Alles anzeigenhört euch mal in der Abteilung um in welche die Versetzung stattfinden soll.
Gibt es dort MA die in Teilzeit arbeiten und gerne aufstocken würden?
Gibt es in der abgebenden Abteilung genug Kapazität die Aufgaben die bisher durch den zu versetztenden MA ausgeführt wurden zu übernehmen ohne dass es zur (verstärkten) Arbeitsverdichtung kommt
zum Thema Zumutbarkeit:
sind die neuen Aufgaben ähnlich in den Anforderungen.
Bei Export denke ich an Zollvorschriften, Transportregularien (Seefracht, Luftfracht, Schwertransportabwicklung, Gefahrgut etc.) alles Themen die einer gewisse Erfahrung bedürfen.
Bei administrativen Tätigkeiten denke ich eher an Büroorganisation, Terminplanung, ggf. Lieferscheine schreiben, Rechnungen kontrollieren.
wenn es so ähnlich aussieht dann sehe ich die beiden Stellen als nicht gleichwertig und damit die Zumutbarkeit schonmal eingeschränkt.
Lasst euch für beide Stellen ein Tätigkeitsprofil geben und dann vergleicht die Anforderungen daraus miteinander
Vielen Dank Bernd für die sehr hilfreichen Vorschläge!
Ich sehe die neuen Aufgaben auch keinesfalls als gleichwertig an.
Hinsichtlich der Klausel bin ich mir unsicher gewesen.
Habe dazu noch folgendes Urteil gefunden:
LAG Baden-Württemberg Urteil vom 24.02.2016 Az. 2 Sa 51/15 | „er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen …, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen“ | Klausel unwirksam Es bleibt offen, ob Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch geringwertigere Tätigkeiten zuweisen darf. Zweifel am Klauselinhalt führen zur günstigsten Auslegung für den Arbeitnehmer. |