Done - viel Erfolg noch.
Beiträge von HankHardware
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Nicht vergessen, dass ihr die Inhalte ja auch nachbereitet beim gemeinsamen Abendprogramm.
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Ist wohl ein jahrhundertealter Klassiker.
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Aber das ist ein gutes Beispiel dafür, dass und warum man nie unvorbereitet in Gespräche gehen soll (ohne dir persönlich da jetzt irgendetwas anlasten zu wollen!)
Gespräche mit eigenen Vorgesetzten kann man meist schlecht vermeiden. Mir geht das auch mehr an die Nieren aktuell, als ich sollte.
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Mal zur Abwechslung etwas was mehr auf kommunikativer Ebene stattfindet als auf dem Boden des Gesetzes. Seit meiner Wahl hatte ich mit diversen Chefs ein paar Unterhaltungen die meinerseits zu Kopfkratzen geführt haben.
So ein paar Aussagen blieben da bei mir hängen, über die ich ein bisschen länger nachgegrübelt habe, also ich eigentlich sollte. Mein persönliches Highlight ist - "Ich kann Ihre Beweggründe Betriebsrat zu werden einfach nicht nachvollziehen. Sie haben doch jetzt schon so viele Aufgaben, denen Sie kaum gerecht werden können."
Zum einen möchte ich Applaus spenden, weil es eine wirklich kunstvolle Konstruktion ist. Zum anderen denke ich, dass ein halbes Jahr nach der Wahl einfach auch mal gut sein müsste. Zumal nicht wenig Zeitaufwand dadurch entsteht überhaupt erstmal vernünftige Abläufe mit dem AG zu etablieren.
Wie gehen die alten Hasen mit solchen Gesprächssituationen um? -
Wünsche frohes Fest und so
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Ich fürchte, mit einem wirst Du nicht hinkommen
Einen Schnaps und einen Antrag auf Abberufung vielleicht. XD
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Genau den, korrigiert.
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Okay - das ist jetzt peinlich. Ich habe gerade erst unseren Vorsitzenden erreicht und dann mitgekriegt, dass der das durchgewunken hat mit der gleichen Begründung. Ich bin gerade echt fertig und brauche einen Schnaps.
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Ja, wir haben gleichzeitig gepostet, die Antwort erst nachher gesehen.
und den AG bitten würde, wo genau der BR den Passus, dass das nur für vom AG veranlasste Versetzungen gelten würde überlesen hätte.
Aber wenn der AG das weiterhin so interpretieren möchte, könntet ihr das natürlich gerne mal an "neutraler Stelle" gem. § 23 (3) BetrVG klären lassen, wer da das Gesetz jetzt nicht verstanden hätte.
Es wird wohl irgendwann drauf hinauslaufen.
Den Hinweis auf den Gesetzestext würde ich als BR noch darum ergänzen, dass der BR herzlich gerne jeder Versetzung zustimmen wird/will, die auf Veranlassung eines Kollegen passiert. Aber dazu müsst ihr wissen, dass dem so ist.
Da beißt sich die Katze ja auch in den Schwanz - woher soll ich wissen (kontrollieren) ob die Versetzung auch wirklich freiwillig ist, wenn ich nicht angehört werde. Erzählen kann ein AG ja viel.
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Was solltest du als Chef von Thomas jetzt auch sonst schreiben...?
Nur der wahre Messias würde sich verleugnen!
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Die "betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung" ist Gelb oder Rot?
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Folgendes Szenario. Wir sind ein Kundenservicebetrieb und einer unserer Kollegen möchte seinen beruflichen Pfad in unseren Filialen weiterverfolgen. Der Kollege arbeitet dort jetzt erstmal ein halbes Jahr und hat dann die Möglichkeit in den alten Job zurückzukehren.
Das ist erstmal eine tolle Chance und tüdeldü, bis darauf dass unser Standortleiter das mit der Fillialleitung ausgehandelt hat ohne uns als Betriebsrat einzubeziehen. Darauf angesprochen kam wie bei einer Kollegin zuvor die Begründung "ja der Kollege wollte das ja von sich aus, es gibt ja auch keine Mitbestimmung wenn jemand von sich aus kündigt".
Man liest es heraus, wir haben weniger ein Problem mit der konkreten Einzelmaßnahme / Versetzung als das wir es als Symptom eines Themas im generellen Umgang sehen.
Wie geht ihr mit solchen Fällen um? Erziehungstipps?
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evt ist das auch der AG der hier schreib und seinen BRV "in die Pfanne" hauen will
Nur weil man paranoid ist heißt das ja nicht, dass sie nicht DOCH hinter einem her sind.
Ach... ich bin einfach nur zu lange in diesem Internet...
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Hallo Thomas Weissle, Betriebsratsmitglied bei der Ekra Automatisierungssysteme Gmbh in Bönnigheim, zuständig für die Inbetriebnahme Sonderanlagen.
Angst vor Doxing hast du auf jeden Fall nicht. Mit wäre das ja nicht so angenehm, wenn mein Arbeitgeber wüsste welche offenen Fragen mich so genau umtreiben.
Willkommen!
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So einen Sonnenkönig kannte ich auch, er zitierte mal den § 2 BetrVG und wollte damit wohl ausdrücken, dass mit Wohl des Betriebes sein eigenes gemeint sei. Ich musste ihn darauf hinweisen, dass er nicht der Betrieb ist, sondern nur ca. 0,75% davon und Partikularinteressen vertritt...
Ein proaktiver Betriebsrat stört ja schon qua Definition den Betriebsfrieden.
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Lasst uns sowas wie Betriebsrat machen - allerdings nur als Grüßaugust auf Gnadenbasis. Wow.
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sich mit wohl auf Dienstzeitende gestellten Wecker auf einer Massageliege lang gemacht hatte
Okay, da finde ich tatsächlich wenig Anhaltspunkte zur Verteidigung.