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Wählt ihr an jedem Standort einen eigenen BR oder über die beiden Standorte übergreifend einen BR? Wenn ihr an beiden Standorten Wähler habt dann müsst ihr die Aushänge des Wahlausschreiben und der der Wahlvorschläge ja auch an beiden Standorten machen.
Wenn er nicht in der Lage sich das an eurem Standort zu besorgen wenn ihr das an seinem Standort nicht aushängen müsst dann würde ich ihm das im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zwischen Wahlvorstand und Ihm zukommen lassen. Das was ausgehängt werden muss ist ja nichts Geheimes.
An jedem der 3 Standorte, wird ein eigener BR gewählt. Danke
der WV ist verpflichtet, die Wahlvorschlagsliste(n) im Betrieb bekannt zu machen. Dies geschieht an denselben Stellen, an denen auch das Wahlausschreiben bekannt gemacht wurde. Zu mehr ist der WB nicht verpflichtet.
Im übrigen sollte der AG doch wohl in der Lage sein sich darüber zu informieren, was in seinem Betrieb bekannt gemacht wird, oder??? Ansonsten wäre das ja wohl reichlich lächerlich ...
Da alles öffentlich aushangen und eine Liste der Kandidaten noch nicht mal existiert, da die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge noch im vollen Gange ist, gehe ich davon aus, dass der AG sich weder das Wahlausschreiben noch sonst etwas davon durchgelesen hat. Also landen wir wohl doch bei dem lächerlich...
Da bei den Wahlkandidaten gesonderte Kündigungsschutzfristen und Bestimmungen gelten, muss er natürlich darüber informiert sein, wer genau das alles ist.
Wenn das Wahlausschreiben veröffentlicht ist, muss auch dem AG diese verfügbar gemacht werdea
All dies kann er an den im Wahlausschreiben genannten Stellen einsehen. Ich sehe hier nicht die Bringschuld des WV ihm das zukommen zu lassen. Aber unser AG macht sich nicht mal die Mühe, zu schauen, wer eigentlich im WV ist und somit Ansprechpartner wäre, ob wohl dies ihm mitgeteilt wurde.