Hallo liebe Leute,
also ich bin euch schonmal sehr dankbar. Da ja nun relativ viel Diskussion aufgekommen ist, wie der Urlaub bei uns berechnet wird, nachfolgend die genaue Grundlage laut MTV:
(3) a) Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf regelmäßig fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Erholungsurlaub je Urlaubsjahr
nach einer sechsmonatigen ununterbrochenen Beschäftigungsdauer 25 Arbeitstage,
nach mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit 26 Arbeitstage,
nach mehr als drei Jahren Betriebszugehörigkeit 27 Arbeitstage,
nach mehr als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit 28 Arbeitstage.
b) Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche berechnet sich der Urlaubsanspruch nach folgender Formel:
Zahl der nach Buchstabe a) zustehenden Arbeitstage Urlaub * Zahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Kalenderwoche, an denen eine schichtplanmäßige Arbeitsleistung zu erbringen wäre * 52,18 / 260
Klingt kompliziert und ist es auch
Jedenfalls entstehen dadurch häufig Bruchteile. Bei Vollzeitkollegen in folgenden Beispiel übrigens auch. Jemand hat im April angefangen Vollzeit und hat enstprechend anteilig Urlaub. im nächstes Jahr hätte er denn vollen urlaub (bspw. 26 Tage) ABER der Tag, den der Kollege zusätzlich aufgrund seiner Zugehörigkeit bekommt (siehe oben 3a), der wird auch nur anteilig gewährt, also wäre dies denn nur ein 0,75 tag, da derjenige mittem im Jahr angefangen hatte. Die Frage die sich hier für mich stellt ist, ob das alles so seine Richtigkeit hat (also ohne dies aufzurunden ab 0,5), ich wage dies nämlich zu bezweifeln, werde dies aber in jedem Fall nochmal durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Trotzdem danke für eure Unterstützung!