Beiträge von Lex00

    Hallo Zusammen,


    danke schonmal für eure Äußerungen. Nur um auch kurz die Erfordlichkeit darzustellen, wir sind ein 35er Gremium, bisher ohne eine BEM-Schulung von irgendeinem Mitglied, die Erforderlichkeit sollte daher gegeben sein - allein schon deshalb, da in einer BV geregelt ist, dass jeder MA bei BEM-Gesprächen ein BRM seiner Wahl hinzuziehen kann und wir sicher 10-20 solcher Verfahren im monat haben, ich zudem auch schon bei mehreren solcher Verfahren anwesend war.


    Die Anmerkung mit der IFB ist gut, aber dort konnte man uns auch nicht wirklich weiterhelfen muss ich sagen (wo ich auch ein wenig enttäuscht bin)


    Zum Thema Spezialschulung - eine Schulung zum BEM ist für mich keine Spezialschulung, da der besagte BV-Anspruch existiert und die Schulung rechtliches Wissen vermitteln soll.


    Fried - das mit dem individuellen Rechtsanspruch sehe ich anders, wie bereits erwähnt ist dies auch im Fitting erwähnt, insofern ein Entsendebeschluss vorliegt. Es gibt hierzu auch ein sehr gut ausgearbeitetes Rechtsgutachtgen von Däubler Aktuelle Grundsatzprobleme (daeubler.de) (siehe Seite 36), dort heißt es "

    Diesen Anspruch kann es dann beispielsweise gegenüber einem Arbeitgeber geltend machen, der die Erforderlichkeit bestreitet und für den Fall der „eigenmächtigen“ Seminarteilnahme Sanktionen androht. Insoweit kann der Einzelne sogar ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten."

    Hallo Zusammen,


    ich hätte eine Frage bezüglich des IFB BEM-Seminars Teil 1. Wir haben für 2 BR-Mitglieder diese Schulung beschlossen und der Arbeitgeber lehnt diese Schulung ab, mit der Begrüdnung diese Ortsnah durchzuführen - also ohne Übernachtung. Zudem wurde angemerkt, dass die Schulung nur für 1 BR-Mitglied als erfordelrich angesehen wird, da die SBV nächstes Jahr schon 2 bekommt.


    Also natürlich ist das alles Schwachsinn in meinen Augen - vorallem der letzte Abschnitt mit der SBV . Meine Frage wäre nun, ob Ihr es für möglich haltet, sich dieses Seminar per einstweilliger Verfügung individuell einzuklagen? M.W. geht gemäß Fitting der Rechtsanspruch des Seminars auf das jeweilige BR-Mitglied über, sofern ein gültiger Beschluss vorliegt - das wäre hier der Fall. Der BR würde aber das Seminar sicher nicht für die Teilnehmer einklagen (fragt nicht wieso ;)).


    Wie seht Ihr hier die Rechtslage - und kennt Ihr evtl. einen Anwalt, der dies übernehmen würde?


    Viele Grüße

    Hallo Zusammen,


    eine kurze Anfrage, es steht der Beschluss einer BV bei uns bevor. Ich kenne die BV nicht, habe sie vorher nicht gesehen und evtl. wird man sie erst am Tage der Sitzung vor Beschlussfassung vorstellen. Frage, reicht dieser Umstand aus, gegen den Beschluss gerichtlich vorzugehen, sollte es zu einer Zustimmung kommen?


    Grüße

    Lex

    Hallo Onion


    Das Thema Verdi ist für mich auch erledigt. Vorsicht jetzt kommt meine ehrliche Meinung zu dem Thema, was bestimmt nicht allen hier schmecken wird.


    Verdi ist seit anfang an bei uns und hat alle Macht im BR. Ich habe hier schon öfter mal im Forum beschrieben was bei uns seit Einzug unserer freien Liste los ist. Die Verdi BR´s versuchen alles Platt zu machen, was sich Ihnen nicht unterordnet. Dazu gehören u.a. Aushänge am schwarzen Brett der Gewerkscaft, dass wir versuchen Verdi zu zerstören. Naja dummes Gejammer. Jedenfalls haben wir uns auch umgeschaut und sind auf die Gewerkschaft DPVKOM gestoßen, die uns nun unterstützen und nicht alle von uns sind gewerkschaftsgebunden, trotzdem habe die uns schon viel geholfen.


    Die DPVKOM ist für Verdi ein rotes Tuch, sollten die bei euch am Standort mitkriegen, dass Ihr mit Ihnen zusammenarbeitet, bedeutet das für Verdi Krieg. Ich wills nur schonmal Vorweg sagen.


    Schreib mir einfach ne PN bei Interesse.


    Grüße

    Lex

    Die Frage die sich mir insbesondere ergibt ist, ob es sich evtl. um einen Pflichtverstoß des Gremiums handelt, wenn er weiß, dass der WA nicht tagt und auch nichts dagegen unternimmt.


    Zumal der WA ganz sicher "tagt" nur nicht offziell, die Kollegen des WA holen sich sicher schon ihre Informationen, so oder so.


    Fried es gibt keine Diskussion innerhalb des Gremiums, stell dir vor, du versuchst die Zeugen Jehovas davon zu überzeugen, dass es keinen Gott gibt, so kannst du es dir ungefähr vorstellen. Sämtliche Anmerkungen werden meisten ignoriert oder schnell abgetan, man möchte schlicht keine Zusammenarbeit, wir sammeln bereits für 23er Verfahren.

    Hallo Zusammen,


    wir haben bei uns einen WA gebildet. Jedoch tagt dieser nie. Hintergrund ist, dass man nicht möchte, dass das BR-Gremium mit Informationen versorgt wird. Die Mehrheit des Gremiums findet das so i.O. Kann man den WA zwingen zu tagen? leider gibt das Gesetz ja nur eine Soll-Vorschrift her. Wäre es evtl. möglich das Gremium oder den WA im zweifel gerichtlich zu zwingen zu tagen?


    Danke für eure Hilfe

    Hallo Zusammen,


    ich habe eine weitere Frage zu Betriebsvereinbarungen. Wir haben einen Tarifvertrag bis zu eine gewissen Entgeltgruppe. Beschäftigte außerhalb dieser Entgeltgruppen sind außertariflich angestellt. Es gibt eine BV für diese Mitarbeiter. Das Ausmaß dieser BV ist ähnlich einem Tarifvertrag. U.a haben diese Kollegen mehr Urlaub als Tarifangestellte (fragt nicht, viele BRM der Gewerkschaftsliste sind AT :)). Was mich nun interessiert ist, ob eine solche BV Gehaltsbänder beinhalten darf, also bspw. jemand in der AT-Stufe 1 bekommt 50000-60000, jemand in der AT-Stufe 2 55000-70000 usw. oder wäre dies ein Verstoß nach § 77 Abs. 3 BetraVG? eine Öffungsklausel des TV gibt es nicht dazu. Im übrigen gibt es auch eine Vereinbarung bezüglich Mitarbeiter, die von Tarif in AT wechseln, das dort ein bestimmter Jahresbetrag X minum zu zahlen ist (sicher um die Mitarbeiter zu schützen nicht weniger zu verdienen als Tarifangestellte), dennoch würd mich hier eure Meinung interessieren und ob das rechtens wäre.


    Danke für eure Meinung

    Hallo Zusammen,


    ich habe eine datenschutzrechtliche Frage. Alle Mitarbeiter haben einen Brief nach Hause bekommen. Der Adresskopf ist von einer Versicherungsfirma. Diese informiert darüber, dass man ab dem Jahr 2022 15 % Zuschuss zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber bekommt. In dem Brief ist der Name, die Adresse und die Unternehmenszugehörigkeit angegeben.


    Der Datenschutzbeauftragte gab als Rückmeldung hierzu, dass unsere Firma für die Versendung des Briefes verantwortlich war und keine Daten an die Versicherungsfirma ging. Auf dem Brief finden sich aber keine Hinweise darauf, dass dies vom Arbeitgeber versendet wurde. Ich finde das ganze sehr dubios, da es ja schließlich um ein Versicherungsprodukt geht und im Grunde dafür Werbung gemacht wurde.


    Was haltet ihr davon, ist sowas datenschutzrechtlich problematisch und wenn Ja, was wäre hier zutun?


    Danke euch.

    Danke euch für eure Meinung dazu, die ich natürlich gänzlich teile.


    Fried Nun wie es dazu kam ist eine gute Frage, ich war da noch nicht Teil des Gremiums. Aber so wie ich das Gremium einschätze wird dafür bestimmt mal wieder ein Koffer voller Privilegien unterm Tisch gestanden haben :) Sooo 1-2 Aufstufungen der Freigestellten in einen neuen Job. Wobei eine Sache hat sich das Gremium gesichert, es ist verschriftlicht, dass der BR zu jedem Vorstellungsgespräch zu laden ist, das ist doch ein guter Deal würd ich sagen (ironie).


    Kleine Frage noch, wie könnte man im Zweifel gegen eine solche BV vorgehen, ich nehme mal an ein Betroffener müsste klagen oder wie sähe das aus?

    Hallo Zusammen,


    wir haben eine Betriebsverienbarung zum Bewerbungsverfahren/Stellenbesetzung. Dort ist für interne Bewerber formuliert, dass man aus dem Bewerbungsverfahren ausscheidet, wenn man eine definierte Anzahl Tage Krank war. Haltet ihr dies für rechtens? Wohl gemerkt für externe gilt dies natürlich nicht, wie auch. Ausnahmen sind möglich und werden nach BV zwischen den BRV und der Rechtsabteilung abgestimmt (was auch immer das heißt).


    Vielen Dank euch

    Hallo albarracin,


    ja das Problem ist, ich finde hier unterschiedliche Ansichten zu. Auf der Seite Komnet finde ich folgenden Artikel:


    KomNet - Zählt die Dauer einer Betriebsversammlung sowie die zugehörige Wegezeit als Arbeitszeit? (nrw.de)


    dort steht es ist Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Ich finde das ja auch Paradox wenn es nicht so wäre. Denn wenn es nicht Arbeitszeit im Sinne des ArbZG wäre, dann könnt der AG nach der BV ja sagen, die 4h wird hinten dran gehangen, denn es war ja keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.


    Genauso wäre die Frage mit der 11h Regel. Ich habe auf der Seite des BAG mit dem Suchbegriff Betriebsversammlung keinen Eintrag gefunden, kannst du mir evtl. ein entsprechendes Urteil raussuchen?


    Vielen Dank

    Hallo Zusammen,


    wie bewertet ihr folgenden Fall. Es findet eine Betriebsversammlung statt. In dem Betrieb herrscht 24/7 Abdeckung, zudem findet die BV außerhalb der Arbeitszeit von gut 80% der Beschäftigten statt. Das eine Teilversammlung nötig wäre, ist für mich hiermit klar. Der BRV und Großteil des Gremiums ist da anderer Meinung. Nun zur eigentlichen Frage. Wie verhält sich das mit der Arbeitszeit der Teilnehmer, wenn diese nach ihrem Dienst zur BV gehen wollen? Sprich nach einen 8h Tag noch zur BV die bestimmt 4-5h geht. Ist dies möglich? Dann die 10:45 Grenze wäre in dem Fall locker überschritten, wie wäre eurer Meinung nach die Rechtslage hier?


    Vielen Dank euch

    Hallo liebe Leute,


    also ich bin euch schonmal sehr dankbar. Da ja nun relativ viel Diskussion aufgekommen ist, wie der Urlaub bei uns berechnet wird, nachfolgend die genaue Grundlage laut MTV:


    (3) a) Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf regelmäßig fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Erholungsurlaub je Urlaubsjahr

    nach einer sechsmonatigen ununterbrochenen Beschäftigungsdauer 25 Arbeitstage,

    nach mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit 26 Arbeitstage,

    nach mehr als drei Jahren Betriebszugehörigkeit 27 Arbeitstage,

    nach mehr als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit 28 Arbeitstage.

    b) Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche berechnet sich der Urlaubsanspruch nach folgender Formel:


    Zahl der nach Buchstabe a) zustehenden Arbeitstage Urlaub * Zahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Kalenderwoche, an denen eine schichtplanmäßige Arbeitsleistung zu erbringen wäre * 52,18 / 260


    Klingt kompliziert und ist es auch :)


    Jedenfalls entstehen dadurch häufig Bruchteile. Bei Vollzeitkollegen in folgenden Beispiel übrigens auch. Jemand hat im April angefangen Vollzeit und hat enstprechend anteilig Urlaub. im nächstes Jahr hätte er denn vollen urlaub (bspw. 26 Tage) ABER der Tag, den der Kollege zusätzlich aufgrund seiner Zugehörigkeit bekommt (siehe oben 3a), der wird auch nur anteilig gewährt, also wäre dies denn nur ein 0,75 tag, da derjenige mittem im Jahr angefangen hatte. Die Frage die sich hier für mich stellt ist, ob das alles so seine Richtigkeit hat (also ohne dies aufzurunden ab 0,5), ich wage dies nämlich zu bezweifeln, werde dies aber in jedem Fall nochmal durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.


    Trotzdem danke für eure Unterstützung!

    nicht_mehr_ganz_neu


    Natürlich nur bei enstprechender Berechung. Also Person XY bekommt ihren Urlaubsanspruch für nächstes Jahr mitgeteilt, dort sind 26,61 Tage angegeben, denn wäre meinen Verständnis nach auf 27 zu runden oder irre ich mich da? Wir haben diesbezüglich auch keine sonstigen Regelungen im Tarifvertrag oder BV´s.

    Hallo Zusammen,


    vlt könnt Ihr mir hier wieder weiterhelfen. Bei uns in der Firma kommt es häufig zu Bruchtagen von Urlaub, da wir viele Teilzeitangestellte haben oder sich Schichtpläne unterjährig ändern. Jedenfalls ist es bei uns bisher so, das Urlaubsbruchtage nicht aufgerundet werden ab 0,5 Tagen. So wie ich das BUrlG §5 Abs 2 verstehe, müssen Urlaubsbruchtage ja ab einem halben Tga aufgerundet werden.


    Habe ich hier einen Denkfehler, bzw. gilt das nur für bestimmte Bruchtage, oder muss der AG diese aufrunden?


    Danke für eure Hilfe

    Hallo Zusammen,


    ich hätte mal wieder eine Frage. Könnt ihr beurteilen, wie die rechtliche Lage ist, wenn einzelne BRM in Form eines Auftritts in sozialen Medien über BR Themen reden? Mir geht es hier nicht um klare Sachen wie Abstimmungsverhalten offenlegen, das ist klar, dass dies nicht erlaubt ist. Sondern eher um generell Dinge die im Gremium entschieden werden bzw. nicht entschieden werden. Auch würde mich interessieren, ob der AG hier benannt werdne darf, wenn es z.B. geschlossene Gruppen sind etc. ich kenn mich da leider nicht sonderlich aus.


    Wie seht ihr das?


    Danke euch und viele Grüße

    Dankle schonmal,


    der alte Arbeitsvertrag gilt unverändert weiter. I.d.R. werden Arbeitsverträge für neue Stellen immer so bei uns gestaltet, dass ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag auf Erpobung ausgestellt wird, der längstens jedoch 6 Monate geht. Nach Ablaufen des Vertrages würde dann entweder ein neuer unbefristeter Vertrag ausgestellt werden, oder eben die alte Stelle wieder angetreten. In dem Fall ist es jedoch so, dass der befristete Vertrag auf Erprobung eben wegen dieser nicht bestandenen Erprobung beendet wurde und nicht aufgrund der 6 Monate. Daher bin ich mir hier unsicher, ob da nicht der BR zu gehört werden muss, denn der Kollege hat die Arbeit, die der Vertrag vorsah gar nicht erbringen können, sondern wurde mit anderen Tätigkeiten beauftragt, die denn wohl nicht zufriedenstellend erbracht wurden.

    Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage, ein Kollege hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Hat nun ein neue Stelle bekommen, die mit einem Änderunsgvertrag befristet zur Erprobung längestens jedoch 6 Monate läuft. Nach bestehen würde es wieder einen unbefristeten Vertrag für die neue Stelle geben. Jetzt macht der AG von seinem Recht gebraucht, die Person für ungenügend zu halten aus bestimmten Gründen und kündigt den Vertrag. der Kollege würde nun wieder seine alte Stelle aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis aufnehmen. Ist die Kündigung der Erprobung mitbestimmungspflichtig bzw. anhörungspflichtig seitens des BR?


    Danke für eure Antworten

    Fried 5 Listen, jedoch sind die 3 kleineren Listen insgesamt nur 5 BRM, nur Marionettenlisten. Ja so genau kann man das nicht sagen, da die neue BRV auch nur Marionette des ehemaligen BRV ist. Der hat sich nach der Wahl nach 12 Jahren als BRV aus der Schusslinie gebracht um nicht Opfer des 23 BetrVG zu werden, denn er wird wissen, das wir diese Karte ziehen werden.