Beiträge von Hans Luft

    Wenn ein BRM den Betrieb durch Kündigung verlässt und nach einem halben Jahr zurückkehrt, weil die Wiese doch nicht grüner war - ist ersie dann wieder BRM oder ist das Mandat mit dem ersten Ausscheiden endgültig erloschen? Tatsächlich wurde das Amt auch nicht durch entsprechende Äußerung niedergelegt.

    § 60 Abs. 1 BetrVG sagt, dass ab fünf Wahlberechtigten eine JAV gewählt wird. Nicht werden kann, nicht sollte, nicht darf. Wird. Also den AG auffordern, sich ans Gesetz zu halten und ihm anbieten, das in die Wege zu leiten.

    Wir stehen da kurz vor Abschluss. Danach brauchen wir in der Theorie nur noch eine BV für den ganzen Microsoft-Zoo und die Zeiterfassungssoftware. Alles andere wird, solange es nicht tatsächlich der Leistungs- und Verhaltensmessung dienen soll, damit (hoffentlich) abgefrühstückt sein.

    - der BR hat keine Ahnung von der Rechtslage und ist auch offensichtlich nicht daran interessiert, sich schlau zu machen.

    - der Anspruch auf eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ist selbstverständlich und der BR hätte das eBRM dabei zu unterstützen, diesen Anspruch durchzusetzen (statt ihn von irgendeinem oberfaulen Kompromiss zu "überzeugen")

    - der BR hätte den AG nachhaltig aufzufordern, einen personellen Ersatz für das wegen BR-Tätigkeit verhinderte BRM einzuplanen.

    Die Rechtslage ist uns bewusst, habe ich eingangs auch dargelegt. Ich suche nach einem für alle Seiten schmerzfreien Ansatz, das ohne Holzhammer zu lösen, nur scheinbar sehen die meisten hier nur Nägel.

    08:00 - 12:00 Uhr wäre ausreichend für die Ruhezeit.

    von 06:00 - 08:00 macht das EBRM Vorbereitung für die Sitzung, dann zählt das auch als AZ (so wäre mein Ansatz)

    Wenn wir kein My überziehen und andere bereit sind, ihre Kinder Morgens am Kitazaun festzubinden.

    Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben? Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option. Die Sitzung so wesentlich vorzuverlegen ist für die restlichen BRM nur schwer zumutbar. Das eine Lage der Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit kein Verhinderungsgrund ist, ist bekannt.


    Was tun, sprach Zeus.

    So

    Woher hast du das?

    So haben wir es gemacht. Wir hatten uns soweit organisiert, zur Wahlversammlung aufzurufen. Das Aufforderung an die GF hat schon unser Anwalt verfasst. Der war dann auch im ersten Gespräch zur Planung der Versammlung mit der GF dabei (die war aufgrund des Geflechts etwas komplizierter), hat anschließend den Wahlvorstand begleitet (aber nicht geschult), das haben wir (glaube ich) bei der ifb gemacht, und dann auch die konstituierende Sitzung betreut. Geld gab's für ihn erst nach Monaten.

    Das Problem ist, dass der Wahlvorstand erst noch im Rahmen der ersten Betriebsversammlung gewählt werden muss; da ich noch kein Wahlvorstandsmitglied bin, dürfte mE da auch kein Anspruch bestehen.

    Den Anwalt kannst du dir nehmen, sobald du die konkrete Absicht hast, einen BR zu gründen.