Beiträge von UweSBV

    Wir haben das bei uns durchbekommen, dass der AG unsere Idee mit 2 halben Freistellungen abgenickt hat; das Argument war, dass es verschiedene Arbeitsstätten mit größeren Entfernungen zueinander gibt und die Aufteilung nicht nur für die SBV große Synergien mit sich bringt. So muss ich nicht 70 km zu einem Termin fahren, weil mein gewählter Stellvertreter (de facto aber Kollege) vor Ort ist. Manchmal zählen sogar Argumente :)

    Komische Stimmung hier.... :thumbdown:

    Es macht für mich schon einen deutlichen Unterschied, ob man sich hier gegenseitig Tipps gibt oder sich gegenseitig anmacht - letzteres ist nicht mein Stil; Konflikte gibt es im Betrieb schon genug....
    Und: bei uns liegen Arbeitsplätze und Büros für Vorstellungsgespräche über teilweise mehr als 100km auseinander, so dass Teilnahmen an sämtlichen Gesprächen schon ein besonderer Ritt wären; das bei Teilzeitbeschäftigung abzuwickeln (und mit meist geringem Effekt) wäre schon eine Herausforderung; sollten jetzt noch Fragen kommen wie "warum schreibst Du von einer Freistellung und jetzt von Teilzeit: mein Stellvertreter hat die andere halbe Freistellung.:)

    Über eine mehr oder weniger vernünftige Lösung dieses Problems will ich mich hier gar nicht auslassen, dass wurde ja nun schon ausgiebig diskutiert und vielleicht entscheidet sich albarracin ja noch dazu seinem eher "kryptischen" Beitrag einen tatsächlich hilfreichen folgen zu lassen.

    Meiner Meinung nach wurde der Fehler, der überhaupt zu diesem Problem geführt hat, schon früher gemacht:

    Das ist zwar ein guter Anfang, aber bei weitem unzureichend. Denn sobald unter den Bewerbern nur ein einziger Schwerbehinderter, oder Gleichgestellter dabei ist, ist die sbv am gesamten Auswahlverfahren zu beteiligen. D.h. auch an allen Vorstellungsgesprächen, nicht nur an denen wo der Bewerber selbst schwerbehindert, oder gleichgestellt ist.

    D.h. wenn man 10 Vorstellungsgespräche führt (ohne sbv, weil kein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter dabei ist) und man im 11 Vorstellungsgespräch dann erfährt, dass man da einen Schwerbehinderten oder Gleichgestellten sitzen hat, hilft es nicht wirklich dieses Vorstellungsgespräch abzubrechen und mit sbv zu wiederholen, denn damit war die sbv immer noch nicht ordnungsgemäß am gesamten Auswahlverfahren beteiligt. Dafür müsste man streng genommen komplett von vorne anfangen.

    Daher sind wir (und auch unser AG) zu dem Schluss gekommen, dass es am sichersten, sinnvollsten und einfachsten ist die sbv grundsätzlich an jedem Vorstellungsgespräch teilnehmen zu lassen.

    Hallo in die Runde,

    ich hätte nicht gedacht, dass mein Grübeln über den Fall so viele Kommentare auslösen könnte - von daher danke!!!

    Aus diesem Grunde habe ich noch mal recherchiert, wie die Details waren und mir die Bewerbungsunterlagen zukommen lassen:

    - da stand definitiv nicht von einer Behinderung drin

    - die Sehbehinderung war der Bewerber:in anzusehen und daher kam die Frage auf

    - ihr wurde angeboten, abzubrechen und die SBV am Verfahren zu beteiligen

    - das hat sie abgelehnt

    - es passte fachlich nicht zum Anforderungsprofil und ist für diesen Fall erledigt

    - grundsätzlich eine spannende Frage

    Und zu unserer Praxis: es ist auch unbestritten, dass wir an allen Bewerbungsgesprächen teilnehmen können, wo sich ein sbM bewirbt - wir haben aber nur eine Freistellung und müssen gucken, wo wir unsere Energien reinstecken; aber richtig: das Recht besteht und wird bei Erforderlichkeit auch umgesetzt.

    Also danke noch mal an Alle und ein schönes Wochenende!!!

    Die Anwesenheit beim Vorstellungsgespräch mit schwerbehinderten Bewerber:innen ist bei uns grundsätzlich klar und unbestritten - wir bekommen über das Programm auch sämtliche Unterlagen von allen anderen Bewerbungen.


    Nun hatten wir aber einen Fall, wo laut Aussage des AG erst im Gespräch die "Eigenschaft Schwerbehinderung" erkennbar wurde - was passiert dann? Abbruch, um die SBV ordnungsgemäß zu beteiligen? Ist das ein unzumutbarer zusätzlicher Aufwand für alle Beteiligten?

    Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt bzw. gibt es dazu Entscheidungen?:?:

    Hier wäre jetzt zB der Hinweis an die betroffene AN notwendig, schnellstmöglichst einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" - LTA (berufliche Reha gem. §§ 49 - 62 SGB IX) bei der DRV zu stellen, um die grundsätzliche Bewilligung ( die idR 3 Jahre gilt) schon zu haben, wenn es etwa um konkrete Qualifikationsmaßnahmen gehen sollte.

    LTA läuft bereits, einen Termin hatte sie deswegen auch schon telefonisch (ich konnte leider nicht teilnehmen) und sie ist total frustriert und überlegt, EU-Rente zu beantragen. Bin jetzt nicht mehr an sie rangekommen, habe gestern die Stellungnahme mit dem Hinweis in Richtung Umschulung/Weiterbildung (das war auch schon länger unserer Plan) angefertigt. Läuft alles schon ziemlich lange und wird dadurch nicht einfacher...

    Die Ausschlusskriterien und letzte Möglichkeiten sind mir klar gewesen/geworden.


    suppenkasper: meine Eignung für dieses Ehrenamt diskutiere ich hier nicht! Anmerkungen dieser Art sind nicht hilfreich. :thumbdown:

    Hallo,


    bevor Du jetzt schon in Richtung "anderer Arbeitgeber" losgaloppierst, solltest Du Dich ernsthaft fragen, ob Du wirklich alle Möglichkeiten iSd § 164 Abs. 4 geprüft hast, den Arbeitsplatz leidensgerecht auszustatten.

    Auch die leidensgerechte Ausstattung/Organisation eines bestehenden Arbeitsplatzes läuft übrigens bei der AA als "Erlangensalternative".

    Diese Beurteilung ist einfach:

    Eingestellt vor vielen Jahren als Arzthelferin; als diese stillgelegt wurde, Wechsel in die Pflege. Aktuell ist es so, dass die Arbeit mit dem sehr engen menschlichen Kontakt aus persönlichen Gründen absolut indiskutabel geworden und daher nicht mehr möglich ist. Jetzt wäre eher etwas in Richtung Verwaltung drin (ist das einzige, was uns noch eingefallen ist); wohl erst nach Umschulung und da gibt es nur ganz wenige und begehrte, aber nicht freie, Arbeitsplätze. Da gab es mit der Personalabteilung in der Vergangenheit schon mehrere Runden zu.

    Liebe auskunftsfreudige Forums-TN,


    ich habe heute dann mal einen Widerspruch für eine Kollegin formuliert und mich dabei streng an die "fachlichen Weisungen" gehalten. Mir ist auch klar geworden, dass ich als SBV noch mehr Gas geben sollte bei der Stellungnahme - da hilft die Kenntnis der "fachlichen Weisungen" enorm. Die MAV ist da auch im Boot und würde letztlich entsprechend meiner Stellungnahme agieren. Ich bin gespannt; falsch machen konnte ich aufgrund der Vorgeschichte nichts....


    Ich habe noch einen etwas anders gelagerten Fall und würde dazu gern wissen, ob ich richtig liege:

    Eine Kollegin ist definitiv nicht mehr in der Lage, den aktuellen Arbeitsplatz auszuüben, hat das auch in ihrem Antrag auch so angekreuzt. So wie ich es verstanden habe, wird es jetzt schwierig, weil es nicht mehr um den "Erhalt" sondern eher um einen gänzlich "neuen Arbeitsplatz" geht. Die besondere Schwierigkeit sehe ich darin, dass ihr Arbeitgeber sie anders nicht einsetzen kann und nur ein Wechsel zu einem arbeitsrechtlich gewertet anderen Arbeitgeber (auch wenn das alles in einem Unternehmensverbund mit einzelnen GmbH's stattfindet) mit einer gänzlich anderen Tätigkeit in Frage kommt. Da frage ich mich, ob ich hier noch Energie reinstecken sollte.


    Hat jemand eine Meinung dazu?

    Beste Grüße

    Uwe :/

    Moin albarracin,


    danke für den Hinweis - ist auch deutlich erkennbar. Dann dort eher den Widerspruch bei zu geringem GdB verorten und den Rest Richtung Ver.di oder Anwalt weiterleiten. Leider haben wir nicht so viele Ver.di-Mitglieder im Laden und die meisten haben keine Rechtschutzversicherung.

    Ich sehe schon kommen, dass ich da tiefer einsteige - immerhin gibt es ja dieses Forum mit Tipps und Hinweisen; klasse! :thumbup:

    Besten Gruß

    Uwe

    Moin an Alle,


    sehr hilfreich der Austausch hier!

    Habe ähnliche Erfahrung gemacht wie AndyGo und hier einiges gefunden!

    Was ich schräg finde war, dass ich die Kolleg:innen dann lieber an den SOVD (an unterschiedlichen Standorten) verwiesen hatte und die dort unisono meinten, dass es keinen Zweck habe mit einem Widerspruch - da habe ich mir dann gedacht: "da kann ich nichts falsch machen, wenn ich selber beim Widerspruch unterstütze":-)

    Die fachlichen Hinweise der BA sind dabei natürlich Gold wert - gibt es eigentlich Fortbildungen dazu? (habe nichts gefunden - wäre wohl etwas für eine Tagesveranstaltung)


    LG

    Uwe