Hallo Zusammen,
danke schonmal für eure Äußerungen. Nur um auch kurz die Erfordlichkeit darzustellen, wir sind ein 35er Gremium, bisher ohne eine BEM-Schulung von irgendeinem Mitglied, die Erforderlichkeit sollte daher gegeben sein - allein schon deshalb, da in einer BV geregelt ist, dass jeder MA bei BEM-Gesprächen ein BRM seiner Wahl hinzuziehen kann und wir sicher 10-20 solcher Verfahren im monat haben, ich zudem auch schon bei mehreren solcher Verfahren anwesend war.
Die Anmerkung mit der IFB ist gut, aber dort konnte man uns auch nicht wirklich weiterhelfen muss ich sagen (wo ich auch ein wenig enttäuscht bin)
Zum Thema Spezialschulung - eine Schulung zum BEM ist für mich keine Spezialschulung, da der besagte BV-Anspruch existiert und die Schulung rechtliches Wissen vermitteln soll.
Fried - das mit dem individuellen Rechtsanspruch sehe ich anders, wie bereits erwähnt ist dies auch im Fitting erwähnt, insofern ein Entsendebeschluss vorliegt. Es gibt hierzu auch ein sehr gut ausgearbeitetes Rechtsgutachtgen von Däubler Aktuelle Grundsatzprobleme (daeubler.de) (siehe Seite 36), dort heißt es "
Diesen Anspruch kann es dann beispielsweise gegenüber einem Arbeitgeber geltend machen, der die Erforderlichkeit bestreitet und für den Fall der „eigenmächtigen“ Seminarteilnahme Sanktionen androht. Insoweit kann der Einzelne sogar ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten."