Beiträge von BUDDi

    Moin alle,

    Unsere GL hat mit einem MA Teilzeit vereinbart ohne uns zu informieren,auf nachfrage meinte er nur das der BR keine Mitbestimmungsrechte dazu hätte.

    Wir sehen das so das wir nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG diese rechte haben und wollten euch mal fragen was ihr dazu meint.

    Wir haben bisher 3 Teilzeitkräfte (BV-Jahresstundenkonto),und kennen und damit noch nicht so gut aus (Seminar wird gebucht)

    Danke

    Jep genau ist sogar noch besser Minus Stunden werden vom AG auch bezahlt wäre also alles kein problem wenn es diesen einen MA nicht geben würde der das ganz genau haben will.

    Danke euch

    Moin ihr alle,

    danke Wolfgang und alle anderen hier dann muss ich nur noch klären wie wir das machen mit der Gutschrift der 30min Mittagspause in solchen Fällen wenn man seine Mittagspause extern verbringen möchte.

    BUDD

    Moin Moritz,

    hab dank für deine Antwort aber da muss ich doch noch was wissen.du hast gepostet das

    In unserer Zeiterfassung ist das ganz einfach geregelt. Das System prüft wie lange jeder gearbeitet hat und überprüft ob eine entsprechende Pause gemacht wurde

    wie prüft eure Zeiterfassung das jemand die Pause gemacht hat wenn er das Firmengelände verlassen hat bei einen Termin beim Arzt zum beispiel wo er gleich danach eine Pause eingelegt hat.

    Wir Arbeiten mit Taris und dort ist eigendlich alles eingegeben,nur halt nicht wenn jemand länger als 30min ausserhalb der Firma was erledigen will und gleichzeitig sein Pause dort nimmt.

    Wir haben Dienstgang dort eingerichtet, was aber in diesen Fall nicht zutrifft

    Wenn er normal ausstempelt und und länger weg ist z.B.2 Std.kann das System das so nicht unterscheiden ob er seine Pause nun schon genommen hat oder nicht in dieser Zeit.

    Also wie geht es dann bei euch wenn jemand mal für 1 bis 3 std das Gelände verlassen will bei einem Flexi Jahreszeitkonto,Stempelt er bei euch aus wenn er geht und kommt und kann dann auch per Chip die Pause abbuchen lassen oder wie soll das ganze laufen...

    Danke

    Naja schon richtig was du da sagst aber du muss auch verstehen wenn jeder das macht was das für eine Arbeit wäre.


    Es muss ja nicht nur die KG sein sondern auch Private dinge die man in der Pause erledigt was dann jedesmal alle nachtragen,eigendlich müsste man die Zeiterfassung erweitern sowas wie Pause extern oder so.

    Was ich aber dennoch wissen möchte ist das ganze irgendwo geregelt das man sich ein bzw aus Stempeln muss,oder Regelt das die GL mit dem BR in einer BV.

    Danke

    Jep genau das....

    Die Buchhaltung hat natürlich kein Bock bei solchen Fällen diese halbe Std.jedesmal nachzuflegen,deshalb kam jetzt die Frage auf muss man sich zur Mittagspause ein & aus Stempeln ist das ein Pflicht die per Gesetzt geregelt ist.

    Neneneeeeeeeee

    Er sagt das er 1 1/2 Stunde KG hatte und eine halbe Stunde Mittag gesammt also 2 Std.jetzt möchte er die halbe Std gutgeschrieben bekommen weil ja unsere Zeiterfassung Autom. 30min am Tag bei vollzeit abzieht.

    Deshalb und nur deshalb weil sowas ja dann jedesmal manuell nachgetragen werden müsste wurde jetzt die Frage gestellt muss man sich bei der Mittagspause ein & aus Stempeln ist das eine Pflicht (Gesetzt §)

    Moin alle,

    Muss man sich für die Mittagspause ausstempeln wenn man das Firmengelände verlassen will,ich konnte dazu keine 100%ige klärung finden bisher.

    Wir haben eine Flexi. Arbeitzeitreglung (Jahresarbeitszeitkonto) und in der BV ist dazu auch nichts geregelt.

    Wie sieht es mit Versicherungsschutz aus wenn ein Mitarbeiter seine Mittagspause ausserhalb machen möchte.

    Das problem ist gerade erst aufgetaucht weil ein Mitarbeiter Krankengymnastik gemacht hat (Mittags),und dannach seine Mittagspause.Er ist dann ins Lohnbüro gegangen und hat dort verlangt das man ihm die 30 min wieder gutschreibt weil die Zeiterfassung Automatisch bei Vollzeitmitarbeitern die 30min abbucht.

    Bei Gleitzeit / Flexiarbeitzeit werden ihm die Zeiten bei Arzt nicht gutgeschrieben (§616 BGB)aber seine Mittagspause kann er ja machen wie er möchte, das ist doch soweit richtig oder.

    Danke

    Jep das stimmt das ist schon ziemlich lasch das ganze bei uns was die Abrechnung angeht.:D :) :lol:

    Ich denke ich kläre das mal mit der GL wie das Vertraglich gereglt ist ist,und ob das für alle so gilt.

    Ich hätte noch eine bitte an euch,hat jemand von euch vieleicht eine BV bzw Reglungsabsprache über Dienstwagen / Tankkarte die persönlichen Daten können ja geschwärzt sein das wäre super.

    Danke an alle hier

    Jep das hatte ich sowieso vor wollte nur im vorwege mir ein paar Info's besorgen,soweit ich das bisher mitbekommen habe bekommt jeder Mitarbeiter eine eigene Tankkarte mit seinem Namen deshalb denke ich das dort dann auch alle Info's gespeichert werden wer wie oft wo und wann Tankt.

    Wir vom BR wissen bisher weil es kein Thema war auch nicht wie das bei allen MA geregelt ist Vertraglich oder auch nicht.

    Gibt es dazu vieleicht ein paar Info's (Datenschutz) bzw Muster BV's

    Danke

    Hallo danke erstmal für deine schnelle Antwort,

    das ist so nicht richtig,bisher hatten die Mitarbeiter nur eine normale Quittung (Bon) diesen haben sie im Personalbüro abgegeben und haben dann das Geld bekommen kein Name oder Nummernschild bisher.

    Jetzt mit der Tankkarte wäre es doch möglich zu kontrollieren wann wo wie oft ein Mitarbeiter Tank und was sonst noch alles.

    Ich würde gerne nur wissen wie ihr das geregelt habt, mit eine BV .

    Danke

    Moin Moin,

    ich möchte euch fragen ob und wie ihr das mit den Tankkarten bei euch geregelt habt.Unser Chef möchte von normalen Tankquittung auf Tankkarten umstellen wie sieht es mit Datenschutz da aus bzw die Überwachung der Mitarbeiter (personenbezogener Daten bei der Erstellung von sog. Bewegungsprofilen).

    Bei uns ist es bisher so geregelt das man sein Dienstwagen auch Privat nutzen kann (Vertraglich) eine BV dazu gibt es nicht.

    danke

    Zitat von whoepfner:

    Der BR sollte - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (5 wahlberechtigte AN) gegeben sind - eben schnellstmöglichst die Wahl einer SBV initiieren.

    Hab zum Thema SBV noch eine frage.Wir haben bisher nur diesen einen der erstmal auf 1 Jahr auf 50% SB eingestuft wurde.Können wir auch dann einen SBV intiieren,oder müssen es min. 5 SB im Betrieb sein wir haben ca. 88 MA im Betrieb.

    Danke

    PS:.hab das hier noch gefunden im Netz zum Thema mitspracherecht des BR.

    Abmahnungen unterliegen selbstverständlich auch dem § 95 Abs.2 SGB IX. Das bedeutet die SchwbV ist vorher vom AG zu hören. Abmahnungen fallen weiter auch noch unter den § 84 Abs. 1 SGB IX.

    § 84 Prävention
    (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein,.......

    Also, hier wäre auch der BR gefordert dem AG "auf die Füße zu treten". Denn auch dieser hätte hier vom AG beteiligt werden müssen.

    Denn § 93 SGB IX "Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates."

    Dieses ist auch der einzige Fall, dass der BR/PR bei Thema Abmahnung vom AG zu beteiligen ist. Weder das BetrVG noch PersVG sehen außer einer Info hier für den BR/PR Beteiligungsrechte vor.

    Nun gibt es mehrere Handlungsmöglichkeiten für die SchwbV/BR.

    Die SchwbV kann hier gegen den zuständige SB der Personalstelle, der hier die Abmahnung ausgesprochen hat ein OWI-Verfahren gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 einleiten, hier droht dann diesem ein mögliches OWI von bis zu 10.000,- €. Diese muss dieser dann aus dem "privaten Geldbeutel" zahlen und darf vom AG nicht erstattet werden.

    Weiter kannst Du und BR gegen den AG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren anstrengen mit dem Ziel dem AG für jeden weiteren Verstoß gegen das SGB IX ein Busgeld anzudrohen.


    - Bußgeld - Wer und wie viel? Urteil dazu

    - Missachtung §95 SGB IX

    - Beschlussverfahren um Rechte durchzusetzen

    Also, den AG auf die Rechtslage und die für Ihn und den zuständige/ handelnden SB/ Vorgesetzen/ Personalchef bei Missachtung hinweisen. Ob der Personalchef 10.000,- € übrig hat auf welcher er gerne verzichtet wäre in Frage zu stellen. Ich glaube nicht.

    danke für deine schnelle Antwort.

    eine bewertung wieso weshalb will ich in diesen Fall nicht abgeben worum es mir geht ist was muss ein AG bei einer behinderung von 50% beachten.

    ist der AG verpflichtet das Integrationsamt vorher zu informieren wie bei einer Kündigung

    ist der AG verpflichtet BR bzw Schwerbehindertenvertretung zu informieren bevor er die Abmahnung ausspricht.

    Unser Kollege ist seid einigen Wochen wieder im Betrieb nach einer Reha und hat erst vor kurzem seinen Schwerbehindertenausweis bekommen ob er so eingeschrängt ist das er kein Wecker mehr hört oder was auch immer der Grund dafür ist das er sich verspätet,kann ich nicht beurteilen bin kein Arzt,nur etwas mehr fingerspitzengefühl hätte ich schon vom AG erhofft.

    Hallo alle,

    ich hoffe das ich hier richtig bin und das mir jemand von euch helfen kann.

    Wir haben ein Mitarbeiter der durch Ärtzefusch eine Behinderung von 50% erhalten hat (am Kopf und auf Zeit).Jetzt hat unser AG eine Abmahnung ausgesprochen weil er statt 6:00 arbeitsbegin erst um 6:50 da war und die versäumte Zeit nicht angehängt hat (es geht hier um 18min).

    Meine Frage ist weil wir bisher keine Schwerbehinderten hatten,und auch deshalb keine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb haben (noch nicht) kann das der AG so einfach machen,oder muß er

    bei einer Behinderung von 50% Betriebsrat bzw Integrationsamt mit einbeziehen.

    Wäre Super von euch wenn mir jemand dazu ein paar Tipps dazu posten kann was ich da machen kann.

    Danke

    Buddi

    Hallo Kokomiko,

    also meine Info’s sind da anders.In einem Seminar wurde einen BR Mitglied gesagt das es dem BR zustehen würde,und ein Muster dafür wurde verteilt.Unsere Firma wollte das zuerst nicht glauben und hat sich deshalb selber schlau gemacht das es wirklich so sein soll,das sind meine Info’s dazu.

    Nun hab ich das problem das ich dieses Musterformular dazu selber nie gesehen habe,und so mit der GL nicht zeigen kann was wir dazu benötigen.

    Wir haben eine BV EDV die einiges regelt.

    Gruß

    Buddi

    Moin Moin,

    wer kennt sich mit dem Datenflussdiagramm aus.Wir vom BR haben gehört das uns ein Datenflussdiagramm zusteht wo alle Zugriffsrechte von Personen intern & extern festgehalten sind,sowie Software,Personal,und vieles mehr.

    Meine bitte wäre das ich mal ein Muster bzw eine auflistung davon mal sehen könnte,was in so einem Diagramm alles stehen muss.

    Danke

    Danke Danke Danke an alle hier,

    Wir als BR haben damit nichts zutun geht um eine Freundin die mit ihrer Tochter das problem hat.
    Hab bei Verdi angerufen ob es möglich ist ohne Mitgliedschaft da was zu machen,und es geht wenn sie bei Verdi Mitglied wird würden sie das Regeln.

    Moin Moin alle hier,

    Was kann man machen wenn ein Lehrling kein Gehalt mehr überwiesen bekommt.Ich hab da ein Fall wo ein Lehrling (3 Lehrjahr) seid 3 Monaten kein Geld mehr bekommt,was tun.

    Auszubildende müssen laut § 17 Berufsbildungsgesetz eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten, die mit den Lehrjahren ansteigt,woweit so klar nur was macht man wenn der Chef einfach nicht zahlt als Lehrling.
    § 18 Berufsbildungsgesetz muss sein Gehalt bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf dem Girokonto eingehen

    Mein Rat war wenn sein Gehalt ausbleibt und bei Monatsende nicht auf deinem Bankkonto eingegangen ist, solltest er umgehend wehren und möglichst bald eine schriftlich Geltendmachung verfassen. Nur so stellst er sicher, dass sein Anspruch nicht verwirkt. Wenn sein Gehalt dann immer noch nicht kommt solltest du den Rechtsweg einschlagen.


    Meine Frage an euch was kann / sollte er noch machen


    Danke

    Buddi