Beiträge von BerlinSteglitz

    Hallo nochmal,

    zum Thema Raum kann ich nur sagen. die Monatsgespräche finden in einem Konferenzraum statt, für uns als BR war dies immer ok. Bemängeltes fand Gespräch im BR Büro statt, weil der AG etwas besprechen wollte! Also die Raumneutralität kommt nicht vom BR, wir lassen uns nirgends den Mund verbieten.

    Danke, erstmal für Eure Meinungen und natürlich könnt Ihr nicht wissen wie das Gespräch in welchem Ton stattfand. Das Kursangebot werden wir natürlich annehmen.

    Was mich weiter interessiert ist, ob man da als BR nicht mehr Möglichkeiten hat, sich gegen den Weg des AG zu wehren, auch rechtlich?

    Muss bezüglich einer GBV wg. des Beschwerdemanagements nachsehen!!

    Kollegiale Grüße

    St.

    Liebe Mitstreiter,

    ich möchte hier einmal kurz Eure Meinung einholen. Heute wurde uns von einer Kollegin des Qualitätsmanagements unseres Hauses ein Beschwerdeschreiben unseres AG überbracht, in welchen er sich über mein, aus seiner Sicht unangemessenes Verhalten als BR Vorsitzender in einem Gespräch der letzten Woche detailiert ausläßt. Bemängelt wurde im groben die Lautstärke, der Inhalt und das Verhalten. Die Kollegin vom QM wußte auch nicht genau was Sie damit anfangen sollte und ob sich ein Streit/Meinungsverschiedenheit auf dieser Ebene überhaupt über unser allgemeines, jedem MA offenstehendes Beschwerdemanagement, welche Sie im Haus führt, geregelt werden kann/sollte.

    So war im Beschwerdeschreiben auch schon ein Lösungsansatz des "Kommunikationsproblemes" beigefügt. Der BR soll durch Schulungen einen angemessenen, rhetorisch korrekten Umgang erlernen, Gespräche zwischen AG und BR sollten nur noch auf neutralen Boden stattfinden(also nicht im BR Büro oder im Raum einer Leitungskraft, meine Frage wo soll dies sein? Außerhalb der BR Räume hat der AG überall im Betrieb Hausrecht?!)etc.!

    Im ersten Moment empfand ich die Beschwerde eher als belustigend und an den Haaren herbeigezogen! Da ich mir keine Emotionslosigkeit antrainieren lassen will. Aber mit etwas Abstand kommt mir der eingeschlagene Weg des AG unverschämt vor. Unser Beschwerdemanagement, die betrauten Mitarbeiter stellen für mich ein Teil der Betriebsöffentlichkeit dar und somit ist die Aktion des AG eigentlich bestens dazu geeignet sich rufschädigend auf uns auszuwirken. Es könnte auch als Versuch gedeutet werden uns mundtot machen zu wollen. Oder unser Gremium zu spalten usw..

    Dies ist aus meiner Sicht keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr und eine grobes Vergehen des AG.

    Wie wurdet Ihr dies werten?

    Kollegiale Grüße

    St.

    Hallo an Alle,

    ich wollte mich kurz informieren, ob unser AG, uns als Betriebsrat untersagen kann der Belegschaft "Vordrucke" für eine Gefährdungsanzeige an die Hand zu geben. In unserem Betrieb existiert noch kein solches Dokument vom Arbeitgeber an die Belegschaft und es wird von AG Seite ständig die Form der von Kollegen geschriebenen Gefährdungsanzeigen moniert.

    Wir haben in unserem Vorschlag den Kollegen die Option eingeräumt uns durch ankreuzen mit der Prüfung einer vorliegenden Beschwerde nach Paragraph 85 BetrVG zu beauftragen. Diese Verquickung scheint den AG zu stören

    Auf Euer Feedback bin ich gespannt!

    VG Stephan