Beiträge von Sonnengruss

    Guten Morgen,

    seit April bin ich freigestellte BRV. Ich würde gerne von euch wissen, wie ihr das nach außen kommuniziert.

    Ich hatte vorher viel Kontakt zu externen Firmen, die mir hin und wieder immer noch Mails schreiben oder mich anrufen. Ich sage dann immer, dass ich nun eine andere Aufgabe im Unternehmen habe und freigestellte BRV sei. Dann wird immer ganz niedlich beglückwünscht.


    Aber wie mache ich das am besten bei den Business-Portalen, bei denen ich einen Account habe? Dort steht ja noch meine eigentliche Position von der ich nun ja freigestellt worden bin.

    Ich hatte mir das so vorgestellt, dass ich einfach hinter meiner Position das Wort "ruhend" in Klammern setze, oder ist das eine falsche Formulierung. Oder müsste das "freigestellt" eher hinter der Position stehen, weil ich ja von dieser freigestellt bin?


    Betriebsratsvorsitzende (freigestellt)

    April 2022 - Heute


    Beruf im Unternehmen (ruhend)

    Jan. 1999 - Heute


    Vielen Dank für eure Antworten bei diesem kuriosen Thema :) !

    Ob die Zusatzinformationen Sonnengruss helfen, muss er/sie selbst entscheiden.

    Sorry, ich war zwei Tage nicht hier im Forum, weil so ein Rücktritt eines BRs so viel Nacharbeit bereitet.
    Ja, die Zusatzinfos haben sehr geholfen. So konnten wir im Gremium uns eine Meinung bilden. Vielen Dank!!!


    Wenn die Mehrheit zum Schluss kommt: BRM ist ausgetreten, dann teilt der BRV dem BRM und dem AG das so mit und informiert den Nachrücker.

    Genauso haben wir das gemacht :)


    Ich würde empfehlen, dass man sich als BRV für eine der beiden Lösungen entscheidet, und zwar natürlich für die, die man für die rechtssicherere hält, und diese Entscheidung mit Begründung schriftlich festhält.

    Ja, das haben wir auch gemacht. War uns so auch sicherer.

    Guten Morgen,

    danke für eure ganzen Antworten.


    Heute Morgen hat das zurückgetretene BR-Mitglied geäußert, dass er dann im Betriebsrat bleiben möchte, wenn er nicht mit dem Ersatzmitglied tauschen kann.

    Er hätte fälschlicherweise gedacht, dass er einfach seine Position im BR mit einem Ersatzmitglied tauschen könne. Aber weil das rechtlich nicht geht, möchte er nun gerne im BR bleiben. Und der restliche BR hätte ihn nicht darauf hingewiesen. Hätten wir das gewusst, dann hätten wir ihm das gestern sagen können und er hätte gleich gesagt, dass er dann ordentliches BR-Mitglied bleiben möchte.


    Wie sieht das jetzt gesetzlich aus. Eigentlich kann man ja nicht zurücktreten und wieder eintreten. Könnten wir als BR sagen: "ok, wir vergessen das alles und du bist wieder drin?"


    Das Ersatzmitglied, das nun aufgerückt ist aufgrund des Rücktritts könnte dann klagen, oder?

    Die Rücktrittserklärung eines BRM ist nicht an Formvorschriften gebunden und somit auch mündlich gültig. Zeugen gibt es ja genug, wenn dies auf der Sitzung erklärt wurde.

    Auch die Bindung eines Rücktritts an einen Vorbehalt ist rechtsunwirksam.

    Das hört sich gut an, denn dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen. Also Rosinen rauspicken und so 8o


    Daran habe ich erhebliche Zweifel. Denn wenn das Betriebsratsmitglied sagt, es möchte zurücktreten, bedeutet dies in keinem Fall, dass es bereits zurück getreten ist.

    Er hat gesagt, dass er sein Amt niederlegt und mit Platz 12 tauscht. Seine Arbeit ist ihm wichtiger als die BR-Arbeit. Vor der Sitzung hatte er mit dem Ersatzmitglied schon gesprochen und diesem gesagt, dass er nun ein ordentliches Mitglied ist.

    Hallo, wir sind ein 11er Gremium. Ein ordentliches Betriebsratsmitglied (Platz 11 laut Wählerstimmen) hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte und dem ersten Ersatzmitglied (Platz 12 laut Wählerstimmen) seinen Platz anbietet, dieser sozusagen aufrückt. Und er möchte dann den Platz des Ersatzmitgliedes einnehmen.

    Dass ein BR-Mitglied sein Amt niederlegen kann, das weiß ich, aber kann er auch einfach die oben geschilderte Variante fordern? Wie sieht das rechtlich aus?


    Danke für eure Antworten :)

    dafür hat der BR ja Möglichkeiten einer Versetzung zu widersprechen.

    Ja, das haben wir auch in Betracht gezogen. Bei eine Anhörung zur Versetzung könnte man dann bei dem Vorgesetzten der Abteilung nachfragen, wie die Versetzung aufgefangen werden soll. Steckt ein guter Plan dahinter, stimmen wir zu, ist alles Kraut und Rüben lehnen wir erst einmal ab.

    Guten Morgen,

    gibt es bei jemanden von euch eine Betriebsvereinbarung für Versetzungen, in der enthalten ist, dass eine Versetzung erst in 3 Monaten stattfinden darf? Wir überlegen so etwas zu machen, da manchmal Versetzungen sehr schnell vonstattengehen und nicht richtig geregelt wurde, wie die Arbeit, die der versetzte Kollege hinterlässt in der Abteilung, aufgefangen werden soll. Oft bleibt die Stelle dann eine Zeit lang unbesetzt.

    Mit der 3-Monats-Frist wollen wir sicherstellen, dass ein neuer Arbeitnehmer eingearbeitet werden kann. Wenn dies schnell klappt, dann könnte die Versetzung auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden.


    Viele Grüße!

    Guten Morgen,


    die übliche Arbeitszeit bei uns wir von Montag bis Freitag abgeleistet. So steht es auch in den Verträgen.

    Samstag gibt es Zuschläge.


    Wenn ein Antrag auf Samstagsarbeit kommt, prüfen wir, ob Kollegen dabei sind, die öfter am Samstag arbeiten.

    Wie ist hier die Vorschrift?

    Dürfen die Kollegen nur 2x im Monat am Samstag arbeiten?


    Viele Grüße?

    Wenn ich Sonnengruss richtig verstanden habe geht es ihm darum, dass sein BR gerne den Besprechungsraum exklusiv nutzen würde, und dafür jetzt Argumente sucht.


    Das BRV Büro liegt da m.E. nach ganz außen vor, das sollte man in der Argumentation auch gar nicht ins Spiel bringen.

    Genau, das hast du richtig erfasst :thumbup:

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    Das ist ein guter Tipp, dass man das BRV-Büro gar nicht anspricht.

    Die Folge ist, dass der BR ein Büro benötigt, das groß genug ist, alle BR-Unterlagen zu beherbergen (reicht da der Raum von 18m²?), und zu dem alle BRM jederzeit Zugang haben müssten (formal betrachtet gibt es kein Büro für Euren freigestellten BRV, sondern eines für das Gremium).


    (Übrigens, wenn auch OT, wird man bei der Gremiumsgröße wohl auch gut ein BR-Sekretariat verargumentieren können. Habt Ihr eine Schreibkraft?)

    Wenn man den Schreibtisch des BRV noch in den großen Raum stellen würde, dann passt es tatsächlich nicht mehr. Bei den BR-Sitzungen werden noch SBV und JAV eingeladen, dann sind wir 13 Personen und beim monatlichen Gespräch mit der GL 15 und dann kommt noch die Schreibkraft hinzu:

    Wir haben eine Schreibkraft, die einmal die Woche zu unserer Betriebsratssitzung kommt und das Protokoll schreibt.

    Somit müssen die Unterlagen in einem Raum stehen, der jederzeit für den BR zugänglich ist und ggf muss jedes BRM einen Schlüssel bekommen, wenn der Zugang sonst nicht gewährleistet ist.

    Dann wäre es sinnvoll, wenn wir die Unterlagen im Besprechungsraum lassen, damit man jederzeit Zugriff hat, oder?

    Wenn sie nämlich im Büro des BRV stehen würden, dann kann man dort vielleicht nicht jederzeit rein, weil der BRV vielleicht gerade telefoniert, Besuch hat oder eine Videokonferenz.

    Und dann müssten wir der Geschäftsleitung mitteilen, dass der Besprechungsraum nur vom Betriebsrat genutzt werden darf.

    Guten Morgen,

    wir sind ein 11er Gremium und haben einen Besprechungsraum (35 qm), in dem abschließbare Schränke stehen für unsere Betriebsratsordner.

    Und dann gibt es noch ein Einzelbüro für den freigestellten BRV (18 qm).


    Der Besprechungsraum wird auch von anderen Personen aus dem Unternehmen genutzt, die nicht im Betriebsrat sind, so dass wir nicht immer Zugang zu diesem Raum haben.

    Als Lösung könnte man die Ordner auch im Büro des BRV unterbringen, damit man durchgehend Zugriff darauf hat.


    Aber was ist mit dem Besprechungsraum (Betriebsratsbüro)? Muss dieser nicht durchgehend für alle Betriebsratsmitglieder zur Verfügung stehen. Zum Beispiel, wenn sich jemand ungestört auf eine Sitzung vorbereiten möchte? Oder wenn ein Kollege ein Gespräche mit einem BR-Mitglied spontan führen möchte?

    Oder muss dann der BRV seinen Raum in dieser Zeit zur Verfügung stellen?


    Wie ist das bei euch aufgeteilt?


    Danke und viele Grüße!

    Guten Morgen,

    ein ordentliches Betriebsratsmitglied hat für 4 Wochen halbtags Urlaub genommen und befindet sich nicht vor Ort. Den anderen halben Tag macht er Homeoffice, wäre also per Mail/Telefon erreichbar.

    Wie sieht das nun aus mit dem Nachrücken eines Ersatzmitgliedes? Das darf dann zu Sitzungen eingeladen werden, oder?


    Das Betriebsratsmitglied, das gerade Urlaub/Homeoffice macht, antwortet auf Mails, wenn wir uns über Themen abstimmen. Wenn man das akribisch betrachtet, dürfte das nicht gemacht werden, weil ja das Ersatzmitglied seine Rolle übernimmt für die 4 Wochen?


    Wie würdet ihr dies handhaben.


    Dankeschön vorab für eure Antworten!