Beiträge von Hans Luft
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Tja, dann muss er da wohl durch. Danke für den Augenöffner. Dass das ggf. das Gericht interessiert, hatte ich gar nicht auf dem Schirm.
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Situation:
Ein MA wird zum wiederholten Male bei einem Verstoß gegen eine dem Arbeitsschutz dienende Arbeitsanweisung erwischt. Dies wird nach oben gemeldet. Der MA erhält eine (nach Auffassung des BR begründete) Abmahnung. In der Abmahnung ist namentlich der MA genannt, der die ausschlaggebende Meldung gemacht hat.Fragen:
Ist die Benennung der "Petze" allgemein zulässig?Liegt möglicherweise eine § 78 vor, wenn der meldende MA gleichzeitig BRM ist?
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Ich würde ihr empfehlen das zu ignorieren und eine Versetzung in ein anderes Team anzustreben. Also ganz niedrigschwellig an die Sache ran gehen. Wenn dann mehr als illusorische Wünsche geäußert werden, kann es weiter gehen.
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Nur wenn du's schriftlich hast ...
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Euer AG muss eure Schulungen nicht budgetieren, er muss sie zahlen. Und Grundlagenschulungen für alle neuen BR sind indiskutabel. Aber werft nicht mit Juristischem Kram um euch, gebt ihm § 40 Abs. 1 BetrVG. Und wenn er dann noch stänkert sucht ihr euch einen Fachanwalt, der freut sich über so einfachen Kram.
Nebenbei: Betriebsöffentlich zu verkünden, dass der BR das Schulungsbudget alleine verbrennt dürfte eine Behinderung der Betriebsratsarbeit sein, dafür gibt's dann § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Lernt man übrigens alles in den Schulungen.
Oh - und bestellt euch mal auf Firmenkosten einen Fitting, so teuer ist der nicht, steht aber alles drin, wie man das BetrVG auslegen sollte. -
was macht das für einen Unterschied?
Bildungsurlaub ist eine gesetzlich verbriefte Freistellung nach bestimmen, länderabhängigen Kriterien.
Sachsen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
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Das ist Aufgabe des Wahlvorstandes, der sich dafür professionell schulen lassen kann.
Das mit dem Kann … es ist dringend zu empfehlen! Sonst hängt man für eventuelle Anfechtungen mit einiger Wahrscheinlichkeit mit dem nacktem Arsch aus dem Fenster.
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Jedes Tool hat die Möglichkeit einen Hintergrund einblenden zu lassen.
Warum also die Aufregung?
Das funktioniert meiner Erfahrung nach auch nur so semi gut. Wenn man sich mal weiter zurück lehnt sieht man plötzlich doch die leeren Flaschen vom Vorabend.
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Warum sollte z.B. ein perfekt eingerichteter Büroarbeitsplatz, hinter dem an der Wand (im Kamerabereich) die gesammelten Bonding- und sonstigen SM-Utensilien hängen, nicht geeignet sein?
Definitiv gut fürs Team-Building.
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Das Einschalten der Kamera daheim (bei Homeoffice) wird schwerer verlangt werden können als das Einschalten der Kamera im Büro, weil in ersterem Fall das private Umfeld (Wohnung) mitgefilmt wird und damit der Eingriff ins Persönlichkeitsrecht gravierender ist.
Könnte man dann daraus aber nicht auch konstruieren, dass der MA offensichtlich keinen geeigneten Platz für Homeoffice hätte, wenn Videokonferenzen explizit gefordert sind? Also nur mal um des Teufels Advokaten zu spielen ...
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Also, wenn ich schon in der Dönerbude ausrutschen und mir ein Bein brechen würde, dann will ich auch gefälligst über den Döner ausrutschen wollen.
Und was isst du, während du auf den Rettungswagen wartest?
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Was haben wir gelernt?
Wenn wir beim Zwischenstopp in der Dönerbude ausrutschen und uns ein Bein brechen, lassen wir uns erst auf die Straße schleifen, bevor wir den Rettungsdienst anrufen...
Gleich mal für die nächste Betriebsversammlung notieren.
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Öhmmm... was habt ihr denn alles im Angebot in eurer Kaffeeküche?
Das ist wirklich merkwürdig spezifisch …
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Komisch. Sobald wir mit einer BV anfangen gibt's ein Ticket, in dem alle Unterlagen im SharePoint verlinkt sind. Spätestens wenn die BV dann auf der TO steht sollte man da mal reinschauen, gern aber auch schon vorher und Kommentare hinterlassen. Für jede Verhandlungsrunde gibt's ein Dokument für das Verhandlungsmandat und anschließend eine neue Version mit dem Ergebnis, so dass in der Theorie auch alle nicht an der BV beteiligten BRM jederzeit auf Stand sein können. Käme bei uns jemand mit 'ner BV um die Ecke: "hier, beschließt mal", ohne dass das vorher auch nur als Info in einer Sitzung kam, würde das Ansinnen in der Luft zerrissen werden …
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Da Lex00 derzeit noch ahnungslos ist, wird die BR'sitzung wohl mehr Licht ins Dunkel bringen. Es kann also auch gut sein, dass der Entwurf, von wem auch immer er stammt, in der BR'sitzung nur zur Beratung avisiert ist.
Wenn auf der TO nur "BV XYZ" steht – wäre dann ein Beschluss überhaupt gültig? (Ohne ihn per Abstimmung nachträglich auf die TO zu hieven.) Sollte da dann nicht "Vorstellung/Status/Diskussion/Beschluss BV XYZ" stehen?
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Ich habe nur den ErfK, lassen sich Fitting und andere Kommentierungen zum Thema ausführlicher aus?
Der Fitting hat das in RN 44a sehr ähnlich.
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Danke für den neuen Link, der eventuell gleich zu Beginn sinnvoll gewesen wäre, weil nach dem Lesen der zugehörigen Pressemitteilung (Link) die Zielsetzungen des Entwurfes und einige seiner Passagen gleich mal besser verständlich werden.
Als ich das schrieb, ging ich davon aus, dass das alles allgemein bekannt ist und hab den deutlich lesbareren Diff des Blogs dem Original vorgezogen. Ich ahnte ja nicht, dass das komplett unbekannt ist.
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Die Quelle dürfte der DGB selbst sein:
Betriebliche Mitbestimmung modernisierenViele Arbeitsgrundlagen für Betriebsräte stammen aus einer 50 Jahre zurückliegenden Zeit. Deshalb ist eine umfassende Modernisierung der betrieblichen…www.dgb.de -
Ich weiß auch nicht mehr, wie ich darüber gestolpert bin. Und der Entwurf ist auch gar nicht aus dem September, sondern sogar aus dem April. Bin halt verwundert, dass das scheinbar so gar keine Beachtung findet.