Ihr könnt das Thema natürlich intern weiter verfolgen. §87 1 10 ist da euer Freund.
Der Kollegin dürft ihr natürlich keine Zahlen nennen. Aber ihr könnt ihr ja raten, sich mal mit den Kollegen über das Gehalt zu unterhalten. Denn die dürfen freiwillig natürlich verraten, was sie bekommen. Ob Anna das als Hinweis interpretiert, dass es da eine nennenswerte Diskrepanz in den Gehältern gibt? Das bleibt natürlich ihr überlassen und das könnt ihr auf keinen Fall bestätigen oder dementieren. Mit den entsprechenden Infos kann Anna dann selbstbewust selbst die Gehaltsangleichung fordern. Wenn der AG sich hinter schwammigen Kriterien versteckt eröffnet der Fachkräftemangel im Zweifel auch extern Optionen zur Gehaltsanpassung.
Beiträge von Felix Rakete
-
-
bei personellen Einzelmaßnahmen kann man doch nicht Gespräche mit der Abteilung oder anderen MA suchen.
Man kann mit der betroffenen Person sprechen, ggf. noch mit Vorgesetzen die seitens des AG bereits involviert sind, aber doch nicht mit den Kollegen des Betroffenen.
--> stell dir vor Du sollst gekündigt werden, weil Du angeblich geklaut hast und der BR befragt dazu die Kollegen deiner Abteilung. Damit würdest Du gegen den DSchGVo und gegen die Verschwiegenheit gem BetrVG verstoßen, abgesehen von den geschädigtem Ruf des Kollegen.
Kommt natürlich auf die Situation an. Angenommen ein Kollege soll aus der Abteilung versetzt werden, weil Konflikte mit dem Bürokollegen geben soll, da könnte man dann schon mal mit beiden sprechen, was denn da nun los ist.
-
Kommt drauf an welche. Bei Einstellungen nach Aktenlage, bei Kündigungen immer mit den Betroffenen sprechen, bei Versetzungen immer dann, wenn es relevant ist oder nicht offensichtlich, dass die Initative eh vom betroffenen Kollegen ausgeht und da niemand übergangen wird.
-
Was soll das denn für ein Quatschgrund sein? Habt ihr das Seminar ordentlich beschlossen?
-
Ihr habt mir sehr weitergeholfen,
nun wurde öfters erklärt, dass die BV an geeigneter Stelle liegen muss, das ist bei mir noch etwas Chaotisch, manche sind im Netzwerk, andere wieder nicht, dann bin ich mir auch nicht ganz sicher ob ich die aktuellste auf ein Thema bezogen gefunden habe oder eine überarbeitete.
Bist Du BR oder bist Du der Mitarbeiter? Frag halt deinen Chef, wo die BVen ausliegen. Oder frag den BR. Wenn Du der BR bist und nicht weißt wo Deine BVen sind, dann hast Du ein ganz anderes Problem.
-
Wenn die Vergleichsperson aktuell weniger verdient ist das doch perfekt. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person dann demnächst eine größere Gehaltserhöhung bekommt ist ja größer, als wenn die Person aktuell mehr verdienen würde.
-
Das ist das Gesetz. Die Bedingungen hier müssen erfüllt sein, damit das geht. Sind sie es nicht, geht nur Teilname in Person.
-
Das ist doch einfach Bereitschaft mit extra Schritten.
-
In der Regel sollte die BV bei Kündigung doch nachwirken, oder? Neu verhandeln kann man auf jedem Fall. Hier gibt es ja auch einen guten Grund dafür.
-
Bei uns war das immer gerne gesehen, da sich Gehaltserhöhungen am Durchschnittsgehalt der Vergleichgruppe orientiert haben. Wurden "teure" neue Kollegen eingestellt hat das den Schnitt nach oben gezogen und die nächste Gehaltsrunde ist für die Kollegen besser ausgefallen. Man musste nur dem "Neuen" klar machen, dass er in nächster Zeit mit keiner Erhöhung rechnen braucht. Aber das war nicht unbedingt ein BR-Problem.
-
Abgesehen vom bereits erwähnten groben Unfug, frage ich mich auch, woher der Hausarzt das in jedem Fall wissen sollte. Oder auch, warum ein Hausarzt bei so einem gekasper mitmachen sollte.
-
Gibt es diese digitale Akte bei euch schon? Wisst ihr, wie die funktioniert?
Die rechtliche Basis ist § 87 Ab. 1 Nr. 6 BetrVG und die Überzeugung leistet im Zweifel ein Anwalt. Aber nicht jede digitale Akte ist auch mitbestimmungspflichtig. Sollte das bei euch der Fall sein, dann ist der Nutzen für den AG dass er sie nutzen darf. Denn wenn ihr entsprechnde Rechte habt, dann darf er sie ohne eure Zustimmung (in Form einer BV) nicht nutzen.
-
1) Garnicht. Die Prämie muss eine Sonderzahlung sein, die sonst nicht gezahlt worden wäre. Man darf sie nicht mit regelmäßigen Zahlungen verrechnen. Aber ich wette, in vielen Fällen wird es trotzdem gemacht ...
2) Was er kann oder nicht kann muss er mit euch ausmachen. Ihr seid hier klar in der Mitbestimmung. Schließt eine BV zu dem Thema ab. Wie groß der Gehaltstopf ist, legt der AG fest (hier also 5%). Wer davon wie viel bekommt muss er mit euch klären. Wie das vor eurer Zeit gemacht wurde ist da erst mal egel, so lange es keine gültige BV zu dem Thema gibt.
zweite 2) Muss nicht. Sollte er mit euch klären. Aber die einzige differenzierung, die ich hier gelten lassen würde ist, anteilig weniger bei Teilzeit. Das ist keine Leistungsprämie.
-
Das ist in der Tat ein merkwürdiges Verhalten. Ob man es eher schrullig oder übergriffig sieht, könnt sicher nur ihr beurteilen, ich finde beides ist möglich.
Ihr könnt euch ja den Spass machen und die angebotene Rhetorikschulung mal mitnehmen. Schaden wird es kaum, die notwendigkeit hat der AG ja schon bekundet. Ob die vermittelten Inhalte in seinem Interesse sind darf natürlich bezweifelt werden.
Was die Räumlichkeiten angeht: Wir hatten unsere Gespräche in der Regel im "großen Meetingraum". Da sehe ich kein Problem. Es war immer klar, dass der BR das meeting leitet. In welchem Raum das dann stattfindet ist nebensächlich. Da kann ich weder Deinen Chef, noch Dich verstehen, dass das so ein Reizthema zu sein scheint.
Siehst Du denn euren BR in einer Situation, dass das verfangen könnte? Möglich wäre ja, dass Dein Chef in der Sache recht hat und Dein auftreten wirklich unangemessen war. Das wissen wir natürlich nicht. Was bleibt ist die komische Art das nicht persönlich anzusprechen. Ich würde vermutlich selbst und im Gremium reflektieren, ob man vielleicht etwas über die Stränge geschlagen hat, gegenüber dem AG da aber nicht ins Detail gehen, sondern lediglich zum Ausdruck bringen, dass man die Kritik zur Kenntnis nimmt, die Anregung zur Weiterbildung gerne annimmt und sich zukünftig aber wünscht, auch im Interesse der vertrauensvollen Zusammenarbeit, Kritik persönlich besprechen zu können.
-
Aus den § 82 (2) BetrVG ergibt sich ein klarer Rechtsanspruch von AN, bei Personalgesprächen bestimmten Inhaltes ein BRM der eigenen Wahl hinzuzuziehen. Um dieses Recht überhaupt wahrnehmen zu können, muss man als AN aber natürlich vor einem Gespräch auf Initiative des AG erst einmal darüber informiert sein, dass es um einen solchen Inhalt geht.
Auf diesen Punkt sollte man den AG auch für die Zukunft nochtmal hinweisen.
Wir hatten mal was ähnliches und haben es und dann nicht nehmen lassen, das dann in einer Betriebsversammlung zu thematisieren, dass die AN im Fall der Fälle bescheid wissen.
-
Ok, das Problem haben wir so gar nicht. Weil die Automaten bei uns im Haus von einem externen Dienstleister betrieben werden...
Dann wäre aber trotzdem mitbestimmbar, unter welchen Bedingungen der externe Dienstleister diese Automaten aufstellt und Betreibt. Kantinen werden ja auch häufig von externen Firmen wie Sodexo oder Aramark betrieben.
-
Wird beim"Urlaubsgeld" denn jedes Jahr darauf hingewiesen, dass die Zahlung freiwillig erfolgt? (Freiwilligkeitsvorbehalt?)
Oder ist gar irgendwo definiert, wie die Höhe dieser Zahlung definiert wird?
Ansonsten: Eure MA stören sich daran, dass es dieses Jahr mehr Geld gibt und es früher ausgezahlt wird?
-
Ich seh da kein Problem. GBR Sitzungen konnten wir immer problemlos mit einem Städteurlaub verbinden. Freitag anreisen, Hotel von Freitag bis Sonntag selbst bezahlt und die Fahrt und das Hotel Sonntag auf Montag zahlt der AG. Mit dem Hotel wurde dann geklärt, dass es 2 getrennte Rechnungen gibt. Haben viele nicht-BR bei Geschäftsreisen auch gemacht.
-
Wenn die Vorsitzende weiss, um was es geht und darüber geredet werden soll (warum auch immer), dann muss die Abmahnung auch allen im Gremium bekannt sein. Was soll das denn sonst?
-
Betriebsvereinbarungen sind vom Arbeitgeber an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen/auszuhängen (§ 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG).
Heisst: Fragt den Arbeitgeber oder den BR.
Was mir nicht klar ist, ist warum der BR so einer komischen Regelung zustimmen sollte. Vermutlich steht in der BV noch mehr drin, was es dann erklären könnte.
Was sagt denn der Arbeitgeber, wie die Stunden realistisch ausgeglichen werden sollen?