Beiträge von Dombo1975

    Hallo liebe Betriebsratsgemeinde


    Ich bin BRV an einem Logistikstandort mit ca. 400 Mitarbeitenden. Immer wieder gibt es im Gremium Diskussionen wo die Pausenzeit beginn und wo Sie endet. Wir haben eine BV die besagt in der Frühschicht 1. Pause 08.00 Uhr - 08.27 Uhr ( 27.min) 2. Pause 11.00 Uhr - 11.15 Uhr (15.Min). Meine Ansicht ist folgende. Es klingelt um 08.00 Uhr zur Pause. Dann kann sich der Mitarbeitende auf den Weg zum Pausenraum machen, oder einem Ort seiner Wahl. Der Weg dorthin ist bereits Pausenzeit. Dann klingelt es um 08.25 Uhr zum ersten mal, zum baldigen Ende der Pause. Für mich müsste sich jetzt der Mitarbeitende auf den Weg zu seinem Arbeitsplatz machen. Dann Klingelt es um 08.27 Uhr zweimal, was dass Ende der Pause Signalisiert. Aus meiner Sicht müsste der Arbeitnehmer jetzt seine Arbeit wieder aufnehmen. Einige sind der Ansicht dass beim klingeln um 08.27 Uhr erst den Pausenraum verlassen müssen. In den Gesetzten findet man außer § 4 ArbZG nichts dazu. Ich habe nur gefunden, dass es ein Betriebsrat mit Hilfe eines Anwaltes und einem Gewerkschaftssekretär geschafft hat eine BV zu erstellen, dass der Weg zum Pausenraum als Arbeitszeit zählt. Wie seht Ihr das. Oder kennt jemand ein Urteil dazu ???


    Vielen Dank für eure Mithilfe

    Hallo heute eine frage in der ich einfach nicht weiter komme.


    Ein Bereichsleiter möchte, wenn einem Mitarbeiter einen Fehler im Arbeitsalltag unterläuft z.B. Box falsch abgestellt, Box ins falsche Fach gestellt oder ähnliches, dass der zuständige Vorarbeiter ein Gespräch mit dem Mitarbeiter führt. Dem betroffenen Vorarbeiter wird per mail ein Formular zugestellt. Dort wird der Fehler schriftlich festgehalten, und der Name des Mitarbeiters. Gegeben falls getroffene Maßnahmen. Diesen Zettel müssen dann der Mitarbeiter und der Vorarbeiter Unterschreiben. Im Anschluss muss der Vorarbeiter den Zettel per Mail zurück an den Bereichsleiter senden.


    Nach einer Beschwerde eines Vorarbeiters warum diese Zettel geschrieben werden müssen, hat sich der Betriebsrat damit beschäftigt. Wir wollten eine Stellungnahme des Bereichsleiters mit unseren Fragen. Warum wird dieser Zettel gemacht, welche folgen hat das für den Mitarbeiter, wer hat zugriff auf die Daten usw. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass es für den Betriebsrat das anlegen einer zweiten Personalakte darstellt, was nicht erlaubt ist und aus unserer Sicht ein verstoß gegen die DSGVO darstellt.


    Die Antwort des Bereichsleiters war sehr Patzig. Zitat " zugriff nur ich, in einer abgeschlossenen Schublade". Wir fühlen uns gerade echt verarscht. Wie seht Ihr das. Ist das ein verstoß gegen die DSGVO bzw. ist dies ein anlegen einer zweiten Personalakte.


    Vielen dank für eure Hilfe

    Hallo zusammen.


    Wir haben mehrere Standorte mit eigenen Vertrauenspersonen. Also gibt es auch einen Gesamt schwerbehinderten Vertreter. Jetzt sind im Januar Neuwahlen für die Gesamtschwerbehinderten Vertretung. Unser aktueller Gesamt Schwerbehinderten Vertreter ist an seinem Standort nicht mehr zur Vertrauensperson gewählt worden.

    Darf er sich jetzt trotzdem als Gesamt Schwerbehinderten Vertreter zur Wahl aufstellen lassen.

    Ich habe die Tage ein Arbeitsgerichts Urteil gefunden, das besagt wenn ein BR Mitglied in seiner Funktion nicht ersetzbar ist, und er sich für die Arbeit statt BR Sitzung

    entscheidet, muss nachgeladen werden. Im Urteil hatte der Vorsitzende nicht nachgeladen. Die Beschlüsse wurden für unwirksam erklärt. Bitte um schnelle Antwort ist dringend

    Hallo zusammen. Kurze bitte mich zu unterstützen, da ich mir gerade unsicher bin. Ich bin freigestellter BRV. Ich habe selber die Freistellung von mir aus befristet bis ende des Jahres um sehen was für eine Arbeit überhaupt auf mich zu kommt. Jetzt durch die Arbeit am Standort und auch als GBR Mitglied habe ich gemerkt dass dieser Job ohne Freistellung nicht machbar ist. Das Gremium ist da meiner Meinung und steht auch hinter mir und meiner Arbeit. Jetzt meine Frage. Im Dezember soll der Beschluss gefasst werden, mich weiter bis zum ende der Amtsperiode, Rücktritt oder Abwahl freizustellen. Nochmal das Gremium ist auch dafür. Darf ich bei dieser Beschlussfassung dabei sein, oder muss ich für den TO Punkt ein Ersatz Mitglied für mich einladen, da der Beschluss ja mich betreffen würde. Dann müsste ja auch für diesen Tagesordnungspunkt der stellv. BR Vorsitzende die Sitzung weiterleiten. Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :thumbup: :thumbup:

    Natürlich Antworte ich gerne. Nur war ich den ganze Tag außer Haus, und bin gerade erst zum Lesen gekommen. Also sorry dafür.


    Also wir sind in der Logistik. Gerade Die Älteren Mitarbeiter haben es als Kommissionierer schwer bei uns . In unserem Betrieb gibt es nicht so viele Möglichkeiten , für altersgerechte Arbeit. Da unsere Geschäftsleitung ja selber sagt das er der Loyalste Arbeitgeber ist. Kann man ja diesen Versuch starten .


    Wir sind ja gerade erst mal bei stepp eins. Ideensammeln. Deswegen war ja meine Frage , ob schon jemand Erfahrung in seinem Betrieb mit so etwas hat. Uns geht es in dieser BV auch eigentlich nicht ums Geld, sondern um eine Arbeitserleichterung ab einem Gewissen Alter. Unsere Ideen die wir bis jetzt haben und so denken wir in unserem Betrieb umsetzbar sind wären


    Mitarbeiter ab 60 ( darüber kann man diskutieren )


    - Bevorzugung bei der Urlaubsplanung bei brückentagen ( für längere Erholungsphase )

    - Zusätzliche kurze Pausen

    - Wegfall aus der Mitarbeiterkennzahl ( Kein Leistungsdruck mehr )

    - Pro Quartal einen Zusätzlichen freien Tag Montags oder Freitags ( längere Erholungsphase)

    -leichtere Kommissionier Aufträge

    - Vorrang bei Tagschichteinsätzen

    -späterer Arbeitsbeginn in der Frühschicht


    Das sind so die Sachen die wir uns in der BV vorstellen. Vielleicht bin ich da falsch verstanden worden.


    Mir ist auch bewusst das wir aufpassen müssen keinen anderen zu benachteiligen .Deswegen war meine Frage ob schon jemand Erfahrung damit hat, oder ähnliches in seinem Betrieb .

    Hallo zusammen ,


    wir möchten mit unserem Arbeitgeber nach § 80 (1) 8 BetrVG eine BV für ältere Mitarbeiter verhandeln. Wir haben auch schon Ideen gesammelt. Hat jemand von euch bereits eine bestehende BV/GBV zu diesem Thema, und oder weiter Ideen was man alles so verhandeln könnte zu diesem Thema.