Zumindest die Frage lässt sich spontan beantworten: da alle Filialen zu klein für einen eigenen BR sind, gehören alle zum Betrieb der Zentrale (die als einzige Stelle eigenständig BR-fähig wäre). Damit gehören sie auch zum Kreis der Wahlberechtigten und dürfen somit (zu dritt) zur einer Wahlversammlung einladen.
Vielen dank für diese Antwort. Hatte ich mir so schon gedacht, aber ich wollte mich noch mal absichern.
Pauschal gesagt: die der üblichen unternehmensinternen Kommunikation. (Was auch immer das bei euch ist.) Und am Schwarzen Brett der Zentrale.
Wir benutzen zur betrieblichen Kommuniktion Skype Chats, ich wage zu bezweifeln, ob das ausreicht.
Können wir den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen diesen Aushang vorzunehmen, da wir alle nicht in der Zentrale Arbeiten, bzw. das im Newsletter zu veröffentlichen?