis vor dem Wahltag? Meines Wissen (nicht vollständig) ist eine Person am 15.01.23 eingestellt worden, eine Person ca. 4 Tage vor der Wahl sowie eine Person, die m.E. in einem Mixarbeitsverhältnis (Freelancer und abhängig beschäftigt). In der Summe 2 weibliche und 1 männlicher Kollege/Kollegin. Alle diese 3 neuen Einstellungen finden sich nicht auf der Wählerliste wieder. Kann der Grund dafür sein, dass die Arbeitsverträge mit einer Probezeit versehen sind?
      In meinem Unternehmen arbeiten sehr viele TZ-Menschen. Bestünde nicht die Pflicht des WV, alle Mitarbeitenden per Mail über den aktuellen Stand der Wählerliste zu informieren?
    4. Zu Moritz Erläuterung: Ich kann in allen Infos des WV nicht erkennen, dass der (nicht mehr im Amt befindliche BR) den Wahlvorstand einberufen hat. Wie wird ohne BR ein Wahlvorstand einberufen. Durch Wahl des Wahlvorstandes?

    Frage hierzu: Besteht auch nach der Wahl die Möglichkeit - aufgrund der nicht rechtmäßigen Wahl des Wahlvorstandes - die BR-Wahl anzufechten oder gar eine Nichtigkeitsfeststellung zu erwirken?

    Warum mein Engagement für diese Sache:
    Ich habe mit dem letzten BR Erfahrungen gemacht, die mich sprachlos machten. Der alte BR hat das BetrVG quasi gar nicht angewendet und somit auch die Kolleg:innen oft im Stich gelassen (z.B.: Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden, der AG informiert den BR nicht über mitbestimmungspflichtige Themen und setzt sich nicht bei Versetzungen für die Kolleg:innen ein). Der neue BR besteht aus 3 alten BR-Mitgliedern und 2 neuen. Ich sehe weiterhin die große Gefahr, dass sich der neue BR vom AG wieder einlullen läßt.

    Vielleicht habt ihr ein Bauchgefühl, ob eine Anfechtung / Nichtigkeitsfestellung erfolgreich sein könnte.
    Letzte Tag fürs Arbeitsgericht wäre der kommende Freitag, 03.03.2023.

    Kann ich alleine (ver.di-Mitglied) die Anfechtung / Nichtigkeitsfeststellung vor Gericht bringen oder müssen es 3 Personen sein, die das Thema vor Gericht bringen?

    Lieben Gruß an alle hier.

    Klar ist das was der Wahlvorstand gemacht hat für die Tonne. Das ist ein klarer Wahlanfechtungsgrund nach meiner Einschätzung.

    Es ging mir in dem Post nur darum festzustellen das Divers nicht als Minderheitengeschlecht gilt nach Wahlordnung.

    Ok und puuuuuuh ;)


    Leute, schöner akademischer Abschluss :)

    Vielen Dank euch allen für eurer Wissen und auch die Art, wie ihr geschrieben habt. Ihr habt es mir leicht gemacht, das zu verstehen, was ihr mir mitteilen wollt. Hat mir sehr geholfen!!!

    Eigentlich möchte ich sagen: Ich hoffe, ich muss euch nicht weiter zu diesem Thema "belästigen".
    Um eines möchte ich euch bitten: Sollten sich aus der verkorksten Wahlvorbereitung und Wahl bei mir Fragen ergeben, die ich gerne hier posten würde: Sagt mir bitte deutlich, wenn es zu viel ist, ok!

    Herzlichen Dank! <-- (mit starker Betonung)

    Das mit divers als Minderheitengeschlecht stimmt so leider nicht.
    Zwar ist das BetrVG nicht spezifisch was als Minderheitengeschlecht in Frage kommt aber in der Wahlordnung §5 (1) ist klar nur von Männer und Frauen die Rede und nicht von Divers.
    Deshalb kann Divers nicht das Minderheitengeschlecht sein. Leider hat es der Gesetzgeber bisher nicht geschafft das zu ändern.

    Hi,
    wenn das so ist, wie du schreibst, ändert es aber nichts daran, dass der Wahlvorstand die BR-Sitze nicht an Geschlechter verteilt und dann den 5ten Platz per Losverfahren vergibt. Soll heißen: Wenn das diverse Geschlecht keine Berücksichtigung bei der Vergabe der BR-Sitze findet, verbleiben 34 Frauen und 34 Männer im Betrieb. Das ist paritätisch. Also gibt es kein Minderheitsgeschlecht und somit hätte keine Vorab-Verteilung von BR-Sitzen und kein Losverfahren stattfinden dürfen. Die 5 Menschen, die die meisten Stimmen auf sich vereinbaren können, ziehen dann in den BR ein. Das ist doch Richtig?

    Ich hatte das eben noch in meinem letzten Beitrag ergänzt:


    Ergänzung 20:06 Uhr:

    Laut Info des Wahlvorstandes gibt es im Unternehmen 69 Arbeitnehmer:innen.

    Auf der Wählerliste befinden sich 67 Personen (33 Frauen, 33 Männer, 1 Diverse).

    Die Leitenden müssten die Differenz sein.


    Stellt sich für mich die Frage: Kann ich vom Wahlvorstand verlangen, mir die tatsächliche Anzahl der Belegschaft (inkl. Geschlechteraufteilung) schriftlich zu benennen?


    Kanto, die Prüfung erfolgt einmalig, und dann steht die Quote, das stimmt schon.


    Wenn der WV aber fälschlicherweise bei der Berechnung der Minderheitenquote damals zum Prüfungszeitpunkt (Datum des Aushangs des Wahlausschreibens) nur die Wahlberechtigten bei der Berechnung der Minderheitenquote gezählt haben sollte, es jedoch zum Prüfungszeitpunkt weitere AN gegeben hätte, wäre das ein Fehler. Hätte es also zum Datum des Aushangs des Wahlausschreibens eine 35. weibliche AN (ohne Wahlberechtigung) gegeben, dann wären die Männer ein Minderheitengeschlecht und mit 2 Sitzen zu bedenken.

    Die muss natürlich drauf.


    Die wurden dann vmtl auch nicht in die Wähler:innen-Liste aufgenommen? Was einen weiteren Anfechtungsgrund böte...

    Die Betriebsratswahl wurde am 01.02.2023 eingeleitet, der Freelancer wohl nach dem Datum eingestellt. Darf er oder Personen, die nach dem Einleitungsdatum angestellt wurden auch wählen?

    Ein Detail ist mir im Nachhinein noch aufgefallen:

    Wie viele nicht wahlberechtigte AN habt Ihr im Betrieb? (AN jünger als 16 Jahre, Leih-AN mit weniger als 3 Monaten Anwesenheit bei Euch) Denn auch diese sind heranzuziehen bei der Berechnung des Minderheitengeschlechtes, das BetrVG spricht nämlich vom Anteil in der Belegschaft, nicht vom Anteil unter den Wahlberechtigten. Wäre da jetzt z.B. eine weitere Frau, dann wären die Männer das Minderheitengeschlecht...

    Puh, wenn ich das nur wüsste.
    Ich muss sagen: Ich habe mich aufstellen lassen, weil der ganze Laden ein Chaos-Betrieb ist. Das fängt ganz, ganz oben an und die Arbeitenden müssen das ausbaden. Hier wird netto über 10 Stunden gearbeitet, Urlaub gegen Minustsunden verrechnet, die der Arbeitende nicht zu verantworten hat. Freelancer werden eingestellt, obwohl diese aus meiner Sicht Scheinselbstständige sind (sind alsolut in den betrieblichen Ablauf nach Ort, Zeit, Aufgabenerledigung eingegliedert).

    Ich würde auch gerne Wissen, wie viele "Nicht-Wahlberechtigte" im Betrieb wir im Betrieb haben. Kann ich diese Info beim Wahlvorstand erfragen und ist dieser verpflichtet mir Auskunft hierüber zu geben?

    Eine Person, die am 15.01. eingestellt wurde befindet sich zudem nicht auf der Wählerliste.


    Ein Detail ist mir im Nachhinein noch aufgefallen:

    Wie viele nicht wahlberechtigte AN habt Ihr im Betrieb? (AN jünger als 16 Jahre, Leih-AN mit weniger als 3 Monaten Anwesenheit bei Euch) Denn auch diese sind heranzuziehen bei der Berechnung des Minderheitengeschlechtes, das BetrVG spricht nämlich vom Anteil in der Belegschaft, nicht vom Anteil unter den Wahlberechtigten. Wäre da jetzt z.B. eine weitere Frau, dann wären die Männer das Minderheitengeschlecht...

    Direkt hierzu eine Frage:
    Jetzt komme ich wieder aus dem Tritt.

    Das Minderheitsgeschlecht ist doch das Diverse, auch wenn es keine Auswirkung auf die BR-Sitze hat. Wenn jetzt eine nicht wahlberechtigte Frau (Belegschaft) hinzuzurechnen sei, warum sind dann die Männer auch noch ein Minderheitsgeschlecht?
    Sei bitte nicht genervt wegen dieser Frage: Ich dachte, die Prüfung und Festellung des Minderheitengeschlechts erfolgt nur einmalig. Ergebnis hier: die Diversen.

    Ergänzung 20:06 Uhr:
    Laut Info des Wahlvorstandes gibt es im Unternehmen 69 Arbeitnehmer:innen.
    Auf der Wählerliste befinden sich 67 Personen (33 Frauen, 33 Männer, 1 Diverse).
    Die Leitenden müssten die Differenz sein.

    Vielen Dank Der Mann mit der Ledertasche für deine Antwort! :)


    Genau: Ich gehöre nicht zum Wahlvorstand und bin auch nicht im BR. Daher kenne ich den Grund auch nicht, warum die diverse Person "nicht wählbar" sein soll.. Ließe sich aber ggf. herausfinden.
    Ich habe mich aber zur jetzt anstehenden BR-Wahl als Kandidat aufgestellen lassen. Daher auch mein Interesse zu diesem Thema.