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Ihr ifb-Team
Hallo albarracin,
vielen Dank für deine Antwort.
@Scheeks vielen lieben Dank für deine, mich aufbauende ausführliche Beantwortung meiner Fragen!
Dies hilft mir sehr.
Ich weiss nur noch nicht, wie ich auf den fristgerechten Einspruch der GF gegen die KSBV-Wahl reagieren sollte.
(mir wurde ans Herz gelegt, damit ich nicht noch mehr "verbrenne", diese zurückzuziehen und um einen neuen Gesprächstermin zu bitten mit GF und KBR) Durch mein eigenmächtiges Handeln wäre keine Vertrauensbasis da.
Hallo zusammen,
habe da mal mehrere Fragen zum o.g. Thema, da es bei uns unterschiedliche Meinungen dazu gibt:
1. Wer wählt den KSBV; nur die (bei uns 2) jeweiligen Vertrauenspersonen oder auch alle Stellvertreter?
2. Ist die Gründung einer KSBV nach Gründung eines KBR nur eine Kannbestimmung? (es gibt doch auch die Frist bis 31.3.)
3. Kann die GF, wenn sie keine Notwendigkeit in einer KSBV sieht, diese Gründung verhindern?
4. Bzw. darf die GF der KSBV Aufgaben zuweisen?
5. Wer darf festlegen, ob die KSBV in KBR-Sitzungen eingeladen wird?
Ich bin leider in Ungnade gefallen, da ich die Beabsichtigung der KSBV-Gründung vorher der GF nicht angezeigt habe...
Dafür habe ich mich nur entschuldigen können, da es mir wirklich untergegangen ist.
ok, vielen Dank euch!
bis Ende 2022 waren diese MA immer mit in unserer Liste, da die HR annahm, sie seien alle gleichgestellt.
Dann wurde korrigiert und mir der Zugriff auf die Historie verwährt.
D.h., aktuell bekomme ich nur auf Anfrage eine aktuelle Liste aller SB und GG ohne Historie.
Bei uns hat sich in 11.22 ein KBR gegründet aus 3 Unternehmen. Nun habe ich gehört, das dann die SBV auch in der Struktur nachziehen muss/sollte.
2 von den 3 Unternehmen haben eine SBV, eine nicht , da <5 SB.
Wo finde ich Hilfe / Literatur wie ich dies rechtlich sauber angehen kann?
Könnte leider erst in 06.23 zum Seminar fahren, dies wäre mir aber zu spät.
Ich hätte gern gewusst, ob ihr von der HR die MA mit einem GdB von 30 oder 40 erhaltet, welche noch nicht gleichgestellt sind.
Aus Datenschutzgründen und da die SBV für diesen Personenkreis nicht zuständig wäre, bekomme ich diese Liste nicht.
Wie soll ich mich so aber an diese MA wenden, um sie über die Möglichkeit einer Gleichstellung zu informieren?
Ich hätte gern gewusst, wie bei euch mit den Langzeitkranken umgegangen wird?
Ich bin neu gewählte Vertrauensfrau und mir wurde von der HR gesagt, aus Datenschutzgründen wäre es nicht möglich, mir eine Liste zu übergeben.
Auf meine Nachfrage im BR (bin selbst BRM) hieß es; haben wir früher mal bekommen, aber passiert ist damit nichts.
Ich würde gern diesem vernachlässigten Personenkreis meine Hilfe anbieten.
Ich bin gerade erstaunt, diesen Beitrag hier zu lesen, denn ich war bis dato der Meinung ein Einzelfall zu sein.
Ich bin seit 06.2022 als Vorsitzende WA gewählt worden, nachdem meine Vorgängerin alle Ämter niedergelegt hat. Der WA hat auf dem Papier 3 BR-Mitglieder incl. mir. Mehrmals habe ich versuch meine Arbeit aufzunehmen, wollte WA-Seminar Teil 1-3 besuchen, aber es wird immer totgeschwiegen. BRV meint, WA brauchen wir nicht, verstehen Zahlen eh nicht, GF sagt uns eh die Wahrheit nicht und ich würde (so korrekt wie ich bin) daran kaputt gehen...
Folgende 3 Richtungen stehen nun im Raum:
1. wenn ich es wirklich weiter durchziehen will, legt 2. WA-Mitglied Amt nieder-> Nachfolger kaum zu finden
2. wenn ich mein Amt niederlegen würde, wäre BRV zufrieden und würde ohne Neuwahl seinen Namen hingeben und alles bliebe beim "Alten"
3. oder es gibt gar keinen WA mehr, da wir ihn ja eh nicht brauchen würden und mitarbeitende nicht BR-Mitglieder die Ahnung von Finanzen haben würde ich auch nicht finden, da niemand dafür Zeit hätte
Ich weiss einfach nicht, was ich machen soll.
Hat jemand einen Rat für mich?
Ich bin selbst so ein "Fall" : Ersatzmitglied und wegen Amtsniederlegung eines ordentlichen Mitgliedes nachgerückt.
Meine Frage wäre: Muss man dies beim AG / in Belegschaft kundtun?
Hallo zusammen,
wenn ein Bewerber sich für beide Ämter beworben hat, wie verfährt man dann weiter:
1. Variante: Er wird zur Vertrauensperson gewählt.
-> muss er dann als Stelli zurücktreten und der nächste Bewerber rückt nach?
2. Variante: Er wird nur als Stelli gewählt, dann zählt die Reihenfolge der Stimmen pro Kandidat
3. Variante: Ist ein Stimmzettel ungültig, wenn die Person dort für beide Ämter angekreuzt wurde?
Klar er muss das jeweilige Amt auch annehmen.