Übrigens können auch nicht BR-Mitglieder in den WA berufen werden …
Beiträge von Hans Luft
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Für Unterbringung bei Privat gibt's übrigens auch Pauschalen. :p
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Das ist alles ganz schön schwammig. Und auch die Webseite schweigt sich da ziemlich aus. Gibt es etwas Konkreteres, das die Behauptungen stützt? Ja, der Gesetzesentwurf liegt da, aber wenn man das SGB XII nicht auswendig kennt, ist das ganz schön viel Holz …
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Das hat er aber nur bei Goethe gesagt. Im Original soll er gesagt haben "... er kann mich hinten lecken". Aber das darf man ja auch nicht sagen.
Nur bei Einverständnis.
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Eigentlich: "Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!"
Klingt irgendwie wesentlich deftiger als LMAA.
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Ich wollte eigentlich schon immer Kindergärtner werden, aber mich haben die vollen Hosen immer abgeschreckt.
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Also außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeit kann dir ein Dokument nur persönlich zugehen. Wenn das in deinem Fach/Briefkasten landet, dann gilt es i. d. R. am nächsten Arbeitstag des amtierenden BRV als zugegangen. Und lasst eure BRM und die eBRM schon gleich gar nicht zu Erfüllungsgehilfen des AG machen!
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Landesarbeitsgericht: Künftig niedrigere Abfindungen bei Kündigungen denkbar - Golem.deEine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg könnte die bisherigen Regeln für Abfindungen bei Kündigungen ändern.www.golem.de
Das ist sehr schwammig und viel Konjunktiv, vielleicht gibt's beim Spiegel mehr, aber ich hab kein Abo.
Wo man ansonsten schaut weiß niemand genaueres. Die einen zucken mit der Schulter "Wer gekündigt wird erhebt eh Klage und sucht sich was Neues, da ändert sich nicht viel.". Andere sehen die US-amerikanische Hire-and-Fire-Mentalität Einzug halten.
Was meint ihr, hat jemand nähere Informationen oder heißt es einfach abwarten, bis die Urteilsbegründung da ist?
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Der Artikel hört irgendwie an der Stelle auf, an der es interessant wird ...
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[...] ein Jobticket dürfte in vielen Verkehrsverbünden auch billiger sein als 588€/Jahr...?
Nur wenn du einen sehr großzügigen Arbeitgeber hast.
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Oh. Dann ist das in den Augen des BRV weniger eine Drohung als ein Aufzeigen der Konsequenzen bei Gesprächsverweigerung. Mobbing ist gem. § 75 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit RN 62a Fitting 31. Auflage ein Fall für den BR. Dein BRV geht hier die Eskalationsleiter bis § 104 BetrVG stufenweise. Sich zu verweigern ist da keine gute Idee.
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Ist ein bisschen vage. Prinzipiell darf der BRV dich zum Gespräch bitten, wenn er bspw. einer Beschwerde nachgeht. Dass dein Kollege aber direkt über den BR sucht ohne vorher bspw. über den gemeinsamen Vorgesetzten zu gehen lässt nichts Gutes ahnen. Ein paar mehr Details wären jedenfalls hilfreich.
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Das wäre es ja noch. "Hey AG, übernimmst du die Kosten?" "Jo, mach." [...] "Ätsch, reingelegt, Geld her! :D"
ZitatDer Arbeitgeber ist nicht berechtigt, von ihm gezahlten Kosten des Betriebsrats iSv § 40 BetrVG im Wege der Aufrechnung von dem betroffenen Betriebsratsmitglied zurückzuverlangen, nachdem er die - nicht erforderlichen - Kosten zunächst übernommen hat. Die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag gem §§ 677 ff. BGB sind insoweit durch §§ 2 Abs 1, 40 Abs 1, 78 Satz 2 BetrVG verdrängt.
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Korrigiert mich, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass sich das nur auf den öffentlichen Dienst bezieht.
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Schönes Bild.
Darf ich mir das bei Gelegenheit "klauen"?
Ist das § 126 StGB?
Mach nur. -
Leider haben wir da leider keine Information dazu
Aufgabe erkannt?
Es ist schon mal gut, dass BR und AG da anscheinend an einem Strang ziehen, aber ihr könnt da die tollsten Obstkörbe hinstellen - wenn ihr damit die betroffenen MA nicht erreicht züchtet ihr nur Obstfliegen. -
Ich formuliere mal Vorsichtig: das ist nicht nur erheblich, das ist sehr erheblich.
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Hallo Rideronthestorm,
wenn §95 Abs. 3 BetrVG erfüllt ist handelt es sich um eine Versetzung und ist damit Mitbestimmungspflichtig.
Wobei auch das Morgens anschalten der Kaffeemaschine eine Versetzung bedeuten kann. Wenn das Anschalten der Maschine impliziert dass man als erster bereits um 7 Uhr im Büro sein muss und nicht erst um 8 oder 9 Uhr kommen kann, dann ist das durchaus eine erhebliche änderung der Arbeitsbedingungen.
Viele Grüße
Bernd
Stimmt natürlich, ich wollte mit der Kaffeemaschine auch eigentlich in die Richtung, dass die Änderung erheblich sein muss.