Beiträge von KrHer

    Dann müsst Ihr aber ein Entgeltsystem haben. Was sagt das zu dem Fall?


    Ohne ein Entgeltsystem, auf das im AV auch klar Bezug zu nehmen wäre, ist das sowieso undenkbar.


    Daher nochmal die Frage, ohne deren Beantwortung man m.E. hier gar nicht weiterzureden braucht: Was steht im AV?

    Wir haben eine BV mit einer Entgelttabelle angelehnt an einen Tarif. Aber in der BV steht nichts zu runter Stufungen.

    Den Arbeitsvertrag kenne ich nicht. Sobald die Anhörung in den BR kommt muss ich mir den dann zeigen lassen.


    Aber dann komme ich schon mal weiter!

    Und danke für die ganzen Tips.


    Aber noch eine Frage': wenn bei Euch eine Umstrukturierung kommt, hinterfragt Ihr jede einzelne Position, die damit angefasst wird, auch direkt mit den betroffenen Personen? Oder nur dann wenn es um tatsächlich Wechsel geht?

    Also wenn jemand innerhalb seines Bereiches versetzt, liegt es im Weisungsrecht des Vorgesetzten.

    Wird er aber woanders hin versetzt und das eventuell noch in Zusammenhang mit einem niederen Job, klärt ihr das separat..

    Hey,


    nein wir unterliegen keinen Tarif.

    Ich weiß auch nicht, was für Gespräche vorab liefen,

    wie weit es absprachen gibt ect.


    Die Versetzung ging über den BR, es gab einen Sammelversetzungsantrag

    der Umstrukturierung, der wir zugestimmt haben.

    Es wurde uns versichert das alle Kollegen informiert und einverstanden

    sind.

    Somit wurde vermutlich vorab darüber gesprochen!


    Ich bin mir nur nicht sicher, wie weit wir hier Spielraum haben

    und auf was genau wir achten müssen.


    Was ich im Netz lesen konnten war immer im Zusammenhang

    mit einer Änderungskündigung.

    Hallo zusammen,


    wir haben viel nachgelesen: Vorübergehend ist in keinem Gesetz wirklich definiert.

    Laut BAG Entscheidungen waren 1 Jahr immer kein Problem.


    Zu Euren Fragen:

    wir können keine weiteren MA´s entlassen da wir sonst in der Produktion nicht

    mehr handlungsfähig sind.

    Die Reduzierung auf 35 Std. habe und ca 10 MA eingespart, aber wir können noch

    alles bedienen und sicherstellen das die Anlagen laufen.


    Dazu haben wir die Verhandlungen genutzt noch einige Prozente auszuhandeln.


    Gehen wir nach diesen einen Jahr wieder hoch, sind die Entgelttabellen höher.


    Und ganz ehrlich: nach er Begleitung von 25 Aufhebungsverträgen hat keiner von

    uns noch die Muße weitere MA raus zuschmeißen.


    So tragen alle die Einsparungen und das nur für eine kurze Zeit.


    LG

    Hallo zusammen,


    bei uns wurden ein paar Bereiche umstrukturiert.

    Die Stelle eines langjährigen Kollegen ist weggefallen,

    da sein Bereich wegrationalisiert wurde.

    Statt Bereichsleiter mit 8 MA unter sich wurde Ihm

    nun eine Stabstelle angeboten als Umweltmanagment

    Berater.

    Er war wohl einverstanden und macht den Posten auch seit

    dem 01.01.

    Nun hat der GF mal angefragt, ob wir vom BR bei einer Gehaltskürzung

    mitgehen würden, da der Kollege aktuell keinerlei Führungsverantwortungen

    mehr hat.

    Meine Frage: wir sind hier ja Mitbestimmungspflichtig, aber wonach gehe ich?

    Leider finde ich nicht wirklich was hilfreiches im Netz oder den Gesetzten..


    Müsste der Kollege nicht eine Änderungskündigung erhalten, in der die

    Gehaltsreduzierung steht?


    Wie würdet Ihr hier als BR agieren?


    Schonmal vielen dank für euer Feedback!


    Liebe Grüße Tina

    Hallo zusammen,


    danke für Euren Input.

    Der AG hat zugegeben, das sie sich über

    unsere BV die 200 Änderungskündigungen und die Meldung beim Gewerbeamt ersparen wollten..

    Das sie uns damit als Ochs vor den Karren spanen, war Ihnen bewusst!


    Wir versuchen uns jetzt auf eine Arbeitszeitverkürzung von 1 Jahr zu einigen,

    somit hat der AG Zeit sich in Ruhe eine strategie mit uns/ ohne uns zu überlegen.


    Liebe Grüße! Tina

    Hallo,


    wir haben aktuell eine schlechte wirtschaftliche Lage.

    die Belegschaft wurde bereits um 25 MA durch AHV reduziert.


    da dieses wohl nicht reicht, wir aber keine weiteren Personen entlassen können,

    möchte unser GF dieses nutzen um alle Arbeitsverträge von 40 std

    auf 35 std runter zusetzen.


    Hier möchte der GL mit uns eine BV verhandeln, in der wir als BR

    Konditionen aushandeln und mit Unterschrift alle Verträge runter

    setzen.


    Im BetrvG $87 (3) steht das wir vorübergehende Arbeitsreduktionen

    verhandeln könnten.


    Der GL will dieses aber dauerhaft und versucht uns einzureden, das wir dieses

    auch ohne Probleme machen könnten.

    Aber die 40 std stehen in den Arbeitsverträgen und sind somit doch Individualrecht,

    das können wir doch über eine BV gar nicht entscheiden, oder?


    LG Tina