Dann müsst Ihr aber ein Entgeltsystem haben. Was sagt das zu dem Fall?
Ohne ein Entgeltsystem, auf das im AV auch klar Bezug zu nehmen wäre, ist das sowieso undenkbar.
Daher nochmal die Frage, ohne deren Beantwortung man m.E. hier gar nicht weiterzureden braucht: Was steht im AV?
Wir haben eine BV mit einer Entgelttabelle angelehnt an einen Tarif. Aber in der BV steht nichts zu runter Stufungen.
Den Arbeitsvertrag kenne ich nicht. Sobald die Anhörung in den BR kommt muss ich mir den dann zeigen lassen.
Aber dann komme ich schon mal weiter!
Und danke für die ganzen Tips.
Aber noch eine Frage': wenn bei Euch eine Umstrukturierung kommt, hinterfragt Ihr jede einzelne Position, die damit angefasst wird, auch direkt mit den betroffenen Personen? Oder nur dann wenn es um tatsächlich Wechsel geht?
Also wenn jemand innerhalb seines Bereiches versetzt, liegt es im Weisungsrecht des Vorgesetzten.
Wird er aber woanders hin versetzt und das eventuell noch in Zusammenhang mit einem niederen Job, klärt ihr das separat..