Alles anzeigenHi zusammen,
ich weiß, auf den ersten Blick klingt das wie eine Anfängerfrage, ist es aber nicht.
Ich bin bisher immer absolut überzeugt davon gewesen, dass man nicht länger als 6h arbeiten darf, ohne mind. 30 Minuten Pause gemacht zu haben. Begründung für mich war §4 Arbeitzeitgesetz und dabei die Kombination aus dem ersten Teil von Satz 1 mit Satz 3.
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Nun meinte ein Kollege, dass er doch auch die Aufteilung in 15 Minuten-Pause machen könnte und dann auch deutlich später den 2. 15-Minuten-Block nehmen kann.
Beispiel:
Arbeitszeiten:
10:00 – 15:30
15:45 – 18:00
18:15 – 18:30
Damit wäre er der Vorschrift nach Satz 3 (er hat eine Pause gemacht, bevor die 6 h überschritten wurden) sowie nach Satz 1 (er nimmt insgesamt 30 Minuten Pause) nachgekommen.
Ich habe nun verzweifelt versucht, Kommentare etc dazuzufinden, was - wie ihr euch sicher denken könnt - jedoch nicht von Erfolg gekrönt war. Ich konnte nichts finden, dass mir bestätigt, dass tatsächlich die 30 Minuten Pause genommen werden müssen, bevor die Uhr 6h1min anzeigt.
Könnt ihr mir da helfen?
Vielen Dank schon mal,
die Prinzessin
Liebe Prinzessin
das Arbeitszeitgesetz dient in erster Linie der Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung!
Auf dieser Grundlage sind dessen Regelungen, u. a. zu den Ruhepausen, zu betrachten.
Nach sechs Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten Ruhepause gegeben sein. Diese 30 Minuten dürfen, unter Mitbestimmung des Betriebsrates, in zwei Ruhepausen von jeweils mindestens 15 Minuten Dauer aufgeteilt werden. Im Sinne des Gesundheitsschutzes wäre das Beispiel deines Kollegen daher wenig hilfreich. Die ersten 15 Minuten müssen innerhalb der sechs Stunden Arbeitszeit und die zweiten 15 Minuten unmittelbar nach Erreichen der sechs Stunden Arbeitszeit gegeben sein.
Liebe Grüße
Pannemann